Refine
Year of publication
- 2021 (217) (remove)
Document Type
- Public lecture (45)
- Part of a Book (38)
- Jugend-Check (35)
- Article (31)
- Book (13)
- Contribution to online periodical (13)
- Part of a commentary (10)
- Contribution to a Periodical (7)
- Working Paper (7)
- Part of Periodical (4)
Language
- German (160)
- English (40)
- Spanish (7)
- Other Language (6)
- French (4)
Is part of the Bibliography
- no (217)
Keywords
- Arbeit (24)
- Bildung (24)
- Digitales (18)
- Familie (16)
- Freizeit (11)
- Politik (9)
- Gesundheit (8)
- Umwelt (8)
- Verwaltungssprache (6)
- Amtsdeutsch (5)
Institute
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (19)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (11)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (9)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (8)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (8)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (7)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (7)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (3)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (1)
In den vergangenen 20 Jahren hat es eine Reihe von Sicherheitsgesetzen zur Terrorismus-bekämpfung gegeben, die eine Evaluierungsverpflichtung enthalten, um die Aus-wirkungen der zum Teil mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbundenen Regelungen zu untersuchen. Im Rahmen des Vortrags werden die organisatorischen und methodischen Herausforderungen skizziert und Vorschläge diskutiert, wie diesen bei zukünftigen Evaluationen begegnet werden könnte.
Pflegefachpersonen aus Langzeitpflegeeinrichtungen formulieren nicht selten, dass vor allem hausinterne Vorgaben sie in der Ausübung ihrer Pflegefachlichkeit behindern. Rechtliche Restriktionen und/oder die Zuweisung der Tätigkeit in den ärztlichen Kompetenzbereich dienen als hinreichende Begründung. Ein im Kontext eines Forschungsprojektes erstelltes Rechtsgutachten stellt diese Begründungszusammenhänge in Frage. Diverse rechtliche Grundlagen ermöglichen und erwarten von Pflegefachpersonen, Verantwortung für eine bedarfsorientierte und rechtskonforme Versorgung der Bewohnenden in der stationären Langzeitpflege zu übernehmen.
Work in Progress
(2021)
Der Vortrag skizziert anhand der Evaluation des E-Government-Gesetzes Baden-Württem-berg die Chancen und Herausforderungen von Evaluationen inmitten dynamischer Ver-änderungsprozesse – in diesem Fall die Evaluation von Verwaltungsdigitalisierung, während die COVID-19-Pandemie einen massiven Modernisierungsdruck auf die Verwaltung ausübt.
Die Gesetzesfolgenabschätzung ist im Jahr 2000 in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien aufgenommen worden. In den darauffolgenden Jahren erfolgte eine immer weitere Ausdifferenzierung des Folgenabschätzungssystems, die u. a. darauf zurück-geführt werden kann, dass gesellschaftliche Diskussionen auch Eingang in die Überlegungen zu einer besseren Rechtsetzung fanden. Im Rahmen des Beitrags soll skizziert werden, wie diese Ausdifferenzierung genau erfolgte, welche Anforderungen und damit verbundene Herausforderungen sich für die Ministerialverwaltung daraus ergeben.
The conference presentation explains the use of the scientific data in the case law of the European Court of Human Rights
In diesem Beitrag geht es um eine Besprechung einer Arbeit von Laura Hering mit dem Titel „Fehlerfolgen im europäischen Eigenverwaltungsrecht – Heilung und Unbeachtlichkeit in rechtsvergleichender Perspektive“, die 2019 erschienen ist. Hierbei handelt es sich um die auf den Stand von Mai 2018 gebrachte Dissertationsschrift Laura Herings, die von Markus Kotzur betreut worden und als Band Nr. 286 in der renommierten Reihe „Beiträge zum ausländi-schen öffentlichen Recht und Völkerrecht“ des Max-Planck-Instituts für öffentliches Recht und Völkerrecht erschienen ist.
Der Beitrag stellt die verwaltungsrechtlichen Grundsätze vor, die in Europaratsabkommen, den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates, der Beschlusspraxis von Ein-richtungen des Europarates (wie der »Venedig Kommission«) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Ausdruck kommen. Er erläutert, welche Bedeutung diesen Grundsätzen für das nationale Verwaltungsrecht der 47 Mitglied-staaten des Europarates (insbesondere auch für Deutschland) zukommt.
Prawa człowieka
(2021)
This human rights handbook presents the most important issues concerning human rights protection. It includes introductory theoretical chapter, chapters concerning national and international systems of protection, and chapters concerning the scope and content of civil and political rights. It contains numerous references to the case law, especially of the European Court of Human Rights.
Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern die auf eine Notversorgung beschränkten Krankenbehandlungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit Verfassungs-, Unions- und Völkerrecht vereinbar sind. Die Gesundheitsfürsorge ist Teil des Rechts auf menschenwürdige Existenz aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG. Differenzierungen im Leistungsrecht sind nur zulässig, wenn signifikant unterschiedliche Bedarfe zwischen einzelnen Personengruppen bestehen. Da die Gesundheit bzw. Krankheit eines Menschen und die daran anknüpfenden Behandlungsbedarfe aber unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus allein nach medizinischen Kriterien zu bestimmen sind, ist eine einheitliche Ausgestaltung der Gesundheitsleistungen geboten, ohne zwischen physischem und sozio-kulturellem gesundheitlichen Existenzminimum zu differenzieren.
Das BVerfG hat im März 2021 eine spektakuläre Entscheidung zu den Rechten künftiger Generationen im Kampf gegen den Klimawandel gefällt. Danach vermitteln die Grundrechte im Wege des intertemporalen Freiheitsschutzes ein Recht auf Schutz vor einer einseitigen Verlagerung der Klimafolgenbewältigung in die Zukunft. Die Frage nach einem „Recht auf Zukunft“ und der Berücksichtigung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stellt sich auch in der Sozialversicherung.