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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (42)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (22)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (14)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (11)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (7)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (6)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (4)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (3)
Vorstellung des KomJC
(2023)
Immer noch Neuland?
(2023)
Vorstellung des Jugend-Checks im Rahmen der Session "Legislative Processes: How a law is created and understood"
YES Forum and IEKEP Policy Event: "What language does the EU speak? EU Literacy and European Citizenship: Frameworks for Dialogue and Skills Enhancement"
Inputvortrag – New Work
(2023)
Das FÖV hat auf Bitten des Unterausschusses „Allgemeine Verwaltungsorganisation“ des Arbeitskreises VI der Innenministerkonferenz einen Workshop zum Thema „New Work in der öffentlichen Verwaltung“ geplant und durchgeführt. Der Inputvortrag behandelt theoretische Grundlagen zu New-Work-Ansätzen in der öffentlichen Verwaltung und war Auftakt eines strukturierten Wissensaufbaus und Wissensaustauschs mit Vertreterinnen und Vertretern der Privatwirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung.
Paging Doctor Know-it-all
(2023)
Im Rahmen der 4. Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ des BMFSFJ am 27. Juni 2023 stellte Frau Dr. Rademann das erweiterte Projektdesign des durch das BMFSFJ geförderten Zuwendungsprojekts "Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe" den AG-Mitgliedern aus Kommunen, Bund, Ländern und Verbänden vor.
Der Vortrag geht auf die Grundlagen und zentralen Anwendungen der "E-Gesetzgebung" ein. Im Mittelpunkt der Präsentation steht die Vorstellung des Moduls "Evaluierung", das ein Bestandteil der elektronischen Gesetzesfolgenabschätzung ist, sowie erster Vorschläge zu einer Weiterentwicklung. Mit diesem Modul können Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten die sich aus § 44 Abs. 7 GGO ergebende Prüfanforderung erfüllen.
Der Vortrag geht auf die Grundlagen und zentralen Anwendungen der "E-Gesetzgebung" ein. Im Mittelpunkt der Präsentation steht die Vorstellung des Moduls "Evaluierung", das ein Bestandteil der elektronischen Gesetzesfolgenabschätzung ist. Mit diesem Modul können Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten die sich aus § 44 Abs. 7 GGO ergebenden Prüfanforderungen erfüllen.
ePA, DiGA, SaMD & Co.
(2022)
(K)ein Recht auf Analog?
(2022)
Dr. Botta hielt diesen Vortrag online für das Digitale Kolloquium - Netzwerk Promovierender und Habilitierender zum Digitalrecht am 13.6.2022
Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben die Ziele der Verwaltungsdigitalisierung nachhaltig verändert. Waren digitale Verfahren bislang vornehmlich als Ergänzung zur analogen Verwaltungspraxis verstanden worden, heißt es nunmehr „digital first“. Erstmalig besteht der politische Wille, einen wirklich digitalen Staat zu schaffen. Doch diese Entwick-lung bringt nicht für alle Bürger:innen nur Vorteile mit sich. Daher lässt sich fragen, ob die:der Einzelne einen grundrechtlichen Anspruch darauf hat, von einem rein digitalen Staat verschont zu bleiben.
Open Government Data
(2022)
Im Rahmen des Vortrags am 06.12.2022 vor dem Personalamt der Stadt Hamburg wurden die zentralen Ergebnisse des Projekts "Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Personen-nahverkehrs und Personenfernverkehrs" vorgestellt.
Dabei wurde vor allem auf die von den Unternehmen dokumentierten gewalttätigen und die von den Beschäftigten erlebten gewalttätigen Übergriffe eingegangen. Darüber hinaus wur-den die Befragungsergebnisse zu den Folgen der Übergriffe, zu den Gründen für die Nicht-meldung sowie zu den Präventions- und Nachsorgemaßnahmen vorgestellt. Schließlich wurden die Ergebnisse aus dem Verkehrsbereich den Ergebnissen des Projekts "Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes" gegenübergestellt.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung hat im Auftrag des Bundes-ministeriums des Innern und für Heimat das Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland untersucht. Hierzu wurden bundesweit Behörden und Beschäftigte aus unterschiedlichen Bereichen befragt (z. B. auf kommunaler Ebene die Sozialverwaltung, Jobcenter, Bürger- und Ordnungsämter). Dabei wurde im Rahmen der Behördenbefragung das Ausmaß der gemeldeten Gewalt gegen Beschäftigte erfasst. Der besondere Fokus der Beschäftigtenbefragung lag auf der Erfassung der Dunkelziffer, d. h.
der Abweichung zwischen der Anzahl gemeldeter und tatsächlich erlebter gewalttätiger Übergriffe. Zudem wurden die Folgen von Gewalt, die Melde- und Erfassungsmöglichkeiten von Übergriffen in den jeweiligen Behörden sowie Präventions- und Nachsorgemaßnahmen in den Blick genommen.
Im Rahmen des Vortrags wurden die zentralen Ergebnisse des Projekts "Gewalt gegen Be-schäftigte des öffentlichen Personennahverkehrs und Personenfernverkehrs" vorgestellt.
Dabei wurde vor allem auf die von den Unternehmen dokumentierten gewalttätigen und die von den Beschäftigten erlebten gewalttätigen Übergriffe eingegangen. Darüber hinaus wur-den die Befragungsergebnisse zu den Folgen der Übergriffe, zu den Gründen für die Nicht-meldung sowie zu den Präventions- und Nachsorgemaßnahmen vorgestellt. Schließlich wurden die Ergebnisse aus dem Verkehrsbereich den Ergebnissen des Projekts "Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes" gegenübergestellt.
Forschungsprojekt Open Data
(2021)
Der moderne Krieg verwandelt sich mehr und mehr zu einem digitalen Schlachtfeld: Die Innovationen reichen von autonomen Waffensystemen über digitale Kommandostrukturen bis hin zu Cyberwaffen. Die zunehmende Vernetzung von Militärtechnologien sowie ihr höhe-res Maß an Autonomie gehen Hand in Hand mit einem erhöhten Risiko für internationalen Frieden und Sicherheit. Oft können diese Technologien als sog. Dual Use Güter aber auch zivil genutzt und global gehandelt werden. Sie bergen neben Risiken also ebenfalls ein Potenzial für die internationale wirtschaftliche Entwicklung. Wie aber lässt sich verhindern, dass digitale Dual-Use Güter in die falschen Hände geraten, wie z. B. an diktatorische Regime oder Terroristen? Und ist es möglich, dabei einen fairen Ausgleich zwischen internationaler Sicherheit und internationaler Entwicklung herzustellen?
Im Rahmen des Vortrags wird die Entwicklung der Besseren Rechtsetzung auf Bundesebene skizziert. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Ausgestaltung der Gesetzesfolgenab-schätzung gelegt. Neben der thematischen Ausdifferenzierung wird auch die Digitalisierung des Instruments im Rahmen des Projektes "E-Gesetzgebung" in den Blick genommen.
Neue Rentenbescheide
(2021)
Mit Unterstützung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung gestaltet die Deutsche Rentenversicherung ihre Bewilligungsbescheide übersichtlicher, persönlicher, verständlicher, kürzer und zeitgemäßer. Der Vortrag liefert einen Überblick über das Gesamtkonzept und die Stufen der Umsetzung.
Formulare sind ein zentrales Medium der Kommunikation von Bürgern und Verwaltung. Viele Bürgerinnen und Bürger empfinden Formulare als umständlich und schwer zu verstehen, manchmal als einschüchternd und beängstigend. Ausfüllhinweise werden oft nicht oder nicht vollständig gelesen. Daraus entstehen falsch oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare, die weitere Ermittlungen nach sich ziehen.
In diesem Workshop lernen Sie die Grundlagen eines modernen Sprachstils für die öffentliche Verwaltung kennen. Dieser erfüllt Erfordernisse rechtlicher und organisationaler Art und ist zugleich bürgernah und leichter verständlich. Anhand praktischer Beispiele wird untersucht, was Formulare schwer verständlich macht.
Der öffentlichen Verwaltung fällt es oft schwer, ihren eingeübten Sprachstil zu moderni-sieren. Dabei schaffen gut verständliche Verwaltungstexte Transparenz und Akzeptanz, führen zu weniger Rückfragen und verringern den Beratungsaufwand. Im Vortrag werden Ablauf und Ergebnisse von Projekten zur adressatengerechten Modernisierung der Verwaltungskommunikation vorgestellt.
Es reicht nicht aus, den Beschäftigten Sprach-Ratgeber zu geben oder ihnen Fortbildungen anzubieten. Dauerhaften Erfolg bringen Projekte, die die Beschäftigten intensiv einbeziehen und von externen Expertinnen oder Experten begleitet werden. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind die Unterstützung durch die Führungsebene und die Bereitstellung zeitlicher Ressourcen für die Projekte.
An Beispielen wird gezeigt, dass es nicht nur auf kurze Sätze und einfache Sprache ankommt. Wesentlich sind eine klare und übersichtliche Struktur, persönliche Ansprache und eine ansprechende Gestaltung.
In der Cyberpunk-Welt kann jeder seine kognitiven und physischen Fähigkeiten mit Neuroimplantaten und Prothesen erweitern - Sicherheitslücken inbegriffen. So futuristisch dies klingen mag – Brain-Computer-Interfaces sind mittlerweile nicht mehr Science Fiction, sondern Realität geworden. Angriffe auf Brain-Computer-Interfaces können neurologische Daten erspähen und potenziell Gehirnaktivitäten manipulieren. Schützt uns das Grundgesetz vor der Cyberpunk-Dystopie?
Wenn Brain-Computer-Interfaces (BCI) künftig unser Privat- und Intimleben steuern, müssen nicht nur im physischen Sinne sicher sein, sondern auch ihre Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit als IT-Systeme gewährleisten. Angriffe auf BCIs, die neurologischen Daten erspähen, Gehirnaktivitäten manipulieren oder das BCI außer Betrieb setzen, sind bereits heute denkbar. Aus dem Grundgesetz ergeben sich zwar Schranken und Schutzpflichten, vor allem im Bereich der Privatheit, informationellen Selbstbestimmung und körperlichen Integrität. Allerdings werfen BCIs neue Probleme auf, z. B. wenn es um Fragen der mentalen Integrität, Autonomie oder Identität geht.