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Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Für die Jahre ab 2023 sollen in der Europäischen Union im Rahmen einer Reform einer Ge-meinsamen Agrarpolitik (GAP) auch Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Erzeugerin-nen und Erzeuger neu geregelt werden. Zur Durchführung der Direktzahlungen ab dem Jahr 2023 soll es eines Bundesgesetzes bedürfen. Ein Ziel, das u.a. mit diesem GAP-Direktzahlun-gen – Gesetz verfolgt werden soll, ist, dass die Vielfalt der deutschen Landwirtschaft erhalten und zukunftssicher ausgerichtet wird.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Auch künftig sollen Junglandwirtinnen und Junglandwirte eine gesonderte Förderung erhal-ten. Für die Junglandwirte-Einkommensstützung soll u.a. ein höheres Budget zur Verfügung stehen und sie soll für mehr förderungsfähige Fläche gewährt werden (§ 14 Abs. 2 und 15 GAPDZG). Durch den dadurch geschaffenen materiellen Anreiz könnten Junglandwirtinnen und Junglandwirte in ihrer Entscheidung zur Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe be-stärkt werden. Denn in der Anfangsphase nach der Hofübernahme müssen Junglandwirtin-nen und Junglandwirte oft hohe Investitionen tätigen.
Darüber hinaus könnte durch die Junglandwirte-Einkommensstützung die Hofübergabe zeit-lich früher erfolgen. Junglandwirtinnen und Junglandwirte können dadurch die Möglichkeit erhalten, bereits in jüngeren Jahren eigenverantwortlich auf dem Hof zu agieren. Dies könnte sie in ihrer Entscheidung, einen Hof zu übernehmen, bestärken. Denn Unabhängigkeit und Selbstständigkeit zählen für künftige Junglandwirtinnen und Junglandwirte auch zu wichtigen Faktoren bei einer Hofübernahme.
Die Förderung von künftig bis zu 120 Hektar Fläche (§ 14 Abs. 2 GAPDZG) kann insbesondere kleinere und mittlere Betriebe unterstützen, welche oft eine große Unsicherheit in der Hof-nachfolge haben. Denn wenn künftig mehr Fläche gefördert wird und damit mehr finanzielle Unterstützung für angehende Junglandwirtinnen und Junglandwirte kleiner und mittlerer Betriebe zur Verfügung stehen kann, könnten sie ermutigt werden, eher einen solchen Hof zu übernehmen oder neu zu gründen.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Euro-päischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen soll u.a. eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vorgenommen werden. Ziel ist es, die Verwaltung durch eine bedarfsorientierte Einsetzung der Jugendarbeitsschutzausschüsse zu entlasten.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Die Bildung von Jugendarbeitsschutzausschüssen soll sowohl bei den obersten Landes-behörden als auch bei den Aufsichtsbehörden in das Ermessen der Länder gestellt werden (§§ 55 Abs. 1, 56 Abs. 1 S. 1 JArbSchG). Dies kann dazu führen, dass künftig möglicherweise nicht mehr ausreichend auf die Bedarfe des Jugendarbeitsschutzes verwiesen werden könnte. Zum Beispiel könnten die Bedarfe zur Gesundheit und Arbeitsfähigkeit junger Menschen weniger stark in den Fokus der Behörde gerückt werden.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät sollen Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz vorgenommen werden. Ziel ist es, neben den bisherigen Möglichkeiten des elektronischen Identitätsnachweises unter Verwendung des Personal-ausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels die Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises allein mit einem mobilen Endgerät zu ermöglichen und durch diese nutzerfreundliche Weiterentwicklung die Nutzungszahlen des elektronischen Identitätsnachweises zu erhöhen. Das Gesetz soll am 1. September 2021 in Kraft treten, vgl. Art. 4 des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Die künftige Möglichkeit der digitalen Authentifizierung allein mit mobilen Endgeräten, z.B. mit einem Smartphone oder einem Tablet (§ 10a PAuswG, § 8a eIDKG, § 78 Abs. 5 S. 2 AufenthG i. V. m. § 10a PAuswG), kann eine nutzerfreundlichere und an die Lebensrealität junger Menschen angepasste Möglichkeit des elektronischen Identitätsnachweises dar-stellen.
Durch eine orts- und zeitunabhängige Nutzung von Online-Dienstleistungen können junge Menschen mehr Flexibilität in der Antragstellung erfahren. Dies kann ihnen insbesondere bei der Beantragung von Leistungen wie BAföG oder der Ummeldung des Wohnsitzes zugute-kommen.
Der Verzicht auf die Notwendigkeit eines Kartenlesegeräts bzw. eines NFC (Near field communication)-fähigen Smartphones bei der digitalen Authentifizierung kann zu einer materiellen Entlastung führen. Gleichzeitig kann die Notwendigkeit eines hierfür geeigneten mobilen Endgerätes wiederum mit hohen Anschaffungskosten verbunden sein.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings soll der Straftatbestand des § 238 Strafgesetzbuch (StGB) ausgeweitet und u.a. digitales Stalking erfasst werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Anwendung der Strafvorschrift zu erleichtern, die Strafbarkeitsschwelle herabzusetzen und dadurch den Opferschutz zu verbessern.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Verbesserung des Opferschutzes durch die Herabsetzung der Strafbarkeitsschwelle bei Nachstellungen (§ 238 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) und damit einhergehend Schutz vor psychischen und physischen Folgen des Stalkings.
Umfassenderer Schutz junger Menschen vor (Cyber-)Stalking durch die nunmehr explizite gesetzliche Erfassung von Cyberstalking-Handlungen (§ 238 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 StGB), z.B. Schutz vor Verbreitung oder dem der Öffentlichkeit Zugänglichmachen von Bildaufnahmen von Opfern oder ihnen nahestehender Personen (§ 238 Abs. 1 Nr. 6 StGB): Junge Menschen können bei solchen Taten ungewollt, etwa in den sozialen Medien, Angriffsobjekt unange-nehmer Kommentare werden. Besonders gravierend können die Folgen sein, wenn intime Aufnahmen der Opfer verbreitet werden, da diese Bilder sich im Internet rasend schnell verbreiten und bei den Opfern Scham- und Ohnmachtsgefühle auslösen können.