Refine
Year of publication
- 2013 (134) (remove)
Document Type
- Article (36)
- Part of a Book (19)
- Book (14)
- Contribution to a Periodical (14)
- Public lecture (12)
- Review (11)
- Contribution to online periodical (6)
- Conference Proceeding (5)
- Interview (4)
- Working Paper (4)
Language
- German (107)
- English (22)
- Other Language (4)
- French (1)
Is part of the Bibliography
- no (134)
Keywords
- Abgeordneter (6)
- Machtmissbrauch (6)
- Bayern (5)
- Diäten (5)
- Politiker (5)
- Deutschland / Bundestag (3)
- Europawahl (3)
- Parteienfinanzierung (3)
- Bayern / Landtag (2)
- Deutschland (2)
Institute
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (11)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (10)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (10)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (9)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (9)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (7)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (6)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (5)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (3)
Die Europäische Kommission
(2013)
Erstaunlicherweise ist über die „Tragweite" von Grundrechten bis heute recht
wenig geschrieben worden. Der Begriff wird in Art. 52 Abs. 3 der EU-Grundrechtecharta verwendet und verweist auf einen Bestandteil der Rechte aus der Europaischen
Menschenrechtskonvention, die von der Charta ubemommen
wurden. Seine Verwendung in diesem Zusammenhang bietet Anlass fur Überlegungen
über die Stellung der Grundrechte im Unionsrecht, welche mit dem Lissabonner
Vertrag und vor allem der Grundrechtecharta eine neue Dimension erhalten haben
dürfte.
Die Energiewende braucht Akzeptanz, und dafür brauchen wir mehr Bürgerbeteiligung. Diese argumentative Kausalkette hört man in vielen politischen und auch fachlichen Zirkeln – und zwar nicht nur zu Stromleitungen und Windrädern, sondern allgemein zu großen Infrastrukturanlagen. Dabei ist sie nicht belegt. Vielmehr ist es erstaunlich, dass der Vielzahl an praktisch durchgeführten informellen Dialogen nur eine sehr begrenzte Zahl an wissenschaftlichen Begleituntersuchungen gegenüber steht.
Einen Beitrag zur Schließung dieser Lücke leistet der vorliegende Band. Er enthält die begleitende Evaluation eines Runden Tisches, der sich mit einem geplanten Pumpspeicherwerk am Hochrhein beschäftigt hat. Aus den empirisch gesicherten Erkenntnissen werden detaillierte Empfehlungen für die Erfolgsfaktoren von Bürgerbeteiligung in der Praxis entwickelt.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 3.
Gegenstand der vorliegenden Gesetzesfolgenabschätzung ist der genderdifferenzierte Erfüllungsaufwand des Lohnsteuerabzugsverfahrens zusammenveranlagter Ehegatten, der im Zusammenhang mit der Lohnsteuerklassenkombination III und V, IV und IV sowie dem Faktoverfahren anfällt. Es wird also nicht der Erfüllungsaufwand des Ehegattensplittings als solches untersucht, sondern die besonderen Folgen der drei möglichen Verfahrensvarianten quantifiziert, nach denen der Lohnsteuerabzug erfolgt. Auf der Basis der Einkommensteuerstatistik 2007, der neuesten verfügbaren Daten, werden zudem Fallzahlen und Durchschnittseinkommen zur Quantifizierung des Gesamtaufwands eingesetzt.
Medizinrecht
(2013)
§ 9 Arzneimittelrecht
(2013)
Policy Dismantling
(2013)
Commuting and city states: prerequisites for decentralized commuting policy in a multi-level-system
(2013)
Digitaler Nachlass
(2013)
Klage gegen Volksschätzung
(2013)
For several decades public entereprises have been criticised for their poor economic performance. Many economists take it as "conventional wisdom" that publicly owned enterprises are inefficient by their very nature. This seemed to be proved by what is probably the most cited survey worldwide, that was written by Megginson and Netter (2001). They claim: "Research now supports the proposition that privately owned firms are more efficient and more profitable than otherwise-comparable state-owned Firms" (p. 380). The objective of this paper is to question the proposition that public enterprises ar necessarily less efficient as their private counterparts. In doing so, we argue that profits are not a reasonable performance measure for public enterprises. However, our main focus is to present a much more comprehensive review of the empirical evidence than was provided by Megginson and Netter. The evidence indicates that theses authors' conclusions were biased in favour of privatization despite the evidence indicating that the true pictures is much more differentiated.
1. Klageschrift vom 9.10.2013
2. Statement bei Vorstellung der Klage auf der Pressekonferenz am 14.10.2013 in Berlin
3. Die Klage in der Presse:
Der Spiegel vom 14.10.2013
Mannheimer Morgen vom 27.2.2014
4. Stellungnahme vom 19.9.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 26.4.2013 und zum Schriftsatz der CDU/CSU-Fraktion vom 3.5.2013
5. Stellungnahme vom 12.12.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 31.10.2013
Unglaublich ungeniert
(2013)
Der Verfassungsrechtier Hans Herbert von Arnim (Jg. 1939) hat in Bayern extreme Verschwendung und Missbrauch öffentlicher Gelder entdeckt. In seinem jüngsten Buch enthüllt er zudem, wie etablierte Parteien ihre Herrschaft gegen außerparlamentarische Konkurrenz abschotten: »Die Selbstbediener. Wie Bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen« (Heyne, 254 S., br., 12,90 €). Mit dem Autor sprach Karlen Vesper.
"Das ist mir unerklärlich"
(2013)
Im November 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte der Speyerer Staatsrechtier Hans Herbert von Arnim (DUV). Jetzt kämpfen er und 30 Kollegen mit einem öffentlichen Appell gegen eine drohende Drei-Prozent-Hürde. Unser Redakteur Stefan Keller hat den Juristen befragt.
Das Bundesverfassungsgericht kippte 2011 die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen: Eine Partei müsse auch dann ins EU-Parlament einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalte. Dieses Urteil hatte unter anderem der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim erwirkt; seine Klage hatten zahlreiche Staatsrechtslehrer unterstützt. Nun will der Bundestag offenbar eine Drei-Prozent-Hürde beschließen. Dagegen wenden sich Arnim, Professor in Speyer, und etliche seiner damaligen Unterstützer: Dem Bundestag sei es wegen des Urteils untersagt, eine neue Sperrklausel zu schaffen.
Der Staat als fette Beute
(2013)