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- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (2)
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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
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Der Vortrag befasst sich mit den Ungereimtheiten in den Bestattungsgesetzen der Länder, vor allem die Notwendigkeit zu einer Vereinheitlichung der Gesetzessystematiken zwischen den Bundesländern. Inhalte sind u.a. einige Beispiele für gut gemeinte, aber schlecht gemachte Gesetzestexte. Dazu gehört auch die im saarländischen Bestattungsgesetz etwa noch vorhandene Regelung über die vermeintliche Unvereinbarkeit von Heilberufen mit der Tätigkeit als „Leichenbestatter“.
Hauptproblem der derzeitigen Rechtslage dürfte die fehlende Abstimmung und der fehlende Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Ländern einerseits und den Ländern untereinander sein. Zuständigkeiten sind schon auf Bundesebene zersplittert (BMAS für Sozialrecht, BMI für Personenstandsrecht, BMJ für allgemeines Zivilrecht, BMWi für Gewerberecht, BMFSFJ für Gräbergesetz). Vielfach gibt es keine eindeutige Zuordnung des Referats „Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen“ in den Landesministerien und es fehlen bund-länder-übergreifende Arbeitskreise auf Ministerialebene. Aber es fehlen auch einheitliche Ansprechpartner für die Bestattungsbranche – als Nachteil der verbandlichen Vielfalt.