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Das Bestattungs- und Friedhofswesen befindet sich im Umbruch: Gesellschaftliche Veränderungen wie neue Einstellungen zum Tod, zunehmende religiöse Vielfalt, Auflösung traditioneller Familienverbünde aber auch die zunehmende Liberalisierung und Privatisierung von Bestattungsleistungen. Dies hat auch Auswirkungen auf das überkommene Friedhofs- und Bestattungsrecht. Ziel der jährlich stattfindenden Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht soll daher sein, für Fragen in diesem Bereich ein Diskussionsforum vornehmlich zu aktuellen rechtlichen Problemen zu bilden.
Dieser Rechtsprechungsbericht ist – wie die übrigen im selben Heft veröffentlichten Beiträge – aus einem Vortrag hervorgegangen, der auf den 11. Speyerer Tagen zum Friedhofs- und Be-stattungsrecht (12.und 13.09.2019) gehalten wurde. Er schließt an den Bericht aus dem Vorjahr von Tade Matthias Spranger an und umfasst damit primär den Zeitraum zwischen September 2018 und September 2019, bezieht aber auch einige Entscheidungen aus dem ersten Halbjahr 2018 ein.
Bauaufsicht in Deutschland
(2017)
Das behördliche Hausrecht
(2010)
Ziel des Beitrags ist zu zeigen, dass der Umstand, dass das Friedhofs- und Bestattungsrecht als eher exotisches Rechtsgebiet gilt und die Befassung hiermit oft als eher fernliegend angesehen wird, wohl kaum an seiner fehlenden praktischen Bedeutung oder mangelnden Innovationskraft liegt. Grund dürfte vielmehr sein, dass der Tod und alles was damit zusammenhängt, nach wie vor ein Tabuthema oder jedenfalls kein Thema ist, mit dem sich viele gern auseinandersetzen. Das sollte jedoch kein Grund sein, die Innovationskraft des Friedhofs- und Bestattungsrechts für die Weiterentwicklung des Allgemeinen Verwaltungs-rechts nicht nutzbar zu machen. Es gibt viele Gründe, es als interessantes Referenzgebiet für die Arbeit am Allgemeinen Verwaltungsrecht zu erschließen. Dies setzt jedoch seine hinreichende wissenschaftliche Durchdringung voraus. Auch hierzu sollen die Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht ebenso wie die regelmäßige Veröffentlichung der dort gehaltenen Vorträge in der „Wirtschaft und Verwaltung“ einen Beitrag leisten.
Alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare stehen vor der Frage, bei welchen Einrichtungen die Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes am besten verbracht werden sollten. Mit Blick auf die Zweite Staatsprüfung ist die Entscheidungsfindung meist von dem Zwiespalt geprägt, ob die Chance genutzt werden soll, Praxiserfahrung zu sammeln, oder besser eine Station gewählt wird, die (auch) Zeit für die Examensvorbereitung lässt. Dabei sollte allerdings nicht aus den Augen verloren werden, dass es auch eine Möglichkeit gibt, sich praxisnah über die Rechtswissenschaft hinaus weiter zu bilden und dies mit gezielten Kursen zur Examensvorbereitung zu verbinden: eine Station an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, um das von ihr angebotene verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium zu absolvieren.
Der Baum in Straßenrecht
(2015)