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Institute
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (1)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
"Das Macht-Gen"
(2000)
Wintersemester 2000/2001
(2000)
Sommersemester 2000
(2000)
Die Parteienkrise der letzten Monate hat das "System Kohl" in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gestellt, ein perfektioniertes Netzwerk zum Zwecke des Machtgewinns und Machterhalts. Das jahrzehntelange, im Hinblick auf das Machtziel höchst konsequente und durch schwarze Kassen unterfütterte Agieren hat die ganze Struktur und da Führungspersonal der CDU geprägt und teilweise geradezu deformiert.
Politik ohne Verantwortung
(2000)
Lobbyismus und Politik
(2000)
Die Unhaltbarkeit der Fünfprozentklausel bei Kommunalwahlen nach der Reform der Kommunalverfassungen
(2000)
Unter den vielen Gebieten, mit denen Klaus Vogel sich wissenschaftlich beschäftigt hat, ist auch das Kommunalrecht. Zugleich haben ihn immer wieder Fragen der Macht und ihrer Kontrolle interessiert. Die nachfolgende kleine Studie, ihm zu Ehren geschrieben, behandelt ein beide Bereiche umfassendes Gebiet: Kommunalwahlen im Spannungsfeld von Macht und Recht.
Das föderative System in Deutschland - Motor oder Hemmschuh notwendiger politischer Reformen?
(2000)
Der bundesrepublikanische Föderalimus ist ins Gerede gekommen. Gewiß hat es periodisch immer mal wieder Kritik gegeben. Doch so stark wie heute war sie, jedenfalls seit der Zeit vor der Finanzreform von 1969, noch nie. Das Unbehagen läßt sich an vielen Stellen festmachen. Da sind die Verfassungsklagen der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gegen den Finanzausgleich. Diese Klagen markieren aber nur die Spitze des Eisbergs. Das Unbehagen reicht tiefer und geht weit über die Finanzen und über verfassungs rechtlich Greifbares hinaus und tief in den Berieich der Verfassungspolitik hinein.
Teil 1: Politik ohne Verantwortung – Regieren am Volk vorbei
Teil 2: Aus Scheu vor der Verantwortung: Fortschreitende Selbstauflösung der Bundesländer
Teil 3: Regieren ohne Kontrolle – Wie die Bürger von der Macht ferngehalten werden
Eine Hauptthese dieses Buches ist, daß Berufspolitiker sich vorwiegend von ihren Eigeninteressen steuern lassen. Dabei entfalten sie sich nicht nur innerhalb der vorgegebenen Strukturen, sondern suchen diese – und das ist meine zweite Hauptthese – auch nach ihren Bedürfnissen zu verformen. Das gilt nicht nur bei der Gestaltung des Wahlrechts, der Parteien- und Politikerfinanzierung und der Ämterpatronage, die unmittelbar den Erwerb von Macht, Geld und Posten betreffen. Es gilt auch beim Schaffen und Verändern anderer Regeln und Verfassungsinstitutionen, bei denen der Zusammenhang mit den Eigneninteressen sehr viel indirekter und deshalb schwerer zu durchschauen ist. Das wird in diesem Buch vor allem an den Beispielen Föderalismus und direkte Demokratie belegt.
Der vorliegende Forschungsbericht ist ein „Zwischenprodukt“ eines schon länger bestehenden Forschungsinteresses. Vor dem Hintergrund der Finanznot der öffentlichen Haushalte in Deutschland war seit Beginn der neunziger Jahre beobachtet worden, daß unter anderem auch kommunale Gebühren angehoben worden waren. Mit Blick auf den unterdurchschnittlichen Anteil der Gebührenfinanzierung in Deutschland lag eine solche Strategie nahe. Im Zusammenhang mit Untersuchungen zur Verwaltungsmodernisierung spielen kommunale Gebühren ebenfalls eine nicht unbedeutende Rolle. Zu einer umfassenden Aufgabenkritik gehört nämlich nicht nur die Frage, ob und inwieweit der Staat noch in bestimmten Bereichen tätig werden soll, sondern auch eine Entscheidung darüber, ob insbesondere im Bereich der sogenannten spezifizierbaren öffentlichen Leistungen eine Entgelt- anstelle einer Steuerfinanzierung ein optimales öffentliches Güterangebot eher gewährleisten kann. Die Finanzwissenschaft hat zum Thema optimale Preise im öffentlichen Sektor insbesondere in den siebziger und achtziger Jahren intensiv geforscht. Hier galt es zu überprüfen, ob und inwieweit die Kommunen nicht nur bei den großen Gebühreneinrichtungen – Wasser, Abwasser und Abfall – den Preisbildungsregeln folgen. Fernziel des Projektes sollte dann die Entwicklung einer neuen Gebührenordnung für andere Benutzungs- und Verwaltungsgebühren sein.Wie es bei empirischer Forschung so häufig vorkommt, erwies sich bereits das Vorhaben, zunächst einmal zu analysieren, wie denn in Deutschland Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Gebühren kalkulieren, schwieriger als erwartet. Die amtliche Statistik stellte sich für derartige spezielle Fragestellungen als wenig ergiebig heraus. Eine erste Fallstudie mußte erarbeitet werden. Die Stadt Speyer bot sich für einen ersten Einstieg an. Weitere Städte sollen folgen.
Die Übernahme eines Vortrages führte schließlich dazu, den ersten Teil des Projektes konkret zu bearbeiten. Der vorliegende Forschungsbeitrag entspricht in weiten Teilen der Druckversion des Vortrages. Er enthält aber zusätzliches Material. Des weiteren erreichen die book nicht nur die rein wissenschaftlich Interessierten, sondern in erster Linie auch PraktikerInnen in Staat und Verwaltung, die ihr Berufsfeld als gestaltbar und reformwürdig ansehen.
Die Verwaltungsreform in Australien und in diesem Zusammenhang die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens haben sehr viel weniger internationale Aufmerksamkeit erfahren als ähnliche Entwicklungen in Neuseeland. Ein Grund liegt sicher darin, dass die Reformen in Neuseeland früher eingeleitet wurden als in Australien und dass das Konzept des schlanken, vornehmlich kontrahierenden und regulierenden Staates (contracting and regulatory state) und – soweit überhaupt noch Außenleistungen erbringend – einer marktorientierten Verwaltung dort am konsequentesten durchgesetzt wurde.Nun ist der Blick auf Australien aber durchaus auch interessant: Gerade weil die marktorientierte Umstrukturierung nicht mit neuseeländischer Konsequenz erfolgt, weil der Reformansatz pragmatischer ist, weil es wegen der föderalen Struktur und des Größenunterschieds andere Umsetzungsprobleme gibt als in Neuseeland und weil die Reforminitiativen in den Gliedstaaten und nicht im Zentralstaat ihren Ausgang nahmen. All diese Argumente gelten nicht nur für die Verwaltungsreform als Ganzes, sondern auch für die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens.
Gegenstand dieser Studie ist die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens in Australien auf zentralstaatlicher Ebene (Commonwealth) und teilstaatlicher Ebene (States und Territories). Dabei steht der Übergang von einem zahlungsorientierten Rechnungswesen (cash accounting) zu einem ressourcenorientierten finanziellen Rechnungswesen (accrual accounting) sowie die Einführung eines output- und ressourcenorientierten Haushalts (outputoriented and accrual based budget) im Mittelpunkt des Interesses. Australien hat in diesen Bereichen gegenüber Deutschland einen gewissen Erfahrungsvorsprung, und diese Arbeit soll dazu beitragen, die Erkenntnisse daraus für die weitere Diskussion und Umsetzung in Deutschland verfügbar zu machen.
Materialgrundlage bilden die Ergebnisse von Interviews mit Mitarbeitern der Finanzministerien, der Rechnungsprüfungsbehörden und von Fachministerien des Commonwealth sowie von New South Wales, South Australia und Victoria, Diskussionen mit Parlamentariern und Gespräche mit Experten der Australian Accounting Research Foundation und der Australian Society of Certified Practising Accountants im Februar und März 2000. Darüber hinaus erfolgte eine Auswertung einschlägiger Dokumente, Stand: (Nordhalbkugel-)Frühjahr 2000.
Meinen Gesprächspartnern danke ich für die Bereitschaft, mir ausführlich und offen Rede und Antwort zu stehen. Der Macquarie Graduate School of Management danke ich für das Gastrecht, das ich während meines Australien-Aufenthaltes genießen durfte. Professor James Guthrie, mit dem mich gemeinsame fachliche Interessen seit langem verbinden, gebührt besonderer Dank für seine Unterstützung meiner empirischen Arbeit. Schließlich bedanke ich mich bei der Fritz Thyssen Stiftung, deren finanzielle Unterstützung mir diese Untersuchung ermöglicht hat und beim Land Rheinland-Pfalz für die Freistellung von den Lehrverpflichtungen durch Gewährung eines Forschungssemesters.
Der Forschungsbericht enthält Referate, die im Frühjahr und im Herbst 1999 im Rahmen des Arbeitskreises „Deutsche Verwaltung an der Wende zum 21. Jahrhundert" vorgetragen worden sind. Dieser Arbeitskreis ist im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften eingerichtet, fasst Verwaltungswissenschaftler von deutschen Universitäten mit Speyerer Kollegen zusammen und wird als Projekt des Instituts geführt. Er hat sich zwei Aufgaben gestellt: Zum einen geht es um die Sache der öffentlichen Verwaltung an der Jahrhundertwende, zum anderen werden in einer Standortbestimmung methodische Ansätze, Wissenschaftsprobleme und Ergebnisse der Verwaltungsforschung diskutiert. Die vorliegenden Vorträge gehören in den Zusammenhang der zweiten Aufgabenstellung. Sie nehmen folgende Standortbestimmungen vor: Gerd Roellecke, Die Verwaltungswissenschaft - von außen gesehen; Hans-Ulrich Derlien, Standort der empirischen Verwaltungsforschung; Klaus König, Zwei Paradigmen des Verwaltungsstudiums - Vereinigte Staaten von Amerika und Kontinentaleuropa; Helmut Klages, Verwaltungsmodernisierung aus der Sicht der Wertewandel-Forschung; Rudolf Fisch, Widerstände gegen Veränderungen in Behörden - sozialpsychologische Perspektiven.
Die im Forschungsbericht zusammengefassten Studien sind im Rahmen des Vorhabens „Öffentliche Verwaltung zwischen Management und Gouvernanz" im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer verfasst worden. Sie setzen sich unter unterschiedlichen Vorzeichen mit der Modernisierungsbewegung des „Neuen Öffentlichen Managements" auseinander. Da der Grund des neuen Managerialismus in der Finanzierungskrise des westlichen Wohlfahrtsstaates liegt, wird nicht nur die managerialistische sondern auch die ökonomische Frage aufgeworfen. Folgende Teilthemen werden behandelt: Ordnungspolitische Probleme der Privatisierung; Räumliche Planungen in der Ökonomisierung und Managerialisierung der öffentlichen Verwaltung; „Public Sector Management" oder Gouvernanz - Leitungs- und Steuerungsprobleme der öffentlichen Verwaltung; Reinventing Government - The German Case.
Die Verwaltungsmodernisierung erstreckt sich auf alle Ebenen und Bereiche des öffentlichen Sektors. Dabei ist auffällig, dass auf der Länderebene vielfältige Reformbemühungen gerade die Mittelinstanzen betreffen. So wird in einigen Ländern eine Binnenmodernisierung der mittleren Verwaltungsebene betrieben, in anderen ist die Auflösung ihrer bisherigen Organisationsstruktur in der Diskussion. In anderen Ländern ist eine Neuorganisation sogar schon beschlossen worden und die Umsetzung des Beschlusses ist in vollem Gange.
Diese Aktivitäten in den Ländern bildeten den Anstoß für eine Arbeitstagung der Wissenschaftlichen Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung (WiDuT) zum Thema „Neuorganisation der Mittelinstanzen".
Die Tagung wurde im November 1999 mit dem Ziel durchgeführt, den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Modernisierungsbeauftragten der Länder zu befördern. Dieses Bestreben konnte erreicht werden, weil Bedienstete aus allen Landesverwaltungen mit einem dreistufigen Verwaltungsaufbau an der Tagung teilnahmen und so das Wissen um die Konzepte und Implementationsstrategien bezüglich der Veränderungen in den Mittelinstanzen erhöht werden konnte. Dem Wunsch der Teilnehmer/innen nach einer Ausdehnung und Vertiefung des Erfahrungsaustauschs kann insofern entsprochen werden, als am 21. September 2000 eine Tagung über erste Erfahrungen mit der „Neuorganisation einer Landesverwaltung" an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer veranstaltet wird. Der vorliegende Forschungsbericht, der auch als „Basisinformation" für diese Tagung dient, dokumentiert die Absichten und den Stand der Umsetzung bei den Veränderungsprozessen in der mittleren Verwaltungsebene der Länder, zudem werden historische Erfahrungen aufgegriffen, da aus diesen für aktuelle und zukünftige Reformprozesse gelernt werden kann.
So berichtet Helmut Hueber in seinem Beitrag zur Reform der Mittelinstanz in Baden-Württemberg, dass man dort bereits Anfang der 70er Jahre eine gesetzliche Regelung zur Auflösung und Neuorganisation der Regierungspräsidien erlassen hatte. Die damalige Rücknahme dieser Regelung zeigt, wie schwer es dem politisch-administrativen System fällt, eine Neustrukturierung bzw. Auflösung der Mittelinstanzen umzusetzen. In der Konsequenz wurde deshalb eine Optimierung innerhalb der vorhandenen Strukturen angestrebt. Auch heute wird in Baden-Württemberg auf eine Neuorganisation der Mittelinstanz verzichtet, aber es werden – wie in den 70er Jahren – etliche Binnenmodernisierungen durchgeführt.
Die Effektuierung der vorhanden Strukturen wird auch in anderen Ländern betrieben.
So wird in der bayerischen Landesverwaltung die Auffassung vertreten, dass man schon eine den Aufgaben angemessene Struktur habe und diese folglich zu verbessern sei. (vgl. den Beitrag von Ralf Heider). Deshalb betreibt man u.a. Aufgabenkritik, nimmt organisatorische Veränderungen vor, optimiert den Personaleinsatz und baut den Einsatz der IuK-Technologien aus.
Auch in Hessen werden die Aufgaben der Regierungspräsidien überprüft, um ihre Verschlankung zu betreiben; gleichzeitig sollen Sonderbehörden eingegliedert werden. Eine erhöhte Aufmerksamkeit verdient das Bestreben, Gesamtbudgets für die Regierungspräsidien einzuführen (siehe Beitrag von Günther Bode), denn die Steuerungsparameter zwischen den Verwaltungsebenen werden sich dadurch verändern.
Ein besonderer Typ der Mittelinstanz ist das thüringische Landesverwaltungsamt mit Sitz in Weimar und drei Außenstellen in Stadtroda, Sondershausen und Meiningen, denn es fungiert als Bündelungsbehörde für das gesamte Gebiet des Landes. An dieser Organisationsstruktur der mittleren Verwaltungsebene soll auch weiterhin festgehalten werden, allerdings wird das Landesverwaltungsamt – vor allem durch Optimierungen des Aufgabenzuschnitts und des Personaleinsatzes – modernisiert (siehe Beitrag von Michael König).
In anderen Ländern, in denen bislang eine Optimierung der vorhandenen Strukturen betrieben wurde, wird jetzt zudem über eine Neustrukturierung nachgedacht.
So werden in Niedersachsen den Verwaltungsebenen zukünftig Aufgaben nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit zugeordnet. Darüber hinaus besteht die Absicht, einen neuen Gemeindeverband „Region Hannover" zu gründen, was wiederum Auswirkungen auf die Aufgaben der Bezirksregierung Hannover haben würde (siehe Beitrag von Gabriele Lasius).
In Sachsen muss nach dem Regierungspräsidiumsgesetz bis zum 31.12.2001 über den Erhalt oder die Auflösung der Regierungspräsidien entschieden werden (siehe Beitrag von Günther Leibold). Entscheidet man sich für eine Neustrukturierung, so dürften die damit verbundenen organisatorischen Reformen ebenfalls die bereits begonnenen aufgabenkritischen Modernisierungen in ihrer Tragweite erheblich überschreiten. Derzeit werden geringfügigere organisatorische Veränderungen vorgenommen und Elemente des Neuen Steuerungsmodells eingeführt; so wird zum Beispiel die Einführung eines Controlling-Systems in einem Pilotprojekt im Regierungspräsidium Chemnitz erprobt.
In Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen geht man heute – vor dem Hintergrund der Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie und der damit verbundenen Ubiquität von Informationen – den Weg der Neustrukturierung. Die regionale Organisationsstruktur wird dabei in stärkerem Maße als bisher von einer funktionalen überlagert.
Im Beitrag von Rolf Bock wird der Entscheidungsprozess bezüglich der Mittelinstanzen in Sachsen-Anhalt nachgezeichnet, wobei Argumente für und wider die Regierungspräsidien erörtert werden. Dadurch wird die politische Entscheidung vom 04. Februar 1997 für ein neues Landesverwaltungsamt mit Sitz in Halle und Außenstellen in Magdeburg und Dessau nachvollziehbar. Dieses soll die Regierungspräsidien ersetzen und bis zum Jahr 2005 in einer schrittweisen Umgestaltung implementiert werden.
In Rheinland-Pfalz wird derzeit das am 12. Oktober 1999 verabschiedete Gesetz zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung umgesetzt. Dem dort verankerten Direktionenmodell liegt die Idee zugrunde, die drei neuen Direktionen nach funktionalen Erwägungen neu zuzuschneiden sowie sie um die Aufgaben zu entfrachten, die nicht bündelungsrelevant sind; zudem sollen Sonderbehörden in die Direktionen eingegliedert werden. Es entstanden zwei funktionale Behördentypen: die Struktur- und Genehmigungsdirektion und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion; außerdem wurde ein Landesuntersuchungsamt eingerichtet (siehe hierzu die Beiträge von Hermann Bolz, Ruth Marx und Gerhard Groß).
Eine solche Neustrukturierung wurde auch in Nordrhein-Westfalen mit dem am 13. April 2000 verabschiedeten Zweiten Modernisierungsgesetz beschlossen (vgl. den Beitrag von Johannes Winkel). Den Kern der staatlichen Neuorganisation bilden hier fünf Staatliche Regionaldirektionen, die die Aufgaben der bisherigen Bezirksregierungen sowie Aufgaben von Sonderverwaltungen (z.B. Versorgungsverwaltung, Landesamt für Ausbildungsförderung) übernehmen sollen. Die Straßenbauverwaltung, die bislang im Zuständigkeitsbereich der Landschaftsverbände angesiedelt war, wird den Regionaldirektionen Köln und Münster zugeordnet.
In allen drei Ländern werden die Neustrukturierungen mit der Einführung moderner Steuerungselemente (z.B. flache Hierarchien, Budgetierungen, Kosten-Leistungs-Rechnung, IuK-Technologie) gekoppelt.
Bei der Umsetzung all dieser Veränderungsmaßnahmen werden angemessene Strategien benötigt, um sie auch gegen Widerstände erfolgreich zu implementieren. Dies wird in den Beiträgen deutlich: Sie enthalten vielfältige Hinweise auf Implementationsbedingungen und -strategien. Um nur ein Beispiel zu geben: In Rheinland-Pfalz hat man sich bei der Auflösung der Bezirksregierungen einer „Bombenwurfstrategie" bedient, weil man erkannt hat, dass so tiefgreifende Reformen nicht aus einem betroffenen System heraus erfolgreich initiiert werden können. Allerdings erwies es sich für den Erfolg der Neustrukturierung als unabdingbar, die Mitarbeiter dann umfassend bei der Umsetzung des grundsätzlichen Beschlusses zu beteiligen.
Das große Interesse an dieser Arbeitstagung zeigte sich in etlichen Anfragen von Mitarbeitern der öffentlichen Dienstes zu den Ergebnissen der Tagung. Deshalb haben wir uns – entgegen der bisherigen Praxis, nach der die WiDuT-Arbeitstagungen nicht dokumentiert werden – entschieden, diesen Forschungsbericht zu erstellen.
"Reformblockade" war das Wort des Jahres 1998. Darin spiegelt sich die zunehmende Überzeugung wider, das politische System der Bundesrepublik Deutschland bringe die erforderlichen politischen Entscheidungen nicht oder nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig hervor. Den allgemeinen Eindruck der mangelnden Leistungsfähigkeit der politischen Strukturen und Entscheidungsverfahren hat der frühere Bundespräsident Roman Herzog in die Worte gefasst, die Bundesrepublik habe, was Reformen anlangt, kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.
Vor diesem Hintergrund lag es nahe, institutionellen Konstellationen in anderen westlichen Ländern und in anderen Zeiten nachzugehen, in denen durchgreifende Reformen gelangen. Die nachfolgende Untersuchung analysiert fünf verschiedene "Fälle". Entsprechend der Arbeitshypothese, dass institutionelle Faktoren wesentlichen Einfluss auf die Handlungs- und Leistungsfähigkeit politischer Systeme haben, wurden einmal solche Länder ausgewählt, in denen die vorliegenden Institutionen grundlegende Reformen in einzelnen Sachbereichen erleichterten (so in Großbritannien und Neuseeland). Zum anderen wurden Länder untersucht, in denen Institutionen der politischen Willensbildung mit dem Ziel geändert wurden, leistungsfähigere und bürgernähere Politik zu ermöglichen (so in Italien, in Zürich im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts und in den USA um die Wende zum 20. Jahrhundert).
Der vorliegende Text ist ein Zwischenbericht, den Herr Dipl.-Politologe Carsten Nemitz, Mag.rer.publ., aufgrund einer vom Projektleiter entwickelten Konzeption geschrieben hat. Leider musste Herr Nemitz die Bearbeitung des Projekts vor Ablauf der vorgesehenen Zeit abbrechen, um eine besondere berufliche Chance außerhalb des Forschungsinstituts Jazunehmen, so dass die Arbeit nicht wie vorgesehen vollendet werden konnte. Immerhin dürfte dieser Zwischenbericht eine brauchbare Grundlage für weitere Forschungen zur Thematik darstellen.
Dieser Forschungsbericht beschäftigt sich mit den Herausforderungen durch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien und insbesondere durch die Internet-Technologien an den öffentlichen Sektor. Dabei werden die Potentiale für Verwaltungsreformen aufgezeigt, auf die Konturen neuer Verwaltungsmuster eingegangen und die Konsequenzen für den öffentlichen Dienst herausgearbeitet. Weitere zentrale Themen sind das neue Verhältnis von Bürger und Verwaltung sowie die neue Rolle und Funktion von Staat und Verwaltung im Informationszeitalter.
Forces of globalisation and localisation are inducing national governments to shift many tasks upward to international organisations and similar organisations as well as downward to provincial and local governments. Mismatches between financing (revenue and expenditure capacities), policy and management competencies can give rise to accountability problems. Emerging “performance partnerships” between levels of government are a promising tool that could transform these agency relationships into contractual arrangements that reduce agency and co-ordination costs. The summary report as well as the case studies from different OECD Member countries identify different types of intergovernmental partnerships, analyse the weaknesses of their accountability management and point out solutions to strengthen accountability of intergovernmental partnerships.
Dieser Forschungsbericht umfasst eine Zusammenstellung von Aufsätzen zum Themenbereich Portale in der öffentlichen Verwaltung. Thematisch werden die Portale von Service New Brunswick (Kanada), GIC (Australien), TIGERS (Tasmanien), Centrelink (Australien), Amtshelfer online (Österreich), Portal-2002 (Großbritannien) public Gate (Deutschland), Gemeinde4u (Niedersachsen), der Rheinland-Pfalz-Lotse (Rheinland-Pfalz) und die Köln Card näher behandelt.
NEU: 2., überarbeitete und ergänzte Auflage
Dieser Forschungsbericht umfasst eine Zusammenstellung von Aufsätzen zum Themenbereich Portale in der öffentlichen Verwaltung. Thematisch werden die Portale von Service New Brunswick (Kanada), GIC (Australien), TIGERS (Tasmanien), Centrelink (Australien), Amtshelfer online (Österreich), Portal-2002 (Großbritannien) public Gate (Deutschland), Gemeinde4u (Niedersachsen), der Rheinland-Pfalz-Lotse (Rheinland-Pfalz), die Köln Card, IMAGINE und die Hansestadt Bremen näher behandelt.
Das Projekt „Wertewandel in den 90er Jahren – Tendenzen und Probleme“, das mit diesem zweiten Projektbericht abgeschlossen wird, befasste sich von 1995 bis 1999 mit Tendenzen der Werteentwicklung in Deutschland in den 90er Jahren und deren Perspektiven am Beginn des neuen Jahrtausends. Von besonderem Interesse war die Auswirkung von in der Bevölkerung verbreiteten Wertorientierungen auf die Ausprägung eigenverantwortlicher wirtschaftlicher und politischer Dispositionen, auf grundlegende Einstellungen zu Politik und Staat und auf die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement. Wichtige Ergebnisse wurden bereits im Speyerer Forschungsbericht „Wertewandel und bürgerschaftliches Engagement an der Schwelle zum dritten Jahrtausend“ sowie einer Reihe von Artikeln veröffentlicht. Problemagenda der 90er Jahre und des neuen Jahrtausends
Die vorliegende Studie beruht auf einem Rechtsgutachten, das vom Verfasser im Juli 1999 im Auftrag der Deutschen Bahn Immobiliengesellschaft mbH und der Eisenbahn-Immobilien GmbH, beide Frankfurt a.M., erstattet wurde. Fragen der Widmung und Entwidmung von Eisenbahnbetriebsanlagen waren auch bereits Gegenstand der Erörterungen der beiden Forschungsseminare über "Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts", die in den Jahren 1995 und 1996 unter dem Dach des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung stattfanden (book 160/1996 und book 175/1997, herausgegeben vom Verfasser und von Hans-Jürgen Kühlwetter). In der dem Verfasser zum 70. Geburtstag gewidmeten, von Klaus Grupp und Michael Ronellenfitsch herausgegebenen Festschrift "Planung - Recht - Rechtsschutz" (Berlin 1999) befasste sich Hans-Jürgen Kühlwetter erneut mit dem aktuellen Thema.
Der vorliegende Band der book gibt die Referate wieder, die während des von uns geleiteten vierten gemeinsamen Forschungsseminars des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften[1] und des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16. bis 18. September 1998 in den Räumen der Hochschule gehalten wurden[2]. Außerdem sind erneut sämtliche Diskussionsbeiträge wörtlich abgedruckt[3].
Der Teilnehmerkreis des Forschungsseminars setzte sich – wie auch in den Jahren zuvor – aus Vertretern der Wissenschaft, der Anwaltschaft und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eisenbahn-Bundesamtes sowie aus Vertretern der Deutschen Bahn AG, der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und der einzelnen Planungsgesellschaften zusammen[4].Die Veröffentlichung dieses Bandes hat sich aus vielerlei Gründen ungebührlich verzögert. So gingen die Referate recht schleppend ein; auf die der Herren Walter und Heinrichs musste gänzlich verzichtet werden. Die von Frau Heinrichs (Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft mbH) betreute erste Fassung der Tonbandabschrift der Diskussionsbeiträge lag erst im Sommer 1999 vor. Nacheinander waren dann die Sekretariate des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und des Lehrstuhls von Prof. Dr. Ronellenfitsch mit der Vervollständigung der Unterlagen beschäftigt. Unter den obwaltenden Umständen musste auf die mühsame Korrektur der Diskussionsbeiträge weitgehend verzichtet werden. Vor die Wahl gestellt, in diesem Band nur die Referate oder auch die Diskussionsbeiträge abzudrucken, haben wir uns für die zweite Alternative entschieden. Die Diskussionsbeiträge enthalten – unter Inkaufnahme sprachlicher Unebenheiten – so viele Gedanken und Anregungen, dass es schade wäre, wenn sie nicht veröffentlich würden.
[1] Seit Inkrafttreten (31.12.1997) des Dritten Landesgesetzes zur Änderung des Verwaltungshochschulgesetzes vom 18.12.1997 (GVBl. S. 463) trägt die Hochschule den Namen „Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer“.[2] Die Vorträge, Diskussionsbeiträge und Ergebnisse der drei vorangegangenen gemeinsamen Forschungsseminare 1995, 1996 und 1997 über „Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts“ sind in folgenden Tagungsbänden veröffentlicht: Willi Blümel/Hans-Jürgen Kühlwetter (Hrsg.), Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts, book 160, Speyer 1996; dieselben, Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts II, book 175, Speyer 1997; dieselben, Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts III, book 190, Speyer 1998. Vgl. außerdem die beiden Tagungsberichte von Ulrich Repkewitz, Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts II, DVBl. 1997, S. 33 ff., und Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts III – Forschungsseminar an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, NVwZ 1998, S. 1050 ff.[3] Zum Vierten Speyerer Forschungsseminar vgl. auch den Bericht von Bernhard Stüer/ Caspar David Hermanns, Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts, DVBl. 1999, S. 27 ff.
[4] Vgl. das Teilnehmerverzeichnis, S. 263 ff. in diesem Band.
[5] Vgl. S. 257 ff. in diesem Band.