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Die soziale Selbstverwaltung als Organisationsform der gesetzlichen Krankenversicherung stellt eine Beteiligungsinstitution der Betroffenen mit über einhundertjähriger Geschichte dar. Zahlreiche Gesetzesnovellen in den letzten zwanzig Jahren erwecken den Eindruck, dass ein immer enger werdendes Regelungskorsett mit staatlichen Kontrollmechanismen die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten der Krankenkassen durch ihre Selbstverwaltungsorgane gegen Null reduziert.
Die Autorin arbeitet alle (noch) vorhandenen materiell-rechtlichen Spielräume im Sozial-gesetzbuch für die Selbstverwaltung heraus, um Antwort auf die Frage zu geben, ob das lang bewährte Organisationsprinzip durch die Legislative tatsächlich faktisch abgeschafft wird.
Pflegerecht
(2021)
Das Buch widmet sich den wesentlichen Aspekten der sozialen Pflegeversicherung und der daran angrenzenden Rechtsgebiete. Die neuesten Entwicklungen durch das Gesetz zur digi-talen Modernisierung von Versorgung und Pflege (GDMGP), durch das Gesetz zur Verbesse-rung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GVGP), durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das Pflege-personal-Stärkungs- und das Pflegelöhneverbesserungsgesetz und die Reform des Betreu-ungsrechts wurden berücksichtigt, so dass sich das Werk auf dem aktuellsten Stand der Rechtsetzung befindet. Ferner wurde die aktuelle Rechtsprechung umfassend eingearbeitet.
Nach einer grundlegenden Einführung in den Begriff der Pflegebedürftigkeit werden der Kreis der Versicherten und deren leistungsrechtliche Ansprüche ebenso behandelt wie die Rechtsbeziehungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern sowie Anforderungen an die Qualitätssicherung. Dabei wird nicht nur auf Pflegeleistungen im Rahmen des SGB XI, sondern auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und der Sozialhilfe (SGB XII) eingegangen.
Prüfschemata, Fallbeispiele, Wiederholungs- und Vertiefungsfragen sowie drei Muster-klausuren machen das Buch zu einem wertvollen Begleiter für das Studium der Rechts-wissenschaften, der sozialen Arbeit und der Pflegewissenschaften. Zugleich können sich Praktikerinnen und Praktiker einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Pflegerecht verschaffen.
Klausurenkurs im Sozialrecht
(2021)
Der Band veranschaulicht dem Studierenden die Technik der Fallbearbeitung in sozialrecht-lichen Fallkonstellationen, begleitet und fördert das vertiefte Studium des Sozialrechts im Rahmen der Schwerpunktbereichsausbildung und ist so die ideale Ergänzung zum Schwer-punkte-Lehrbuch „Sozialrecht“ von Waltermann. Der Klausurenkurs enthält 24 ausführlich gelöste Fallsachverhalte zu aktuellen, öffentlich debatierten Themen, die zu den Grundfragen sozialer Sicherheit führen. Ausgangspunkt der Fälle sind jeweils examensrelevante höchst-richterliche Entscheidungen. Sie wurden ausgewählt, um an ihnen die vielfältigen Querver-bindungen des Sozialrechts zu nahezu allen Rechtsgebieten aufzuzeigen. Daher sind Gegen-stand der Falllösung meist sachliche Verknüpfungen zum Arbeits-, Privat-, Straf-, Verfahrens-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarecht.
Pflegefachpersonen aus Langzeitpflegeeinrichtungen formulieren nicht selten, dass vor allem hausinterne Vorgaben sie in der Ausübung ihrer Pflegefachlichkeit behindern. Rechtliche Restriktionen und/oder die Zuweisung der Tätigkeit in den ärztlichen Kompetenzbereich dienen als hinreichende Begründung. Ein im Kontext eines Forschungsprojektes erstelltes Rechtsgutachten stellt diese Begründungszusammenhänge in Frage. Diverse rechtliche Grundlagen ermöglichen und erwarten von Pflegefachpersonen, Verantwortung für eine bedarfsorientierte und rechtskonforme Versorgung der Bewohnenden in der stationären Langzeitpflege zu übernehmen.
Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern die auf eine Notversorgung beschränkten Krankenbehandlungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit Verfassungs-, Unions- und Völkerrecht vereinbar sind. Die Gesundheitsfürsorge ist Teil des Rechts auf menschenwürdige Existenz aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG. Differenzierungen im Leistungsrecht sind nur zulässig, wenn signifikant unterschiedliche Bedarfe zwischen einzelnen Personengruppen bestehen. Da die Gesundheit bzw. Krankheit eines Menschen und die daran anknüpfenden Behandlungsbedarfe aber unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus allein nach medizinischen Kriterien zu bestimmen sind, ist eine einheitliche Ausgestaltung der Gesundheitsleistungen geboten, ohne zwischen physischem und sozio-kulturellem gesundheitlichen Existenzminimum zu differenzieren.
Das BVerfG hat im März 2021 eine spektakuläre Entscheidung zu den Rechten künftiger Generationen im Kampf gegen den Klimawandel gefällt. Danach vermitteln die Grundrechte im Wege des intertemporalen Freiheitsschutzes ein Recht auf Schutz vor einer einseitigen Verlagerung der Klimafolgenbewältigung in die Zukunft. Die Frage nach einem „Recht auf Zukunft“ und der Berücksichtigung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stellt sich auch in der Sozialversicherung.