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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (42)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (33)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (11)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (6)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (5)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (3)
Der Vortrag geht auf die Grundlagen und zentralen Anwendungen der "E-Gesetzgebung" ein. Im Mittelpunkt der Präsentation steht die Vorstellung des Moduls "Evaluierung", das ein Bestandteil der elektronischen Gesetzesfolgenabschätzung ist. Mit diesem Modul können Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten die sich aus § 44 Abs. 7 GGO ergebenden Prüfanforderungen erfüllen.
Der Vortrag geht auf die Grundlagen und zentralen Anwendungen der "E-Gesetzgebung" ein. Im Mittelpunkt der Präsentation steht die Vorstellung des Moduls "Evaluierung", das ein Bestandteil der elektronischen Gesetzesfolgenabschätzung ist, sowie erster Vorschläge zu einer Weiterentwicklung. Mit diesem Modul können Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten die sich aus § 44 Abs. 7 GGO ergebende Prüfanforderung erfüllen.
Frau Dr. Rademann stellte das durch das BMFSFJ geförderte Zuwendungsprojekt "Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe" vor. Der Vortrag war Teil der digitalen Veranstaltungsreihe "Vorstellung der Projekte zur Umsetzung der inklusiven Kinder und Jugendhilfe und zur Einführung des Verfahrenslotsen" des Projekts "Umsetzungsbe-gleitung BTHG" des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.
Es wird u. a. darüber berichtet, wie in fünf Modellkommunen der Prozess zur Umsetzung der Zusammenführung von Zuständigkeiten im Bereich der Eingliederungshilfe erprobt und wissenschaftlich begleitet wird.
Inputvortrag – New Work
(2023)
Das FÖV hat auf Bitten des Unterausschusses „Allgemeine Verwaltungsorganisation“ des Arbeitskreises VI der Innenministerkonferenz einen Workshop zum Thema „New Work in der öffentlichen Verwaltung“ geplant und durchgeführt. Der Inputvortrag behandelt theoretische Grundlagen zu New-Work-Ansätzen in der öffentlichen Verwaltung und war Auftakt eines strukturierten Wissensaufbaus und Wissensaustauschs mit Vertreterinnen und Vertretern der Privatwirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung.
Im Rahmen der 4. Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ des BMFSFJ am 27. Juni 2023 stellte Frau Dr. Rademann das erweiterte Projektdesign des durch das BMFSFJ geförderten Zuwendungsprojekts "Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe" den AG-Mitgliedern aus Kommunen, Bund, Ländern und Verbänden vor.
Paging Doctor Know-it-all
(2023)
Vorstellung des KomJC
(2023)
Vorstellung des Jugend-Checks im Rahmen der Session "Legislative Processes: How a law is created and understood"
YES Forum and IEKEP Policy Event: "What language does the EU speak? EU Literacy and European Citizenship: Frameworks for Dialogue and Skills Enhancement"
Immer noch Neuland?
(2023)
Frau Dr. Jenny Rademann präsentierte vor Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden den Sachstand des Projekts "Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG): Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe". Der Vortrag fand im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Beteili-gungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin statt.
Im Rahmen des Vortrags wird die Entwicklung der Besseren Rechtsetzung auf Bundesebene skizziert. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Ausgestaltung der Gesetzesfolgenab-schätzung gelegt. Neben der thematischen Ausdifferenzierung wird auch die Digitalisierung des Instruments im Rahmen des Projektes "E-Gesetzgebung" in den Blick genommen.
Der moderne Krieg verwandelt sich mehr und mehr zu einem digitalen Schlachtfeld: Die Innovationen reichen von autonomen Waffensystemen über digitale Kommandostrukturen bis hin zu Cyberwaffen. Die zunehmende Vernetzung von Militärtechnologien sowie ihr höhe-res Maß an Autonomie gehen Hand in Hand mit einem erhöhten Risiko für internationalen Frieden und Sicherheit. Oft können diese Technologien als sog. Dual Use Güter aber auch zivil genutzt und global gehandelt werden. Sie bergen neben Risiken also ebenfalls ein Potenzial für die internationale wirtschaftliche Entwicklung. Wie aber lässt sich verhindern, dass digitale Dual-Use Güter in die falschen Hände geraten, wie z. B. an diktatorische Regime oder Terroristen? Und ist es möglich, dabei einen fairen Ausgleich zwischen internationaler Sicherheit und internationaler Entwicklung herzustellen?
Im Rahmen des Vortrags wurden die zentralen Ergebnisse des Projekts "Gewalt gegen Be-schäftigte des öffentlichen Personennahverkehrs und Personenfernverkehrs" vorgestellt.
Dabei wurde vor allem auf die von den Unternehmen dokumentierten gewalttätigen und die von den Beschäftigten erlebten gewalttätigen Übergriffe eingegangen. Darüber hinaus wur-den die Befragungsergebnisse zu den Folgen der Übergriffe, zu den Gründen für die Nicht-meldung sowie zu den Präventions- und Nachsorgemaßnahmen vorgestellt. Schließlich wurden die Ergebnisse aus dem Verkehrsbereich den Ergebnissen des Projekts "Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes" gegenübergestellt.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung hat im Auftrag des Bundes-ministeriums des Innern und für Heimat das Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland untersucht. Hierzu wurden bundesweit Behörden und Beschäftigte aus unterschiedlichen Bereichen befragt (z. B. auf kommunaler Ebene die Sozialverwaltung, Jobcenter, Bürger- und Ordnungsämter). Dabei wurde im Rahmen der Behördenbefragung das Ausmaß der gemeldeten Gewalt gegen Beschäftigte erfasst. Der besondere Fokus der Beschäftigtenbefragung lag auf der Erfassung der Dunkelziffer, d. h.
der Abweichung zwischen der Anzahl gemeldeter und tatsächlich erlebter gewalttätiger Übergriffe. Zudem wurden die Folgen von Gewalt, die Melde- und Erfassungsmöglichkeiten von Übergriffen in den jeweiligen Behörden sowie Präventions- und Nachsorgemaßnahmen in den Blick genommen.
Im Rahmen des Vortrags am 06.12.2022 vor dem Personalamt der Stadt Hamburg wurden die zentralen Ergebnisse des Projekts "Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Personen-nahverkehrs und Personenfernverkehrs" vorgestellt.
Dabei wurde vor allem auf die von den Unternehmen dokumentierten gewalttätigen und die von den Beschäftigten erlebten gewalttätigen Übergriffe eingegangen. Darüber hinaus wur-den die Befragungsergebnisse zu den Folgen der Übergriffe, zu den Gründen für die Nicht-meldung sowie zu den Präventions- und Nachsorgemaßnahmen vorgestellt. Schließlich wurden die Ergebnisse aus dem Verkehrsbereich den Ergebnissen des Projekts "Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes" gegenübergestellt.
Open Government Data
(2022)
(K)ein Recht auf Analog?
(2022)
Dr. Botta hielt diesen Vortrag online für das Digitale Kolloquium - Netzwerk Promovierender und Habilitierender zum Digitalrecht am 13.6.2022
Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben die Ziele der Verwaltungsdigitalisierung nachhaltig verändert. Waren digitale Verfahren bislang vornehmlich als Ergänzung zur analogen Verwaltungspraxis verstanden worden, heißt es nunmehr „digital first“. Erstmalig besteht der politische Wille, einen wirklich digitalen Staat zu schaffen. Doch diese Entwick-lung bringt nicht für alle Bürger:innen nur Vorteile mit sich. Daher lässt sich fragen, ob die:der Einzelne einen grundrechtlichen Anspruch darauf hat, von einem rein digitalen Staat verschont zu bleiben.
ePA, DiGA, SaMD & Co.
(2022)
Was kosten Gesetze?
(2021)
Prof. Stelkens, Leiter des Programmbereichs „Europäischer Verwaltungsraum“, stellte die Forschungsausrichtung und die Forschungsfelder des Programmbereichs im Rahmen der von der Bayerischen Staatskanzlei ausgerichteten „EU-Referentenrunde“ der Bayerischen Staatsregierung vor. An diesem regelmäßig stattfindenden, insbesondere der internen Abstimmung dienenden Treffen nahmen rund 30 Ministerialbeamte teil, die in den verschiedenen Staatsministerien mit der Unionsrechtsumsetzung betraut sind.
Die Gesetzesfolgenabschätzung ist im Jahr 2000 in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien aufgenommen worden. In den darauffolgenden Jahren erfolgte eine immer weitere Ausdifferenzierung des Folgenabschätzungssystems, die u. a. darauf zurück-geführt werden kann, dass gesellschaftliche Diskussionen auch Eingang in die Überlegungen zu einer besseren Rechtsetzung fanden. Im Rahmen des Beitrags soll skizziert werden, wie diese Ausdifferenzierung genau erfolgte, welche Anforderungen und damit verbundene Herausforderungen sich für die Ministerialverwaltung daraus ergeben.
In den vergangenen 20 Jahren hat es eine Reihe von Sicherheitsgesetzen zur Terrorismus-bekämpfung gegeben, die eine Evaluierungsverpflichtung enthalten, um die Aus-wirkungen der zum Teil mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbundenen Regelungen zu untersuchen. Im Rahmen des Vortrags werden die organisatorischen und methodischen Herausforderungen skizziert und Vorschläge diskutiert, wie diesen bei zukünftigen Evaluationen begegnet werden könnte.
Work in Progress
(2021)
Der Vortrag skizziert anhand der Evaluation des E-Government-Gesetzes Baden-Württem-berg die Chancen und Herausforderungen von Evaluationen inmitten dynamischer Ver-änderungsprozesse – in diesem Fall die Evaluation von Verwaltungsdigitalisierung, während die COVID-19-Pandemie einen massiven Modernisierungsdruck auf die Verwaltung ausübt.
Neue Rentenbescheide
(2021)
Mit Unterstützung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung gestaltet die Deutsche Rentenversicherung ihre Bewilligungsbescheide übersichtlicher, persönlicher, verständlicher, kürzer und zeitgemäßer. Der Vortrag liefert einen Überblick über das Gesamtkonzept und die Stufen der Umsetzung.
Der öffentlichen Verwaltung fällt es oft schwer, ihren eingeübten Sprachstil zu moderni-sieren. Dabei schaffen gut verständliche Verwaltungstexte Transparenz und Akzeptanz, führen zu weniger Rückfragen und verringern den Beratungsaufwand. Im Vortrag werden Ablauf und Ergebnisse von Projekten zur adressatengerechten Modernisierung der Verwaltungskommunikation vorgestellt.
Es reicht nicht aus, den Beschäftigten Sprach-Ratgeber zu geben oder ihnen Fortbildungen anzubieten. Dauerhaften Erfolg bringen Projekte, die die Beschäftigten intensiv einbeziehen und von externen Expertinnen oder Experten begleitet werden. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind die Unterstützung durch die Führungsebene und die Bereitstellung zeitlicher Ressourcen für die Projekte.
An Beispielen wird gezeigt, dass es nicht nur auf kurze Sätze und einfache Sprache ankommt. Wesentlich sind eine klare und übersichtliche Struktur, persönliche Ansprache und eine ansprechende Gestaltung.
Formulare sind ein zentrales Medium der Kommunikation von Bürgern und Verwaltung. Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden Formulare als umständlich und schwer zu verstehen, manchmal als einschüchternd und beängstigend. Ausfüllhinweise werden oft nicht oder nicht vollständig gelesen. Daraus entstehen falsch oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare, die weitere Ermittlungen nach sich ziehen.
In diesem Workshop lernen Sie die Grundlagen eines modernen Sprachstils für die öffentliche Verwaltung kennen. Dieser erfüllt Erfordernisse rechtlicher und organisationaler Art und ist zugleich bürgernah und leichter verständlich. Anhand praktischer Beispiele wird untersucht, was Formulare schwer verständlich macht.
In der Cyberpunk-Welt kann jeder seine kognitiven und physischen Fähigkeiten mit Neuroimplantaten und Prothesen erweitern - Sicherheitslücken inbegriffen. So futuristisch dies klingen mag – Brain-Computer-Interfaces sind mittlerweile nicht mehr Science Fiction, sondern Realität geworden. Angriffe auf Brain-Computer-Interfaces können neurologische Daten erspähen und potenziell Gehirnaktivitäten manipulieren. Schützt uns das Grundgesetz vor der Cyberpunk-Dystopie?
Wenn Brain-Computer-Interfaces (BCI) künftig unser Privat- und Intimleben steuern, müssen nicht nur im physischen Sinne sicher sein, sondern auch ihre Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit als IT-Systeme gewährleisten. Angriffe auf BCIs, die neurologischen Daten erspähen, Gehirnaktivitäten manipulieren oder das BCI außer Betrieb setzen, sind bereits heute denkbar. Aus dem Grundgesetz ergeben sich zwar Schranken und Schutzpflichten, vor allem im Bereich der Privatheit, informationellen Selbstbestimmung und körperlichen Integrität. Allerdings werfen BCIs neue Probleme auf, z. B. wenn es um Fragen der mentalen Integrität, Autonomie oder Identität geht.
Defusing Dark Patterns
(2021)
Am Mittwoch, dem 26.05.2021 diskutierte Dapde-Forschungsreferent Christian Drews mit Maryant Fernandez (BEUC), Cristiana Santos (Utrecht University) und Peter Eberl (Europäische Kommission) über die neue ePrivacy Verordnung und die momentan stattfindenden Trilog- Verhandlungen. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwiefern die neue ePrivacy Verordnung Dark Patterns im Bereich Cookie-Consent effektiv limitieren kann und an welchen Stellen Nachholbedarf besteht. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dapde-Projektkoordinator Quirin Weinzierl.
Das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ der Bundesregierung sieht vor, das Gesetz-gebungsverfahren auf Bundesebene bis zum Jahr 2023 vollständig elektronisch, inter-operabel und medienbruchfrei umzusetzen. Um die technischen Voraussetzungen für
einen solchen elektronischen Workflow zu schaffen, wurde das Projekt „E-Gesetzgebung“
ins Leben gerufen. Im Zuge dieses Projekts sollen auch alle Arbeitshilfen zum Gesetz-gebungsverfahren digitalisiert und in die Anwendung „E-Gesetzgebung“ integriert werden. Hierzu zählen u. a. die verschiedenen Arbeitshilfen zur Gesetzesfolgenabschätzung/ Gesetzesevaluation. Der Vortrag stellt das Projekt „E-Gesetzgebung“ vor und diskutiert die Chancen, die sich durch die Entwicklung digitaler Unterstützungsangebote im Bereich der Gesetzesfolgenabschätzung für die bessere Rechtsetzung ergeben.
Der Vortag erörtert, wie durch systematische und formativ-begleitende Evaluation Beteili-gungsprojekte optimiert werden können. Konkret wird dies am Beispiel der Evaluation des Bürgerdialogs Stromnetz (BDS) durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Ver-waltung (FÖV) dargestellt. Der BDS ist eine Initiative, die seit 2015 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert und vom FÖV seit 2016 evaluiert wird und als Initiative sowohl die Betroffenen als auch die Bevölkerung insgesamt frühzeitig, umfassend und unabhängig über den Stromnetzausbau und die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerin-nen und Bürger informiert. Die Evaluation konnte mit Hilfe von quantitativen und qualitati-ven Analysen Umsetzungsprobleme identifizieren und Lösungsvorschläge entwickeln, sodass bereits während der Umsetzungsphase steuernd eingegriffen werden konnte, um die Betei-ligungsangebote substanziell zu verbessern.
Forschungsprojekt Open Data
(2021)
„Zwei Welten, ein Ziel?“
(2020)
Die öffentliche Verwaltung tritt in Evaluationsprozessen als Auftraggeberin, durchführende Instanz, Informationsquelle und/oder als Evaluationsgegenstand auf. Sie ist dabei durch ihre spezifischen Rationalitäten und Kommunikationsweisen geprägt, die häufig mit denen einer wissenschaftlich fundierten Evaluationsforschung kollidieren. So kommt es immer wieder zu Missverständnissen durch eine verzerrte Wahrnehmung und Kommunikation von Evaluationsergebnissen.
Der Vortrag in der Session des Arbeitskreises Verwaltung beschäftigt sich mit den besonderen Herausforderungen bei der Kommunikation zwischen der Ministerialverwaltung und Evaluatorinnen im Prozess der Gesetzesevaluation. Dabei werden auch mögliche Ansätze zur Verbesserung der Kommunikationsprozesse in den verschiedenen Phasen der Gesetzesevaluation vorgestellt.
Zentrale Eregbnisse der in den sechs Arbeitsmarktregionen durchegführten Unternehmehmensbefragung
(2020)
Im Rahmen der Diskussionsveranstaltung zum Projekt "Gleichwertige Lebensverhältnisse", an der Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft teilgenommen haben, wurden die zentralen Ergebnisse der Unternehmensbefragung, die in den sechs Untersuchungsregionen durchgeführt wurde, vorgestellt.
Im Mittelpunkt der Befragung stand die Untersuchung der Stärken und Schwächen der Arbeitsmarktregionen, die Nutzung des Förderangebots sowie die Netzwerkaktivitäten der Unternehmen.
Die Veranstaltung diente dazu, die bisher gewonnenen Projektergebnisse vorzustellen und mit den Akteuren aus den jeweiligen Untersuchungsregionen zu diskutieren.
Vorstellung des Leitfadens "Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit in der Normensetzung" zu in Deutschland und Europa angewandten Verfahren, Leitfäden und Instrumenten zur geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung und -evaluation. Der Leitfaden ist durch das FÖV im Auftrag des Deutsch-Chinesischen Programms Rechtskooperation der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) erstellt worden. Im Rahmen des deutsch-chinesischen Online-Workshops wurde er an die Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses übergeben.
Künstliche Intelligenz soll die Wirtschaft revolutionieren, den Staat effizienter machen und der digitalen Verwaltung unter die Arme greifen. Doch was ist KI eigentlich? Wie unterscheidet sie sich von herkömmlichen Computerprogrammen? Wie sollten Staat und Recht auf das Phänomen reagieren? Der Vortrag gibt einen Überblick über einige Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „Künstliche Intelligenz als Regulierungsaufgabe“ des Programmbereichs „Digitalisierung“ am FÖV Speyer.
Der Vortrag zum Thema „Rechtliche Implikationen beim Einsatz von Verifiable Credentials“ befasst sich mit den Grundlagen und Perspektiven innovativer Identifizierungsinstrumente: Angestammte Verfahren des Identitätsmanagements basieren auf der Leitidee, dass ein Nutzer personenspezifische Attribute mittels eines hoheitlich ausgestellten Identitätsdokumentes gegenüber einem Diensteanbieter nachweist. Dagegen ermöglichen es neoterische Modelle des nutzerbasierten Identitätsmanagements, Berechtigungsnachweise (Credentials) zum Zwecke der Authentifizierung einzusetzen. Solche Credentials sind im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr bereits in der Gestalt z. B. von Benutzername/Kennwort-Kombinationen anzutreffen. Dabei ist technisch sicherzustellen, dass nur der befugte Nutzer autorisiert ist, einen Berechtigungsnachweis zu einem bestimmten Attribut zu verwenden. Rechtlich tragfähige Strategien zur Implementierung von Verifiable Credentials haben sich einstweilen nicht nur in den grenz- und sektorenübergreifenden Identifizierungsrahmen der eIDAS-Verordnung einzufügen, sondern auch die ambitionierten Anforderungen des unionalen Datenschutzrechts zu rekonstruieren.
Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden den Sprachstil der öffentlichen Verwaltung
als wenig anschaulich, oft sogar als einschüchternd und beängstigend. Daraus
entstehen Unverständnis und Abwehr. Oftmals werden Texte nicht bis zum Ende
gelesen. Was folgt sind Rückfragen, Beschwerden oder Störungen im Verfahrensgang,
wenn zum Beispiel Hinweise erst nicht gelesen und dann nicht beachtet werden.
Der Vortrag thematisiert die Grundlagen eines modernen Sprachstils für die
öffentliche Verwaltung. Dieser erfüllt Erfordernisse rechtlicher und
organisationaler Art und ist zugleich bürgernah und leichter verständlich. Komplexe
Sachverhalte werden prägnant und entscheidungs‐ oder handlungsbezogen
strukturiert.