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Durch die Konferenz zur Zukunft Europas hat die Debatte um eine Reform des EU-Primär-rechts neue Fahrt aufgenommen. Eine Vertragsreform tut not, im Interesse effektiverer, aber auch demokratischerer Beschlussfassung, erweiterter Kompetenzen und konsentierter Ver-bundgrundlagen zur Bewältigung der zahlreichen äußeren und inneren Herausforderungen.
Welthandelsrecht
(2007)
Welthandelsrecht
(2003)
Welthandelsrecht
(2022)
Seit ihrer Gründung steht die Welthandelsorganisation (WTO) samt den von ihr verwalteten Übereinkommen über den Handel mit Waren (GATT), Dienstleistungen (GATS) sowie dem Schutz geistigen Eigentums (TRIPS) im Mittelpunkt der Diskussionen über Globalisierung, global governance, Umweltschutz und internationale Verteilungsgerechtigkeit.
Aus dem Inhalt: WTO in schwierigen Zeiten; Grundprinzipien des Multilateralismus; Streitbeilegungsverfahren; Regelungen über den Warenhandel und technische Handels-hemmnisse; Regionale Integration; Handelspolitische Schutzinstrumente; Internationales Währungssystem; Investitionen und Investitionsschutz; Handel mit Dienstleistungen und Schutz geistigen Eigentums; Entwicklungsländer; E-Commerce und Digital Trade; Menschen-rechte, Umwelt- und Sozialstandards; Zukunft der WTO.
Zur Neuauflage: Für die Neuauflage wurde das Werk grundlegend aktualisiert und im Hin-blick auf die krisenhaften neuen Herausforderungen für die WTO und den Multilateralismus (Anstieg des Unilateralismus, Handelskriege, Aufstieg Chinas, zunehmend geostrategische Ausrichtung der Handelspolitik, Lähmung des Appellate Body), die neuen Themen im Welt-handel (Digital Trade, E-Commerce, Gesundheitsschutz) und die einschlägige Recht-sprechungsentwicklung überarbeitet.
Vortrag zum Dublin System
(2016)
Umsetzung und Durchsetzung der EU-Handelspolitik: Neue Entwicklungen der „Open Strategic Autonomy“
(2020)
Die Europäische Kommission legt seit einiger Zeit eine stärkere Betonung auf die Verbesserung der Um- und Durchsetzung der Handelsregeln. Aktuell zeichnet sich dies in einer Fülle von Vorhaben und Initiativen ab, die sich auch in die projektierte Erneuerung der Handelspolitik unter dem Leitbild der „offenen strategischen Autonomie“ einfügen. Der Beitrag untersucht die neuen Entwicklungen auf institutioneller, prätorischer und legislativer Ebene.
Die Europäische Kommission wirkt mit zentralen Durchführungzuständigkeiten im Unions-wettbewerbsrecht – Kartellrecht, Beihilfenrecht und Fusionskontrollrecht – administrativ auf das Wirtschaftsleben in den Mitgliedstaaten ein. Für die zivilrechtliche Durchsetzung haben die mitgliedstaatlichen Zivilgerichte Zuständigkeiten. Diese Parallelität führt zu einem Span-nungsverhältnis. Die Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund die unionsrechtlichen Rah-menbedingungen der Zusammenarbeit von Europäischer Kommission und nationalen Zivil-gerichten mit einem Schwerpunkt auf der Thematik gegenseitiger Berücksichtigungs-pflichten.
Nach einer Einführung in Kapitel 1 werden in Kapitel 2 die Grundlagen und Grundanforde-rungen für die Zusammenarbeit dargestellt (Vorrang und unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts, Durchführungszuständigkeiten, konkrete Regelungen der Zusammenarbeit).
Im zentralen Kapitel 3 werden die Berücksichtigungspflichten nationaler Zivilgerichte bezo-gen auf Beschlüsse der Europäischen Kommission zunächst primär- dann sekundärrechtlich untersucht, Fallgruppen gebildet und auf dieser Grundlage die Wirkung der einzelnen Be-schlussarten im Kartell-, Beihilfen- und Fusionskontrollrecht betrachtet. Als zentral erweist sich das primärrechtliche Loyalitätsgebot verbunden mit der primärrechtlich verankerten Position der Europäischen Kommission. Kapitel 4 untersucht spiegelbildlich, inwieweit eine Pflicht der Europäischen Kommission besteht, Entscheidungen der nationalen Gerichte zu berücksichtigen.
In den Kapiteln 5 und 6 wird dann die Relevanz informeller Verwaltungsschreiben und von soft law (Mitteilungen, Leitlinien, Bekanntmachungen etc.) der Europäischen Kommission für die Entscheidungsfindung der nationalen Gerichte ausgelotet.
Kapitel 7 widmet sich den primär- und sekundärrechtlichen Pflichten nationaler Zivilgerichte und der Europäischen Kommission bei ihrer Zusammenarbeit. Untersucht werden Rechte und Pflichten bezogen auf gerichtliche Anfragen und amicus curiae-Stellungnahmen der Europäischen Kommission sowie die Pflicht zur Urteilsübermittlung.
Das abschließende Kapitel 8 enthält eine Zusammenfassung, Ableitungen und einen Aus-blick. Insgesamt ergibt die Untersuchung, dass die Zusammenarbeit von Europäischer Kom-mission und nationalen Zivilgerichten im Bereich des Unionswettbewerbsrechts ein großes, facettenreiches Thema ist und die Praxis, Rechtsprechung und Gemeinschafts- und Unions-gesetzgebung hier bedeutsame Entwicklungen hervorgebracht hat, die Zusammenarbeit aber gleichwohl noch nicht ideal ist und es eine Reihe von Ansatzpunkten für Verbesserun-gen gibt.