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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (346)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (329)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (318)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (266)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (265)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (249)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (200)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (188)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (128)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (116)
Ausgabe 13 – 17. April 2020
(2020)
Inhaltsübersicht:
4. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Public Administration Wissenschaftsmanagement der Deutschen Universität für Verwaltungs-wissenschaften Speyer
4. Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für das Verwaltungswissen-schaftliche Aufbaustudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Ausgabe 10 – 23. Januar 2017
(2017)
Sommersemester 2023
(2023)
Wintersemester 2022/2023
(2023)
Sommersemester 2022
(2022)
Wintersemester 2021/2022
(2022)
Sommersemester 2021
(2021)
Wintersemester 2020/2021
(2021)
Sommersemester 2020
(2020)
Wintersemester 2019/2020
(2020)
Sommersemester 2019
(2019)
Wintersemester 2018/2019
(2019)
Sommersemester 2018
(2018)
Wintersemester 2017/2018
(2018)
Der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung (Un-fallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz – UV-Weiterentwicklungsgesetz) zielt darauf ab, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung an die veränderte Lebens- und Arbeitswelt anzupassen. Dafür sollen Lücken im gesetzlichen Unfallversicherungsschutz geschlossen und ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz u.a. für Studierende, darunter auch Früh- und Jungstudierende, international Freiwilligendienstleistende sowie Bewerberinnen und Bewer-ber in Auswahlverfahren eingeführt oder ausgeweitet werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Künftig sollen Studierende unfallversichert sein, wenn sie für die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen außerhalb des räumlichen Bereichs ihrer Hochschule tätig werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII). Dies kann für Studierende eine verbesserte Absicherung gegen die gesundheitlichen und finanziellen Folgen eines Unfalls bedeuten. Infolgedessen kann das Abschließen einer privaten Unfallversicherung entfallen.
Zudem sollen Bewerberinnen und Bewerber gesetzlich unfallversichert sein, wenn sie an einem Personalauswahlverfahren teilnehmen, zu dem der potentielle Arbeitgeber auffordert bzw. darin einwilligt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3b SGB VII). Dies kann junge Menschen, die sich eigen-initiativ auf eine Stelle beworben haben, vor potentiell hohen Kosten infolge eines Unfalls bewahren und für sie eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung im Falle eines Unfalls bedeuten.
Des Weiteren sollen auch Freiwilligendienstleistende des Programmes „weltwärts“ und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes während ihrer Freizeit unfallversichert sein, wenn der Unfall auf ein auslandsspezifisch erhöhtes Risiko zurückzuführen ist (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 SGB VII). Dies könnte dazu beitragen, dass junge internationale Freiwilligendienstleistende auch während ihrer Freizeit umfassender vor den gesundheitlichen und finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt werden und infolgedessen ggf. keine zusätzlichen Versicherungs-kosten aufbringen müssten.
Das Gesetzvorhaben zielt darauf ab, die bislang im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vorgegebenen Strukturen „stärker an tatsächliche Studienverläufe anzupassen und den Auszubildenden mehr Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss zu ermöglichen“. Dafür sollen unter anderem ein Flexibilitätssemester und eine sog. Studienstarthilfe eingeführt werden. Durch diese und weitere Maßnahmen soll Ausbildungsabbrüchen entgegengewirkt werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Mit der Einführung eines sog. Flexibilitätssemesters sollen Studierende in Zukunft auch unmittelbar nach Ablauf der Höchstdauer ihrer Ausbildungsförderung einmalig für ein weiteres Semester die Bundesausbildungsförderung beziehen können (§ 15 Abs. 4 BAföG). Dies kann den finanziellen Druck auf junge Menschen, ihre Ausbildung in Regelstudienzeit abzuschließen, ebenso wie die damit verbundene psychische Belastung verringern. Zudem kann die Einführung des Flexibilitätssemesters jungen Menschen erlauben, Praktika, Erwerbstätigkeiten sowie gesellschaftliches Engagement besser mit dem Studium zu vereinbaren.
Künftig soll die Möglichkeit eines Fachrichtungswechsels länger bestehen (§ 7 Abs. 3 S. 1 BAföG). Dies kann dazu beitragen, dass junge Menschen bei der Gestaltung ihrer Ausbildung flexibler sind und sich positiv auf ihre Studienzufriedenheit und -motivation auswirken.
Die geplante Einführung einer Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro könnte jungen Menschen, insbesondere aus einkommensschwachen Haushalten, die Entscheidung für ein Studium erleichtern und sie zu Beginn ihres Studiums finanziell entlasten (§ 56 a BAföG). Die Entlastungswirkung ist jedoch auch vom Zeitpunkt der Auszahlung abhängig.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird. Um einen schnellen Überblick über die Ergebnisse des Jugend-Checks zu ermöglichen, fassen wir diese im „Überblick Bundestag“ auf einer Seite zusammen. Für die umfassende Information über unsere Prüfergebnisse wird darin auf den ausführlichen Jugend-Check verwiesen.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches sollen künftig die Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte auf sechs bzw. drei Monate abge-senkt werden. Damit sollen insbesondere jugendliche Täterinnen und Täter mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden können, sofern sie nicht aus (pädo-)krimineller Energie gehandelt haben und der Tatvorwurf am unteren Rand der Strafwürdigkeit liegt. Mit der Absenkung der Mindeststrafe soll eine tat- und schuldangemessene Reaktion im Einzel-fall ermöglicht werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte soll die Min-destfreiheitsstrafe auf sechs bzw. drei Monate abgesenkt werden (§ 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 StGB), wodurch Strafverfahren in minderschweren Fällen eingestellt oder erledigt werden können. Die geplante Gesetzesänderung kann zu einer verhältnismäßigen Reaktion auf die Taten der zu hohem Anteil jugendlichen Beschuldigten in jedem Einzelfall beitragen. Gerade jugendliche Täterinnen und Täter handeln in der Regel nicht aus (pädo-)krimineller Energie, sondern aus einer für diese Lebensphase typischen Unbedarftheit, Neugierde oder Abenteuerlust. So verbreiten junge Menschen etwa wider besseren Wissens über Chat-Gruppen kinderpornografische Inhalte oder kommen ungewollt in deren Besitz. Gerade in diesen Fällen kann durch die Neuregelung eine schuldangemessene Reaktion ermöglicht werden und nicht etwa ganze Schulklassen strafrechtlich verfolgt werden. Da ein solches Vergehen nicht mehr als Verbrechen verfolgt werden muss, kann die Neuregelung junge Menschen vor weitreichenden Folgen für ihr (berufliches) Leben schützen. Denn eine Ver-urteilung wird im Führungszeugnis aufgenommen, wodurch bestimmte Berufsfelder, etwa im Bereich der Erziehung, für junge Menschen nicht mehr zugänglich waren. In Zukunft soll die Verbreitung, der Erwerb oder der Besitz kinderpornografischer Inhalte jedoch auch als Ver-gehen verfolgt werden können, was keinen Eintrag in das Führungszeugnis zur Folge hat.
Die Studie analyisiert die Anwendungs- und Nutzungsumstände der Open Data-Plattform GovData, der Plattform für offene Verwaltungsdaten in Deutschland. Die Ergebnisse geben Einblicke in die Nutzergruppen, Zwecke der Nutzung, Herausforderungen im Rahmen der Nutzung und Weiterverwendung, Anforderungen an die offenen Verwaltungsdaten sowie offene Bedarfe hinsichtlich des Datenangebots.
Sommersemester 2017
(2017)
Die kommunale Europaarbeit ist mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. In diesem Working Paper stellen wir Beispiele bester Praktiken vor, die unterschiedliche Aspek-te dieser Herausforderungen adressieren. Von der Fördermittelakquise über Netzwerkarbeit, Zielgruppenansprache und Städtepartnerschaftsarbeit bis hin zur internen Europaarbeit finden sich ganz unterschiedliche Beispiele, wie Europaarbeit lokal organisiert werden kann. Die Steckbriefe geben dabei eine schnelle Übersicht, mit welchem Ressourcenaufwand das jeweilige Projekt durchgeführt werden kann und beinhalten Hinweise zu Herausforderungen und Nutzen des Projekts. So können Ideen einfach und passgenau adaptiert werden.
One of the standard textbooks of German-language evaluation research has undergone a new edition. Since the first edition from 2007, 15 years have passed. In the meantime, a lot has happened with regard to the institutionalisation and professionalisation of evaluation research. With the new edition of the Handbook for Evaluation, students, practitioners and also experienced evaluators receive a significantly expanded and updated version of the classic. The volume documents the steps taken so far in the institutionalisation and professionalisation of evaluation and provides practical advice for conducting evaluations throughout their entire course. Despite some desiderata, the handbook is still the most comprehensive introduction to evaluation research for many practitioners and students in German language. It offers orientation and serves as a reference work even for experienced evaluators. Stockmann’s commitment to the professionalisation and institutionalisation of evaluation has thus created an institution of its own kind in the form of the Handbook, the reception of which will hopefully help to clear up the misunderstandings often found about the status and quality characteristics of evaluations.
Hat die Einverdienstehe ausgedient? – Eine Bezugsgröße des Alimentationsprinzips auf dem Prüfstand
(2023)
Die Einverdienstehe bildet bis heute die Bezugsgröße, an der sich die Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie ihrer Familien orientiert. Basierend auf einer Umfrage
des Jahres 2022 untersucht der Beitrag die Haushaltsstruktur und Erwerbssituation der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen. „Klassische“ Einverdienst-ehen im Sinne des Alimentationsprinzips finden sich in der weit überwiegenden Mehrheit
der Fälle nicht. Folglich scheint es angezeigt, die Alimentation im Zusammenhang mit der Besoldung von Beamtenfamilien auf Basis der aktuellen Befunde neu auszurichten.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Familienalimentation aus dem Jahr 2020 haben bei verschiedenen Bundesländern Anpassungsreaktionen ihrer Besoldungsordnungen ausgelöst. Diese werden im Beitrag auf ihre Zielkonformität mit den konservativ ausgelegten verfassungsrechtlichen Vorgaben hin untersucht. Da die Familienzuschläge allerdings inzwischen auch Größenordnungen erreicht haben, nach denen sie bei vier Kindern bis zu 100% der niedrigsten Grundbezüge ausmachen, und damit auch in einen Konflikt mit dem Leistungsprinzip geraten, reflektiert der Beitrag auch weitreichende Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Alimentationsprinzips im Rahmen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.
Mit dem Gesetzentwurf soll dem Abkommen vom 21. Juli 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenz-überschreitende Berufsausbildung (deutsch-französisches Abkommen zur grenzüberschrei-tenden Berufsausbildung) die notwendige Zustimmung erteilt werden. Ziel des Abkommens ist es, deutschen und französischen Auszubildenden „eine qualitativ hochwertige und effek-tive grenzüberschreitende Ausbildung“ zu ermöglichen. Dafür sollen die mit dem Abkommen bereits verabschiedeten Regelungen zur dualen, grenzüberschreitenden Berufsausbildung nun „weiter standardisiert sowie transparenter gestaltet werden“.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Mit dem Gesetzentwurf soll dem deutsch-französischen Abkommen zur grenzüberschreiten-den Berufsausbildung zugestimmt werden (Art. 1 S. 1 des Gesetzes zum deutsch-französi-schen Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung). Das Abkommen zielt auf die Konkretisierung der bisherigen Regelungen zur grenzüberschreitenden Berufsausbil-dung. Für junge Menschen soll auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, ihre Berufsausbil-dung grenzüberschreitend in Deutschland und Frankreich zu absolvieren. Dies könnte ihre beruflichen Chancen steigern, da junge Menschen während der grenzüberschreitenden Ausbildung neben ihren beruflichen Fähigkeiten auch ihre Sprachkenntnisse sowie ihre interkulturellen Kompetenzen ausbauen können. Das deutsch-französische Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung sieht den Wegfall der Nachweispflicht über die Mindestzeit der Berufstätigkeit vor (Art. 3 Abs. 2 lit. d) des Abkommens). Dadurch soll die Zulassung zu einer optionalen Externenprüfung für junge Auszubildende aus Frankreich, die den praktischen Teil ihrer Berufsausbildung in einem deutschen Ausbildungsbetrieb absol-vieren, erleichtert werden. Sie können so einfacher einen zusätzlichen deutschen Berufs-bildungsabschluss erwerben, wodurch ihre berufliche Mobilität sowie ihre beruflichen Chancen in Deutschland langfristig gesteigert werden können.
Der Winter 2022/23 wird womöglich als Zeitenwende Künstlicher Intelligenz in die Annalen eingehen. Wie einst die Dampfmaschie oder die Eisenbahn als Basisinnovationen die Produktion von Gütern bzw. das Verkehrswese grundlegend umwälzten, revolutionieren nunmehr generative Anwendungen, etwa ChatGPT oder der Bildgenerator Midjourney, die Nutzung intelligenter Systeme.
Der Winter 2022/23 wird womöglich als Zeitenwende Künstlicher Intelligenz in die Annalen eingehen. Wie einst die Dampfmaschine oder die Eisenbahn als Basisinnovationen die Produktion von Gütern bzw. das Verkehrswesen grundlegend umwälzten, revolutionieren nunmehr generative Anwendungen, etwa ChatGPT oder der Bildgenerator Midjourney, die Nutzung intelligenter Systeme.
The contribution investigates the impact of COVID-19 on long overdue reforms of German healthcare. The pandemic revealed some major shortcomings in patient care and elicited calls for new legislative solutions, more effective use of resources and a reduction of hospital expenditure.
The proposals discussed here clash with the “stability” which is a major feature of the German legal system.
Das Gesetzvorhaben zielt darauf ab, die bislang im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vorgegebenen Strukturen „stärker an tatsächliche Studienverläufe anzupassen und den Auszubildenden mehr Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss zu ermöglichen“. Dafür sollen unter anderem ein Flexibilitätssemester und eine sog. Studienstarthilfe eingeführt werden. Durch diese und weitere Maßnahmen soll Ausbildungsabbrüchen entgegengewirkt werden.
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert:
Mit der Einführung eines sog. Flexibilitätssemesters sollen Studierende in Zukunft auch nach Ablauf der Höchstdauer ihrer Ausbildungsförderung einmalig für ein weiteres Semester die Bundesausbildungsförderung beziehen können (§ 15 Abs. 4 BAföG). Dies kann den finanziel-len Druck auf junge Menschen, ihre Ausbildung in Regelstudienzeit abzuschließen, ebenso wie die damit verbundene psychische Belastung verringern. Zudem kann die Einführung des Flexibilitätssemesters jungen Menschen erlauben, Praktika, Erwerbstätigkeiten sowie gesell-schaftliches Engagement besser mit dem Studium zu vereinbaren. Künftig soll die Möglich-keit eines Fachrichtungswechsels länger bestehen (§ 7 Abs. 3 S. 1 BAföG). Dies kann dazu beitragen, dass junge Menschen bei der Gestaltung ihrer Ausbildung flexibler sind und sich positiv auf ihre Studienzufriedenheit und -motivation auswirken. Die geplante Einführung einer Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro könnte jungen Menschen, insbesondere aus einkommensschwachen Haushalten, die Entscheidung für ein Studium erleichtern und sie zu Beginn ihres Studiums finanziell entlasten (§ 56 a BAföG). Die Entlastungswirkung ist jedoch auch vom Zeitpunkt der Auszahlung abhängig.