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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (151)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (45)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (38)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (34)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (18)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (13)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (11)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (5)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (3)
"Smart Cities"
(2018)
"Smart City" Developments
(2018)
'Noise Wars'
(2002)
(K)ein Recht auf Analog?
(2022)
Dr. Botta hielt diesen Vortrag online für das Digitale Kolloquium - Netzwerk Promovierender und Habilitierender zum Digitalrecht am 13.6.2022
Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben die Ziele der Verwaltungsdigitalisierung nachhaltig verändert. Waren digitale Verfahren bislang vornehmlich als Ergänzung zur analogen Verwaltungspraxis verstanden worden, heißt es nunmehr „digital first“. Erstmalig besteht der politische Wille, einen wirklich digitalen Staat zu schaffen. Doch diese Entwick-lung bringt nicht für alle Bürger:innen nur Vorteile mit sich. Daher lässt sich fragen, ob die:der Einzelne einen grundrechtlichen Anspruch darauf hat, von einem rein digitalen Staat verschont zu bleiben.
Short presentation of the corresponding conference paper "A soft shell with a powerful core? Soft Europeanisation and social policy: a new understanding of the Open Method of Coordination and its potential to enhance social welfare in Europe", focussing on the theoretical idea and empirical evidence.
1. Unionsrechtliche Grenzen für nationale Regulierung (auch) des Bestattungsgewerbes
2. Streitigkeiten zwischen Hinterbliebenen um Totenfürsorge und Gedenkformen
3. Postmortales Persönlichkeitsrecht und Friedhofssatzung
4. Grabnutzungsrechte: Inhalt, Verlängerung, Begründung
5. Friedhofsgebühren
6. Umbettung
7. Ordnungsbehördliche Bestattung
8. Sozialrecht
9. Baurecht
Der Vortrag geht auf die Grundlagen und zentralen Anwendungen der "E-Gesetzgebung" ein. Im Mittelpunkt der Präsentation steht die Vorstellung des Moduls "Evaluierung", das ein Bestandteil der elektronischen Gesetzesfolgenabschätzung ist, sowie erster Vorschläge zu einer Weiterentwicklung. Mit diesem Modul können Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten die sich aus § 44 Abs. 7 GGO ergebende Prüfanforderung erfüllen.
Univ.-Prof. Dr. M. Martini widmet sich den übergreifenden Herausforderungen, denen sich Verwaltung und Justiz zu stellen haben, aus einer eher strukturell-analytischen Perspektive. Er leuchtet insbesondere die rechtsstaatlichen und demokratietheoretischen Problemfelder aus, die sich mit dem Einsatz automatisierter und entscheidungsunterstützender Systeme verknüpfen.
Der Wortlaut von Gesetzestexten wird häufig in Bescheide und andere Schriftstücke der öffentlichen Verwaltung übernommen, ohne den Kontext der zitierten Passagen zu berücksichtigen. Dadurch entstehen unklare Bezüge, die zu Nicht-Verstehbarkeit führen können. Bei der Redaktion von Gesetzestexten sollte daher verstärkt auf einen einfachen Satzbau und gute Verstehbarkeit geachtet werden.
Im Rahmen des Vortrags wird die Entwicklung der Besseren Rechtsetzung auf Bundesebene skizziert. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Ausgestaltung der Gesetzesfolgenab-schätzung gelegt. Neben der thematischen Ausdifferenzierung wird auch die Digitalisierung des Instruments im Rahmen des Projektes "E-Gesetzgebung" in den Blick genommen.
Der Vortrag befasst sich mit den Ungereimtheiten in den Bestattungsgesetzen der Länder, vor allem die Notwendigkeit zu einer Vereinheitlichung der Gesetzessystematiken zwischen den Bundesländern. Inhalte sind u.a. einige Beispiele für gut gemeinte, aber schlecht gemachte Gesetzestexte. Dazu gehört auch die im saarländischen Bestattungsgesetz etwa noch vorhandene Regelung über die vermeintliche Unvereinbarkeit von Heilberufen mit der Tätigkeit als „Leichenbestatter“.
Hauptproblem der derzeitigen Rechtslage dürfte die fehlende Abstimmung und der fehlende Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Ländern einerseits und den Ländern untereinander sein. Zuständigkeiten sind schon auf Bundesebene zersplittert (BMAS für Sozialrecht, BMI für Personenstandsrecht, BMJ für allgemeines Zivilrecht, BMWi für Gewerberecht, BMFSFJ für Gräbergesetz). Vielfach gibt es keine eindeutige Zuordnung des Referats „Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen“ in den Landesministerien und es fehlen bund-länder-übergreifende Arbeitskreise auf Ministerialebene. Aber es fehlen auch einheitliche Ansprechpartner für die Bestattungsbranche – als Nachteil der verbandlichen Vielfalt.