Im Falle eines Rücktritts dürfte Bundespräsident Wulff keinen Ehrensold erhalten, sagen Rechtswissenschaftler. Doch letztlich entscheidet darüber die Bundesregierung. Der Speyerer Verwaltungsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim sieht damit Wulffs Unabhängigkeit als Staatsoberhaupt bedroht.