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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (35)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (33)
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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (23)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (23)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (22)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (21)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (20)
All contributions examine the extent to which spatial aspects constitute a condition for successful governance in federal systems. Spatial developments influenced by the world wide trend of globalisation have far-reaching consequences for economic and fiscal policies. Several subjects are identified as the dominating future challenges for federal systems with regard to regional economic development and growth. Interpreting the experiences of several countries, the papers presented are dealing with the regional perspective of spatial externalities and public goods, challenges and problems of agglomerations, the regional incidence of public budgets, the concept of competitive federalism as well as the politics of urban change and metropolitan government. The final discussion deals with challenges of demographic change for the political and institutional structure of federal systems as well as the future demand and supply side of decentral public infrastructure.
Den Ausgangspunkt der Darstellung bildet eine grundlegende Analyse der Inhalte und Ziele der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 ff. EGV anhand der Rechtsprechung des EuGH und der vergleichend gegenübergestellten Grundkonzeption des Richtlinienvorschlags. Hierbei wurde herausgearbeitet, dass der Vorschlag in vielerlei Hinsicht Neuland betritt, so etwa durch den umfassenden horizontalen, grundsätzlich sämtliche Dienstleistungssparten erfassenden Regelungsansatz, durch das vorgesehene dynamische, auf die Ermittlung weiteren Regelungsbedarfs im Wege der Überprüfung der gesamten nationalen Rechtsordnung ausgerichtete Konzept und schließlich vor allem durch die Einführung des Herkunftslandprinzips für die Aufnahme, Ausübung und Kontrolle von Dienstleistungstätigkeiten.
Die Problemfeldanalysen liefern, flankiert durch die Empirie der Akteurspositionen, auf breiter Basis erste Einschätzungen der Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft und bieten wertvolle Ansatzpunkte für nachfolgende ausführliche Folgenabschätzungen. In der Problemfeldanalyse kristallisierte sich als besonders bedenklich heraus, dass die Vorgaben des Richtlinienvorschlags z. T. unklar und in ihrer Reichweite nicht abschätzbar sind, ggf. die Änderung ganzer Regelungssysteme erfordern (z. B. Fristenregelungen, Genehmigungsfiktionen, Ermessensvorschriften) und die Gefahr einer Inländerdiskriminierung, der Umgehung von Regelungen des Bestimmungsstaats sowie des Absinkens erreichter Standards bergen. Bei den befragten Akteuren stieß das Ziel einer Erleichterung des Dienstleistungsverkehrs auf breite Zustimmung, die Eignung der Richtlinie hierfür wurde hingegen bezweifelt. Kritik erfuhr hier ebenfalls vor allem das Herkunftslandprinzip und die Unabsehbarkeit der Auswirkungen der Regelungen; daneben wurde eine zunehmende Bürokratisierung befürchtet. Detailkenntnisse über den Vorschlag waren bei den Akteuren allerdings eher selten vorhanden.
Als vorteilhaft bewerten die Gutachter die vorgesehene Einführung einheitlicher Ansprechpartner in Artikel 6 des Richtlinienvorschlags.
In Spanien trat im Jahr 1998 eine neue Verwaltungsprozessordnung in Kraft. Sie soll die einfachgesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des in Art. 24 Abs. 1 der Spanischen Verfassung von 1978 verankerten Rechts auf effektiven Rechtsschutz verbessern. Wesentliche Elemente der neuen Verwaltungsprozessordnung sind die Einführung von Einzelrichterspruchkörpern als Eingangsinstanz für die meisten Verwaltungsstreitigkeiten, die Abwendung vom bisherigen caracter revisor der verwaltungsgerichtlichen Klage, d. h. die Erweiterung der Klagemöglichkeiten jenseits der Anfechtungsklage, der Ausbau des einstweiligen Rechtsschutzes und die Verbesserung der Urteilsvollstreckung gegen die öffentliche Verwaltung.
Der vorliegende Band stellt die Grundzüge der Reform vor. Er enthält die Beiträge der spanischen Teilnehmer an dem 7. Gemeinsamen Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und der Escola d'Administració Pública de Catalunya, das in der Zeit vom 30. September bis 3. Oktober 1999 zur spanischen Verwaltungsprozessrechtsreform in Speyer stattfand. Die Texte sind im Original und in deutscher Übersetzung abgedruckt. Im Vorwort des Herausgebers wird das spanische Gesetz in den europäischen Kontext eingeordnet.
In der französischen Besatzungszone Deutschlands gab es nach 1945 nur einige wenige beratende deutsche Institutionen, die für die gesamte Zone von Koblenz bis Lindau zuständig waren. Der im Juli 1946 auf französische Direktive eingesetzte Beratende Finanzausschuß bei der Militärregierung der französischen Besatzungszone (Comité Consultatif d Etudes Financières) in Speyer zählte zu diesen. Den Beratenden Finanzausschuß leitete Dr. Heinz-Maria Oeftering, der zugleich erster Präsident der damaligen Rechnungskammer Hessen-Pfalz, dann Präsident des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, in Speyer, war. Der Beratende Finanzausschuß hatte die Aufgabe, die Tätigkeit der vier, dann drei Rechnungskammern bzw. Landesrechnungshöfe der Länder der französischen Zone das waren Rheinland-Pfalz, Baden, Württemberg-Hohenzollern und bis Anfang 1947 auch noch das Saargebiet abzustimmen und zu koordinieren. Des weiteren übte der Finanzausschuß im Auftrag der Besatzungsmacht, Gutachter- und Beratungstätigkeiten in steuer- und haushaltsrechtlichen, das hieß in allen finanziellen Fragen, die die Zone als Ganzes betrafen, aus. Der Beratende Finanzausschuß existierte bis Juli 1949 und wurde dann in das Büro der Sachverständigen der Finanzminister der französischen Zone umgewandelt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland stellte das Büro zum Ende des Jahres 1949 seine Arbeit ein.
Schwerpunkt des Forschungsberichtes ist die Herausarbeitung der spezifischen Charakteristika mobiler Kommunikation und die Bestimmung der diesbezüglichen zentralen Anwendungsbereiche für die öffentliche Verwaltung.
Mobile Government hat die Potenziale, Quantität wie auch Qualität der Leistungserbringung von öffentlichen Verwaltungen in Deutschland nachhaltig und entscheidend zu verbessern. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren lauten in diesem Zusammenhang:
Die Verwaltung muss die richtigen Ziele ansteuern. Die bestehenden Technologien ermöglichen vielfältige Optimierungen, aber sie sind selber nur Mittel, nicht Ziel.
Mobile Government darf nicht als Parallelprojekt neben die vorhandenen Abläufe und Strukturen treten, sondern seine spezifischen Potentiale müssen für die Veränderung und Neukonzeption des Bestehenden genutzt werden. Die konsequente Ausrichtung an den Geschäftsprozessen ist dabei die wichtigste Veränderung, die von den heute verfügbaren "enabling technologies" ermöglicht wird. Nur auf diese Weise lassen sich die erhofften Leistungsverbesserungen, Arbeitserleichterungen und Kosteneinsparungen auch realisieren.
Der Gedanke des Mehrwerts sollte bei der Konzeption mobiler Kommunikationslösungen im Mittelpunkt stehen. Die Frage muss lauten: Welche Dienste entfalten ihre besondere Nützlichkeit erst dadurch, dass sie mobil verfügbar sind? Für Verwaltungen und Unternehmen liegen die entsprechenden Potentiale in der Vereinfachung und Beschleunigung ihrer Geschäftsprozesse. Für den Bürger liegt der Mehrwert vor allem bei den situationsbezogenen Diensten. "Er kann sich von der Verwaltung abholen lassen, wo er steht", und zwar wann und wie er es will.
Bürger und Unternehmen sind dann "Kunden" der Verwaltung, wenn sie Auswahlmöglichkeiten haben. Diese haben sie in der Wahl des Kommunikationskanals. Niemand kann gezwungen werden, mobil mit der Verwaltung zu kommunizieren. Bieten die mobilen Angebote daher keinen leicht Janehmbaren Mehrwert für die Nutzer, werden angestrebte Nutzungsraten, von denen auch die Verwaltung selber profitiert, nicht erreicht. Um zu berücksichtigen, was Bürger und Unternehmer zur Wahl der neuen Lösungen bewegen kann, müssen die Behörden Nutzer aus diesen Bereichen daher von Beginn an in die Angebotskonzeption miteinbeziehen.</li>
<li>Mobile Government ist ein Prozess. Die politische Führung, das Personal, die Technik und die Prozesse dürfen sich auf Erreichtem nicht ausruhen, sondern müssen offen sein für Neuentwicklungen und immer an der weiteren Optimierung der Angebote interessiert bleiben.