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Bei dem vorliegenden Buch handelt es sich um den überarbeiten Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Gleichwertige Lebensverhältnisse: Passgenaue Maßnahmen zur Ent-wicklung strukturschwacher Regionen“. Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) und das Institut für Stadt und Regionalplanung an der Technischen Universität Berlin haben dieses Projekt gemeinsam von 2019 bis 2021 für das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) durchgeführt.
Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse war ein zentrales Anliegen der Bundes-regierung in der 19. Legislaturperiode. Zwei zentrale, nach wie vor gültige Ziele, die Stärkung der Fachkräftebasis und der Innovationskraft in strukturschwachen Regionen, können vor allem dann erreicht werden, wenn regionale Akteure Fördermaßnahmen selbst ausgestalten und an die Gegebenheiten vor Ort anpassen.
This open access book presents a topical, comprehensive and differentiated analysis of Germany's public administration and reforms. It provides an overview on key elements of German public administration at the federal, Länder and local levels of government as well
as on current reform activities of the public sector. It examines the key institutional features of German public administration; the changing relationships between public administration, society and the private sector; the administrative reforms at different levels of the federal system and numerous sectors; and new challenges and modernization approaches like digi-talization, Open Government and Better Regulation. Each chapter offers a combination of descriptive information and problem-oriented analysis, presenting key topical issues in Germany which are relevant to an international readership.
Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terroris-musbekämpfungsgesetzen vom 3. Dezember 2015 sah vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungs-ergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Untersucht werden sollten vor allem die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grund-rechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen waren.
§ 18 Abs. 2 Satz 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) sieht vor, dass der Senat das HmbTG im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten überprüft und der Bürgerschaft über das Ergebnis berichtet. Mit der Durchführung der Gesetzesevaluation wurde das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer beauftragt. Der Evaluationsbericht wurde vom InGFA im September 2017 vorgelegt.
Der Erfolg jeder Gesetzesevaluation beruht maßgeblich auf den zur Verfügung gestellten und erhobenen Daten. Für den Zugang zu dem hier verarbeiteten Datenmaterial möchten wir uns in erster Linie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg bedanken. Ebenfalls danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachlichen Leitstelle beim Staatsarchiv, die uns bei der Umsetzung unserer Online-Umfragen unterstützt und damit die Möglichkeit gegeben haben, die Nutzerinnen und Nutzer des Transparenzportals zu befragen. Darüber hinaus vermittelten sie uns wertvolles (technisches) Wissen über die IT-Struktur und deren Aufbau.
Besonderer Dank gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Befragungen und der Experteninterviews. Die zur Verfügung gestellten Daten und persönlichen Erfahrungen bilden die Grundlage für die hier vorliegende umfangreiche Evaluation des Gesetzes.
Der vorliegende Band enthält die überwiegende Zahl der – für den Druck überarbeiteten – Referate, die auf der Jahrestagung der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften am 24. und 25. November 2016 am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer gehalten wurden.
Da durch diese Jahrestagung gleichzeitig das 60jährige Jubiläum der Deutschen Sektion begangen wurde, stand die Veranstaltung im Zeichen des für das Selbstverständnis der Deutschen Sektion prägenden Verhältnisses von Verwaltungspraxis und -wissenschaft. Die Tagung war in drei Blöcke gegliedert, von denen der erste den Versuch unternahm, die sich für die Verwaltung in der Praxis stellenden Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung den Angeboten gegenüberzustellen, die die Verwaltungswissenschaft in diesem Bereich aus wissenschaftlicher Perspektive macht. Der „Prozesse, Probleme, Erwartungen und Erfahrungen Wissenschaft / Verwaltung“ überschriebene zweite Block eruierte wechselseitige Erfahrungen: Welche Zugänge wünscht sich die Verwaltungswissenschaft von der Verwaltungspraxis, umgekehrt, wie kann die Praxis diese Wünsche verarbeiten, wie können verwaltungswissenschaftliche Erkenntnisse von der Praxis genutzt werden? Der abschließende Block warf dann einen Blick auf den Selbstand der Verwaltungswissenschaft in Deutschland, das Selbstverständnis der verschiedenen Disziplinen, ihre Karrierewege und Anerkennungssysteme.
Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehören
• die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen,
• die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation,
• Auskunft über die Telekommunikation,
• Auskunft über Nutzungsdaten,
• Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen,
• Funkzellenabfrage,
• besondere Formen des Datenabgleichs.
Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.
35 Jahre Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes sind Anlass, eine kritische Bilanz zu ziehen und eine Weiterentwicklung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts in Deutschland in den Blick zu nehmen. Der vorliegende Band führt dazu Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis zusammen.
Einzelanalysen legen Vorzüge und Defizite des Verwaltungsverfahrensgesetzes aus der Sicht der Rechtsanwender offen. Beiträge zu Fragen der Reform des Verwaltungsverfahrensgeset-zes befassen sich mit rechtlichen Instrumenten zur Effizienzsteigerung des Verwaltungshan-delns sowie mit der Ausgestaltung bislang nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelter Verfahrenstypen, was zugleich Fragen nach Möglichkeiten und Grenzen einer allgemeinen Kodifizierung aufwirft. Mit Blick auf den europäischen Verwaltungsverbund werden die wachsenden Interdependenzen zwischen dem nationalen Verwaltungsverfahrensrecht einerseits und dem Recht der Europäischen Union andererseits beleuchtet. Beiträge zum Stand der Entwicklung in ausgewählten europäischen Staaten und eine rechtsvergleichende Analyse helfen, das deutsche Recht in den europäischen Kontext einzuordnen, in dem das Verwaltungsverfahrensgesetz bereits zu den älteren Kodifikationen gehört. Grundsätzliche Überlegungen zur Frage, ob und gegebenenfalls wie dem Handeln unter Bedingungen der Ungewissheit und der Herausbildung neuer, dynamischer Steuerungsformen im Rahmen eines weiter zu entwickelnden Verwaltungsverfahrensrecht Rechnung getragen werden kann, zeigen die Notwendigkeit, bei der Suche nach innovativen Lösungen auch unkonventionelle Wege zu gehen.
Die Landarztquote
(2017)
So sehr das Idol des Landarztes nicht nur die Literatur von Balzac bis Kafka, sondern auch Vorabendserien im Fernsehen prägt: Für die meisten heutigen Medizinstudierenden klingt die Berufsperspektive »Landarzt« nicht hinreichend verheißungsvoll. Die flächendeckende ärztliche Versorgung ländlicher Regionen ist zusehends bedroht. Um die besten Therapierezepte ist eine intensive Diskussion entbrannt. Die Politik erwägt als Teil eines Maßnahmenbündels eine sog. Landarztquote. Sie soll solchen Studienplatzbewerbern, die sich zu einer ärztlichen Tätigkeit als Allgemeinmediziner auf dem Land verpflichten, einen privilegierten Zugang zu dem zulassungsbeschränkten Studienfach gewähren. Die Autoren analysieren die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit (»Ob«) einer solchen Quote ebenso wie Optionen ihrer gesetzlichen Ausgestaltung (»Wie«). Die beiden Speyerer Professoren gelangen zu dem Ergebnis: Die Landarztquote ist weniger eine Frage des rechtlichen Könnens als des politischen Wollens.
Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen. Baden-Württemberg hat als eines der ersten Länder mit dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) die bundesrechtlichen Regelungen ersetzt.
Das Werk stellt die Ergebnisse der im Landesgesetz vorgesehenen und durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführten Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes dar. Neben dem Überblick über die Änderungen der rechtlichen Regelungen des Landesgesetzes werden die Evaluierungsergebnisse zu den verschiedenen Überprüfungsschwerpunkten dargestellt und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens aufgezeigt. Da die Überprüfung unterschiedliche Regelungsfelder der sozialen Wohnraumförderung thematisiert, dürfte das Werk insbesondere für die Länder relevant und erkenntnisbringend sein, die ebenfalls einschlägige Regelungen erlassen haben.
Die Energiewende braucht Akzeptanz, und dafür brauchen wir mehr Bürgerbeteiligung. Diese argumentative Kausalkette hört man in vielen politischen und auch fachlichen Zirkeln – und zwar nicht nur zu Stromleitungen und Windrädern, sondern allgemein zu großen Infrastrukturanlagen. Dabei ist sie nicht belegt. Vielmehr ist es erstaunlich, dass der Vielzahl an praktisch durchgeführten informellen Dialogen nur eine sehr begrenzte Zahl an wissenschaftlichen Begleituntersuchungen gegenüber steht.
Einen Beitrag zur Schließung dieser Lücke leistet der vorliegende Band. Er enthält die begleitende Evaluation eines Runden Tisches, der sich mit einem geplanten Pumpspeicherwerk am Hochrhein beschäftigt hat. Aus den empirisch gesicherten Erkenntnissen werden detaillierte Empfehlungen für die Erfolgsfaktoren von Bürgerbeteiligung in der Praxis entwickelt.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 3.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes regelt seit 2006 den Zugang zu Behördeninformationen auf Bundesebene. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags beauftragte das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer mit der Evaluation des Gesetzes. Die Evaluation orientiert sich an den in der Gesetzesbegründung genannten Zielen: Transparenz und Offenheit behördlicher Entscheidungen, Stärkung der demokratischen Beteiligung und Kontrolle von Verwaltungshandeln. Der Zielerreichungsgrad und weitere Wirkungen des IFG werden rechts- und sozialwissenschaftlich untersucht. Grundlagen waren die Auswertung der Rechtsprechung und Befragungen von Bundesbehörden und Antragstellern sowie Interviews mit ausgewählten Behörden und Gerichten. Die Darstellung der Ergebnisse umfasst fünf Konfliktfelder sowie Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Gesetzes. Der Bericht wurde dem Innenausschuss des Bundestags vorgelegt. Anschließend fand dazu eine Öffentliche Anhörung statt, deren Ergebnisse vorliegend noch berücksichtigt werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 1.