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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (8)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
This research report presents the results of an international mail survey on the implementation strategies of innovative and modernizing public organizations in Germany, Great Britain and the U.S. The aim of the survey was to discover country-specific differences in the implementation of administrative modernization in various areas of modernization.
The survey was undertaken in 1996 among former quality award participants of German, British and American national quality awards. The data collected include organizational level responses from 400 different well-performing public organizations. A first data analysis shows that British public organizations are the most managerialist ones, American public organizations take a medium position and German public organizations are behind in most modernization areas. For most modernization strategies, the Anglo-American hypothesis proved to be a valid assumption, which means that British and American implementation strategies are more similiar than German and American strategies of administrative modernization.
The study starts with an extensive discussion various theoretical and methodological issues in the context of comparative 'New Public Management'. The following chapter is devoted to empirical issues involved with the use of quality awards as a source of empirical data. In accordance with the structure of this study, a two-level comparative analysis, the study proceeds to analysize contextual macro-level variables before it jumps into the empirical subgroup analysis of the survey data on modernization strategies. Last, but not least, the study concludes with hypothesis testing and by producing some tentative qualitative and quantitative country-specific profiles of administrative modernization.
The research report is written in English. A modified German version of this research report will be published in early 1998 in the series 'die innovative Verwaltung' by Raabe-Verlag, Stuttgart et al.
Gesetzesfolgenabschätzungen (GFA) werden als Instrument zur Rechtsoptimierung und zunehmend auch als notwendiger Nachweis in Geschäftsordnungen der Ministerien (GGO) eingeführt. Eine GFA soll als spezielle Folgenanalyse für Entscheidungsträger gehaltvolle Informationen über die potentiellen Wirkungen und bewerteten Folgen von Regelungsalternativen (schon vor ihrer rechtsförmigen Gestaltung!) bereitstellen - einschließlich bewertbarer Belastungen. Auch die Analyse der "Null"-Alternative: "keine rechtsförmige Regelung"' wird einbezogen. Es sollen die vernetzten mittel- und langfristigen Effekte, die eine Rechtsvorschrift möglicherweise im gesamten Wirkungsfeld auslöst, "prospektiv" ermittelt und aus unterschiedlicher Sichtweise (Gesetzgeber, Normadressaten; "spätere Zeiten") beurteilt werden. Abzuschätzen sind neben den entstehenden Kosten auch nicht-monetäre Belastungen und Nutzen, nicht zuletzt der Vollzugsaufwand bei allen Normadressaten.
Da die politischen Erfahrungen mit der prospektiven GFA bisher nicht vorhanden waren, sollte an einem potentiellen Regelungsbereich methodologische Zugänge entwickelt und erprobt werden. Anregungen dafür gab es aus den früheren Praktikabilitäts-Tests von Gesetzentwürfen und aus Erfahrungen mit der Technikfolgenabschätzung.
Anhand "gedachter" Regelungsüberlegungen für die somatische Gentherapie konnte erstmals eine umfangreiche GFA entwickelt und durchgeführt werden. Dabei wurde ein komplexer Ansatz gewählt: die Kombination von Folgenidentifizierung und Folgenbewertung unterschiedlich strenger Regelungsalternativen unter der Annahme verschiedener gesellschaftlicher Entwicklungen (Szenarios). Grobe Kostenfolgenabschätzungen ergänzten die aufwendigen Analysen, die auf expertenbasierten und gruppenspezifischen Informationen aufbauten.
Für die GFA wurden drei Regelungsmodelle jeweils auf drei plausible Entwicklungskorridore bezogen sowie weiteren Querschnittsanalysen unterzogen und differenzierte Empfehlungen für potentielle Regelungen (politische Entscheidungen) abgeleitet.
Das Ergebnis entstand in doppelter Zusammenarbeit: zwischen interdisziplinären Forschern (Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften) und den kooperierenden Institutionen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und Forschungszentrum Karlsruhe GmbH.
Lernmodell Virtuelle Zukunft
(1997)
Je schwieriger und komplexer die Wirklichkeit wird, desto eher sollte mit dynamischen Abbildern jener Realität experimentiert werden.
Das computer-gestützte Planspiel TAU (Technik, Arbeit, Umwelt) wird als dynamisiertes Lern- und Fortbildungsmodell sowie als Hilfsmittel für politisch-administrative. Entscheidungsdiskussionen eingesetzt. TAU erlaubt es, die Nebeneffekte und Langfristwirkungen von Handlungsprogrammen wie von Nicht-Entscheidungen von Ministerien (Teams) in wichtigen Politikfeldern zu simulieren und dabei auch die potentiellen Rückwirkungen auf politische und gesellschaftliche Zustimmung ("Öffentlichkeit") zu erfassen. TAU ermöglicht so das risikofreie, realitätsnahe Experimentieren in potentiellen Entwicklungskorridoren ("Übergangsgesellschaft") unter Knappheitsbedingungen. Dem dient auch ein längerfristiges Budgetierungssystem mit kurzfristigen Mittelübertragungen.
TAU ist modular aufgebaut, es kann leicht auf bestimmte Anforderungen und Veränderungen ausgerichtet werden. Das TAU-System integriert Strukturmodelle und Wirkungsmodelle. Die Auswirkungen und Langfristfolgen der Entscheidungen werden errechnet und in 27 dynamischen Indikatoren dargestellt. Derzeit sind rund 450 (z.T. variantenreiche) Programme bzw. Maßnahmen in unterschiedlichen Kombinationen und mit differenzierten Effekten einsetzbar. Während der Experimente sind zusätzliche politisch-administrative Erfindungen integrierbar, können unmittelbar getestet werden.
Modell-Basis: 16 Dateien, die über relationale Verknüpfungen miteinander verbunden sind. Mehrere rechenbare Teilmodelle, diverse interne Kontrollmechanismen; Zufallsgenerator usw.
TAU wird zumeist in erweiterter Form durchgeführt:
mit inhaltlichen Experimenten (Politikentscheidungen unter Unsicherheit mit Langfristfolgen)
mit sozialpsychologischer Kommunikations- und konfliktsteuernder Betreuung
mit Erörterung der Modellannahmen und der Simulationsergebnisse.
Einwirkungen der Finanzminister auf den Hochschulbereich. Auswertungsseminar am 20./21. Februar 1997
(1997)
Im Frühjahr 1997 fand in der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer das Auswertungsseminar zum dritten gemeinsamen Forschungsprojekt des Hochschulkanzler-Arbeitskreises "Verwaltungsvereinfachung" und des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer statt. Zur Thematik der Tagung "Einwirkungen der Finanzminister auf den Hochschulbereich" war 1995/96 eine Erhebung durchgeführt worden, die die Praxis des Haushaltsvollzugs in allen Bundesländern für das Jahr 1995 dokumentieren sollte. Diese Studie wurde den Finanz- und Wissenschaftsministerien der Länder zugestellt mit der Bitte, über die Praxis des Haushaltsvollzugs im jeweiligen Bundesland ein Expertengespräch führen zu können. In allen Bundesländern und mit dem damaligen Vizepräsidenten der HRK, Herrn Prof. Dr. Klaus Landfried, konnten entsprechende Gespräche durchgeführt werden. Insgesamt belegten die Gespräche in den Ministerien die Bereitschaft, auch angesichts der schwierigen Lage öffentlicher Haushalte hochschulfreundliche Wege des Haushaltsvollzuges anzustreben, fortzuführen und/oder zu intensivieren. Zugleich referierten nicht wenige Ministerien finanzwirtschaftliche und haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen, die eine Umorientierung von der Detail- zur Globalsteuerung im Hochschulbereich kaum begünstigen und tendenziell erschweren. Auch deshalb dürften die in einzelnen Bundesländern bereits beschrittenen "Wege zur Haushaltsmodernisierung" in den Ländern des Bundesrepublik Deutschland von besonderer Relevanz sein.
Um die Voraussetzungen, Chancen und Schwierigkeiten zu erörtern, die eine Reduktion externer Detailsteuerung und eine Intensivierung der Globalsteuerung, eine Umorientierung von der input- zur output-Steuerung implizieren, kamen Vertreter der Wissenschaftsadministrationen, der Hochschulleitungen, der Parlamente, der Rechnungshöfe und der Wissenschaftsorganisationen zu einem zweitägigen Auswertungsseminar in der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer zusammen. Als ein Ergebnis der Expertendiskurse zu den Ergebnissen des Forschungsprojektes "Einwirkungen der Finanzminister auf den Hochschulbereich" konnten die "Speyerer Empfehlungen III zum zeitgemäßen Haushaltsvollzug an den Hochschulen" verabschiedet werden.
Weiterhin enthält dieser Tagungsbericht eine Übersichtsdarstellung zum Stand der Haushaltsflexibilisierung im Hochschulbereich im Jahre 1995. Diese Nacherhebung, die als eine Aktualisierung der bisherigen book zu dieser Thematik zu verstehen ist, wurde im Mai 1995 im Auftrag des Hochschulkanzler-Arbeitskreises "Verwaltungsvereinfachung" durchgeführt. Ein Ziel war es, in Erfahrung zu bringen, welche Veränderungen in Bezug auf größere Haushaltsflexibilität in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland während der letzten Jahren realisiert worden sind.
Der Speyerer Forschungsbericht Nr. 164 schließt das Projekt Blümel/Eckert: Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (Reform des Verwaltungsverfahrensrechts) ab. Er enthält eine kritische Betrachtung der Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesimmissionsschutzgesetzs im Rahmen der Beschleunigungsgesetzgebung. Viele Beschleunigungsvorschläge rufen Bedenken hervor. So erscheinen die Änderungen der Unbeachtlichkeits- und Heilungsvorschriften verfassungsrechtlich angreifbar. Das komplizierte Modell der Sonderbeschleunigung ist gleichfalls abzulehnen. Die Einführung eines Abschnitts "Beschleunigung von Genehmigungsverfahren" in §§ 71 a VwVfG ff. mit der Normierung des Sternverfahrens und der Antragskonferenz dürfte insgesamt eher die Verfahrensdauer verlängern, denn beschleunigend wirken. Mit europarechtlichen Vorgaben kollidiert die Einführung der Plangenehmigung.
Die Europäische Union mißt der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung in Rußland für die Stabilität in Europa und in der ganzen Welt größte Bedeutung bei. Dies findet in einer stattlichen Anzahl von Dokumenten Ausdruck, die die Strategie der Europäischen Union gegenüber Rußland erkennen lassen.
Das Partnerschaftsabkommen von 1994 begründet Beziehungen bisher nicht gekannter Intensität zwischen der Europäischen Union und Rußland. Bis zu seinem Inkrafttreten bilden das Interimsabkommen von 1995 und das noch mit der UdSSR geschlossene Handelsabkommen von 1989 die wesentliche vertragliche Grundlage für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Rußland. Ein Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens ist vor einer Einbeziehungen der neuen EU-Mitgliedstaaten Finnland, Österreich und Schweden nicht zu erwarten.
Die Strategie der Europäischen Union gegenüber Rußland ist auf die Unterstützung des wirtschaftlichen Reformprozesses und die Stabilisierung demokratischer Institutionen gerichtet. Sie entfaltet sich im wesentlichen in fünf Bereichen: Politischer Dialog, Demokratie und Menschenrechte, wirtschaftliche Zusammenarbeit, finanzielle Zusammenarbeit, sicherheitspolitische Zusammenarbeit.
Der im Partnerschaftsabkommen vorgesehene politische Dialog soll auf höchster Ebene zwischen dem Präsidenten des Rates der Europäischen Union und dem Präsidenten der Kommission einerseits und dem russischen Präsidenten andererseits stattfinden. Diese Regelung erscheint aus mehreren Gründen als inkonsistent.
Die Achtung der Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte zählt zu den Grundlagen der Beziehung zwischen der Europäischen Union und Rußland. Die Europäische Union hat Rußland vertraglich auf die Achtung dieser Grundsätze verpflichtet. Bei einer Verletzung dieser Grundsätze ist sie bereit, die vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
Aus russischer Sicht stehen die wirtschaftlichen Vorteile der Beziehung zur Europäischen Union im Vordergrund. Rußland war deshalb in den Bereichen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte zu Konzessionen bereit.
Das Partnerschaftsabkommen beruht im Bereich der wirtschaftlichen Freiheiten im wesentlichen auf dem Grundsatz der Meistbegünstigung. Das Abkommen enthält Regelungen im Bereich der Niederlassung von Gesellschaften, des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs durch Gesellschaften sowie des Kapitalverkehrs. Die Freizügigkeit von Personen, insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit, ist jedoch aus dem Abkommen ausgeklammert worden.
Das Partnerschaftsabkommen fördert die regionale Zusammenarbeit, insbesondere zwischen Rußland und den GUS-Staaten. Dadurch soll die im Vergleich zu den mittel- und osteuropäischen Ländern geringere Intensität der Anbindung jener Staaten an die Europäische Union kompensiert werden.
Die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Rußland ist im Partnerschaftsabkommen grundsätzlich auf technische Hilfe beschränkt; sie erfolgt durch das TACIS-Programm. Aber auch soweit das TACIS-Programm über die Gewährung technischer Hilfe hinausgeht, kann Rußland aufgrund des Partnerschaftsabkommens Hilfe beanspruchen.
Der Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur Europäischen Union hat für die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Rußland Bedeutung. Zwar besteht gegenwärtig zwischen einem Beitritt zur Europäischen Union und einer Mitgliedschaft in WEU und NATO kein notwendiger rechtlicher Zusammenhang; jedoch sind die zwischen den drei Organisationen bestehenden Verknüpfungen so eng, daß eine isolierte Betrachtung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht sinnvoll ist.
Die Osterweiterung der NATO wird von Rußland abgelehnt. Die Strategie der Europäischen Union ist darauf gerichtet, den Sicherheitsinteressen Rußlands Rechnung zu tragen. Hierfür kann eine "Charta für Europäische Sicherheit", wie sie auf dem OSZE-Gipfel im Dezember 1996 in Lissabon vorgeschlagen wurde, den geeigneten Rahmen bieten.
Das neue Abgeordnetengesetz
(1997)
Die Diskussion um die Bezahlung und Versorgung von Bundestagsabgeordneten im Jahre 1995 führte dazu, daß das Wort "Diätenanpassung" von der Jury der Gesellschaft für Deutsche Sprache zum Unwort des Jahres 1995 erklärt wurde. Die Untersuchung analysiert den Inhalt des zunächst beabsichtigten Vorhabens und des schließlich zustande gekommenen (und Mitte 1996 erneut geänderten) Gesetzes. Danach steigt die steuerpflichtige Entschädigung von Bundestagsabgeordneten in vier Stufen von ursprünglich 10.366 DM monatlich, ab 1.10.1995 auf 11.300 DM, ab 1.7.1997 auf 11.825 DM, ab 1.4.1998 auf 12.350 DM und ab 1.1.1999 auf 12.875 DM. Zugleich wurde die steuerfreie Kostenpauschale von zur Zeit etwa 6.300 DM monatlich dynamisiert, so daß sie sich nunmehr von Jahr zu Jahr automatisch entsprechend den Preissteigerungen erhöht. Auch die Altersrente der amtierenden Abgeordneten steigt in vier Stufen.
Die Untersuchung entwickelt nach dem Vorbild einer vor einigen Jahren in den USA zustande gekommenen Verfassungsänderung einen Vorschlag zur Neuregelung des Gesetzgebungsverfahrens bei Entscheidungen über Abgeordnetendiäten. Danach treten Erhöhungen immer erst mit Beginn der nächstfolgenden Legislaturperiode in Kraft, so daß Parlamentswahlen dazwischengeschaltet sind.
Die Untersuchung zeigt weiter, wie das Parlament bisher bei Entscheidungen in eigener Sache in die Versuchung kommt, die öffentliche Kontrolle durch Nicht- und Neininformationen auszumanövrieren oder doch zu schwächen.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate, die während des von mir geleiteten 13. Forschungsseminars des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und des Arbeitsausschusses "Straßenrecht" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen am 21./22. Oktober 1996 in Speyer gehalten wurden.
Der Forschungsbericht resümiert die Ergebnisse einer Interviewreihe, die von 1996 bis 1997 in allen Finanz- und Wissenschaftsministerien der Bundesländer zur Haushaltsreform und -steuerung im Hochschulbereich durchgeführt werden konnte. Mit länderspezifischen Unterschiedlichkeiten ist eine Ausweitung der Flexibilisierungspotentiale für die Hochschulen festzustellen. Parallel zu diesem Zuwachs an Haushaltsflexibilität und -globalität müssen die Hochschulen jedoch seit Jahren in fast allen Bundesländern ausgeprägte Haushaltskürzungen hinnehmen.
Wenn auch die Steuerung der Hochschulhaushalte aufgrund allgemeiner haushaltsrechtlicher Vorgaben in bestimmten Bereichen immer noch mit Instrumenten der bürokratischen Regelsteuerung (Richtlinien, Erlasse, Detailvorgaben für Arbeits- und Entscheidungsprozesse) erfolgt, wird länderübergreifend zunehmend anerkannt, daß sich der Staat möglichst auf eine Globalsteuerung beschränken und die Ziele der Hochschulentwicklung mit den Hochschulen partnerschaftlich vereinbaren sollte. In verschiedenen Bundesländern werden Elemente eines neuen Steuerungsmodells für die Hochschulen angedacht, z.T. bereits umgesetzt, die u.a. eine dezentrale Ressourcenverantwortung, eine Kosten-/Leistungsrechnung, ein Controllingwesen und eine Evaluation beinhalten. In diesem Sinne praktizieren einzelne Bundesländer ein Kontraktmanagement zwischen Finanz- und Wissenschaftsressort, das um ein entsprechendes Management zwischen Fachressort und der einzelnen Hochschule erweitert werden soll. Da diese und ähnliche Konzepte zur Globalsteuerung in vielen, aber nicht in allen Bundesländern, den Hochschulen eine zu erwirtschaftende "Flexibilisierungsdividende" vorgeben, bleibt kritisch zu fragen, ob die Bereitschaft zur Reform des Hochschulhaushaltswesens primär auf eine Stärkung der Hochschulautonomie abzielt oder aber sich auf eine Haushaltskonsolidierung verkürzen läßt.
Bereits heute werden mit den Veränderungen der Haushaltssysteme hochschulstrukturelle und -politische Fragen aufgeworfen, die die Haushaltsthematik transzendieren: Indem die aktuellen Haushaltsreformen auf eine grundlegende Umgestaltung der universitären Organisationsstrukturen hin zu einem professionellen Management und eine Deregulierung auch jenseits des Haushaltsrechts verweisen, schaffen sie zugleich maßgebliche Koordinaten für die Universität von morgen, die mehr als bislang wettbewerbsorientiert und kostenbewußt arbeiten wird.