Refine
Year of publication
Document Type
- Conference Proceeding (328) (remove)
Language
- German (240)
- English (72)
- French (6)
- Other Language (4)
- Multiple languages (4)
- Spanish (2)
Is part of the Bibliography
- no (328)
Keywords
- Deutschland (14)
- GfHf-Jahrestagung 2018 (14)
- Korruption (5)
- Direkte Demokratie (4)
- Parteienstaat (4)
- Verfassung (4)
- Verwaltung (4)
- Föderalismus (3)
- Politiker (3)
- Politische Elite (3)
Institute
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (50)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (32)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (29)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (27)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (17)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (5)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (5)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (4)
Besteuerung und Eigentum
(1981)
Finanzpolitik ohne Kontrolle
(1983)
Finanzpolitik im Umbruch
(1984)
Steuerung durch Recht
(1986)
Instrumente
(1994)
Vom 19. bis 21. April 1993 fand an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) das Zweite Speyerer Forum zur Entwicklungszusammenarbeit statt. Es diente zum einen der Auf-gabe, in gemeinsamer Diskussion unter den gleichermaßen an den praktischen Erfahrungen der Verwaltungspartnerschaft mit dem Süden wie deren verwaltungswissenschaftlicher Auf-bereitung interessierten Fachleuten über die Möglichkeiten einer institutionellen Struktur-politik der Staaten in der sog. Dritten Welt nachzudenken.
Mit dieser thematischen Ausrichtung knüpfte die Veranstaltung an das Erste Speyerer Forum an, dessen Ergebnisse in einem vorausgehenden Tagungsband publiziert wurden [Vgl. Rainer Pitschas unter Mitarbeit von Christian Koch (Hrsg.): Entwicklungsrecht und sozialökologische Verwaltungspartnerschaft. Development Law and Socio-Ecological Public Administration Partnership. Droit de Développement et Coopération Socio-Ecologique en Administration Publique. Vorträge und Berichte auf dem Ersten Speyerer Forum zur Entwicklungszu-sammenarbeit der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 7. - 10. April 1992 (Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Band 116)]. Ging es auf jener Veranstaltung um die Rolle der öffentlichen Verwaltung und des "Dritten Sektors" bei der Bekämpfung von Armut und der Gewährleistung des Umweltschutzes unter gleichzeitiger Einflußnahme auf die Bevölkerungsentwicklung, so widmete sich das Zweite Forum den Veränderungsprozessen in der Relation zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Die in diesem Tagungsband versammelten Forumsbeiträge verdeutlichen denn auch das mehr oder weniger überall feststellbare Bemühen in den Staaten des Südens, durch eine Fortschreibung der jeweiligen "Gesellschaftsverträge" zu neuen (produktiveren) Grenzziehungen bzw. Verlaufslinien zwischen Staat, Privatwirtschaft und "Drittem Sektor" - dem Feld der non-profit-Organisationen - vorzustoßen.
Davon, wie dies geschieht, künden in diesem Band zahlreiche erfahrungsgesättigte Aus-sagen. Daneben aber und zum anderen sollten diese Erfahrungsberichte bzw. Reflektionen dazu beitragen, Elemente eines handlungsorientierten Veränderungskonzepts für Staat und Verwaltung in Mittel- und Osteuropa zu entwickeln. Auch dieser Aufgabe stellte sich das Zweite Forum. Die speziell hierzu ergangenen und in dem vorliegenden Band abgedruckten Überlegungen lassen erkennen, wie schwierig und zeitraubend der Weg zu einem "Neuen Osten" (C. Offe) sein wird - gleichwie, ob man die veränderte Programmorientierung der öffentlichen Verwaltungen betrachtet, die Nöte ihrer Organisations- oder Personalent-wicklung bzw. die Entwicklung ihrer Umwelten.
Vortrag auf einer Konferenz des American Institute for Contemporary German Studies am 24.6.1996 in Washington, D.C.
Zu den großen nationalen, supra- und internationalen Aufgaben dieser Zeit gehört die Bewältigung der Folgen des Globalisierungsprozesses. Dabei geht es nicht nur um China, Indonesien, Japan oder Thailand. Eine zentrale Frage des Fortgangs wirtschaftlicher Ent-wicklung in Asien und indirekt auch in der Welt ist, wie sich die ökonomischen Grundlagen, industriellen Beziehungen sowie Staat und Verwaltung in speziell Südkorea entwickeln werden. Hier sind die ökonomischen Verwerfungen im südostasiatischen Raum von einer besonderen Brisanz; auch steht das noch zu vereinigende Korea im Mittelpunkt der aktuellen Sorgen um soziale, ökologische und politische Stabilität.
Diese zu bewahren, ist auch eine Frage des Rechts und seiner dynamischen Entwicklung im Rahmen der Rechtsvergleichung und rechtlichen Zusammenarbeit. Denn für die Entwicklung eines jeden Staates spielt die Anpassung der Rechtsordnung an die ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Herausforderungen der Zeit eine maßgebliche Rolle. Dabei ist von besonderem Interesse zu vergleichen, wie diese Anpassungsprozesse in jenen Staaten verlaufen, die - wie etwa die Bundesrepublik Deutschland - zum Spitzenfeld der Industrie-nationen gehören, und wie sich diese Prozesse in denjenigen Ländern gestalten, die - wie auch Südkorea - schon seit einigen Jahren und jeweils nach »Kraftakten« ohnegleichen zu den führenden Industrienationen des Nordens aufgeschlossen haben.
Besonders Deutschland und Südkorea verbindet im Zusammenhang dieser Anpassungs-prozesse, was die Entwicklung von »Recht« und »Verwaltung« anbelangt, eine traditionelle Sonderbeziehung. In bezug darauf steht denn auch und einerseits zu fragen, ob und in welchem Ausmaß der südkoreanische »Sprung nach vorn« u. a. durch eine bewußte und gewollte Angleichung an die Rechts- und Verwaltungsstrukturen Deutschlands gelungen bzw. fehlgeschlagen ist. Andererseits gibt es keinen Endpunkt staatlicher Modernisierungspro-zesse: Jeweilige Entwicklungserfolge gleichen lediglich breitenwirksamen und zeitbedingten Modernisierungsschüben. Künftige Entwicklungsziele erfordern - in Deutschland wie in Südkorea - immer von neuem und stets veränderte Modernisierungsanstrengungen. Woran aber werden diese wiederum ausgerichtet, und wie werden sie gestaltet?
Zu diesen und weiteren Fragen rechnet das Problem, ob die ursprünglich gewählte Modell-partnerschaft zwischen den Staaten maßgeblich bleibt oder ob nunmehr andere »Vorbilder« berufen werden, die dann auch und möglicherweise ökonomische bzw. sozio-ökologische Verwerfungen zur Konsequenz haben. Dem aufmerksamen Beobachter scheint es, daß heute der japanische und US-amerikanische Einfluß auf die koreanische Wirtschafts- und Rechtsordnung sowie auf die Verwaltungsmodernisierung erheblich zugenommen - mehr noch: daß er die deutsche Vorbildfunktion fast abgelöst hat.
Auch davon sollten wir lernen. Zu vermuten ist etwa, daß unsere bisherige Orientierung an »good governance« bereits überholt sein dürfte. Wir sollten jedenfalls unsere Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit auf eine neue und spezifizierte Grundlage stellen. In bezug auf Korea stellt der hier vorgelegte Tagungsband entsprechende Überlegungen zusammen. Die auf der ihm zugrundeliegenden internationalen Konferenz gehaltenen Referate beziehen die rechtlichen und administrativen Grundprobleme der Staatsmodernisierung in Deutschland und Südkorea sowie finanzpolitische, sozio-ökonomische und ökologische Reflexionen in ihr Spektrum ein.
Sozialer Dialog für Europa
(1998)
Durch Internationalisierung und Globalisierung sind die nationalen Arbeitsbeziehungen in Europa unter erheblichen Wettbewerbsdruck geraten. Die vollständige Realisierung der Wirtschafts- und Währungsunion wird diesen Druck ebenso erhöhen wie die derzeit noch schwer kalkulierbaren Folgen des anstehenden Beitritts der mittel- und osteuropäischen Staaten. Offen ist gegenwärtig nicht nur die Frage hinsichtlich des Niveaus, auf dem sich die europaweite "Harmonisierung" der nationalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitiken einspielen wird, sondern auch die Frage nach der politischen Form dieses Prozesses. Das Sozialproto-koll des Vertrags von Maastricht hat das Modell des "sozialen Dialogs" - also die Möglichkeit autonomer Verhandlungen der Sozialpartner - durch Einrichtung eines zweistufigen Konsultationsverfahrens auf europäischer Ebene gestärkt, in dem Vereinbarungen der entsprechenden Verbände an die Stelle europäischer Rechtsakte treten könnten. Die Beiträge des Sammelbandes behandeln - vor allem mit Blick auf die MOE-Staaten und die südeuropäischen Mitgliedsländer - nationalspezifische Voraussetzungen und Praktiken der Sozialpartnerschaft. Der Band dokumentiert eine internationale Beschäftigungskonferenz, die 1995 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfand.
Referate eines Symposiums, das die Universität Hamburg, Institut für Recht der Wirtschaft, und die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaften, Entwicklungspolitik und Öffentliches Recht, am 2. und 3. Juli 1997 in der Polizei-Führungsakademie Münster veranstalteten
Das wertvollste Kapital, über das Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Verwaltungen heute verfügen, sind gutausgebildete, kenntnisreiche, motivierte und engagierte Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter. Sie garantieren mittel- und langfristig, sofern sie mit einem guten Führungsteam zusammenarbeiten, den Erfolg ihres (Verwaltungs-)Betriebes. Nicht von ungefähr prägt deshalb auch in der Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit mittlerweile der »personelle Faktor« die Kooperationsangebote der Bundesrepublik Deutschland überaus stark. Das (geeignete, motivierte) Personal hat die Schlüsselrolle bei der Verwaltungsent-wicklung im Süden und in den mittel- und osteuropäischen Staaten inne. »Verwaltungs-partnerschaft«, wie man das Gehäuse der deutschen und europäischen Rechts- und Ver-waltungszusammenarbeit nennen könnte, heißt denn auch und vor allem, gemeinsame Strategien eines sozio-kulturell angepaßten und in den Rahmen des Rechts gestellten Personalmanagements zu entwerfen und umzusetzen.
Von daher gehört auch die Personelle Zusammenarbeit (PZ) zu den anspruchsvollsten Kooperationsformen in der Partnerschaft der Industriestaaten mit anderen Ländern dieser Erde. Freilich existiert sie nur teilweise als ein eigenständiges Angebot; häufig ist die PZ nur Bestandteil anderer Formen der Kooperation wie z. B. der Technischen Zusammenarbeit. In den letzten Jahren ist allerdings das Bemühen gewachsen, den Faktor »Personal« in der Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit stärker, wenn nicht gar vorrangig zu betonen. Dies führt u.a. dazu, im Verlauf breitflächiger Verselbständigungs- und Dezentralisierungsansätze in den Südstaaten auf das dort gegebene Potential an fachlich ausgebildeten Kräften zurückzugreifen. Umgekehrt gewinnen trotz mancher Klagen über eine gegenläufige Entwicklung der PZ die deutschen Fortbildungsangebote an unsere Partnerstaaten an Gewicht - dies auch in der Hochschul- und Universitätslandschaft.
Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer hat deshalb ihre An-strengungen auf dieses Feld seit 1982 schwerpunktmäßig konzentriert. Inzwischen zeichnen sich erhebliche Erfolge, vor allem in Südasien, Lateinamerika und in den arabischen sowie manchen afrikanischen Staaten ab. Doch gilt es immer wieder, sich des Standes der Bemühungen um die Personalarbeit im Rahmen der Verwaltungspartnerschaft zu ver-gewissern. Dem diente auch das Dritte Speyerer Forum zur Rechts- und Verwaltungszu-sammenarbeit. Der hier vorgelegte Tagungsband stellt die auf dieser internationalen Konferenz gehaltenen Referate zusammen.
Im Anschluß an den Festakt zum 50jährigen Bestehen der Deutschen Hochschule für Ver-waltungswissenschaften Speyer fand am 6. und 7. März 1997 die 65. Staatswissenschaftliche Fortbildungstagung der Hochschule statt. Die Rolle von Staat und Verwaltung an der Schwelle zum 21. Jahrhundert bietet aufgrund der sich schnell ändernden wirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Rahmenbedingungen genügend Anlaß, über die »Öffentliche Verwaltung der Zukunft« zu diskutieren. Die Trends innerhalb der Verwaltungsmodernisierung lassen sich mit den Schlagworten »Privatisierung«, »Managerialisierung«, »Wettbewerbsorientierung« und »(Informations-)Technisierung« umschreiben. Die Tagung wurde eingeleitet mit den im ersten Teil des Tagungsbandes abgedruckten Grundsatzreferaten. Dem schlossen sich vier Foren an. Sie sollen Entwicklungen, Folgeprobleme und Lösungsmöglichkeiten zu den Schlüsselbereichen »Bürger und Staat«, »Staatsreform und Verwaltungsmodernisierung«, »Systemwechsel und Verwaltungsreformation« sowie »Europäische Integration« aufzeigen und zur Diskussion stellen. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit des durch Überdisziplinarität, Internationalität und Praxisorientierung gekennzeichneten Speyerer Wissenschaftsansatzes deutlich zu machen und die Perspektiven der Verwaltungswissenschaften auszuloten. Die auf den Foren gehaltenen Referate waren Kurzreferate. Für den Tagungsband wurden die Bei-träge von den Referenten überwiegend in der ursprünglichen (Vortrags-)Form, z. T. aber auch erweitert zur Verfügung gestellt. Die daraus resultierende quantitative Ungleichgewichtigkeit wurde bewußt in Kauf genommen, da die Tagungsbeiträge eher als »Werkstattberichte« denn als umfassende Arbeitsergebnisse aufgefaßt werden sollen. Sie mögen dazu dienen, weitere notwendige Diskussionen anzustoßen und Impulse für laufende Diskussionen zu geben.
Daß es in der Politik - jedenfalls auch - auf Personen ankommt, ist offensichtlich. Ein Blick in die Geschichte und die Erinnerung an Namen wie Bismarck und Adenauer oder Hitler und Stalin macht dies, im Positiven wie im Negativen, für jedermann deutlich. Auch in aktuellen dem okratischen Wahlkämpfen sind es oft Personen, die den Kampf um Mehrheiten entscheiden. Bei den letzten Parlamentswahlen in der Bundesrepublik stellten die Parteien ihre Spitzenkandidaten derart heraus, daß geradezu der Eindruck von Personalplebisziten statt von Parteienwahlen entstand. ...
Diskussionsbericht
(1999)
Das Umweltgesetzbuch als Motor oder Bremse der Innovationsfähigkeit in Wirtschaft und Verwaltung?
(1999)
Der Entwurf eines Umweltgesetzbuches der Unabhängigen Sachverständigenkommission zum Umweltgesetzbuch beim Bundesumweltministerium wurde auf der Tagung der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 22. bis 24.10.1997 einer breiten Fachöffentlichkeit vorgestellt.
Der vorliegende Tagungsband ist in vier Hauptteile gegliedert, in denen jeweils spezifische Aspekte schwerpunktmäßig thematisiert werden. Im ersten Teil werden die konzeptionellen Grundlagen eines Umweltgesetzbuches vorgestellt. Der zweite Teil behandelt die Steuerungsfunktionen von Allgemeinem und Besonderem Teil eines Umweltgesetzbuches sowie Folgerungen für die Ausgestaltung umweltrechtlicher Instrumente. Die Referate und Diskussionen der Konsequenzen eines Umweltgesetzbuches für Umweltplanung und Gesetzesvollzug der Länder, betrieblichen Umweltschutz, Öffentlichkeit und EG-rechtliche Entwicklung werden im dritten Teil dokumentiert. Umweltpolitiker des Bundes und der Länder sowie führende Vertreter von Wirtschafts- und Umweltverbänden nehmen im vierten Teil eine erste politische Bewertung des UGB-Entwurfs vor.
Zu den Autoren der Beiträge gehören die Mitglieder der Unabhängigen Sachverständigen-kommission zum Umweltgesetzbuch, bekannte Umweltpolitiker von Bund und Ländern und ausgewiesene Experten des Umweltrechts der Bundes- und Landesverwaltungen, der Euro-päischen Kommission, der Wirtschaft und der Umweltverbände.
Der aktuelle Stand der wissenschaftlichen und politischen Diskussion zu einem Umwelt-gesetzbuch sowie zum deutschen Umweltrecht wird in diesem Tagungsband umfassend dargestellt.
Die Referate und Diskussionen des Sammelbandes geben einen Einblick in die Dynamik der Entwicklungen in der Praxis und zeigen Lösungsmöglichkeiten für die kommunale Selbst-verwaltung auf. Die Städte und Gemeinden in Deutschland sehen sich immer stärker einem wirtschaftlichen Wettbewerb im liberalisierten Strom- und Gasmarkt sowie im Entsorgungs-bereich ausgesetzt. Dabei droht das Leitbild der kommunalen Selbstverwaltung als Wahr-nehmung der öffentlichen Daseinsvorsorge für die örtliche Gemeinschaft im Bereich Energie-versorgung und Abfallentsorgung zu zerfallen. Die Veröffentlichung der Referate und Diskus-sionen des Forums "Kommunen im wirtschaftlichen Wettbewerb", das am 21. und 22. Sep-tember 1998 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfand, gibt einen Einblick in die Dynamik der Entwicklungen in der Praxis und zeigt Lösungsmöglich-keiten für die kommunale Selbstverwaltung unter veränderten rechtlichen und wirtschaft-lichen Rahmenbedingungen auf.
Das föderative System in Deutschland - Motor oder Hemmschuh notwendiger politischer Reformen?
(2000)
Der bundesrepublikanische Föderalimus ist ins Gerede gekommen. Gewiß hat es periodisch immer mal wieder Kritik gegeben. Doch so stark wie heute war sie, jedenfalls seit der Zeit vor der Finanzreform von 1969, noch nie. Das Unbehagen läßt sich an vielen Stellen festmachen. Da sind die Verfassungsklagen der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gegen den Finanzausgleich. Diese Klagen markieren aber nur die Spitze des Eisbergs. Das Unbehagen reicht tiefer und geht weit über die Finanzen und über verfassungs rechtlich Greifbares hinaus und tief in den Berieich der Verfassungspolitik hinein.
Direkte Demokratie
(2000)
Der Sammelband enthält Vorträge, die anlässlich einer gemeinsamen Tagung der Polizei-Führungsakademie, der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften und der Universität Hamburg im Juni 1998 unter dem Generalthema "Kriminalitätsverhütung durch Sicherheitsvorsorge" gehalten wurden. Zusätzlich wurde ein Beitrag von Prof. Hue aus Xian aufgenommen, der die Beziehungen zwischen Polizeiorganen und Sicherheitsunternehmen in China schildert. Ziel der Publikation ist, die Fachöffentlichkeit umfassend über den aktuellen Stand der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem privaten Sicherheits-gewerbe zu informieren und neue Impulse für die weitere Diskussion zu geben.
Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stehen im Bereich der inneren Sicherheit vor neuen Herausforderungen. Die politischen, gesellschaftlichen und juristischen Rahmenbedingun-gen ändern sich fortlaufend, die gemeinschaftsrechtliche und die internationale Ebene gewinnen zunehmend an Bedeutung. Vor allem die EU hat hier in den letzten Jahren sowohl institutionell wie auch instrumentell neue Handlungsspielräume geschaffen. Dieser Sammel-band enthält die Ergebnisse eines internationalen Seminars, das die Polizei-Führungsakade-mie Münster, die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und die Uni-versität Hamburg im Juni 1999 veranstaltet haben. Er zeigt den aktuellen Diskussionstand und gibt gleichzeitig theoretisch sowie anhand konkreter Projekte einen Ausblick auf mög-liche zukünftige Entwicklungen.
Einleitung
(2001)
In der gegenwärtigen Debatte um die Staats- und Verwaltungsmodernisierung wird das Gemeinwesen noch sehr unscharf als »Gewährleistungsstaat« bezeichnet. Es handelt sich hierbei um einen ergebnisoffenen Staatsbegriff, der aus der Perspektive der Staatszweck-lehre noch erheblicher Konkretisierung bedarf. Dazu soll die Besinnung auf den Staatszweck der Prävention im vorliegenden Band beitragen. Vorsorgliches Handeln der Verwaltung tritt vor allem in solchen Politikfeldern auf, in denen sie in Zusammenarbeit mit privaten Akteuren kooperative Maßnahmen zu treffen hat, um Sicherheitsbedrohungen von der Gesellschaft vorbeugend abzuwehren. So gewährleistet z. B. das Recht der Technik eine entsprechende Sicherheitsvorsorge ebenso, wie das Recht der sozialen Sicherheit gegen die Verwirklichung von Lebensrisiken Vorsorge zu treffen sucht. Im Wege der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung schließt sich dieser Entwicklung nunmehr auch das Polizeirecht an.
Die Teilhabe der Polizei an der Kriminalprävention, die ihrerseits einen dritten Pfeiler der inneren Sicherheit darstellt, und deren funktionaler Verbund mit einem inzwischen weit-gespannten Netzwerk von Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften haben allerdings erhebliche strukturelle Anpassungsbedarfe des deutschen Polizeirechts unter Berücksichti-gung seiner europäischen Perspektive zur Folge. Dabei geht es näherhin nicht nur darum, die polizeiliche Vorfeldarbeit als eine »dritte Aufgabenkategorie« neben der Gefahrenabwehr und der repressiven Verbrechensbekämpfung zu erkennen und in den Polizeigesetzen der Länder auszudifferenzieren. Vielmehr und darüber hinaus ist aufgegeben, die polizeiliche Tätigkeit als Handeln kooperativer Leistungsverwaltung einzuordnen sowie die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen dieser Entwicklung »im Gewährleistungsstaat« auszuzeichnen.
In der Folge dessen entsteht das Gerüst sowohl eines künftigen Sicherheitskooperations- als auch eines polizeilichen Präventionsrechts. Die Umrisse, Gehalte und Handlungsformen dieser zweispurigen Rechtsentwicklung offen zu legen, ist das Anliegen des hier vorgelegten Sammelbandes. Die abgedruckten Beiträge gehen auf eine Tagung der interdisziplinären »Speyerer Präventionswerkstatt« zurück, auf der die Voraussetzungen für den Versuch erörtert wurden, Polizeirecht im kooperativen Staat und als Risikoverwaltungsrecht zu reformulieren.
Am 1. Mai 2002 ist das »Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht« in Kraft getreten. Das Regelwerk hat den Weg für die Neuordnung der Finanzmarktaufsicht durch Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel vorbereitet. Wirtschafts- und Bankenaufsicht in Deutschland erhalten dadurch eine neue Qualität: Die Einrichtung der sektorübergreifenden Aufsicht will nicht allein die Effizienz einer Allfinanzsteuerung durch Verbundvorteile stärken und einem verbesserten Anleger- bzw. Versichertenschutz dienen; es sind auch und vor allem euro-päische Belange sowie die Sorge um die Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland, die den nationalen Gesetzgeber an supra- und internationale Entwicklungslinien der Finanz-marktaufsicht anknüpfen lassen.
Der somit bewirkte Funktionswandel nationaler Bankenaufsicht stellt zunächst einen wesent-lichen Beitrag zur gegenwärtigen Staatsmodernisierung dar. Er spiegelt darüber hinaus die mit der Verabredung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion immer stärker ein-hergehende Notwendigkeit wider, in Deutschland und in der Europäischen Union mittel-fristig zu einer integrierten Allfinanzaufsicht vorzustoßen. Einbezogen wird schließlich die künftige Beaufsichtigung nationaler und gemeinschaftsweiter Kreditgeschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse zu »Basel II«.
Mit den dadurch im einzelnen aufgeworfenen ökonomischen, bank- und mittelstandspoli-tischen sowie (Verfassungs-)Rechtsfragen befassen sich die Autoren des hier vorgelegten Sammelbands. In ihm sind die auf dem Speyerer Wirtschaftsforum 2001 zum Thema »Bankensystem und Bankenaufsicht vor den Herausforderungen der Europäischen Wirt-schafts- und Währungsunion« gehaltenen Referate abgedruckt. Einbezogen wurden die zwei auf dem Forum von namhaften Experten aus Japan und Korea gehaltenen rechtsvergleichen-den Vorträge zu den Entwicklungen der Bankenaufsicht in diesen asiatischen Staaten angesichts eines wachsenden Allfinanzsektors bzw. tiefgreifender Finanzkrisen.
Während die Bundesregierung Mitte des Jahres 1999 auf die im Regierungsprogramm von 1998 angekündigte Kodifikation des deutschen Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch bis auf weiteres verzichtete, war im gleichen Zeitraum unter den EU-Mitgliedsstaaten eine gegenläufige Entwicklung erkennbar. Anfang 1999 trat in Schweden ein Umweltgesetzbuch in Kraft, im darauffolgenden Jahr fasste Frankreich das Umweltrecht in einem Umweltgesetz-buch zusammen, und auch Dänemark, die Niederlande und Großbritannien verfügen über kodifikationsähnliche Gesetzeswerke im Umweltschutz.
Dass jedoch auch in Deutschland die Diskussion um die Kodifikation des zersplitterten Umweltrechts noch nicht beendet ist, zeigt die rege Teilnahme an den Speyerer Foren zum Umweltgesetzbuch, die am 21. und 22. Oktober 1999 sowie am 19. und 20. März 2001 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfanden. Neben Beiträgen zu den Kodifizierungstendenzen in den europäischen Nachbarstaaten zeigten Beiträge zur Selbstregulierung, zu wirtschaftlichen Anreizinstrumenten und zur Ökosteuer neue Perspek-tiven für ein Umweltgesetzbuch in Deutschland auf.
Die in diesem Tagungsband zusammengefassten Referate und Diskussionen belegen, dass die Idee eines Umweltgesetzbuches nichts von ihrer rechts- und umweltpolitischen Anzie-hungskraft verloren hat. Die neue Bundesregierung, die Bundesländer und alle am Umwelt-schutz interessierten gesellschaftlichen Kräfte werden in dem Werk vielfältige umwelt- und rechtspolitische Anregungen für die Fortentwicklung des Umweltrechts finden.
Korruption
(2003)
Mafiose Praktiken in Politik, Verwaltung und Wirtschaft machen Schlagzeilen. Ist unsere Gesellschaft von Netzwerken der Korruption überwuchert?
Spektakuläre Korruptionsfälle wecken den Verdacht, dass es kaum ein Großprojekt gibt, bei dem keine Bestechungsgelder fließen. Absprachen, Schmiergelder und Amtsmissbrauch gehören vielerorts schon zum »guten Ton«.
Was ist zu tun, wenn die Staatsanwaltschaft mit Bussen vorfährt, um ein ganzes Amt vorzuladen, in dem jeder die Hand aufgehalten hat? - Deutschlands namhafteste Korruptions-Experten zeichnen ein ungeschminktes Bild der Lage. Sie beschreiben anhand einer Fülle konkreter Beispiele, wie Korruption entsteht, wer dafür anfällig ist, wie sie sich auswirkt und welche Gegenmaßnahmen nötig sind.
Mit Beiträgen von Peter Eigen, Hans Leyendecker, Winfried Maier, Wolfgang J. Schaupensteiner, Erwin K. Scheuch u.a.
Korruption war bei uns bis vor kurzem ein Tabuthema. Eingelullt von dem Gefühl, Staat und Gesellschaft seien in Deutschland besonders korruptionsresistent, hielten wir lange am überlieferten Bild des unbestechlichen »preußischen« Beamten fest. Umso mehr wurde die Öffentlichkeit in letzter Zeit durch spektakuläre Korruptionsfälle aufgeschreckt - und dadurch, dass die Bundesrepublik im internationalen Vergleich des »Korruptionsniveaus« immer schlechter abschneidet. Die jüngsten Korruptionsfälle (in Köln, Wuppertal und andernorts) seien, so sagen viele, nur die Spitze des Eisbergs.
Einleitung
(2003)