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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (151)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (53)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (45)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (34)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (19)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (11)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (6)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (3)
The function and role of legal expert at ministry level of European states is very different. The following considerations focus on two major states of central European administration style, France and Germany.
Der Vortrag zum Thema „Rechtliche Implikationen beim Einsatz von Verifiable Credentials“ befasst sich mit den Grundlagen und Perspektiven innovativer Identifizierungsinstrumente: Angestammte Verfahren des Identitätsmanagements basieren auf der Leitidee, dass ein Nutzer personenspezifische Attribute mittels eines hoheitlich ausgestellten Identitätsdokumentes gegenüber einem Diensteanbieter nachweist. Dagegen ermöglichen es neoterische Modelle des nutzerbasierten Identitätsmanagements, Berechtigungsnachweise (Credentials) zum Zwecke der Authentifizierung einzusetzen. Solche Credentials sind im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr bereits in der Gestalt z. B. von Benutzername/Kennwort-Kombinationen anzutreffen. Dabei ist technisch sicherzustellen, dass nur der befugte Nutzer autorisiert ist, einen Berechtigungsnachweis zu einem bestimmten Attribut zu verwenden. Rechtlich tragfähige Strategien zur Implementierung von Verifiable Credentials haben sich einstweilen nicht nur in den grenz- und sektorenübergreifenden Identifizierungsrahmen der eIDAS-Verordnung einzufügen, sondern auch die ambitionierten Anforderungen des unionalen Datenschutzrechts zu rekonstruieren.
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Darstellung des deutschen Systems der Gesetzesfolgenabschätzung.
Vorstellung des deutschen Systems der GFA
Vortrag zum Dublin System
(2016)
„Zwei Welten, ein Ziel?“
(2020)
Die öffentliche Verwaltung tritt in Evaluationsprozessen als Auftraggeberin, durchführende Instanz, Informationsquelle und/oder als Evaluationsgegenstand auf. Sie ist dabei durch ihre spezifischen Rationalitäten und Kommunikationsweisen geprägt, die häufig mit denen einer wissenschaftlich fundierten Evaluationsforschung kollidieren. So kommt es immer wieder zu Missverständnissen durch eine verzerrte Wahrnehmung und Kommunikation von Evaluationsergebnissen.
Der Vortrag in der Session des Arbeitskreises Verwaltung beschäftigt sich mit den besonderen Herausforderungen bei der Kommunikation zwischen der Ministerialverwaltung und Evaluatorinnen im Prozess der Gesetzesevaluation. Dabei werden auch mögliche Ansätze zur Verbesserung der Kommunikationsprozesse in den verschiedenen Phasen der Gesetzesevaluation vorgestellt.
Der Vortrag auf der ICON Konferenz 2017 in Glasgow untersuchte wie vor dem EuGH verweise auf Vertrauensschutz benutzt wurden, um Weitergabe von Dokumenten anch Verordnung 1049/2001 zu bewilligen oder zu verweigern.
Vortrag gehalten auf der CES Konferenz 2017 in Glasgow zum e-government in der europäischen Zollunion.
Inuit and Subjects in EU law
(2017)
Vortrag auf der ICON Konferenz 2017 in Kopenhagen zur Konstruktion des EU Rechtssubjekts anhand der Inuit Rechtsprechung des EuGH
Loyalty in EU Law
(2016)
Working Group 2.1.: "Common European Principles of Administrative Law and Good Administration”
(2019)
Common European Principles of Administrative Law and “Good Administration” / EU Administrative Law and ‘Unionalisation’ of National Administrative Law / Functions of Administrative Law / European Administrative Law = EU Administrative Law? / ReNEUAL Working Group 2.1:
“Common European Principles of Administrative Law and Good Administration” / Specialties of EU Administrative Law
Fachtagung der Vereinigung Deutscher, Italienischer und Französischer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (Verdif) über Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des Öffentlichen Rechts vor dem Verwaltungsgericht.
Auf ihren halbjährlichen Fachtagungen fand sich Verdif dieses Jahr in Speyer ein und beschäftigte sich rechtsvergleichend mit allgemeinen Vorträgen und vergleichenden Fallbeispielen mit den Besonderheiten, die für Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten. Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens stellte insoweit die deutsche Sichtweise vor.
Vom 22. bis 23. Juni 2017 fand an der Vrije Universiteit Amsterdam im Rahmen des Forschungsnetzwerks Public Contracts in Legal Globalization ein Workshop zum Thema „The impact of competitive tendering and its regulation on the formation and execution of public contracts and concessions” statt. Im Rahmen der Veranstaltung referierte Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens, der Mitglied des Steering Committees dieses Netzwerks ist, über den Ist-Stand in Deutschland.
Der alle zwei Jahre stattfindende Kongress der Abteilungen für Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren der polnischen Hochschulen findet immer an einer anderen polnischen Universität statt. Die XXV Tagung hat (wie die erste Tagung) die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Warschau ausgerichtet und stand unter dem Motto "Prawo administracyjne dziś i jutro" (Verwaltungsrecht heute und morgen). Im Panel "Klasyczne i nowe instrumenty prawa administracyjnego w służbie jednostki i administracji" (Klassische und neue Instrumente des Verwaltungsrechts im Dienste des Einzelnen und der Verwaltung) hat Prof. Dr. Ulrich Stelkens einen Vortrag über den Regelungsanlass des neuen § 35a VwVfG und allgemeine Fragen des vollautomatisieren Verwaltungsverfahrens gehalten.
- La conception allemande du contrat administratif
- Le contrat administratif en théorie et le contrat administratif en pratique
- Le contrat administratif comme «Lebensgefühl» et le contrat administratif comme moyen d’action de l’administration
- Le contrat administratif comme alternative inachevée à l’acte administratif unilatéral
- «Pacta sunt servanda», le principe de légalité et la sécurité juridique
1. Unionsrechtliche Grenzen für nationale Regulierung (auch) des Bestattungsgewerbes
2. Streitigkeiten zwischen Hinterbliebenen um Totenfürsorge und Gedenkformen
3. Postmortales Persönlichkeitsrecht und Friedhofssatzung
4. Grabnutzungsrechte: Inhalt, Verlängerung, Begründung
5. Friedhofsgebühren
6. Umbettung
7. Ordnungsbehördliche Bestattung
8. Sozialrecht
9. Baurecht
I. „Postmortales Persönlichkeitsrecht“ und „Totenfürsorgeberechtigung“ als verfassungsrechtlicher Rahmen
II. Ursachen der zunehmenden Reformdiskussionen im Friedhofs- und Bestattungsrecht
III. Dogmen und „Angst vor Sachkenntnis“ als Problem von Reformen im Friedhofs- und Bestattungsrecht
IV. Interföderale Abstimmungsprobleme
Prof. Stelkens, Leiter des Programmbereichs „Europäischer Verwaltungsraum“, stellte die Forschungsausrichtung und die Forschungsfelder des Programmbereichs im Rahmen der von der Bayerischen Staatskanzlei ausgerichteten „EU-Referentenrunde“ der Bayerischen Staatsregierung vor. An diesem regelmäßig stattfindenden, insbesondere der internen Abstimmung dienenden Treffen nahmen rund 30 Ministerialbeamte teil, die in den verschiedenen Staatsministerien mit der Unionsrechtsumsetzung betraut sind.
Der Vortrag befasst sich mit den Ungereimtheiten in den Bestattungsgesetzen der Länder, vor allem die Notwendigkeit zu einer Vereinheitlichung der Gesetzessystematiken zwischen den Bundesländern. Inhalte sind u.a. einige Beispiele für gut gemeinte, aber schlecht gemachte Gesetzestexte. Dazu gehört auch die im saarländischen Bestattungsgesetz etwa noch vorhandene Regelung über die vermeintliche Unvereinbarkeit von Heilberufen mit der Tätigkeit als „Leichenbestatter“.
Hauptproblem der derzeitigen Rechtslage dürfte die fehlende Abstimmung und der fehlende Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Ländern einerseits und den Ländern untereinander sein. Zuständigkeiten sind schon auf Bundesebene zersplittert (BMAS für Sozialrecht, BMI für Personenstandsrecht, BMJ für allgemeines Zivilrecht, BMWi für Gewerberecht, BMFSFJ für Gräbergesetz). Vielfach gibt es keine eindeutige Zuordnung des Referats „Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen“ in den Landesministerien und es fehlen bund-länder-übergreifende Arbeitskreise auf Ministerialebene. Aber es fehlen auch einheitliche Ansprechpartner für die Bestattungsbranche – als Nachteil der verbandlichen Vielfalt.
- Gefahr, dass „Rechtsarbeit“ vorzeitig abgebrochen wird, da die „einzig richtige Entscheidung“ nach deutschen Methoden bzw. Anwendungsroutinen schon gefunden scheint
- Gefahr, dass unionsrechtliche Verpflichtungen unter- oder überschätzt werden
- Gefahr der Sinnentleerung unionsrechtlicher Vorgaben durch „buchstabengetreue Verwirklichung“ – mit erheblichen Folgen auf allen drei Stufen des Verwirklichungsprozesses - Notwendigkeit, die mit einer unionsrechtlichen Regelung verfolgten Ziele schon bei der Umsetzung auf der ersten Stufe richtig zu erfassen
- Notwendigkeit, die mit einer unionsrechtlichen Regelung verfolgten Ziele so konsequent zu verwirklichen, wie „selbstbestimmtes“ Politikziel verwirklicht würde … auch wenn dieses Politikziel nicht geteilt oder nicht für dringlich angesehen wird und man mit guter Verwirklichung des Unionsrechts i.d.R. keine Wahlen gewinnen kann
- Streben nach „Minimalverwirklichung“ des Unionsrechts im nationalen Recht durch „1:1 Umsetzung“ geht fast immer schief
Es wird der Frage nachgegangen ob und wie sich eine rechtswissenschaftliche "Beobachtung" neuerer Entwicklungen des Verwaltungsrechts sinnvoll durchführen lässt.
Limited Right to Appeal in German Administrative Court Proceedings - A (fake) Success Story of what?
(2019)
The following topics are being discussed: The German Court System / Reform of the Access to the Higher Courts of Appeal in 1996 / Reasons given for limiting the Access to the Higher Courts of Appeal in 1996 / How to measure Success of limiting the Access to the Higher Courts of Appeal? / Do the Reasons given for limiting the Access to the Higher Courts of Appeal make sense? / Lessons to be learned from the German Example
- The concept of a three-tiered structure of administrative courts has been developed from 1949 onwards in the Western part of Germany
- Extremely difficult economic situation, need to built up nearly every infrastructure, very complex legal situation - Nevertheless clear decision of the drafters of the constitution to create effective judicial protection in administrative matters as a reaction to the horrors of the Nazi regime and the Stalinist developments in the Soviet occupation zone
- What does this mean for reforms of administrative court proceedings today?