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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (35)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (31)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (29)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (27)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (21)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (14)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (10)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (10)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (8)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (8)
Ausgangspunkt der Arbeit ist die Feststellung, daß westliche Demokratien, die pluralistisch organisiert sind und sich in etwa auf dem gleichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungsniveau befinden, auf die gleichen Herausforderungen und Probleme ganz unterschiedlich reagieren. Die international vergleichende (Politik-)Forschung konnte diesen Eindruck bestätigen, die Praxis z.B. die Schwierigkeit der Umsetzung von EG-Richtlinien in nationales Recht, lenkt unsere Aufmerksamkeit immer wieder auf dieses Phänomen.
Nach einer Reihe rechtstatsächlicher Einzeluntersuchungen zu Fragen des materiellen und Verfahrensrechts, zu den handelnden Personen der Justiz sowie auch zu alternativen Konfliktregelungsmöglichkeiten, ist nun das Justizsystem insgesamt in den Blickpunkt forschungspolitischer Überlegungen gelangt. So wird zunehmend die Notwendigkeit einer Strukturanalyse der Rechtspflege betont.
Am 12. und 13. Februar 1987 veranstaltete das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer eine Fachtagung zum Thema "Soziale Selbsthilfe - Entwicklungsperspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten durch die Sozial- und Gesundheitspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden". Anlaß der Tagung war der Abschluß des Projektes "Beiträge der Weiterbildung zur Förderung von sozialem Engagement und Selbsthilfe in der arbeitsfreien" Zeit. Im vorliegenden Bericht werden die Referate der Fachtagung und einige Diskussionsergebnisse zusammengestellt.
Bei den Arbeiten im Umweltschutzbereich und hier insbesondere im Bodenschutz verfestigte sich Ende 1984 im politisch-administrativen Raum die Erkenntnis, daß mehr Informationen über unsere Umwelt bzw. über den Boden benötigt werden. Von seiten des Ministeriums des Innern und für Sport und vom damaligen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt wurde die Gelegenheit begrüßt bzw. unterstützt, im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer von eienm Verwaltungsangehörigen eine Studie über die bereits vorhandenen und noch benötigten Boden-Informationen anfertigen zu lassen.
Zuerst wurden die vorhandenen Erkenntnisse über die Boden-Belastungen zusammengefaßt dargstellt. Daraufhin ließen sich die ARbeiten der für den Bodenschutz relevanten Behörden/Verwaltungen näher untersuchen. Aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse über die Bodenbelastungen konnte dann die Wirkung der einzelnen politisch-administrativen Maßnahmen analysiert werden.
Ende November trafen sich am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mehrere Wissesnchaftler und Verwaltungspraktiker zu einem "Workshop". Erfahrungen mit "Simulationsmodellen" in und für die öffentliche Verwaltung sollten ausgetauscher oder schon existierende Modelle demonstriert werdne. Ziel war eine bescheidene Bestandsaufnahme und - unbescheidener - das Abtasten von Entwicklungslinien. Lohnt es sich, ist es gar erforderlich auf diesem zunächst fast esoterischen Gebiet weiterzuarbeiten? Was kann die Verwaltungspraxis erwarten? Was sollte die Wissenschaft bedenken, worauf sollte sie ihren Entwicklungsdrang richten?
Der Speyerer Forschungsbericht 50 erschien erstmals Anfang 1986. Er zielte auf die Bestandsaufnahme der Bundesverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Rahmen stellte er die verselbständigten Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung und ihre Rechtsformen dar. Grundlage der Zusammenstellung zentralstaatlicher externer Verwaltungsorganisation war in erster Linie der Bundeshaushaltsplan des Jahres 1985. Die Angaben des Haushaltsplanes wurden insbesondere durch die Staatshandbücher Aufgabe Bund und Teilausgabe Verbände, Vereinigungen, wissenschaftliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, teilweise aus monographischen Darstellungen und auch aus der Tagespresse ergänzt.