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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (6)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (3)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (1)
Aus unterschiedlichen Gründen wird auf nationaler politischer Ebene immer wieder gefordert, Richtlinien der Europäischen Union prinzipiell nur (noch) „eins zu eins“ (1:1) umzusetzen. Nicht immer ist klar, welches Politikziel hiermit verfolgt wird und ob dies wirklich mittels einer „1:1-Umsetzung“ besser erreicht werden kann als mit ihrem Gegenstück: dem „Gold Plating“. Der Beitrag geht daher der Frage nach, bei welchen Arten von Richtlinien sich die Wahl zwischen einer „1:1-Umsetzung“ und „Gold Plating“ überhaupt stellen kann und ob es – wenn eine solche Wahl zu treffen ist – greifbare allgemeine rechtliche und/oder (rechts-)politische Gründe für einen Grundsatz prinzipieller „1:1-Umsetzung“ gibt. Oder handelt es sich hierbei nur um ein Schlagwort, auf das die nationalen politischen Akteure dann zurückgreifen, wenn eine „zurückhaltende“ oder sogar kontraproduktive Form der Umsetzung solcher Richtlinien gerechtfertigt werden soll, deren Ziele sich nicht mit der eigenen politischen Agenda decken, ihr sogar widersprechen oder deren Umsetzung jedenfalls als politisch nicht besonders dringlich angesehen wird?
Die Forschungsstelle Öffentlicher Dienst am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veranstalteten am 19. Dezember 2018 den Workshop „Öffentlicher Dienst und Rechtsetzung auf EU-Ebene“ in der Bayerischen Vertretung in Berlin. Hintergrund war das große Interesse von Praxis und Wissenschaft an den Einwirkungen des EU-Rechts auf das nationale Dienstrecht, das bei der Auftakttagung der Forschungsstelle Öffentlicher Dienst am 21. und 22. März 2018 in Speyer deutlich geworden war.
Der thematische Einstieg erfolgte über das Einleitungsreferat von Tim Vallée, Forschungs-stelle Öffentlicher Dienst, der verschiedene Einwirkungen des EU-Rechts auf das nationale Dienstrecht skizzierte. So führte er etwa die Regulierung religiöser Symbole am Arbeitsplatz als Diskriminierungsproblem und die Bedeutung des europäischen Urlaubsrechts für den öffentlichen Dienst an. Angestoßen durch insgesamt sechs Impulsreferate diskutierten anschließend namhafte Vertreter aus Wissenschaft und Praxis sowie Verbänden kontrovers verschiedene Aspekte der Auswirkungen von EU-Rechtsakten, Aktivitäten der EU-Kommission und EuGH-Rechtsprechung.
§§ 284-288 SGB III
(2019)
§§ 2-23 SGB III
(2019)
§ 69 VgV: Anwendungsbereich
(2019)
Die Personalwirtschaft des öffentlichen Dienstes steht in Zeiten eines „geräumten“ Arbeits-markts, hoher Ersatzbedarfe infolge von Renten- bzw. Pensionseintritten sowie des Nach-rückens vergleichsweise geburtenschwacher Jahrgänge in den Arbeitsmarkt vor großen Herausforderungen.
Dennoch liegen bisher keine empirischen Erkenntnisse darüber vor, wie sich der Fachkräfte-mangel in der Personalwirtschaft des öffentlichen Dienstes bemerkbar macht, welche Merk-male er in den verschiedenen Ebenen und Aufgabenbereichen des öffentlichen Dienstes annimmt und an welchen Stellen verstärkt Wettbewerb für die öffentliche Personalwirtschaft auftritt.
Dieser Beitrag befasst sich deshalb mit der Lage der Personalwirtschaft des öffentlichen Dienstes auf Grundlage empirischer Daten und weist auf strukturelle Probleme der öffentlichen Personalwirtschaft hin.
Working Group 2.1.: "Common European Principles of Administrative Law and Good Administration”
(2019)
Common European Principles of Administrative Law and “Good Administration” / EU Administrative Law and ‘Unionalisation’ of National Administrative Law / Functions of Administrative Law / European Administrative Law = EU Administrative Law? / ReNEUAL Working Group 2.1:
“Common European Principles of Administrative Law and Good Administration” / Specialties of EU Administrative Law