Refine
Year of publication
- 2003 (17) (remove)
Document Type
- Book (17) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (17)
Institute
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (2)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (1)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (1)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
Welthandelsrecht
(2003)
Verwaltungsprozessrecht
(2003)
Die Forschung im Bereich der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ist bislang im Wesentlichen von einem multidisziplinären Ansatz geprägt: Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Geschichtswissenschaften arbeiten auf dem Gebiet der "Verwaltungswissenschaften" zusammen. Eine eigenständige Disziplin der "Verwaltungswissenschaft" hat sich im Unterschied zu anderen Staaten und Wissenschaftstraditionen noch nicht herausgebildet. Aktuelle Forschungsvorhaben gehen jedoch mehr und mehr über einen multidisziplinären Ansatz hinaus und betreiben eine interdisziplinäre Vernetzung der verschiedenen Zugänge der Verwaltungswissenschaften. Vom Weg zu einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin der "Verwaltungswissenschaft" wird jedoch erst dann zu sprechen sein, wenn sich die unterschiedlichen Materien transdisziplinär zu einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin verweben.
Die Beiträge dieses Bandes bewegen sich im Spannungsfeld der Entwicklung der "Verwaltungswissenschaften" von der Multidisziplinarität über die Interdisziplinarität bis zur Transdisziplinarität. Sie geben die Vorträge, Kommentare und Diskussionen des vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer veranstalteten Forschungssymposiums "Verwaltungswissenschaften und Verwaltungswissenschaft" wieder, das aus Anlass der Emeritierung von Klaus König stattfand, der die Entwicklung der Verwaltungswissenschaften national wie auch international maßgeblich geprägt hat. Der Band fasst den gegenwärtigen Selbstand der Verwaltungswissenschaft/en zusammen und zeigt zugleich künftige Entwicklungsperspektiven der "Verwaltungswissenschaften" auf dem Weg zur "Verwaltungswissenschaft" auf.
<b>Abstract</b>
Gegenstand der Dissertation ist das Recht der Strukturfonds der Eu, wobei der wichtigste Fonds, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); besonders berücksichtigt wird. Diese Fonds bilden die wichtigsten strukturpolitischen Förderinstrumente der Eu. Ihre vorrangige vertragliche Aufgabe ist es, zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte innerhalb der EU beizutragen, um den inneren Zusammenhalt der EU zu stärken.
Für den laufenden Förderzeitraum 200-06 hat die EU etwa 1/3 ihrer Haushaltsmittel für diese Fonds eingeplant. Sie fördern überwiegend mehrjährige Programme für zusätzliche Initiativen zur regionalen Entwicklung. Diese Programme legen für die jeweilige Förderregion die Schwerpunkte dieser Initiativen, die für ihre Umsetzung in Betracht kommenden Maßnahmen sowie die Modalitäten der Finanzierung und Kontrolle fest. Sie werden von der EU, dem jeweiligen Mitgliedstaat, seiner Förderregion und den Endbegünstigten dieser Programme gemeinsam finanziert. Die Höhe des Fondsbeitrages richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Mitgliedstaates und seiner Förderregion sowie dem Gewicht der sozioökonomischen Probleme. Ein Fondsbeitrag ist nur zulässig, wenn die Programme mit den Grundsätzen der Strukturfonds und der übrigen EU-Politiken - etwa in den Bereichen Wettbewerb, freier Waren- und Dienstleistungsverkehr oder des Umweltschutzes - vereinbar sind.
Planung und Verwaltung dieser Programme wurden für den laufenden Förderzeitraum weiter dezentralisiert, um die knappen Verwaltungskapazitäten der EU-Kommission zu entlasten und die Verantwortung der zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden zu stärken. Die Mitwirkung der EU-Kommission wurde auf die strategische Ebene der Programmplanung, ihre Kontrollfunktion auf eine "Kontrolle der Kontrolle" beschränkt. Im Gegenzug wurden ihr weiterreichende Befugnisse eröffnet, um Rechtsverstöße der mitgliedstaatlichen Behörden bei der Umsetzung der Programme wirkungsvoll zu sanktionieren. Diesen obliegt die Regelung der Details der Programme und deren Umsetzung einschließlich der Vergabe der Programmmittel sowie die Kontrolle, ob diese Mittel durch die Endbegünstigten ordnungsgemäß verwendet wurden. Der Programmerfolg hängt damit stark von den mitgliedstaatlichen Behörden ab.
Das Recht der Strukturfonds gebietet es, die Fondsmittel vorrangig auf die schwächsten Regionen und die drängendsten Entwicklungsprobleme zu konzentrieren. Dieses Gebot wird im laufenden Förderzeitraum noch eingehalten. Die 2004 anstehende Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten wird zu einer erheblichen Zunahme der regionalen Ungleichgewichte innerhalb der EU führen und es notwendig machen, im 2007 beginnenden neuen Förderzeitraum die Strukturfondsmittel zu einem großen Teil für die Entwicklung der bedürftigsten Regionen in den neuen Mitgliedstaaten einzusetzen und die Zahl und die Mittelausstattung der Programme für die bisherige EU der 15 deutlich zu reduzieren. Die Erfahrungen mit den bisherigen Erweiterungen zeigen, dass die Bedeutung der Strukturfonds mit diesem Integrationsschritt weiter zunehmen wird.
Abstract
Eigenverantwortung ist ein Aspekt des beruflichen Handelns in modernen und erfolgreichen Organisationen. Beschäftigte entwickeln eigene Initiative im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit, fühlen sich für Ziele der Organisation verantwortlich und erledigen selbstständig anstehende Aufgaben. All dies ist für das effektive Funktionieren von Wirtschaft und Verwaltung wichtig.
Das Buch stellt Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis dar und spannt den Bogen von einer konzeptionellen Einordnung der Eigenverantwortung zu Gestaltungsaspekten in der Organisation.
<b>Abstract</b>
Die Gründung neuer Betriebe ist in den letzten Jahren sowohl in der Wissenschaft als auch in der politischen Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt worden. Mit Neugründungen werden Hoffnungen auf Innovationen, Beschäftigungseffekte und wirtschaftliche Dynamik verbunden. Welche Faktoren für den Erfolg von neu gegründeten Betrieben ausschlaggebend sind, wird in diesem Buch untersucht. Ausgehend von einer Befragung von Gründerinnen und Gründern, die im Jahre 1994 einen Betrieb angemeldet haben, wird das Gründungsgeschehen im Ruhrgebiet abgebildet. Zudem erlauben die erhoben Daten eine empirische Überprüfung konkurrierende Theorien des Gründungserfolgs sowie eine Detailanalyse von Interdependenzen zwischen einzelnen Einflussfaktoren.
Im Theorienpluralismus der Gründungsforschung spielen personenbezogene, netzwerkbezogene und organisationsbezogene Ansätze eine Rolle. Welchen Einfluss haben beispielsweise Berufs und Branchenerfahrungen des Gründers? Braucht man eher einen praktischen oder einen akademischen Hintergrund, um erfolgreich zu gründen? Ein zweiter Fokus liegt auf dem sozialen Umfeld des Gründers. Hier steht die Frage im Mittelpunkt, welche Netzwerkressourcen gegebenenfalls fehlende Erfahrungen des Gründers ersetzen können. Neben den persönlichen und organisationsbezogenen Netzwerken stehen den Gründern weitere Informations und Ressourcenquellen zur Verfügung. Hier sind zum Beispiel die Beratungsleistungen von Industrie und Handelskammern, Wirtschaftsförderern, Banken oder Unternehmensberatern zu nennen. Für die Beleuchtung der betrieblichen Erfolgsfaktoren werden populationsökologische und transaktionskostenökonomische Hypothesen herangezogen. Ist es zum Beispiel eher erfolgsverheißend, langfristige Lieferbindungen aufzubauen oder kurzfristige Kostenvorteile zu nutzen? Macht es für einen kleinen Newcomer Sinn, sich in Märkten mit wenigen großen Anbietern auf von diesen vernachlässigte Marktnischen zu spezialisieren oder ist eher eine generalistische Strategie erfolgreich?
Durch den empirischen Vergleich teils konkurrierender, teils sich ergänzender Theorien wird ein Analyserahmen für die weitere Gründungsforschung entwickelt. Zudem lassen sich aus den Ergebnissen Beratungsinhalte für eine empirisch informierte Gründungsförderung ableiten.
Fiscal equalisation refers to attempts within a federal or at least significantly decentralised system of government to reduce fiscal disparities among subnational jurisdictions by using monetary transfers, either explicitly defined as equalisation transfers or linked to other types of grants or spending programs. At first glance, there might be considerable differences between the European countries in terms of organizing and financing local governments. However, a number of problems being faced are remarkably similar: Revenues available to local government should match their responsibilities and tax resources should be sufficient to enable them to keep pace with changes in fiscal needs. Since it could be difficult to maintain a good balance between evolving responsibilities and own local revenues, any fiscal imbalance raises the case for financial transfers between different tiers of government. This book presents a collection of essays which mainly concentrate on different systems of fiscal equalization at the local level in Europe. Features of the equalization system as well as their recent reforms are discussed. Showing the influence of progressing European integration.
Regieren und Verwalten im Informationszeitalter, Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Bd. 156
(2003)
84,- Euro, 276 Seiten, ISBN: 3-428-11011-0
Der öffentliche Sektor ist in einem ebenso umfangreichen Maße von den Auswirkungen der Internettechnologien und weiterer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) betroffen wie die Industrie. Und im Vergleich zur Wirtschaft, bei der die entsprechenden Auswirkungen unter E-Business subsumiert werden, sind die Möglichkeiten des E-Governments ebenso (r)evolutionär. Sie können bestehende Verwaltungsstrukturen vollkommen in Frage stellen und zu einer Neuordnung von staatlichen Machtstrukturen führen. Mit diesen Herausforderungen für das politische System durch die Informationsgesellschaft beschäftigt sich Electronic Governance.
Welches sind die Innovationen des E-Government? Wo liegen die Einsatzmöglichkeiten beim Regieren und Verwalten? Wo steht Deutschland im internationalen Vergleich? Wie setzt man entsprechende Vorhaben um? Was bedeutet diese Entwicklung für Politik, Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung und Justiz? Welche Chancen werden eröffnet? Welche Barrieren und Probleme sind auf dem Weg zu bewältigen? Und wie sollten die Umsetzungsstrategien idealerweise gestaltet und finanziert werden? Diese Fragestellungen stehen im Zentrum Mittelpunkt des vorliegenden Bandes.
<b>Abstract</b>
In der historischen Studie über die Funktion und Arbeitsweise der Führungsgremien der SED von 1949 bis 1963 wird die Art und Weise beschrieben, wie die SED-Führung ihre politische Macht in der DDR ausübte und absicherte. Es werden Organisation, Struktur, personelle Zusammensetzung und die Verteilung fachlich-politischer Verantwortlichkeiten innerhalb der obersten SED-Gremien - dem Politbüro, dem ZK-Sekretariat, dem ZK-Fachapparat und dem Zentralkomitee - analysiert. Des weiteren werden Arbeitsweise und Entscheidungsabläufe in den genannten Gremien der SED untersucht, ebenso das Funktionieren des SED-Kader-Nomenklatursystems sowie die Karriereverläufe von SED-Spitzenpolitikern. Ausführlich kommen die Ursachen und Auswirkungen der in den 1950er Jahren zwei Mal aufbrechenden Machtkonflikte - 1953 und 1956/58 - zwischen SED-Spitzenfunktionären im Politbüro des ZK der SED zur Sprache.
Der Forschungsbericht dokumentiert die konzeptionellen Grundlagen für die Erstellung der kommunalen Eröffnungsbilanz sowie deren praktische Umsetzung bei der Stadt Uelzen. Die Dokumentation der Erstellung der Eröffnungsbilanz ist Teil der Gesamtdokumentation des Pilotprojektes "Von der Kameralistik zur Doppik" der Stadt Uelzen. Sie findet auch - wie die übrigen Teile der Dokumentation - auf den Interseiten der Stadt Uelzen unter www.uelzen.de
Unter der Federführung der damaligen Staatssekretärin des Bundesministeriums des Innern Frau Brigitte Zypries entstand die Arbeitsgruppe 2 „Vorreiterrolle des Staates“ der Initiative D21 e.V. und im Zusammenwirken mit dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer erfolgte die Durchführung eines Workshops mit dem Thema „Kooperationsverhältnisse der öffentlichen Hand“. Einen besonderen Schwerpunkt sollte das Zusammenwirken mit privaten Partnern bilden.Ziel dieses Workshops, der am 16. und 17. Oktober 2001 im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin statt fand, war die Überprüfung der rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Vertragsgestaltung bei Kooperationsverhältnissen. Daher richtete sich die Veranstaltung vorwiegend an einen Personenkreis, der auf Grund des in der Praxis gewonnenen Wissens wesentliche Erfahrungen und Erkenntnisse vermitteln und zur Erarbeitung von Lösungsansätzen beitragen konnte.
Die Präsentationen und Diskussionen dieses Workshops werden im vorliegenden Band dokumentiert. Nach einleitenden Vorträgen zu den Erfahrungen mit PPP in Großbritannien (Steadman) sowie zu Überlegungen einer möglichen gesetzlichen Verankerung von Kooperationsverhältnissen im Verwaltungsrecht (Ziekow)[2] wurden auf den fünf Referenzfeldern eGovernment, Verkehr und Infrastruktur, kommunale Ver- und Entsorgung, Sport und Kooperationen öffentlich-rechtlicher Partner verschiedene aktuelle Partnerschaftsprojekte vorgestellt – und zwar aus Sicht beider Partner. Die unterschiedlichen Zugänge der Partner bei der Definition des Projektes, der Strukturierung, Begründung und Ausgestaltung der Partnerschaft machen die Analyse und Typisierung auftretender Hemmnisse transparent und ausgewogen. Die Vorstellung der Referenzprojekte erfolgte entsprechend der obigen Einteilung in fünf Arbeitsgruppen, in denen die von den Präsentatoren dargestellten Problembereiche diskutiert und hinsichtlich ihres rechtlichen Kerns fokussiert wurden.In einer gemeinsamen Sitzung der Moderatoren der projektbezogenen Arbeitsgruppen und des Herausgebers wurden in Auswertung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen als zentrale rechtliche Themen die Felder erarbeitet, die im weiteren Verlauf des Workshops in den themenbezogenen Arbeitsgruppen Vergaberecht, Gebührenrecht, Gesellschafts- und Umsatzsteuerrecht sowie Informationstransfer für PPP abgearbeitet wurden. Im Mittelpunkt stand dabei jeweils die Frage, inwieweit identifizierte Problemlagen mit den Instrumenten des geltenden Rechts bewältigt werden können und inwieweit Rechtsänderungen oder –ergänzungen notwendig sind.Die Zusammenfassung der Arbeiten des Workshops in diesem Band soll Entscheidungsträgern vor allem in den staatlichen und kommunalen Verwaltungen, aber auch in privatwirtschaftlichen Unternehmen Referenzmaterial und Gestaltungsanregungen für den Weg in Public Private Partnerships geben. Ziel ist es, erste Hilfestellungen für die Identifizierung geeigneter Projekte, vorhandener Erfahrungen und eventuell auftretender Probleme zu geben. Die Veranstalter waren sich von vornherein bewusst, dass es sich hierbei nur um einen ersten Schritt handeln kann.
Anknüpfend an den Workshop wurde deshalb die Unterarbeitsgruppe 2.5 „Public Private Partnership“ der Initiative D 21 gegründet, welche sich unter der Leitung von Rainer Grell den Auftrag gab, einen Leitfaden zur Erleichterung der Eingehung von Public Private Partnerships zu erarbeiten.Die ursprünglich in dem Workshop entstandene Idee eines Handlungsleitfadens hat die Unterarbeitsgruppe allerdings nicht weiter verfolgt. Die Anwendungsfelder und Erscheinungsformen von Public Private Partnerhips sind zu vielfältig, als dass auf diese Weise allgemein gültige Hilfen angeboten werden könnten. Dies soll nach den Vorstellungen der Unterarbeitsgruppe vielmehr in Form eines Prozessleitfadens geschehen, der weitgehend für alle entsprechenden Projekte Gültigkeit haben dürfte. Neben Überlegungen zur Eignung von Projekten für eine Public Private Partnership werden die Darstellung der Ausschreibungsproblematik sowie Fragen der Vertragsgestaltung und -durchführung den Schwerpunkt bilden. Nach Fertigstellung soll der Leitfaden auf einem Kongress einem interessierten Fachpublikum vorgestellt werden.