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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (18)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (16)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (13)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (11)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (6)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (6)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (6)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (5)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
- Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor (Univ.-Prof. Dr. Michèle Morner) (1)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
„Zwei Welten, ein Ziel?“
(2020)
Die öffentliche Verwaltung tritt in Evaluationsprozessen als Auftraggeberin, durchführende Instanz, Informationsquelle und/oder als Evaluationsgegenstand auf. Sie ist dabei durch ihre spezifischen Rationalitäten und Kommunikationsweisen geprägt, die häufig mit denen einer wissenschaftlich fundierten Evaluationsforschung kollidieren. So kommt es immer wieder zu Missverständnissen durch eine verzerrte Wahrnehmung und Kommunikation von Evaluationsergebnissen.
Der Vortrag in der Session des Arbeitskreises Verwaltung beschäftigt sich mit den besonderen Herausforderungen bei der Kommunikation zwischen der Ministerialverwaltung und Evaluatorinnen im Prozess der Gesetzesevaluation. Dabei werden auch mögliche Ansätze zur Verbesserung der Kommunikationsprozesse in den verschiedenen Phasen der Gesetzesevaluation vorgestellt.
From a comparative perspective the Covid-19 pandemic provides a unique grand-scale life experience: nearly all countries have been confronted with a similar issue, that of quickly fighting the pandemic, balancing individual health with the sustainability of the national health system, and juggling economic imperatives with the duty to care for the most vulnerable individuals in society. Access and use of data are key to this difficult balancing exercise. One question arises: is the Covid-19 pandemic conducive to developing shared legal strategies or does it reinforce cultural legal features when it comes to data protection?
Blogdroiteuropeen asked experts in data protection to reflect on key developments in their national systems. No definitive answer is possible as Covid-19 is not over yet. However, this preliminary information leads to the identification of six trends underlying the Covid-19 crisis and its impact on data protection. First, all countries were not equal before the pandemic due to differences in their factual and legal backgrounds. Secondly, constitutional techniques proved resilient to a large extent in general and in particular when it comes to data protection. Thirdly, the effectiveness of data protection legislation is connected to its embeddedness in the wider legal context. Fourthly, tracking the spread of Covid-19 through tracing apps may turn out to be a unicorn defeated by data protection even though different technologies have been attempted. Fifthly, aggregation of data or collective harvesting of data in some form has been implemented to very different extents, provided some data protection requirements are met. This leads to the final trend: the ever more articulated pressure on the European Union to decide how far it wants to reclaim its digital sovereignty, and what this would entail concretely. As legal systems may have to cope with the long-term consequences of Covid-19 all over the world it may be useful to take stock of these emerging trends before designing any grand scheme for post-Covid-19 society.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
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