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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (34)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (28)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (24)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (24)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (19)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (19)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (12)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (11)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (10)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (10)
Nomos Verlag, Baden-Baden 2001. 430 S., DM 98, € 56,- ISBN: 3-7890-6840-3
Vor dem Hintergrund der Hauptstadtentscheidung, des Regierungsumzuges nach Berlin und der Einsetzung eines Sachverständigenrates „Schlanker Staat“ stellen die Verfasser die Maßnahmen zur Modernisierung der Bundesverwaltung während der 13. Legislaturperiode dar. Unter Verweis auf die Reformgeschichte des Bundes sowie auf internationale Entwicklungen arbeiten sie die deutschen Eigenheiten der zentralstaatlichen Modernisierung heraus. Verwaltungswissenschaftlern vermittelt die Studie Kenntnis über die institutionellen und politischen Rahmenbedingungen der Verwaltungsreform auf Bundesebene; Verwaltungspraktiker erhalten Einblicke in den Stand der Reformen in den verwaltungspolitischen Teilbereichen Organisation, Prozesse, öffentliche Aufgaben, Haushalt und Personal.
Die Publikation veröffentlicht die Ergebnisse des von Univ.-Prof. Dr. Dr. Klaus König geleiteten und zusammen mit Natascha Füchtner, jetzt tätig im Verwaltungsreformstab des Thüringer Innenministeriums, als Forschungsreferentin am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bearbeiteten Projekts „Schlanker Staat - Verwaltungsmodernisierung im Bund“.
35 Jahre Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes sind Anlass, eine kritische Bilanz zu ziehen und eine Weiterentwicklung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts in Deutschland in den Blick zu nehmen. Der vorliegende Band führt dazu Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis zusammen.
Einzelanalysen legen Vorzüge und Defizite des Verwaltungsverfahrensgesetzes aus der Sicht der Rechtsanwender offen. Beiträge zu Fragen der Reform des Verwaltungsverfahrensgeset-zes befassen sich mit rechtlichen Instrumenten zur Effizienzsteigerung des Verwaltungshan-delns sowie mit der Ausgestaltung bislang nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelter Verfahrenstypen, was zugleich Fragen nach Möglichkeiten und Grenzen einer allgemeinen Kodifizierung aufwirft. Mit Blick auf den europäischen Verwaltungsverbund werden die wachsenden Interdependenzen zwischen dem nationalen Verwaltungsverfahrensrecht einerseits und dem Recht der Europäischen Union andererseits beleuchtet. Beiträge zum Stand der Entwicklung in ausgewählten europäischen Staaten und eine rechtsvergleichende Analyse helfen, das deutsche Recht in den europäischen Kontext einzuordnen, in dem das Verwaltungsverfahrensgesetz bereits zu den älteren Kodifikationen gehört. Grundsätzliche Überlegungen zur Frage, ob und gegebenenfalls wie dem Handeln unter Bedingungen der Ungewissheit und der Herausbildung neuer, dynamischer Steuerungsformen im Rahmen eines weiter zu entwickelnden Verwaltungsverfahrensrecht Rechnung getragen werden kann, zeigen die Notwendigkeit, bei der Suche nach innovativen Lösungen auch unkonventionelle Wege zu gehen.
A Creeping Transformation?
(2001)
Is academic freedom threatened? The book examines current challenges to academic freedom in Europe, focusing mainly on Italy and Germany.
The cases discussed demonstrate that research and teaching are under pressure in Euro-pean democracies: in Hungary and Poland due to political constraints, in other countries due to societal expectations. Considering different interrelated aspects, the four parts of the book explore many real and potential threats to universities, scientific institutions and researchers, ranging from the European dimension of freedom of the arts and sciences to comparative analysis of emerging challenges to academic freedom against the backdrop of the COVID-19 pandemic. They highlight threats to university autonomy from the economic orientation of university governance, which emphasizes efficiency, competition, and external evaluation, and from new rules concerning trigger warnings, speech restrictions, and ethics commissions.
Detailed study of these complex threats is intended to stimulate scholarly reflection and elicit serious discussion at European and national level. The volume contributes to the search for a new role of universities and scientific institutions and is addressed to academics and political stakeholders.
Duncker & Humblot GmbH, Berlin 2000. 132 S., DM 92.-, € 46.- ISBN: 3-428-10399-8
Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne dass damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet.
Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen.
Dietz Verlag, Berlin 1997. 231 S., 14 Faksimiles, DM 29,80 ISBN 3-320-01939-2
Die Studie zur DDR-Nationalhymne umfaßt im Schwerpunkt ein historisches Thema aus der Zeit der Frühgeschichte der DDR, das für deren staatliches Selbstverständnis und internationales Renommee, wenig später für die Abgrenzungspolitik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, von großer politischer Bedeutung gewesen ist.
Die Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel; nach kurzen Erläuterungen zur Rolle und Bedeutung von politischen Symbolen im Staatsleben werden Vorgeschichte und Entstehung der Becher-Eisler-Hymne 1949/1950 nachgezeichnet, dann die Art und Weise der Popularisierung der Nationalhymne in den 50er Jahren - wie sie von der SED-Führung instrumentalisiert und von der Bevölkerung akzeptiert worden ist - dokumentiert. Ein Exkurs über die Entscheidung der Bundesrepublik für das "Deutschlandlied" als Nationalhymne des Landes 1952 und die Schwierigkeiten mit deren Durchsetzung runden das Bild von Entstehung und Annahme der Hymne im östlichen Teil Deutschlands ab.
Die Behandlung der Geschichte der DDR-Nationalhymne schließt das Problem des "Nicht-Singens" des Becherschen Hymnentextes seit Anfang der 70er Jahre ein, da der Text von einem "Deutschland" ausging, an das zu erinnern der SED-Führung nicht mehr opportun erschien. Der "schleichende Textentzug", von dem jeder DDR-Bürger wußte, aber niemand offiziell informiert wurde, gehört zu den interessantesten Fragen der Thematik.
Den Abschluß der Studie bildet die Darstellung der Diskussionen aus der jüngsten Vergangenheit bei den Verhandlungen zu den deutsch-deutschen Staatsverträgen um eine neue deutsche Nationalhymne 1990.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1996. 146 Seiten. DM 36,- ISBN 3-7890-4302-8
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
A. Öffentliches Vermögen im geteilten Deutschland
B. Rechtliche Grundlagen für die Neuordnung des öffentlichen Vermögens
C. Übertragung öffentlichen Vermögens
D. Aufgaben- und Vermögenszuschnitt nach Verwaltungsebenen
E. Vermögenszuordnung im Entscheidungsprozeß
F. Neuordnung des öffentlichen Vermögens
<b>Abstract</b>
Die Untersuchung, die als Drittmittel-Forschung auf Anfrage der "Berliner Initiative für mehr Internationalität in Bildung, Ausbildung und Personalpolitik" am FÖV konzipiert und durchgeführt wurde, bietet zum ersten Mal einen empirisch fundierten Überblick über Hintergründe der Einstellungs- und Entsendepraxis im deutschen höheren Ministerialdienst. Während die Bundesebene nur begrenzt aussagefähige Daten vorlegte, wurde für die Länderministerien eine sehr gute Erhebungsquote von 50 % erreicht. Anders als nach den offiziellen Verlautbarungen zur Bedeutung der Europafähigkeit des deutschen öffentlichen Dienstes zu vermuten stand, waren die (Durchschnitts-)Ergebnisse insgesamt ernüchternd bis alarmierend: Von den Nachwuchskräften des höheren Ministerialdienstes, die im Zeitraum 2000-2002 eingestellt oder erstmals befördert wurden, konnten 81,6 % nicht einmal eine dreimonatige Auslandserfahrung nachweisen (Kriterium der interkulturellen Kompetenz), 57,6 % verfügten lediglich über Sprachkenntnisse auf Schulniveau (Kriterium der Anschlussfähigkeit im internationalen Kontext). Mitverantwortlich für diese Bilanz waren die ebenfalls abgefragten Haltungen von Personalverantwortlichen bei Einstellungsverfahren. Ein abstrakt vorhandenes Bewusstsein für die Bedeutung von Auslandserfahrung und mehr noch von Sprachkenntnissen für eine spätere breite Verwendbarkeit öffentlich Bediensteter auch im europäischen Umfeld setzt sich bislang kaum in konkreten Einstellungsentscheidungen durch. Kritische Auswirkungen - Ablehnung von Entsendungsanfragen, mangelnde Mobilitätsbereitschaft, Abkoppelung vom Beförderungsgeschehen etc. - lassen sich nicht zuletzt für die Entsendungspolitik zu EU-Institutionen feststellen, die anhand der Befragung von betroffenen "Rückkehrern" ebenfalls beleuchtet wird. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden u. a. in der 43. Sitzung des interministeriellen Ausschusses der Bundesregierung für das deutsche Personal bei der EU und bei internationalen Organisationen (APEIO) am 13. Mai 2004 im Auswärtigen Amt in Berlin vorgestellt und diskutiert.
Verlag für Wissenschaft und Forschung, Berlin 2002, 464 Seiten, € 49,90, ISBN: 3-89700-173-X
Die Ausweitung der Steuerautonomie auf Länder- und Gemeindeebene gehört zu den zentralen Vorschlägen für eine Reform der deutschen Finanzverfassung. Vor diesem Hintergrund bietet dieses Buch einen vergleichenden Überblick über die Finanzverfassungen, Steuer- und Finanzausgleichssysteme in den Bundesstaaten Australien, Deutschland und Kanada.
Ausgangspunkt ist die Auseinandersetzung mit den ökonomischen und verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein föderatives Steuersystem. Im Rahmen einer empirischen Analyse werden sodann die fiskalischen Wirkungen der bestehenden Steuer- und Finanzausgleichssysteme sowie die Erfahrungen mit Steuerautonomie in den einzelnen Ländern untersucht und bewertet.
Abstract
Das Vergaberecht dient einerseits der Schonung öffentlicher Ressourcen und soll andererseits sicherstellen, dass öffentliche Aufträge im Wettbewerb unter Jaung von Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter vergeben werden. Das Vergabeverfahren ist daher stark formalisiert. Der Zweite Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Befreiung von Vorschriften der VOB/A erster Abschnitt widmete sich der Flexibilisierung des Vergaberechts unterhalb des gemeinschaftsrechtlichen Schwellenwertes von 5 Mio. €. Dem Modellversuch lag die Annahme zugrunde, dass die VOB/A möglicherweise zu geringe Handlungsspielräume belasse. Deshalb wurde ausgewählten Modellkommunen unterhalb der Schwellenwerte eine flexible Handhabung der in der VOB/A vorgesehenen Bewerbungs-, Angebots-, Zuschlags- und Ausführungsfristen gestattet. Zudem wurden Nachverhandlungen über Preise, Qualität, Qualitätsvarianten, technische Ausführungen und die strikte Einhaltung von Fristen zugelassen. Der bei der Durchführung von Beschaffungsvorgängen zu durchlaufende Entscheidungsprozess wurde vom FÖV hinsichtlich seiner Flexibilisierungspotentiale überprüft und der Zielerreichungsgrad der Flexibilisierungsmaßnahme bewertet. Die Evaluation des Zweiten Modellversuchs ist zum 1. September 2003 angelaufen. Im ersten Sachstandsbericht zum 15. März 2004 werden die Konzeption der Evaluation und erste Trends der Evaluation dargestellt.
Abstract
Der Zweite Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen widmete sich der Flexibilisierung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Bauauftrage unterhalb des gemeinschaftsrechtlichen Schwellenwertes von 5 Mio. €. Deshalb wurden ausgewählten Modellkommunen unterhalb der Schwellenwerte eine flexible Handhabung der in der VOB/A vorgesehenen Bewerbungs-, Angebots-, Zuschlags- und Ausführungsfristen gestattet. Zudem wurden Nachverhandlungen über Preise, Qualität, Qualitätsvarianten, technische Ausführungen und die strikte Einhaltung von Fristen zugelassen. Der bei der Durchführung von Beschaffungsvorgängen zu durchlaufende Entscheidungsprozess wurde vom FÖV hinsichtlich seiner Flexibilisierungspotentiale überprüft und der Zielerreichungsgrad der Flexibilisierungsmaßnahme bewertet. Im zweiten Sachstandsbericht zum 31. Juli 2004 werden die ersten Zwischenergebnisse der Evaluation präsentiert. Nach einer einführenden Darstellung des Stands der Untersuchung wird zunächst die Implementation des Zweites Modellversuchs in den beteiligten Kommunen untersucht. Hieran schließen sich erste Zwischenergebnisse zum Ablauf und Erfolg der durchgeführten Nachverhandlungen, zur Flexibilisierung der Fristen sowie zu den Auswirkungen auf das Gesamtverfahren an. Es folgen die ersten Resultate der Bieterbefragung sowie eine abschließende kurze Zusammenfassung der ersten Zwischenergebnisse.
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt den zweiten Teil des Forschungsprojekts wieder, welcher Empfehlungen im Hinblick auf eine weitere Optimierung von Genehmigungsverfahren zum Gegenstand hat, die aus den im Band "Dauer von Zulassungsverfahren" [bitte verlinken] gesondert veröffentlichten ausführlichen Ergebnissen der empirischen Untersuchung abzuleiten sind.
Nach einer Einführung in Gegenstand und Methoden des Forschungsprojekts und der Darstellung der empirischen Ergebnisse im Überblick kennzeichnen die Autoren noch nicht ausgeschöpfte Beschleunigungspotentiale, die aus der unzureichenden Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen sowie bestimmten Verzögerungsfaktoren im Verfahren resultieren. Sie beziffern diese Potentiale in den Bereichen Immissionsschutzrecht mit je 25 % bis 30 % und im Wasserrecht mit 10 % bis 15 %.
Die anschließende Darstellung der Vorschläge zur Verfahrensoptimierung gliedert sich in Maßnahmen zur Umsetzung auf der Ebene der Genehmigungsbehörden sowie auf Landesebene. Für die Behördenebene werden 15 Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Verfahrensmanagement, Kundenorientierung und Personal emp-fohlen. Bezogen auf die Landesebene werden - unter Einbeziehung auch des Verwaltungsstrukturreformgesetzes von 2004 - 10 Empfehlungen ausgesprochen. Eine zusammenfassende Übersicht über die Beschleunigungsmaßnahmen, die sich in der empirischen Untersuchung als effektiv erwiesen haben, rundet den Empfehlungsband ab.
Erich Schmidt Verlag, Berlin 2000. 228 Seiten, kartoniert, 76,– DMISBN 3-503-05839-7
Was Regierungsmitglieder verdienen, wieviel Übergangsgeld sie erhalten sollen und welche Altersversorgung - diese Fragen sind in Wissenschaft und Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren oft, teilweise kontrovers, diskutiert worden. Die Vielfalt der möglichen staatlichen Leistungen deutet auf ein großes Sicherungsbedürfnis hin.
In der vorliegenden Arbeit werden erstmals ausführlich die finanziellen Leistungen des Bundes und der Länder sowie deren Rechtsgrundlagen in den Minister- und auch den Abgeordnetengesetzen untersucht. Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob sich die derzeitige Ausgestaltung der Vorschriften in den Ministergesetzen über die finanziellen Ansprüche der amtierenden und ehemaligen Regierungsmitglieder mit den Anforderungen des Ministeramtes aus dem Grundgesetz und den Landesverfassungen vereinbaren lässt.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes regelt seit 2006 den Zugang zu Behördeninformationen auf Bundesebene. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags beauftragte das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer mit der Evaluation des Gesetzes. Die Evaluation orientiert sich an den in der Gesetzesbegründung genannten Zielen: Transparenz und Offenheit behördlicher Entscheidungen, Stärkung der demokratischen Beteiligung und Kontrolle von Verwaltungshandeln. Der Zielerreichungsgrad und weitere Wirkungen des IFG werden rechts- und sozialwissenschaftlich untersucht. Grundlagen waren die Auswertung der Rechtsprechung und Befragungen von Bundesbehörden und Antragstellern sowie Interviews mit ausgewählten Behörden und Gerichten. Die Darstellung der Ergebnisse umfasst fünf Konfliktfelder sowie Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Gesetzes. Der Bericht wurde dem Innenausschuss des Bundestags vorgelegt. Anschließend fand dazu eine Öffentliche Anhörung statt, deren Ergebnisse vorliegend noch berücksichtigt werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 1.
Blackbox Algorithmus
(2019)
Dieses Buch liefert eine rechtswissenschaftliche Analyse der Chancen und Gefahren algorithmenbasierter Verfahren. Algorithmen, die im Maschinenraum moderner Softwareanwendungen werkeln, sind zu zentralen Steuerungsinstanzen der digitalen Gesellschaft avanciert. Immer nachhaltiger beeinflussen sie unser Leben. Ihre Funktionsweise gleicht aber teilweise einer Blackbox. Die in ihr schlummernden Risiken zu bändigen, fordert die Rechtsordnung heraus. Das Buch beleuchtet die gesellschaftlichen Gefahren einer zunehmenden gesellschaftlichen Steuerung durch Algorithmen und entwickelt erste Regulierungsideen, mit deren Hilfe sich die Wertschöpfungspotenziale automatisierter digitaler Prozesse mit den Grundwerten der Rechtsordnung versöhnen lassen.
Brasilienkunde-Verlag, Mettingen 1998. 319 Seiten. Gebunden. DM 32,- ISBN 3-88559-073-5
Die Agrarreform in Brasilien stellt kein rechtliches und kein ökonomisches Problem dar. Der für eine Agrarreform notwendige Boden ist ausreichend vorhanden. Es fehlt am politischen Willen zur Durchsetzung weitreichender sozialpolitischer Maßnahmen wie der Agrarreform.
Der Prozeß der Demokratisierung in Brasilien ist durch die Verabschiedung der neuen Verfassung von 1988 formell abgeschlossen. Die brasilianische Gesellschaft ist noch auf dem Weg, eine demokratische "politische Kultur" auf der Grundlage der Verfassung zu entwickeln.
Der Autor zeigt, daß der Agrarsektor für den Prozeß einer breitenwirksamen und nachhaltigen Entwicklung wichtig ist. Die Agrarreform bietet die Möglichkeit diese politische Kultur zu fördern und hemmende Strukturen zu durchbrechen.
Kohlhammer Verlag, Stuttgart/Berlin/Köln 2000.
Bd. 194.1: ISBN 3-17-016936-X; 228 Seiten; € 10,-
Bd. 194.2: ISBN 3-17-016937-8; 300 Seiten; € 11,50
Bd. 194.3: ISBN 3-17-016938-6; 376 Seiten; € 13,50
Vorwort
Erstmals liegen mit dieser Untersuchung wissenschaftlich gesicherte Zahlen über die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland vor. Diese erste bundesweite Studie, die in drei Bänden vorgelegt wird, stellt die notwendigen Diskussionen um eine Weiterentwicklung des freiwilligen Engagements und seiner politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf eine gesicherte Grundlage. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das diese Untersuchung in Auftrag gegeben hat, leistet damit einen Beitrag, der eine Lücke in der deutschen Sozialforschung schließt.
34 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich in Verbänden, Initiativen und Projekten. Ein weiteres Drittel ist aktiv in einem Verein oder einer Gruppe tätig, ohne jedoch ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen. Damit sind insgesamt zwei Drittel der Bevölkerung ab 14 Jahren in gesellschaftliche Gruppierungen eingebunden und aktiv beteiligt. Das freiwillige Engagement ist damit erheblich größer als bisher angenommen. Bislang wurde es auf 18 Prozent geschätzt und hätte damit erheblich unter dem Mobilisierungsgrad vergleichbarer Länder in Europa und Amerika gelegen. Die Untersuchung zeigt: Die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland ist groß und durchaus mit anderen Ländern vergleichbar.
Dieses Engagement ist in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen unterschiedlich verteilt. Sport und Bewegung, Engagement in Schule, Kindergarten und Kirche sind die attraktivsten Betätigungsfelder, während das soziale und politische Ehrenamt weit weniger gefragt ist. Aber gerade auch hier braucht unsere Gesellschaft freiwilliges Engagement.
Die Studie zeigt auch, dass eine Vielzahl von Männern und Frauen, Mädchen und Jungen bereit wären, sich bei entsprechender Motivation ehrenamtlich zu engagieren. Bei der Debatte um eine Stärkung der Zivilgesellschaft werden wir uns vor allem auch um diese Menschen kümmern.
Ich danke den am Projektverbund beteiligten Instituten für die geleistete Arbeit und wünsche den Ergebnisberichten eine weite Verbreitung sowie Einfluss auf die Diskussionen, die im Internationalen Jahr der Freiwilligen (2001) intensiv geführt werden.
Dr. Christine Bergmann
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das Buch stellt die Ergebnisse der vom FÖV durchgeführten Langzeitevaluationen der beiden baden-württembergischen Regelungen zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung, der VwV ÖB und des UVwG, dar.
Das Buch thematisiert die Beteiligung von Bürgerinnen bei Planungs- und anderen umwelt-relevanten Vorhaben in Baden-Württemberg. Im Rahmen der Intensivierung der Beteiligung von Bürgerinnen wurde ab 2014 in Baden-Württemberg mithilfe der Regelungen der Ver-waltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung, des zugehörigen Leitfadens für eine neue Planungskultur sowie des Umweltverwaltungsgesetzes eine neue, bundesweit bis dahin einmalige Beteiligungskultur gestartet. Der Band überprüft und bewertet anhand einer langfristigen begleitenden Evaluation die Erreichung der intendierten Ziele der Beteiligungs-regelungen sowie die für die Verwaltungen entstehenden Aufwände.
Die Energiewende braucht Akzeptanz, und dafür brauchen wir mehr Bürgerbeteiligung. Diese argumentative Kausalkette hört man in vielen politischen und auch fachlichen Zirkeln – und zwar nicht nur zu Stromleitungen und Windrädern, sondern allgemein zu großen Infrastrukturanlagen. Dabei ist sie nicht belegt. Vielmehr ist es erstaunlich, dass der Vielzahl an praktisch durchgeführten informellen Dialogen nur eine sehr begrenzte Zahl an wissenschaftlichen Begleituntersuchungen gegenüber steht.
Einen Beitrag zur Schließung dieser Lücke leistet der vorliegende Band. Er enthält die begleitende Evaluation eines Runden Tisches, der sich mit einem geplanten Pumpspeicherwerk am Hochrhein beschäftigt hat. Aus den empirisch gesicherten Erkenntnissen werden detaillierte Empfehlungen für die Erfolgsfaktoren von Bürgerbeteiligung in der Praxis entwickelt.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 3.
Citizen Participation in Multi-level Democracies offers an overview of new forms of participatory democracy in federally and regionally organised multi-level states. Its four sections focus on the conceptual foundations of participation, the implementation and instruments of democracy, examples from federal and regional States, and the emergence of participation on the European level.
There is today a growing disaffection amongst the citizens of many states towards the traditional models of representative democracy. This book highlights the various functional and structural problems with which contemporary democracies are confronted and which lie at the root of their peoples’ discontent. Within multi-level systems in particular, the fragmentation of state authority generates feelings of powerlessness among citizens. In this context, citizens’ participation can in many cases be a useful complement to the representative and direct forms of democracy.
Deutscher UniversitätsVerlag, Wiesbaden 1997. 227 Seiten. brosch. DM 89,- ISBN 3-8244-0341-2
Das Buch bringt in anschaulicher Form eine Zusammenfassung der wichtigsten Ansätze zum Controlling in Kommunalverwaltungen im In- und Ausland. Im Zentrum stehen aktuelle Entwicklungen der Verwaltungsreform auf kommunaler Ebene. Das vorgestellte Controlling-Modell berücksichtigt neueste Management-Gedanken und Organisationskonzepte. Zukunftsweisende Instrumente wie das Kontraktmanagement und Berichtssysteme werden ausführlich vorgestellt.
Die Untersuchung zeigt, daß Controlling sinnvoll und parallel zu einer Delegation von Verantwortung in der öffentlichen Verwaltung umsetzbar ist und der vollen Unterstützung von Politik und Verwaltung bedarf.
Duncker & Humblot Berlin 1996. 271 Seiten. DM 86,- ISBN 3-428-08787-9
Art. 90 EGV ist der gemeinschaftsrechtliche Lösungsversuch eines Interessenkonfliktes. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Gemeinschaft an einer möglichst umfassenden Geltung des Gemeinschaftsrechts, auf der anderen diejenigen der Mitgliedstaaten, "ihre" öffentlichen Unternehmen weitestgehend vor Wettbewerb zu schützen. Der Verfasser der vorliegenden Untersuchung arbeitet die Anwendungsvoraussetzungen der Vorschrift, die bewußt unklar abgefaßt wurde, anhand der bisherigen Praxis und der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts heraus. In einem weiteren Schritt werden die gefundenen Kriterien auf die Elektrizitätswirtschaft in der Gemeinschaft angewendet.
Art. 90 EGV soll eine möglichst umfassende Geltung des Gemeinschaftsrechts bewirken, ohne dabei die Grundversorgung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu gefährden. Grundsätzlich ist vom Vorrang der Regel des freien Wettbewerbs auszugehen, so daß jede Ausnahme der Begründung bedarf und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten muß. Dem genannten Ziel dient insbesondere die Vorschrift des Art. 90 Abs. 3 EGV. Die Kompetenzen der Kommission zum Erlaß von Entscheidungen und Richtlinien auf dieser Grundlage dienen der Verhinderung eines Interessenkonfliktes, der darin besteht, daß die Mitgliedstaaten hinsichtlich der genannten Unternehmen eine Doppelrolle innehaben. Sie treten in diesem Bereich sowohl als Marktteilnehmer als auch - über ihre Rolle bei der Rechtsetzung im Rat - als Marktregulierer auf. Unter Anwendung dieser Kriterien und der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Wettbewerbsvorschriften der Art. 85 und 86 EGV kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Kommission auf der Grundlage des Art. 90 Abs. 3 EGV die Kompetenz besäße, die Elektrizitätsmärkte in der Bundesrepublik Deutschland und in der Gemeinschaft dem Wettbewerb zu öffnen.
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
1. Teil: Die Praxis von Kommission und Gerichtshof zu Art. 90 Abs. 3 EGV
A. Entscheidungen
B. Richtlinien
2. Teil: Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionkompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
A. Zweck und Ziel der Aufnahme des Art. 90 in den EGV
B. Materielle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
C. Formelle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissioinskomeptenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
D. Verhältnis der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV zu anderen Kompetenzvorschriften des EG-Vertrages
3. Teil: Die Anwendung der Kompetenz aus Art. 90 Abs. 3 EGV auf die Elektrizitätswirtschaft in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft
A. Die Anwendung des Art. 90 Abs. 3 EGV auf die wettbewerbsrechtliche Privilegierung der deutschen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch § 103 Abs. 1 GWB
B. Öffnung der Elektrizitätsmärkte in der Gemeinschaft für den Wettbewerb durch eine Kommissionsmaßnahme nach
Art. 90 Abs. 3 EGV
C. Zusammenfassung und Ergebnis
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
§ 18 Abs. 2 Satz 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) sieht vor, dass der Senat das HmbTG im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten überprüft und der Bürgerschaft über das Ergebnis berichtet. Mit der Durchführung der Gesetzesevaluation wurde das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer beauftragt. Der Evaluationsbericht wurde vom InGFA im September 2017 vorgelegt.
Der Erfolg jeder Gesetzesevaluation beruht maßgeblich auf den zur Verfügung gestellten und erhobenen Daten. Für den Zugang zu dem hier verarbeiteten Datenmaterial möchten wir uns in erster Linie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg bedanken. Ebenfalls danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachlichen Leitstelle beim Staatsarchiv, die uns bei der Umsetzung unserer Online-Umfragen unterstützt und damit die Möglichkeit gegeben haben, die Nutzerinnen und Nutzer des Transparenzportals zu befragen. Darüber hinaus vermittelten sie uns wertvolles (technisches) Wissen über die IT-Struktur und deren Aufbau.
Besonderer Dank gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Befragungen und der Experteninterviews. Die zur Verfügung gestellten Daten und persönlichen Erfahrungen bilden die Grundlage für die hier vorliegende umfangreiche Evaluation des Gesetzes.
Die Fachaufsicht hat in jüngster Zeit deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in der zunehmenden Verlagerung nichtministerieller Aufgaben auf nachgeordnete Behörden, der Privatisierung öffentlicher Aufgaben und der häufig ressortübergreifenden Zusammenarbeit von Ministerien. Schließlich erweist sich behördliche Fachaufsicht immer mehr als Führungs- und Steuerungsinstrument im Bereich der Öffentlichen Verwaltung. Der Autor nimmt eine umfassende Systematisierung der Fachaufsicht im aktuell bestehenden System vor, zeigt zugleich aber auch Wege zu einem Neuansatz in diesem Bereich auf. Hierfür widmet er sich zunächst Begrifflichkeit und Herkunft der Fachaufsicht. Es folgt ein Einblick in den Status Quo der Aufsichtsführung, bei dem insbesondere die Ergebnisse einer umfassenden empirischen Erhebung einbezogen wurden. Anschließend werden aus interdisziplinärer Sicht bestehende Probleme analysiert und Lösungsansätze für die Praxis aufgezeigt. Zum Abschluss folgt die Vorstellung von zwei Ansätzen, die als Basis einer zukünftigen Neugestaltung der Fachaufsicht dienen können.
Mohr Siebeck, Tübingen 2001. 536 S., Gebunden, DM 228 ISBN: 3-16-147447-3
Seit Jahrzehnten arbeiten Bund, Länder und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit Nachbarstaaten sowie deren Untergliederungen zusammen. Diese Form nachbarschaftlichen Zusammenwirkens über Staatsgrenzen wird heute im allgemeinen als „grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ bezeichnet. Nachdem lange Zeit die rechtlich unverbindlichen Kooperationsformen ausreichend erschienen, verlangt die Staats- und Verwaltungspraxis - entsprechend der zunehmenden Marginalisierung der Staatsgrenzen - verstärkt nach Möglichkeiten rechtsverbindlicher, d.h. vertraglicher, Gestaltung ihrer grenzüberschreitenden Beziehungen. Der Abschluss grenzüberschreitender Verträge wirft jedoch erhebliche, bis heute nicht hinreichend geklärte rechtliche Schwierigkeiten auf, insbesondere wenn es sich bei den Vertragspartnern nicht um Staaten, sondern um innerstaatliche Körperschaften, etwa Gemeinden, handelt. Eingebettet in die aktuellen Entwicklungen der Staats- und Verwaltungspraxis rekonstruiert die Arbeit den grenzüberschreitenden Vertragsschluss, überprüft die Möglichkeit grenzüberschreitender Verträge von Bund, Ländern und Gemeinden in den in Betracht kommenden Rechtsordnungen (Völkerrecht, Europäisches Gemeinschaftsrecht, nationales Recht) und widmet sich abschließend der Übertragung von Hoheitsrechten als der intensivsten Form des grenzüberschreitenden Vertragsschlusses.
Inhaltsübersicht
1. Teil:
Grundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Der Begriff der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Die spezifischen Merkmale der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und andere
Kooperationsformen
B. Die Träger der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Der Begriff des "Trägers"
Gebietskörperschaften als Träger der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit
Bund, Länder und Gemeinden als Träger der grenz-
überschreitenden Zusammenarbeit
C. Die Praxis der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in
einzelnen Aufgabenbereichen
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit allgemeiner Art
Die Schaffung rechtlicher Instrumente zur Stärkung der subnationalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
D. Zusammenfassung
2. Teil:
Grundlagen des grenzüberschreitenden Vertragsrechts
A. Vertragliche und nicht-vertragliche Instrumente der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
B. Die Grundlegung in einer konkreten Rechtsordnung als Ursache
der rechtlichen Verpflichtungskraft des Vertrages
C. Die Rechtssubjektivität in einer konkreten Rechtsordnung als
Voraussetzung für die Grundlegung eines Vertrages
D. Der Vorgang der Grundlegung eines Vertrages
E. Die Grundlegung eines Vertrages in mehreren Rechtsordnungen
F. Die für die Grundlegung eines Vertrages in Betracht kommenden
Rechtsordnungen
G. Zusammenfassung
3. Teil:
Der völkerrechtliche Vertrag als Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Die Existenzbedingungen des völkerrechtlichen Vertrages
Die Notwendigkeit der Grundlegung des Vertrages im Völkerrecht
Voraussetzungen der Grundlegung eines Vertrages im Völkerrecht
B. Die Einbeziehung völkerrechtlicher Verträge in den innerstaatlichen Rechtsraum
Fragestellung
Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und staatlichem Recht
Die Methoden der Einbeziehung völkerrechtlicher Verträge in den innerstaatlichen Rechtsraum
Geltung und unmittelbare Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge im innerstaatlichen Rechtsraum
Der Rang völkerrechtlicher Verträge im innerstaatlichen Rechtsraum
C. Die völkerrechtliche Vertragsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden
Grundsätze
Vertragsfähigkeit durch Völkergewohnheitsrecht
Vertragsfähigkeit durch völkerrechtlichen Vertrag
D. Die Kompetenz zum Abschluß und zur Umsetzung völkerrechtlicher
Verträge im deutschen Recht
Das Verhältnis zwischen völkerrechtlicher Vertragsfähigkeit
und innerstaatlicher Normierung der Vertragsgewalt
Grundsätze der Abschluß- und der Umsetzungsbefugnis
Streitpunkte zwischen Bund und Ländern
E. Die Kompetenzverteilung für die Durchführung völkerrechtlicher
Verträge im Wege grenzüberschreitender Zusammenarbeit
Einführung
Die Durchführung völkerrechtlicher Verträge des Bundes
Die Durchführung völkerrechtlicher Verträge der Länder
F. Zusammenfassung
4. Teil:
Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag
als Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Einleitung
B. Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag im allgemeinen
Der Begriff des gemeinschaftsrechtlichen Vertrages
Die Bedeutung des Grundsatzes begrenzter Ermächtigung für den gemeinschaftsrechtlichen Vertrag
Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag im primären Gemeinschaftsrecht
Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag im sekundären
Gemeinschaftsrecht
C. Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag als spezielles Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Der Befund des primären Gemeinschaftsrechts
Die Bedeutung sekundärrechtlicher Pflichten zur grenz-
überschreitenden Zusammenarbeit
Die Haltung der Gemeinschaftsorgane zur Schaffung gemeinschaftsrechtlicher Instrumente für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Zusammenfassung
D. Die Reichweite der Gemeinschaftsrechtsordnung
E. Zusammenfassung
5. Teil:
Der nationalrechtliche Vertrag als Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Die Problematik des grenzüberschreitenden Vertragsschlusses
B. Der Begriff der nationalen Rechtsordnung
C. Grundlagen des internationalen Vertragsrechts
Einleitung
Die Existenz des Vertrages
Die Frage nach dem "Sitz" des Vertrages
Die Festlegung des Regelungsbereichs der nationalen Rechtsordnung als erste Aufgabe des Kollisionsrechts
Die Verweisung auf ausländisches Recht als zweite Aufgabe des Kollisionsrechts
Kollisionsrecht für das Privatrecht und für das öffentliche Recht
D. Der Abschluß nationalrechtlicher Verträge durch Bund, Länder
und Gemeinden
Die Voraussetzungen für den Abschluß nationalrechtlicher Verträge
Die Vertragsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden im
deutschen Recht
Die Vertragsfähigkeit in fremden Rechtsordnungen
E. Zusammenfassung
6. Teil:
Die Übertragung von Hoheitsrechten
als vertragliche Gestaltungsmöglichkeit
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Einleitung
B. Der Vorgang der Übertragung von Hoheitsrechten
Die herrschende Deutung des Übertragungsvorgangs
Die Zweiaktigkeit des Übertragungsvorgangs
C. Der Gegenstand der Übertragung
D. Die Abgrenzung der Übertragung von Hoheitsrechten von anderen
Formen der Zulassung fremder Hoheitsgewalt
E. Die Adressaten der Hoheitsrechtsübertragung
Übersicht
Zwischenstaatliche Einrichtungen gemäß Art. 24 Abs. 1 GG
Grenznachbarschaftliche Einrichtungen gemäß Art. 24 Abs. 1 a GG
F. Die Kompetenzverteilung für die Übertragung von Hoheitsrechten
G. Zusammenfassung
Ergebnis
Literaturverzeichnis
Gabler Verlag Wiesbaden 1996. 214 Seiten. Gebunden. DM 89,- ISBN 3-8244-6292-3
Was sind die Auswirkungen einer grundlegenden Neugestaltung des öffentlichen Rechnungswesens auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) und die Finanzstatistik?
Der Autor analysiert in der vorliegenden Arbeit die Beziehungen zwischen dem öffentlichen Rechnungswesen, der Finanzstatistik und der gesamtwirtschaftlichen Rechnung über den Staatssektor einer Volkswirtschaft. Dabei werden zunächst die Datengrundlagen für den Staatssektor der deutschen VGR dargestellt, Schwachstellen in der Datenermittlung und -aufbereitung aufgezeigt sowie Ansatzpunkte für eine Verbesserung identifiziert. Anschließend wird untersucht, welche Wirkungen ein Neues Öffentliches Rechnungswesen hat. Die Analyse zeigt, daß das bestehende rein zahlungsorientierte Rechnungswesen als Datenquelle für die leistungswirtschaftliche Rechnung der VGR nur bedingt geeignet ist. Ein neues Rechnungsmodell, das aus einer Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung besteht, bietet dem Staatssektor der VGR eine bessere, weil breitere und periodengerechtere Datengrundlage.
Das Buch wendet sich sowohl an Dozenten und Studenten der Volkswirtschaftlehre als auch an Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich des öffentlichen Rechnungswesens und der öffentlichen Finanzen sowie an Statistiker.
Datenschutz
(2017)
Dieses Lehrbuch behandelt schwerpunktmäßig technische Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen. Dazu werden grundlegende Verfahren der Anonymisierung und der Gewährleistung von Anonymität im Internet (z. B. Tor) vorgestellt. Das Buch gibt einen Überblick über gängige Verfahren des Identitätsmanagements (z. B. OpenID Connect) und die in elektronischen Ausweisdokumenten (z. B. im Personalausweis) verwendeten Sicherheitsmaßnahmen. Die Datenschutz-Garantien der vermittelten Ansätze werden im Detail behandelt. Im Bereich des World Wide Web erfährt der Leser, wo die Probleme aus Sicht des Datenschutzes liegen und wie diese Lücken geschlossen werden können. Anonyme Bezahlverfahren und eine Untersuchung von Bitcoin runden den technischen Teil des Buches ab. Der Leser lernt Ansätze aus der Praxis kennen, um so je nach Anforderungen in der Systementwicklung das passende Verfahren auswählen zu können.
Daneben werden die Grundlagen des Datenschutzrechts behandelt, weil das Recht auch Anforderungen an technische Lösungen stellt. Betrachtet werden das informationelle Selbstbestimmungsrecht, die Grundzüge des Bundesdatenschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen des Telemediengesetzes. Beispielhaft werden datenschutzrechtliche Fälle bearbeitet.
<b>Abstract</b>
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt Gegenstand und Methodik des Forschungsprojekts sowie die Ergebnisse der empirischen Untersuchung wieder. Sie wird durch die in der Schriftenreihe der Stabsstelle für Verwaltungsreform des Innenministeriums Baden-Württemberg erschiene Veröffentlichung "Beschleunigung von Genehmigungsverfahren" [bitte verlinken] um die daraus abzuleitenden Empfehlungen zur weiteren Verfahrensoptimie-rung ergänzt.
Als Ergebnis der empirischen Untersuchung konnte eine wesentliche Verringerung der Verfahrensdauern im betrachteten Zeitraum festgestellt werden. Während im Bereich Wasserrecht der Rückgang mit 73 % am deutlichsten ausfiel, lag er im Immissionsschutzrecht bei 45 % und im Baurecht bei 34 %. Die positive Entwicklung konnte auch auf den Einsatz der Beschleunigungsgesetze als Maßnahmenbündel zurückgeführt werden, denen damit insgesamt ein hoher Zielerreichungsgrad zu bescheinigen ist. Ein weiteres Erfolgsanzeichen ist der Anteil der Verfahren, die innerhalb vorgegebener Bearbeitungsfristen erledigt wurden. Hier konnte im Immissionsschutzrecht zwischen 1990 und 1999 ein Anstieg von 48 % auf 85 %, im Wasserrecht von 71 % auf 92 % und bei Baugenehmigungen für gewerbliche Vorhaben von 64 % auf 83 % nachgewiesen werden.
Teilweise wurden hingegen verbindliche und beschleunigungswirksame Vorgaben nicht umgesetzt, was ein gezieltes, nicht zuletzt auch auf Akzeptanz der Verwaltungsmitarbeiter gerichtetes Nachsteuern sinnvoll macht.
Policies to promote high participation in Higher Educations (HE) systems aim to deliver social justice and economic development through widening participation of under-represented groups. Degrees of Success provides a critical test of this through examination of participa-tion and success of learners progressing to HE with a vocational background.
Employing an original conceptual framework that combines the ideas of Basil Bernstein and Pierre Bourdieu the authors analyse the various transitional frictions experienced by learners with VET backgrounds on their journeys into and through the HE system. The findings indi-cate that including students with vocational qualifications does lead to widening participation but that their modes of participation may not provide fair access and outcomes. In part this is due to the epistemic incompatibilities between higher and vocational education which remain unresolved despite constant VET qualification reform.
This book, therefore, extends the debate about widening participation beyond metaphors of barriers to access to consider the epistemic and pedagogical challenges of increasing student heterogeneity in high participation HE systems. The analysis and policy suggestions therefore have relevance for all seeking to support students' HE learning journeys, and policy makers concerned with how best to utilise HE systems as means of furthering social mobility and justice.
Demokratie in Europa
(2005)
Abstract
Die Frage nach der Ausgestaltung der Demokratie ist angesichts einer wachsenden Ausdifferenzierung öffentlicher Entscheidungsebenen und -träger sowie vermehrender Anzeichen für Legitimationsschwächen der bestehenden demokratischen Systeme in Europa wieder zu einem zentralen Gegenstand der politischen und der rechts- und politikwissenschaftlichen Diskussion geworden. Im europäischen Mehrebenensystem sind die herkömmlichen Verfahren und Formen der Vermittlung demokratischer Legitimation nur bedingt tauglich. Die Debatte über die demokratische Ausgestaltung der Europäischen Union muss dabei unterschiedlichen Demokratiekonzepten und unterschiedlichen demokratischen Traditionen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
Das vorliegende Gemeinschaftswerk europäischer Rechts- und Politikwissenschaftler macht die Demokratiekonzepte und aktuellen Reformdiskussionen verschiedener europäischer Staaten sichtbar und erörtert Perspektiven für die Entwicklung demokratischer Strukturen in der Europäischen Union und im Prozess der Globalisierung. Auch werden mit Blick auf neue Organisationsformen staatlichen Handelns und vor dem Hintergrund der europäischen Diskussion die durch das deutsche Verfassungsrecht eröffneten Entwicklungsmöglichkeiten der Demokratie in Deutschland ausgelotet.
Demokratie ohne Volk
(1993)
Der informale Rechtsstaat
(1981)
<b>Abstract</b>
Nach der Einführung des Neuen Steuerungsmodells in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung stehen auch Parlament und Regierung vor dieser Herausforderung. Mit der Abkehr von einem ressortbezogenen und der Hinwendung zu einem ergebnisorientierten Haushalt, der Möglichkeit leistungsbezogener Planaufstellung und der Aufnahme von Leistungsaufträgen in Rheinland-Pfalz wird das bisherige - oft als unzureichend bezeichnete - Haushaltsverfahren in ersten Schritten umgestellt. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit die Rechte des Parlaments innerhalb der Gewaltenbalance von dieser Entwicklung berührt werden. Parallel dazu trifft diese Entwicklung im Haushaltsbereich auf ein Bedürfnis nach genereller Erneuerung. In der bisherigen Ausgestaltung des Haushaltsverfahrens wird die Diskussion im Parlament aufgrund der detaillierten kameralistischen Unterteilung des Haushalts häufig zu sehr auf Einzelfragen verengt, grundsätzliche Perspektiven und strategische Neuansätze geraten leicht in den Hintergrund.
Unter Bezugnahme auf die besondere Situation in Rheinland-Pfalz und die dortige Einführung von Leistungsaufträgen in das rheinland-pfälzische Haushaltsrecht stellt die Untersuchung die Position von Parlament und Regierung im Haushaltsverfahren sowie die darin wirkenden Einflüsse des Neuen Steuerungsinstruments sowie deren Entwicklungsziele dar. Zur Erfassung der konkreten Situation in Rheinland-Pfalz werden die im Rahmen des Forschungsprojekts geführten Interviews mit den Vertretern der Ministerien und die Ergebnisse eines zu diesem Projekt durchgeführten Workshops mit Vertretern des Parlaments erörtert.
Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit die verfassungsrechtlichen Aspekte dieser Entwicklung dar. Auf dieser Grundlage werden schließlich Ansätze und Vorschläge zur Weiterentwicklung der bestehenden Situation herausgearbeitet, die sich sowohl an das Parlament als auch an die Regierung richten.
<b>Abstract</b>
Gegenstand der Dissertation ist das Recht der Strukturfonds der Eu, wobei der wichtigste Fonds, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); besonders berücksichtigt wird. Diese Fonds bilden die wichtigsten strukturpolitischen Förderinstrumente der Eu. Ihre vorrangige vertragliche Aufgabe ist es, zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte innerhalb der EU beizutragen, um den inneren Zusammenhalt der EU zu stärken.
Für den laufenden Förderzeitraum 200-06 hat die EU etwa 1/3 ihrer Haushaltsmittel für diese Fonds eingeplant. Sie fördern überwiegend mehrjährige Programme für zusätzliche Initiativen zur regionalen Entwicklung. Diese Programme legen für die jeweilige Förderregion die Schwerpunkte dieser Initiativen, die für ihre Umsetzung in Betracht kommenden Maßnahmen sowie die Modalitäten der Finanzierung und Kontrolle fest. Sie werden von der EU, dem jeweiligen Mitgliedstaat, seiner Förderregion und den Endbegünstigten dieser Programme gemeinsam finanziert. Die Höhe des Fondsbeitrages richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Mitgliedstaates und seiner Förderregion sowie dem Gewicht der sozioökonomischen Probleme. Ein Fondsbeitrag ist nur zulässig, wenn die Programme mit den Grundsätzen der Strukturfonds und der übrigen EU-Politiken - etwa in den Bereichen Wettbewerb, freier Waren- und Dienstleistungsverkehr oder des Umweltschutzes - vereinbar sind.
Planung und Verwaltung dieser Programme wurden für den laufenden Förderzeitraum weiter dezentralisiert, um die knappen Verwaltungskapazitäten der EU-Kommission zu entlasten und die Verantwortung der zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden zu stärken. Die Mitwirkung der EU-Kommission wurde auf die strategische Ebene der Programmplanung, ihre Kontrollfunktion auf eine "Kontrolle der Kontrolle" beschränkt. Im Gegenzug wurden ihr weiterreichende Befugnisse eröffnet, um Rechtsverstöße der mitgliedstaatlichen Behörden bei der Umsetzung der Programme wirkungsvoll zu sanktionieren. Diesen obliegt die Regelung der Details der Programme und deren Umsetzung einschließlich der Vergabe der Programmmittel sowie die Kontrolle, ob diese Mittel durch die Endbegünstigten ordnungsgemäß verwendet wurden. Der Programmerfolg hängt damit stark von den mitgliedstaatlichen Behörden ab.
Das Recht der Strukturfonds gebietet es, die Fondsmittel vorrangig auf die schwächsten Regionen und die drängendsten Entwicklungsprobleme zu konzentrieren. Dieses Gebot wird im laufenden Förderzeitraum noch eingehalten. Die 2004 anstehende Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten wird zu einer erheblichen Zunahme der regionalen Ungleichgewichte innerhalb der EU führen und es notwendig machen, im 2007 beginnenden neuen Förderzeitraum die Strukturfondsmittel zu einem großen Teil für die Entwicklung der bedürftigsten Regionen in den neuen Mitgliedstaaten einzusetzen und die Zahl und die Mittelausstattung der Programme für die bisherige EU der 15 deutlich zu reduzieren. Die Erfahrungen mit den bisherigen Erweiterungen zeigen, dass die Bedeutung der Strukturfonds mit diesem Integrationsschritt weiter zunehmen wird.
Der Staat als Beute
(1993)
Der Staat sind wir!
(1995)
Nomos Verlag, Baden-Baden 2002, 636 Seiten; brosch.,; 82,– EURO, 138,– sFr ISBN 3-7890-8170-1
Der vorliegende Band gibt den wissenschaftlichen Ertrag eines Arbeitskreises wieder, der am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer eingerichtet war.
Verwaltungswissenschaftlich interessierte Forscher deutscher Universitäten haben sich von 1999 bis 2001 in einer Folge von Sitzungen getroffen, um Grundprobleme der öffentlichen Verwaltung und der Verwaltungswissenschaft zu verhandeln. Das Gesamtprojekt wurde in zwei Teilvorhaben umgesetzt, wobei zum einen die »Verwaltung im Wandel«, zum anderen der »Stand der Verwaltungsforschung« diskutiert wurde. Entsprechend enthält der erste Teil u.a. Beiträge zum Verwaltungsaufbau nach 1945 und zur deutschen Vereinigung. Aktuelle Probleme der Verwaltungsaufgaben, des öffentlichen Dienstes, des öffentlichen Managements und der Governance sowie der Europäisierung und der Globalisierung werden erörtert. Der zweite Teil ist den wissenschaftlichen Grundlagen von Verwaltungswissenschaft, empirischer Verwaltungsforschung, Verwaltungsstudium und insbesondere institutionenökonomischen Ansätzen gewidmet. Beiträge zu Reformverläufen, strategischer Fähigkeit und Widerständen runden das Gesamtvorhaben verwaltungspolitisch ab.
R. Oldenbourg Verlag, München 2000. 384 S., DM 78, € 39,80, ISBN: 3-486-56419-6
Das geopolitische Mächtedreieck aus Frankreich, Preußen/Deutschland und Rußland/Sowjetunion bestimmte in den beiden letzten Jahrhunderten entscheidend die Geschichte des Kontinents Europa. Historiker und Politikwissenschaftler aus den drei Ländern präsentieren in diesem Band neue Forschungsergebnisse, die z.T. durch die Öffnung der russischen Archive möglich geworden sind. Sein Schwerpunkt liegt bei der klassischen Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch Erinnerungskultur, öffentliche Meinung, Intellektuelle, Einstellungen und Mentalitäten werden in ein neues, differenziertes Licht gerückt.
U.a. geht es um die Legende von der Rettung Preußens vor Napoleon durch Zar Alexander I. in Tilsit, die unterschiedlichen nationalen Erinnerungen an Moskau 1812, der mögliche Separatfrieden des revolutionären Rußland 1917, die Beziehungen zwischen Reichswehr und Roter Armee, einen Vergleich von KPD und PCF, die unterschiedliche Resonanz des Falles Solschenizyn bei französischen und deutschen Intellektuellen und die neue Ostpolitik von Brandt und Pompidou.
Mit diesem Band werden die Ergebnisse einer internationalen Tagung in Verdun im September 1998 publiziert, an deren Organisation Univ.-Prof. Dr. Stefan Fisch im Rahmen seines Projekts "Staat, Politik und Verwaltung in Deutschland und Frankreich seit 1850" maßgeblich beteiligt war.
Die Abgeordnetendiäten
(1974)
Nomos Verlag, Baden-Baden 2000. 224 S., brosch., € 30,– ISBN 3-7890-7029-7
Das Grundgesetz weist einen hohen Grad der Konkretisierbarkeit für das Verwaltungshandeln auf. Anlässlich seines 50-jährigen Jubiläums behandelten daher hochrangige Vertreter aus Politik, Praxis und Wissenschaft die Entwicklung der deutschen Verwaltung in den letzten fünf Jahrzehnten und ihre Zukunftsperspektiven innerhalb der Europäischen Union.
Der Band stellt die Erträge der Tagung, die gemeinsam vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften und dem Bundesministerium des Innern veranstaltet
wurde, der Öffentlichkeit vor.
In dem Eröffnungsvortrag befasst sich der Bundesinnenminister Otto Schily mit der »Europäisierung der Innenpolitik«. Die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach ist mit ihrem Festvortrag zu »50 Jahren Grundgesetz« vertreten. Weitere Referate und Beiträge aus den Arbeitsgruppen behandeln den Wandel der Staatsaufgaben, die sich verändernde Stellung der Länder und Kommunen im Rahmen
des Verwaltungsvollzugs, den Prozess der Privatisierung sowie Notwendigkeit und Grenzen eines föderalen Finanzausgleichs.
Die vorliegende Arbeit stellt die erste verwaltungswissenschaftliche Untersuchung der Regulierung der Gasnetznutzung dar. Der zugrunde gelegte verhaltens- und vollzugsorientierte theoretische Bezugsrahmen macht insbesondere den Einfluss der vorherrschenden Regulierungskultur und informaler Instrumente auf das Regulierungsergebnis deutlich.
Ausgangsproblem der Untersuchung ist, dass sich der EU-Binnenmarkt für Energie nur zögerlich entwickelt hat. Aus Sicht der EU-Kommission ist ein zentraler Grund hierfür, dass die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften in vielen Mitgliedstaaten nur mangelhaft umgesetzt wurden. Die Arbeit zeigt am Beispiel der deutschen Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltregulierung, dass weniger die mangelnde Umsetzung des EU-Regulierungskonzepts für Liberalisierungsmängel verantwortlich ist, sondern das Konzept selbst einige dieser Mängel zu verantworten hat.
Das EU-Regulierungskonzept orientiert sich am britischen Modell der Infrastrukturregulierung, das die Einrichtung unabhängiger sektorspezifischer Regulierungsbehörden vorsieht, die mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen und Ermessensspielräumen ausgestattet sind. Dieser Regulierungsansatz wird im Kontext der Arbeit als Ausdruck des Regulierungsstaates gesehen. Mit Blick auf Deutschland stellt sich die Frage der Geeignetheit dieses Ansatzes, um das Liberalisierungsergebnis zu verbessern.
Eine Ausgangshypothese der Arbeit ist, dass die Verbesserung des Wettbewerbs auf dem deutschen Gasmarkt in den letzten Jahren weniger auf der Umsetzung des EU-Regulierungskonzepts, sondern vor allem auf informale Absprachen und Arrangements im Sinne des Gewährleistungsstaates zurückzuführen sind. Der Gewährleistungsstaat zeichnet sich durch Verantwortungsteilung zwischen staatlichen und privaten Akteuren auf der Basis regulierter Selbstregulierung und eines Kooperations- und Konsensprinzips aus, bei dem der Staat nach wie vor die Letztverantwortung trägt.
Die Arbeit zeigt, dass der Bereich der Netzzugangsregulierung durch informale Handlungen und Absprachen geprägt ist, die durch Merkmale des Gewährleistungsstaates gekennzeichnet sind und eine positive Wirkung auf das Liberalisierungsergebnis entfalten konnten. Demgegenüber hat sich der Bereich der Netzentgeltregulierung, der sich durch Merkmale des Regulierungsstaates auszeichnet, nicht wesentlich auf das Liberalisierungsergebnis ausgewirkt. Stattdessen leidet die dort praktizierte Anreizregulierung entgegen den Erwartungen der ökonomischen Literatur unter diversen Regulierungsproblemen, die die Transparenz, Methodenrobustheit und das Investitionsverhalten der Netzbetreiber betreffen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden Reformvorschläge und ein Regulierungsmodell entwickelt, die sich an Merkmalen des Gewährleistungsstaates orientieren und eine stärkere Einbindung von Netzbetreibern und Netznutzern in die Netzentgeltregulierung als Alternative zur Anreizregulierung vorsehen, um das Liberalisierungsergebnis zu verbessern.
<b>Abstract</b>
Die historische Studie leistet einen Beitrag zur Erforschung der verfassungspolitischen Entwicklung in Deutschland nach 1945. Untersuchungsgegenstand ist der Prozeß der Verfassungsgebung in der Sowjetischen Besatzungszone von 1946 bis zur Annahme der ersten Verfassung der DDR am 7. Oktober 1949.
In der Arbeit wird den Fragen nachgegangen, warum bereits Mitte 1946 die verfassungspolitische Diskussion mit einem SED-Entwurf für eine "Reichsverfassung" einsetzte, welche Einflüsse und Weisungen von Seiten der sowjetischen Besatzungsmacht auf den Verfassungsgebungsprozeß nachweisbar sind und in welchen Etappen der gesamtdeutsch angelegte "Entwurf einer Verfassung für die deutsche demokratische Republik" entstanden ist. Verschiedene Verfassungsentwürfe zwischen 1946 bis 1949 sind als Dokumente im Anhang abgedruckt.
Die Freiheit des Rundfunks
(1984)
Wie die öffentliche Diskussion um den Bildungsgipfel 2010 und die Exzellenzinitiative 2.0 zeigt, ist die gemeinsame AufgabenJanehmung von Bund und Ländern im Bereich der Wissenschafts- und Bildungspolitik ein aktuelles Thema.
Dass dies so ist, muss den aufmerksamen Beobachter verwundern, hatte sich doch das Gros der politischen Akteure, die seit 2004 an der Neuordnung der föderalen Zuständigkeiten im deutschen Bundesstaat arbeiteten, von ihren Bemühungen gerade ein Ende der kooperativen Verflechtungen zwischen Bund und Ländern auch und gerade in diesen für die Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland so wichtigen Politikfeldern versprochen. Die sogenannte "Föderalismusreform" in ihren beiden Etappen von 2006 und 2009 hatte unter anderem eine Entflechtung der gemeinschaftlichen AufgabenJanehmung von Bund und Ländern zum Ziel, der man in der aktuellen föderalen Praxis indes nur bedingt näher gekommen zu sein scheint. Es geht also scheinbar nicht ohne die "Gemeinschaftsaufgaben"; dies ist ein Umstand, der sie für wissenschaftliche Analysen zweifelsohne interessant macht.
In diesem Band werden Genesis und Problematik der Gemeinschaftsaufgaben in der Wissenschafts- und Bildungspolitik politikwissenschaftlich, juristisch und historisch analysiert. Diese spezifisch "deutsche" Form der kooperativen AufgabenJanehmung zwischen Bund und Ländern wird zudem mit den Kompetenzen der Gebietskörperschaften im Wissenschafts- und Bildungsbereich in vier anderen föderativen Systemen (Schweiz, Österreich, USA, Kanada) verglichen. Eine Darstellung der Geschehnisse in der ersten Etappe der Föderalismusreform durch einen beteiligten Wissenschaftler und ein Interview mit einem Praktiker über seine Erfahrungen in und mit den Gremien und Institutionen der kooperativen AufgabenJanehmung vervollständigen den Band.
<b>Abstract</b>
In diesem Band wird erstmals die Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland auf breiter Basis dokumentiert. Rund 160 Quellenstücke veranschaulichen die Diskussion im Regierungslager, aber auch die Positionen in Industrie, Landwirtschaft und interessierter Öffentlichkeit. Für eine gesetzliche Alters- und Invaliditätsversicherung gab es kaum Vorbilder. Dagegen bildeten die bereits verabschiedeten Reichsgesetze über die Kranken- und Unfallversicherung wichtige Referenzpunkte im Gesetzgebungsprozess. Während Bundesrat und Reichstag den eingeschlagenen Weg zur beitragsfinanzierten Sozialversicherung weiter verfolgten, hielt Bismarck an seinem Konzept einer Staatsbürgerversorgung aus Steuermitteln fest. Letztlich verzichtete er aber darauf, seine Vorstellungen durchzusetzen und ebnete den Weg zur Verabschiedung des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes von 1889.
Neben der Gesetzesgenese werden Alternativmodelle einer Altersabsicherung, vor allem im Bergbau und bei den Gewerkschaften, vorgestellt.
Der Band umfasst ein breites Spektrum an Quellentypen, angefangen vom behördeninternen Schriftverkehr, über Sitzungsprotokolle, Zeitungsartikel, Gerichtsurteile, nichtamtliche Denkschriften und private Briefwechsel. In einer Besprechung von Gerhard A. Ritter in der Historischen Zeitschrift Bd. 286 (2006) wurde der Band unlängst als "ein besonderes Filetstück" der Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik gewürdigt (S. 114).
<b>Abstract</b>
Hinsichtlich der Frage, welcher Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab und welche Prüfungsintensität im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geboten und möglich sind, werden vielfach unbewiesene Behauptungen aufgestellt. Innerhalb eines buntschillernden Meinungsspektrums sind Auffassungen verbreitet, die eine Entscheidung aufgrund Interessen- oder Folgenabwägung befürworten und hierbei die Prüfung der materiellen Rechtslage entweder für gänzlich verzichtbar halten oder Rechtsfragen der Hauptsache einer nur "summarischen Prüfung" unterziehen wollen. Die seit jeher streitbefangenen Problemkomplexe harren nach wie vor einer dogmatisch zufriedenstellenden Erörterung.
Angesichts dieses Befunds nimmt der Autor im ersten, der Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen gewidmeten Teil der Arbeit eine verfassungsrechtliche Grundlegung des materiellrechtlichen Prüfungs- und Entscheidungsmaßstabs vor. Hierzu analysiert er die Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Allgemeinen und des einstweiligen Rechtsschutzes im Besonderen vor dem Hintergrund der Rechtsschutzgarantie und der Gesetzesbindungspostulate. Ausgehend von den herausgearbeiteten eilverfahrensspezifischen Prämissen für den Prüfungsmaßstab untersucht er sodann die Verfassungsmäßigkeit der in Literatur und Rechtsprechung zu den verschiedenen Systemen einstweiligen Rechtsschutzes vertretenen Abwägungslösungen.
Gegenstand des zweiten Teils ist die Klärungsfähigkeit von Rechtsfragen, mithin der im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geforderte und mögliche Umfang der Rechtsprüfung. Eingangs werden die Unzulänglichkeiten der Folgerungen aus dem Begriff der "summarischen Prüfung" aufgezeigt. In der Erkenntnis, das Problem der Prüfungsintensi-tät nur durch eine grundlegende Analyse der Ziele, Charakteristika und Bedingungen richterlicher Entscheidung unter Einbeziehung auch rechtstheoretischer, erkenntnistheoretischer und entscheidungstheoretischer Aspekte lösen zu können, wird in einem ersten Schritt der Ablauf gerichtlicher Entscheidungen unter besonderer Berücksichtigung der Informationsgewinnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dargestellt. In Erörterung der Frage, welche Anforderungen an das Ergebnis der Entscheidung, namentlich die rechtliche Prämisse zu stellen sind, erfolgt sodann eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Richtigkeitskonzeptionen. Als Ziel des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens fordert der Autor hierbei anstelle der "richtigen" Entscheidung eine Entscheidung lege artis, die den Zielkonflikt zwischen Vollständigkeit und Gründlichkeit der rechtlichen Prüfung optimal löst und bestimmte materiale Mindestkriterien erfüllt. Statt der verbreiteten "summarischen Prüfung" erachtet er eine solche rechtliche Prüfung lege artis auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für erforderlich und möglich und zeigt verfahrensbezogene und verfahrensunabhängige Potentiale zur Kompensation des Zeitfaktors auf.
Die Konzessionsabgaben
(1991)