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Institute
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (20)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (13)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (13)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (7)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (7)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (7)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (5)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (5)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (3)
Die Einrichtung und Organisation von Widerspruchsausschüssen (WA) als Institutionen der Sozialversicherung sowie deren Verbindung mit der Tätigkeit der Sozialgerichtsbarkeit haben lange auf eine datengestützte Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse warten lassen. Erst in jüngerer Zeit ist diesem Defizit durch einschlägige empirische Forschung abgeholfen worden (Fischer/Welti, SGb 2017, 541 ff.). Deren Ergebnisse bedürfen allerdings in ihrer Rückwirkung auf das Sozial- und Verwaltungsrecht einer verhaltensbezogenen und folgen-orientierten Kommentierung im Spiegel der Verwaltungswissenschaft. Der Beitrag ist die überarbeitete und aktualisierte Fassung des Vortrags vom 20.1.2017 an der Universität Kassel im Rahmen der Konferenz über „Widerspruchsauschüsse in der Sozialversicherung“.
Pflege kommunal neu gedacht
(2018)
Verwaltungswissenschaft
(2018)
Verwaltungswissenschaft wird in dem Buch als eine interdisziplinäre Integrationswissen-schaft präsentiert, die eine selbstständige Wissenschaftsdisziplin neben Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und anderen Sozialwissenschaften ist. Schwerpunkte sind vergleichende Darstellungen
- verwaltungsrelevanter Theorieansätze verschiedener sozialwissenschaftlicher Disziplinen in den letzten 130 Jahren,
- rationaler, inkrementeller und rechtlicher Entscheidungsmethoden der öffentlichen Verwaltung und
- der vielfältigen Erscheinungsformen informaler Staatlichkeit in Regierung, Parlament, Verwaltung, Justiz und Internationalen Organisationen.
Schließlich wird der Begriff der öffentlichen Verwaltung bestimmt und die methodischen Grundlagen einer empirisch-analytischen und normativen Verwaltungswissenschaft dargestellt.
Luftverkehr
(2018)
Grundsätzlich stellen PPPs zunehmend eine Realität auch in Deutschland dar. Während jedoch der politisch Wille zugunsten von PPPs relativ klar erkennbar ist, u.a. in der institutionalisierten Form von „PPP-Units“ sowie programmatischer Vorgaben, fehlt es der öffentlichen Verwaltung nicht nur an Erfahrung mit dem Instrument, sondern insbesondere an Akzeptanz. Der vorliegende Beitrag liefert empirische Evidenz für Vertrauensprobleme in PPPs und diskutiert die verwaltungspraktische Sicht.
Sozialrecht für Zuwanderer
(2018)
Das Sozialrecht für Zuwanderer ist, im Dickicht von deutschen, europäischen und inter-nationalen Rechtssystemen, eine Herausforderung. Gleichzeitig sind die Fragen nach dem Arbeitsmarktzugang und der sozialrechtlichen Stellung von Migrantinnen und Migranten vor dem Hintergrund der dramatischen Änderungen des Aufenthaltsrechts und fast aller sozial-rechtlicher Regelungen für Ausländer so aktuell wie nie zuvor in Ausbildung und Beratung.
Die 2. Auflage des Handbuchs „Sozialrecht für Zuwanderer“ kommt zur rechten Zeit und berücksichtigt das Integrationsgesetz, die Asylpakete I und II, das Rechtsvereinfachungs-gesetz SGB II, das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen im SGB II und im SGB XII.
Die Neuauflage stellt differenziert nach Aufenthaltstiteln, Nationalitäten und Aufenthalts-dauer die Leistungsansprüche und ihre Voraussetzungen für Spätaussiedler, Unionsbürger und Drittstaatsangehörige systematisch und übersichtlich dar. So können Sie in der konkreten Beratungssituation schnell und gezielt auf alle Regelungen und Ansprüche zugreifen.
Hinweise auf die jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Anforderungen und Perspektiven, auf ungeklärte Rechtsfragen und auf die aktuelle Rechtsprechung auf deutscher wie euro-päischer Ebene erleichtern das Hintergrundverständnis.
Zahlreiche Beispiele veranschaulichen die Darstellung, Tipps für die Beratungsarbeit erleichtern die konkrete Hilfestellung für die Betroffenen aber auch für Beratungsstellen, Rechtsberaterinnen und Mitarbeiter von Ausländer- und Sozialbehörden. Verständlich geschrieben, profitierten auch Studenten und Praktiker der Sozialen Arbeit von der Gesamtdarstellung.
Hohenheimer Horizonte
(2018)
Die „Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht“ sind eng mit dem Namen Klaus Barwig ver-bunden: Er hat diese Veranstaltung an der Katholischen Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in den 1980er Jahren ins Leben gerufen und nachhaltig geprägt. Unter dem Motto „Migration ist nicht Störfall, sondern bleibende Gestaltungsaufgabe“ verfolgte er mit seiner Arbeit als Referent des Fachbereichs Migration – Menschenrechte – Nachhaltigkeit das Ziel, Zuwandernde willkommen zu heißen und ihren Rechten zur Geltung zu verhelfen.
2018 fanden die „Hohenheimer Tage“ zum letzten Mal unter seiner Leitung statt – Anlass genug, ihm eine Festschrift zu widmen und auf diese Weise die zahlreichen Impulse aufzu-greifen, die Klaus Barwig im Laufe der Jahre gesetzt hat. Die Festschrift versammelt nicht nur wissenschaftliche Beiträge, sondern reflektiert auch ganz persönliche Gedanken und Er-fahrungen aus der Sicht von Anwälten, Richtern, Vertretern von Hilfsorganisationen und Wegbegleitern aus der Akademie. Dabei bleibt der Blick nicht auf Deutschland beschränkt, sondern richtet sich auch in die Schweiz, die Niederlande, Griechenland und – ganz allgemein – nach Europa. Die Beiträge widmen sich einer breiten Palette von Themen vom Flücht-lingsrecht über den Status von Unionsbürgern bis hin zu aktuellen Fragen der Integration oder der sozialen Absicherung von Migranten und machen damit die ganze Bandbreite von Klaus Barwigs Wirken sichtbar.
Die Würfel sind gefallen; das bayerische Volk hat gewählt. Nach dem (vorläufigen) amtlichen Endergebnis der Landtagswahl steht fest: die CSU verliert ihre absolute Mehrheit. Die Wählerinnen und Wähler zwingen die Partei in eine Koalition. Freilich sind auch andere „Farbenspiele“ ohne die CSU (theoretisch) möglich. Sicher ist zunächst nur: Der Himmel Bayerns ist, wie seine Landesfarben (Art. 1 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern – BV), auch nach der Wahl noch „Weiß und Blau“. Im Zuge der Regierungsbildung könnten gleichwohl „dunkle Wolken“ aufziehen. Wie also geht es weiter? Insbesondere: Wie lange haben die Parteien Zeit, eine stabile Regierung zu bilden? Oder ließe die Bayerische Verfassung notfalls auch eine Minderheitsregierung zu?
Datenschutz post mortem
(2018)
Was passiert mit unseren Daten nach dem Tod? Jenseits erbrechtlicher Probleme um den sog. digitalen Nachlass stellt sich die Frage, wie das Datenschutzrecht mit den Daten Verstorbener umgeht. Was sagt die Datenschutz-Grundverordnung? Und bestehen für den deutschen Gesetzgeber daneben überhaupt noch Regelungsspielräume? Vorab: Er könnte, wenn er denn wollte.
Energiepolitik
(2018)
Energiepolitik kann in allen modernen Volkswirtschaften als eines der Schlüsselpolitikfelder angesehen werden, stellt mehr noch inzwischen eine Querschnittsaufgabe dar, welche verschiedene andere Politikfelder berührt, insbesondere Umwelt- und Klimapolitik sowie Sozialpolitik und Industriepolitik und darüber hinaus etwa sicherheits- und außenpolitische Aspekte aufweist. Der Begriff der Energiepolitik als Teil der Wirtschaftspolitik umfasst im engeren Sinne Aktivitäten von Gebietskörperschaften aller Ebenen, Parteien oder inter- bzw. supranationaler Institutionen zur Regelung des Systems der Aufbringung, Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie.
Der alle zwei Jahre stattfindende Kongress der Abteilungen für Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren der polnischen Hochschulen findet immer an einer anderen polnischen Universität statt. Die XXV Tagung hat (wie die erste Tagung) die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Warschau ausgerichtet und stand unter dem Motto "Prawo administracyjne dziś i jutro" (Verwaltungsrecht heute und morgen). Im Panel "Klasyczne i nowe instrumenty prawa administracyjnego w służbie jednostki i administracji" (Klassische und neue Instrumente des Verwaltungsrechts im Dienste des Einzelnen und der Verwaltung) hat Prof. Dr. Ulrich Stelkens einen Vortrag über den Regelungsanlass des neuen § 35a VwVfG und allgemeine Fragen des vollautomatisieren Verwaltungsverfahrens gehalten.
Evaluation und Recht.
(2018)
Außenwirtschaftsbeziehungen
(2018)
Die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben kann bei Unternehmen hohe Kosten verursachen. Diese werden über das Konzept des „Erfüllungsaufwands“ durch die Bundesregierung erfasst und gesteuert. Doch nicht alle tatsächlich anfallenden Kosten werden bisher berücksichtigt.
Im Rahmen eines Projekts wurden vier Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung des Erfüllungsaufwands
identifiziert, um Kosten umfassender abzubilden.
Ein Pionier
(2018)
Einführung in das deutsche System der Verwaltungsausbildung im Rahmen der Studienreise einer serbischen Delegation zum Thema "Human Resources Management and Professional Development and Training in the Public Sector", organisiert durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Die Lissabonner Verträge haben die EU grundlegend transformiert. Eine der Gemeinschaften ist in der EU aufgegangen -- die andere, Euratom, besteht aber weiter. Im Lichte der tiefgreifenden Veränderungen, vor denen die EU im Zuge des Austritts eines Mitgliedstaates steht, ist das Verhältnis zwischen der EU und Euratom grundlegend zu klären. Wie verhält sich die Mitgliedschaft in der EU zur Mitgliedschaft in der Euratom? Der vorliegende Beitrag kommt zu dem Schluss, dass trotz getrennter rechtlicher Existenz beider Organisationen eine Mitgliedsschaft nur in beiden gleichzeitig möglich ist.
Die Planung neuer Hochspannungsleitungen, die für das Gelingen der Energiewende essentiell sind, wird häufig von Bürgerprotesten und einer mangelnden Akzeptanz innerhalb der lokalen Wohnbevölkerung begleitet. Dies kann zu konfliktären Planungs- und Genehmigungsverfah-ren, Verzögerungen und Gerichtsverfahren führen. Eine intensiv diskutierte energiepolitische Maßnahme zur Erhöhung der Akzeptanz besteht in der Substitution von Freileitungen durch Erdkabel, da hierdurch landschaftliche Beeinträchtigungen reduziert und somit Einflüsse einer wichtigen Ursache mangelnder Akzeptanz abgeschwächt werden könnten.
Die intendierten Wirkungen der Erdverkabelung wurden bislang nicht hinreichend evaluiert, weshalb am Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation eine erste quasi-experimentelle Untersuchung zur Identifikation potenzieller Wirkungen durchgeführt wurde. Der Vortrag widmet sich insbesondere dem methodischen Aufbau der Studie und gibt Einbli-cke, wie die Wirksamkeit politischer Infrastrukturmaßnahmen anhand von großangelegten Quasi-Experimenten überprüft werden kann. Zur Wirkungsprüfung wurden die Reaktionen (z.B. Protestverhalten, Einstellungen, erwartete Risiken) der lokalen Wohnbevölkerung zweier Regionen miteinander verglichen. In beiden Regionen befinden sich Netzausbauprojekte im gesetzlich geregelten Planungsverfahren. In einer der Regionen ist ein Freileitungsprojekt ge-plant, in der anderen ein Erdkabelprojekt.
Zur Gewährleistung der Validität der Wirkungsschätzungen wurden Maßnahmen ergriffen, die die Vergleichbarkeit der beiden Fallregionen sicherstellen sollten. So erfolgte die Datener-hebung zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die Projekte in der gleichen Phase des Planungsver-fahrens befanden. Zudem wurden Daten zu denselben Variablen erhoben, es kam das gleiche Stichprobenauswahlverfahren zum Einsatz und es wurde die gleiche Befragungsmethodik verwendet. Darüber hinaus wurde ein Propensity Score basiertes Gewichtungsverfahren ge-nutzt, um verzerrende Einflüsse beobachteter Drittvariablen auszuschließen. Die Studie ver-fügte über eine hohe statistische Power, da insgesamt mehr als 2.600 zufällig ausgewählte Per-sonen in unmittelbarer Nähe zu den vorgeschlagenen Trassenalternativen befragt wurden. Aufgrund des Fallcharakters der Projektregionen war die Studie allerdings auch mit methodi-schen Limitationen konfrontiert, die die Reichweite der Ergebnisse einschränken und die im Vortrag ebenfalls vorgestellt und diskutiert werden.
§ 18 Abs. 2 Satz 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) sieht vor, dass der Senat das HmbTG im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten überprüft und der Bürgerschaft über das Ergebnis berichtet. Mit der Durchführung der Gesetzesevaluation wurde das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer beauftragt. Der Evaluationsbericht wurde vom InGFA im September 2017 vorgelegt.
Der Erfolg jeder Gesetzesevaluation beruht maßgeblich auf den zur Verfügung gestellten und erhobenen Daten. Für den Zugang zu dem hier verarbeiteten Datenmaterial möchten wir uns in erster Linie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg bedanken. Ebenfalls danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachlichen Leitstelle beim Staatsarchiv, die uns bei der Umsetzung unserer Online-Umfragen unterstützt und damit die Möglichkeit gegeben haben, die Nutzerinnen und Nutzer des Transparenzportals zu befragen. Darüber hinaus vermittelten sie uns wertvolles (technisches) Wissen über die IT-Struktur und deren Aufbau.
Besonderer Dank gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Befragungen und der Experteninterviews. Die zur Verfügung gestellten Daten und persönlichen Erfahrungen bilden die Grundlage für die hier vorliegende umfangreiche Evaluation des Gesetzes.