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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
Das Bestattungs- und Friedhofswesen befindet sich im Umbruch: Gesellschaftliche Veränderungen wie neue Einstellungen zum Tod, zunehmende religiöse Vielfalt, Auflösung traditioneller Familienverbünde aber auch die zunehmende Liberalisierung und Privatisierung von Bestattungsleistungen. Dies hat auch Auswirkungen auf das überkommene Friedhofs- und Bestattungsrecht. Ziel der jährlich stattfindenden Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht soll daher sein, für Fragen in diesem Bereich ein Diskussionsforum vornehmlich zu aktuellen rechtlichen Problemen zu bilden.
1. Unionsrechtliche Grenzen für nationale Regulierung (auch) des Bestattungsgewerbes
2. Streitigkeiten zwischen Hinterbliebenen um Totenfürsorge und Gedenkformen
3. Postmortales Persönlichkeitsrecht und Friedhofssatzung
4. Grabnutzungsrechte: Inhalt, Verlängerung, Begründung
5. Friedhofsgebühren
6. Umbettung
7. Ordnungsbehördliche Bestattung
8. Sozialrecht
9. Baurecht
Dieser Rechtsprechungsbericht ist – wie die übrigen im selben Heft veröffentlichten Beiträge – aus einem Vortrag hervorgegangen, der auf den 11. Speyerer Tagen zum Friedhofs- und Be-stattungsrecht (12.und 13.09.2019) gehalten wurde. Er schließt an den Bericht aus dem Vorjahr von Tade Matthias Spranger an und umfasst damit primär den Zeitraum zwischen September 2018 und September 2019, bezieht aber auch einige Entscheidungen aus dem ersten Halbjahr 2018 ein.
Bauaufsicht in Deutschland
(2017)
Der Vortrag befasst sich mit den Ungereimtheiten in den Bestattungsgesetzen der Länder, vor allem die Notwendigkeit zu einer Vereinheitlichung der Gesetzessystematiken zwischen den Bundesländern. Inhalte sind u.a. einige Beispiele für gut gemeinte, aber schlecht gemachte Gesetzestexte. Dazu gehört auch die im saarländischen Bestattungsgesetz etwa noch vorhandene Regelung über die vermeintliche Unvereinbarkeit von Heilberufen mit der Tätigkeit als „Leichenbestatter“.
Hauptproblem der derzeitigen Rechtslage dürfte die fehlende Abstimmung und der fehlende Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Ländern einerseits und den Ländern untereinander sein. Zuständigkeiten sind schon auf Bundesebene zersplittert (BMAS für Sozialrecht, BMI für Personenstandsrecht, BMJ für allgemeines Zivilrecht, BMWi für Gewerberecht, BMFSFJ für Gräbergesetz). Vielfach gibt es keine eindeutige Zuordnung des Referats „Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen“ in den Landesministerien und es fehlen bund-länder-übergreifende Arbeitskreise auf Ministerialebene. Aber es fehlen auch einheitliche Ansprechpartner für die Bestattungsbranche – als Nachteil der verbandlichen Vielfalt.
Das behördliche Hausrecht
(2010)
Ziel des Beitrags ist zu zeigen, dass der Umstand, dass das Friedhofs- und Bestattungsrecht als eher exotisches Rechtsgebiet gilt und die Befassung hiermit oft als eher fernliegend angesehen wird, wohl kaum an seiner fehlenden praktischen Bedeutung oder mangelnden Innovationskraft liegt. Grund dürfte vielmehr sein, dass der Tod und alles was damit zusammenhängt, nach wie vor ein Tabuthema oder jedenfalls kein Thema ist, mit dem sich viele gern auseinandersetzen. Das sollte jedoch kein Grund sein, die Innovationskraft des Friedhofs- und Bestattungsrechts für die Weiterentwicklung des Allgemeinen Verwaltungs-rechts nicht nutzbar zu machen. Es gibt viele Gründe, es als interessantes Referenzgebiet für die Arbeit am Allgemeinen Verwaltungsrecht zu erschließen. Dies setzt jedoch seine hinreichende wissenschaftliche Durchdringung voraus. Auch hierzu sollen die Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht ebenso wie die regelmäßige Veröffentlichung der dort gehaltenen Vorträge in der „Wirtschaft und Verwaltung“ einen Beitrag leisten.