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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (47)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (32)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (29)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (27)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (21)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (20)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (14)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (12)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (11)
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 und der gleichzeitig erfolgten Bildung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist durch die Geltung des Grundgesetzes die Möglichkeit und Notwendigkeit der Gesetzgebung der Länder verbunden (Art. 70 GG). Diese Entwicklugn war ungeachtet des schwer kalkulierbaren Tempos des Einigungsprozesses in den Grundzügen vorhersehbar, so daß in den bisherigen sächsischen Bezirken Dresden, Leipzig und Chemnitz die Länderbildung frühzeitig vorbereitet und mit der Erarbeitung von Entwürfen einiger landesrechtlicher Gesetze begonnen wurde. Dies betrifft auch die sächsische Gemeindeordnung, die Gegenstand des vorliegenden Bandes ist. Dabei war in der zur Verfügung stehenden Zeit eine Beschränkung des Berichts auf ausgewählte Komplexe des Entwurfs unumgänglich. Es werden ausschließlich Anmerkungen aus gemeindeverfassungsrechtlicher Sicht gemacht; Probleme der Gemeinde wirtschaft und der Aufischt bleiben außer Betracht. Fragen des Inkrafttretens einer Gemeindeordnung für Sachsen werden behandelt, weil dies als Konsequenz aus dem gemeindeverfassungsrechtlichen Überlegungen unausweichlich schien.
In diesem Bericht wurden die konzeptionellen Grundlagen für die Gestaltung des staatlichen Rechnungswesens entwickelt. Die erarbeiteten Vorschläge gelten zu einem erheblichen Teil unabhängig von speziellen politisch-administrativ-rechtlichen RAhmenbedingungen und damit länderüberfreigen. Soweit jedoch Rahmenbedingungen zu berücksichtigen waren, sind es die der Bundesrepublik Deutschland.
Vom 10. bis 15. September 1990 fand ind Speyer das 7. deutsch-polnische Verwaltungskolloquium statt. 23 polnische und 20 deutsche Teilnehmer ermöglichten einen länderübergreifenden Erfahrungsaustaushc und eine fruchtbare wissenschaftliche Diskussion. Das Kolloquium war nunmehr das 7. einer Seire, die vor 15 Jahren begonnen hat und deren Veranstaltungen abwechselnd in Polen und Deutschland stattfinden.
In dem am 18. Mai 1990 in Bonn unterzeichneten Staatsvertrag zischen der BRD und der DDR, inzwischen in Kraft getreten, verpflichten sich die Vertragspartner, die Einheit Deutschlands auch durch die Entwicklung föderativer STrukturen zu befördern. Gleichzeitig ist in dem Vertrag ein Bekenntnis der Partner zur freiheitlichen, demokratischen, föderativen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundordnung enthalten. Dieser Aufsatz wird zu einer Zeit verfaßt, in der eine Reihe von theoretischen und praktischen Fragen von Staat und Verwaltung der DDR erst Ansätze für Lösungen erkennen lassen.
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes ist eine multidisziplinäre Vorgehensweise angebracht und auch vorgesehen gewesen. Die Entwicklungsdynamik des Projekts hat in der Zwischenzeit jedoch eine andere Richtung genommen: Von den ursprünglich beteiligten Disziplinen Politologie, Rechtswissenschaften und Soziologie sind nur die beiden Gesellschaftswissenschaften übrig geblieben. Dies hat zur Folge, daß der rechtliche Apsekt im Vergleich zum sozialwissenschaftlichen zurückgetreten ist, auch in dieser Fallstudie.
Gegenstand dieses Berichts ist der Vergleich der in den beiden vorangegangenen Phasen erhobenen und in Länderberichten dokumentierten zentralstaatlichen und - im Falle eines föderativen Staatsaufbaus - ausgewählten teilstaatlichen Rechnungssysteme europäischer und nordamerikanischer Industrieländer.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate und Statements, die auf dem von uns gemeinsam geleiteten deutsch-deutschen Verwaltungsrechtskolloquium gehalten wurden, das vom 5. bis 8. Juli 1990 in Speyer stattfand. Unter dme Dach des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften trafen sich Juristen aus der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, um über das Verwaltungsverfahrensrecht und das Verwaltungsprozeßrecht zu diskutieren.
Hiermit sollen Möglichkeiten für die dringend erforderlichen quantitative Entlastung der Gerichte aufgezeigt werden und Wege zur Verbesserung der Rechtspflege in qualitativer Hinsicht weisen. Es umfaßt die Themenbereich:
- Organisation der Gerichte und Prozeßabläufe
- Rechtliche Ausgestaltung des Gerichtsverfahrens
- Zusammenspiel von außer- und innergerichtlichen Konfliktregelungen.
In diesem Band der Speyerer Forschungsberichte sind die Referate zusammengefaßt, die am 30./31. Oktober 1989 auf einem von mir geleiteten Forschungsseminar gehalten wurden. Ziel der jährlichen Zusammenkünfte von Straßenbaujuristen aus den Straßenbauverwaltungen von Bund und Ländern der Wissenschaft, der Richterschaft, der Anwaltschaft sowie der Verbände ist es, aktuelle Fragen des Straßenrechts im Zusammenwirken von Theorie und Praxis zu erörtern.
Die planende Verwaltung wird mit der Forderung konfrontiert, ihr Handlungsinstrumentarium zu modernisierne und etwa im Umweltschutz marktkonforme Instrumente in ihre Programme aufzunehmen. Inder Auseinandersetzung der Regierungs- und Verwaltungspraxis wird sodann deutlich, wie eng die Form- und Instrumentenfrage mit je eigenen Bewertungen von Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit, Politikfähigkeit verknüpft ist. Oft gewinnt man freilich auch den Eindruck, daß es sich um Verständigungsprobleme nach verschiedenen Orientierungsmustenr ausgerichteter Aktuere handelt. Das läßt es nützlich erscheinen, eine Querschnittsanalyse staatlicher Handlungsformen und -instrumente im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchzuführen.
Manche neuartigen Folgen werdne uns erst bewußt, wenn sie "aufgetreten" sind, manchese Entstehen und einige Verlaufsformen solcher folgen können wir noch nicht hinreichen erklären oder nicht beherrschen. Solche besonderen Folgetypen haben wir als "schleichende Katastrophen" bezeichnet. Sie könnten vor allem für das politisch-administrative System schwer zu lösende Aufgaben produzieren. Wenn übliche Lösungsmuster nur begrenzt oder nicht unmittelbar greifen, müssen dann nicht ganz andere Denk- und Handlungsformen entwickelt werden?
Drei jener schwierigen Problemfelder - in denen sich potentiell "schleichende Katastrophen" entwickeln könnten - wurden ausgesucht, um an ihnen die bisherigen Reaktionsmuster de spolitsich administrativen Systems mit Hilfe der Kategorien der Policy-Forschung zu ermitteln: AIDS, Neuartige Waldschäden und Umweltradioaktivität.
Der vorliegendes Zwischenbericht soll einen Überblick über die Thematik des "Europas der Bürger" und über dne Stand der Arbeit auf den einzelnen Gebieten gebne. Er orientiert sich dabei an den Rechtsakten, Vorschlägen und sonstigen Äußerungen der Gemeinschaftsorgane und anderen primären Quellen; eine Auswertung von Sekundärliteratur wurde nicht vorgenommen.
The study is focused on accounting and financial reporting of central and - where applicalbe - of state or provincial government. More or less as a by-product, some information has been gathered on budgeting procedures, on auditing practises, and on management accounting. Accounting and financial reporting of local authorities had to be excluded - mainly for the reason of limited financial resources to conduct this investigation.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate, die auf dem Forschungsseminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und des Arbeitsausschusses "Straßenrecht" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen am 24./25. Oktober 1988 in Speyer gehalten wurden.
Die vorliegenden Berichte sind Teilergebnisse der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Studie "Vergleichende Analyse öffentlicher Rechnungssysteme". Gegenstand dieser Studie ist das externe Rechnungswesens staatlicher Gebietskörperschaften. Neben dem externen Rechnungswesen selbst wurden auch Informationen zu den nationalen Rahmenbedingungen, zum Budgetierungsverfahren, zu Prüfungspraktiken und zum internen Rechnungswesen erhoben.
Am 27. Oktober 1987 fand am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ein Symposium zum Thme "Universitäts-Industrie-Kooperation im Bereich Forschung und Entwicklung" statt. Ziel der Veranstaltung war es, in einem kleinen Kreis von Wissenschaftlern und Praktikern die Problem der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Hochschulen eienrseits und mittelgroßen Industrieunternehmen andererseits im Forschungsbereich zu diskutieren und die Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Ausgangspunkt der Diskussion war die Hypthoese, daß der Kooperationsbedarf traditioneller mittelgroßer Industrieunternehmen durch Technologietransferaktivitäten und Technologieförderung, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland üblich sind, nicht oder nur unvollkommen gedeckt wird.
Kritik öffentlicher Aufgaben
(1988)
Ziel des zugrundeliegenden Projekts war es, auf dem Wege einer explorativen Feldstudie zur Vermehrung der bislang nur sehr sprälichen Kenntnisse über den faktischen Ablauf und die Bedingungen organisatorischer Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung beizutragen. Die Beschränkung auf Stadtverwaltungen, die sich angesichts vieler Besonderheiten kommunaler Administrationen rechtfertigt, hatte pragmatische Gründe. Es bleibt der zukünftigen Forschung überlassen, den aufgehellten Bereich weiter auszudehnen, wozu die vorliegende Arbeit angesichts der Reichhaltigkeit ihrer Erkenntnisse aber sehr viele Hilfestellungen anbieten kann.
Der hier vorgelegte Forschungsbericht enthält die Ergebnisse einer breit angelegten Untersuchung zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genehmigung des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar, Block II (GKN II) in Neckarwestheim. Daneben werden einige 'externe' Beiträge zur Öffentlichkeitsbeteiligung dokumentiert, die im Rahmen eines Forschungskolloquiums in der Schule für Kerntechnik/Kernforschungszentrum Karlsruhe zusammen mit der Präsentation der Untersuchungsergebnisse zu GKN II vorgetragen worden sind.
Die Escola d'Administració Pública de Catalunya (EAPC) und das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) haben am 23. Juni 1987 ein in Barcelona konzipiertes Zusammenarbeitsabkommen geschlossen. Die daran anschließende gemeinsame Tagung der beiden Institutionen in Speyer befaßte sich mit Apsekten der öffentlichen Verwaltung und Verwaltungswissenschaften in Spanien.
Der hiermit vorgelegte Bericht über Veränderungen der Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in der Budnesrepublik Deutschland ist Teil einer größeren Untersuchung, die unter dme Arbeitstitel "Wohlfahrtsstaatliche Entwicklung und föderalstaatliche Reaktion" von April 1984 bis März 1987 im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführt wurde. Ausgangspunkt des Projektes war dabei die vergleichende Beobachtung einer Reihe von Reformansätzen im Bereich des Regierungs- und Verwaltungssystems westlicher Industriestaaten, die in Reaktion auf spezifische "wohlfahrtsstaatliche" Probleme eine Anpassung ihrer politischen Makrostrukturen und hier wiederum insbesondere des Verhältnisses zwischen den gebietskörperschaftlichen Ebenenen anstrebten.
Ausgangspunkt der Arbeit ist die Feststellung, daß westliche Demokratien, die pluralistisch organisiert sind und sich in etwa auf dem gleichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungsniveau befinden, auf die gleichen Herausforderungen und Probleme ganz unterschiedlich reagieren. Die international vergleichende (Politik-)Forschung konnte diesen Eindruck bestätigen, die Praxis z.B. die Schwierigkeit der Umsetzung von EG-Richtlinien in nationales Recht, lenkt unsere Aufmerksamkeit immer wieder auf dieses Phänomen.
Nach einer Reihe rechtstatsächlicher Einzeluntersuchungen zu Fragen des materiellen und Verfahrensrechts, zu den handelnden Personen der Justiz sowie auch zu alternativen Konfliktregelungsmöglichkeiten, ist nun das Justizsystem insgesamt in den Blickpunkt forschungspolitischer Überlegungen gelangt. So wird zunehmend die Notwendigkeit einer Strukturanalyse der Rechtspflege betont.
Am 12. und 13. Februar 1987 veranstaltete das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer eine Fachtagung zum Thema "Soziale Selbsthilfe - Entwicklungsperspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten durch die Sozial- und Gesundheitspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden". Anlaß der Tagung war der Abschluß des Projektes "Beiträge der Weiterbildung zur Förderung von sozialem Engagement und Selbsthilfe in der arbeitsfreien" Zeit. Im vorliegenden Bericht werden die Referate der Fachtagung und einige Diskussionsergebnisse zusammengestellt.
Bei den Arbeiten im Umweltschutzbereich und hier insbesondere im Bodenschutz verfestigte sich Ende 1984 im politisch-administrativen Raum die Erkenntnis, daß mehr Informationen über unsere Umwelt bzw. über den Boden benötigt werden. Von seiten des Ministeriums des Innern und für Sport und vom damaligen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt wurde die Gelegenheit begrüßt bzw. unterstützt, im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer von eienm Verwaltungsangehörigen eine Studie über die bereits vorhandenen und noch benötigten Boden-Informationen anfertigen zu lassen.
Zuerst wurden die vorhandenen Erkenntnisse über die Boden-Belastungen zusammengefaßt dargstellt. Daraufhin ließen sich die ARbeiten der für den Bodenschutz relevanten Behörden/Verwaltungen näher untersuchen. Aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse über die Bodenbelastungen konnte dann die Wirkung der einzelnen politisch-administrativen Maßnahmen analysiert werden.
Ende November trafen sich am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mehrere Wissesnchaftler und Verwaltungspraktiker zu einem "Workshop". Erfahrungen mit "Simulationsmodellen" in und für die öffentliche Verwaltung sollten ausgetauscher oder schon existierende Modelle demonstriert werdne. Ziel war eine bescheidene Bestandsaufnahme und - unbescheidener - das Abtasten von Entwicklungslinien. Lohnt es sich, ist es gar erforderlich auf diesem zunächst fast esoterischen Gebiet weiterzuarbeiten? Was kann die Verwaltungspraxis erwarten? Was sollte die Wissenschaft bedenken, worauf sollte sie ihren Entwicklungsdrang richten?
Der Speyerer Forschungsbericht 50 erschien erstmals Anfang 1986. Er zielte auf die Bestandsaufnahme der Bundesverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Rahmen stellte er die verselbständigten Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung und ihre Rechtsformen dar. Grundlage der Zusammenstellung zentralstaatlicher externer Verwaltungsorganisation war in erster Linie der Bundeshaushaltsplan des Jahres 1985. Die Angaben des Haushaltsplanes wurden insbesondere durch die Staatshandbücher Aufgabe Bund und Teilausgabe Verbände, Vereinigungen, wissenschaftliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, teilweise aus monographischen Darstellungen und auch aus der Tagespresse ergänzt.
Wer die Notwendigkeit und die Zweckmäßigkeit eines Bundes-Organisationsgesetzes erwägen will, sollte die normativen Vorläufer dieses Vorhabens kennen. Eine Erörterungshilfe ist die hier vorgelegte Rechtsquellensammlung. Sie stellt historsiche und aktuelle Organisationsordnungen, Organisationsstatute und Organisationsgesetze zusammen.
Am 19. und 20. September fand in Speyer eine wissenschaftliche Arbeitstagung mit dem Thema "Entwicklungsperspektiven des öffentlichen Rechnungswesens" statt. Ziel der Veranstaltung war es, Probleme und Perspektiven des öffentlichen Rechnungswesens in eine kleinen Kreis von Experten aus Wissenschaft und Praxis zu erörtern, um damit Impulse für eine intensivere Befassung mti diesem in Theorie und Praxis - zumindest in der Bundesrepublik Deutschland - eher vernachlässigten Gebiet zu geben.
Dieser Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die am 28. und 29. Oktober 1985 im Speyerer Forschungsseminar über "Aktuelle Probleme des Planfeststellungsrechts" gehaltenen Refererate. Es war das dritte Seminar, das in Verbindung mit dem Arbeitsausschuß "Strapenrecht" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen durchgeführt wurde.
Vom 19. bis 21. September 1984 fand in Speyer eine wissenschaftliche Arbeitstagung mit dme Thema "Betriebswirtschaftliche Organisationstheorie und öffentliche Verwaltung" statt. Ziel der Veranstaltung war es, Kollegen mit den Forschungsschwerpunkten "Organisationstheorie" und "Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung" zu einem intensiven wissenschafltichen Gespräch über einige neuere Entwicklungen und Erkenntnisse der Organisationstheorie und ihrer Gültigkeit für Verwaltungsorganisationen zusammenzubringen.
Hochschulen und ihr Umfeld
(1985)
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, an Hand von Regierungspopularitätsdaten eines politisch homogenen Zeitraumes, namentlich jenes der sozial-liberalen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland (BRD), Regierungshandeln und andere damit in Verbindung stehende politische Aktivitäten im Hinblick auf ihren Legitimationswert zu untersuchen.
Seit dem Sommer 1980 wird eine weltweite Aufmerksamkeit auf die Volksrepublik Polen durch Ereignisse gelenkt, die zumindest indirekt mit der öffentlichen Verwaltung in diesem Lande in Berührung stehen. Aber bereits vor diesem Datum zeigen territoriale Verwaltungsreformen, der Entwurf zur Einführung einer eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit und did Entwicklugn einer spezifisch verwaltungswissenschaftlichen Universitätsausbildung und einer entsprechendne berufsbegleitendne Fortbildung der Verwaltungskader den Versuch an, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft des Staatsapparats und siner Kader den gewachsenen und sich wandelnden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung in der Volksrepublik Polen anzupassen. Der Vergleich solcher Verwirklichungen und Ansätze in Polen mit den in anderen europäischen Ländern liegt nahe.
Das von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte Projekt "'Objektive' und 'subjektive' Staatseffektivität" setzt sich zum Ziel die Frage nach einem eventuellen Auseinanderklaffen zwischen steigenden Leistungen des Staates und der Lebensbefindlichkeit der Bevölkerung wie auch nach einem anscheinend immer labiler werdenden Verhältnis zum Staat zu stellen und gegebenfalls die Fründe hierfür zu erhellen. Es wird dabei an der sozialpsychologischen Qaultität des Verhältnisses zwischen der Bevölkerung und der politischen und administrativen Führung angesetzt. Hierzu werden einerseits die typsichen Wahrnehmungsmuster und Bewertungen, die in der Bevölkerung bestehen, andererseits aber auch - auf seiten der politischen und administrativen Führung - die handlungsleitenden Grundannahmen und die Muster des Informationsverhaltens hinsichtlich der Bedingungen und Wirkungen der eigenen Tätigkeit in der Bevölkerung untersucht.
Dieser Bericht baut auf dem ersten Teil auf (Speyerer Forschungsberichte, Bd. 11). Ziel der zweiten Untersuchungshälfte war es, die Weiterentwicklung der Methode des Gesetzestests und allgemeiner, des Gesetzgebungsexperimenten in zweierlei Richtung voranzutreiben: Erstens sollte - aufgrund einschlägiger Erfahrungen und in Kenntnis der Mängelursachen bei der Gesetzgebung - das Einsatzfeld des Gesetztests, sein "Leistungsprofil" aufgezeigt werden; zum zweiten war eine Weiterentwicklung dieser Methoden zur Erfassung von bislang methodisch-systematisch noch nicht lösbaren Fragestellungen beabsichtigt. Schließlich galt es die Gründe für den zurückhaltenden Einsatz der Testmethoden in der Gesetzgebungspraxis herauszfinden und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dem Test, aber auch anderweitigen Prüfmethoden zu häufigerer Anwendung verholfen werden kann.
Test von Gesetzentwürfen - Voraussetzungen einer testorientierten Rechtsetzungsmethodik - Teil 1
(1979)
Unter dem Eindruck allseits geäußerter Kritik an explosionsartiger Zunahme und mangelhafter Qualität von Rechtsvorschriften, an den dadurch ausgelösten Erscheinungen einer Überbürokratisierung, an den immer häufiger zu beobachtenden "Vollzugsdefiziten" wurde vom Vorstand des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissesnchaften Speyer dieses Forschungsprojekt mit Arbeitsgebinn vom 01.07.1978 bewilligt. Der hiermit vorgelegte erste Teil des Gesamtberichts befaßt sich mit den theoretischen Grundlagen der Rechtssetzungsmethodik.
Die vorliegende Studie versucht die vorgetragenen Argumente für das Europäische Währungssystem aus der Sicht der EG-Staaten zu sehen und deutlich zu machen, daß erhebliche Unterschiede sowohl im Zielverständnis als auch in der Stellung der einzelnen Ziele zueinander bestehen. Erst ein hinreichendes Verständnis für die jeweiligen naitonalen Positionen ermöglicht es, die zukünftige Entwicklung des Europäischen Währungssystems illusionsfrei zu verfolgen. Grundlage unserer Erörterungern ist eine Beschreibung der Ausgangslagen ausgewählter EG-Staaten, der Gemeinschaft und der Weltwirtschafts- und Weltwährungssituation. Wertvolle Hinweise für die Zielbetrachtung liefert auch die knappe Darstellung der tragenden Elemente der getroffenen Währungsvereinbarung. Unerörtert bleiben in der vorliegenden Studie dagegen die Erfolgschancen des Europäischen Währungssystems.
Der generelle Anstoß für die Untersuchungen ergabe sich aus der zunehmenden Bedeutung der Rolle und des politischen Gewichts des Staates bei der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung. So wird der Staat für die Schließung der Funktionslücken des Marktes und für die sozialstaatliche Intervention ebenso "verpflichtet" wie er zur Förderung strukturschwacher Räume und zur Weiterentwicklung eines adäquaten Gesundheitswesens "herangezogen" wird.
The use of social science knowledge in the policy of administrative reforms results in a remarkably reflexive connection between science and practice. In the case of the Federal Republic of Germany, too, which is being dealt with here, the state administrations have become significant promoters of the policy of science. Within the scope of social sciences not only the administrative science, but also diciplines such as the political science increasingly serve as an advisory science for public agencies. In this way part of the problems of science and practice is reflected in the use of social science knowledge in the policy fo administrative reforms.
Die Personalbemessung als systematische Ermittlung der erforderlichen personellen Kapazitäten wird bereits in einigen Teilen der öffentlichen Verwaltung als Instrument der Personalwirtschaft eingesetzt. In der Ministerialverwaltung scheinen sich spezielle Schwierigkeiten für eine solche Personalbemessung zu ergeben.
Diese Vorstudie beruht auf einer Anregung des Bundesministeriums des Innern und will auf eine weitere praktische und wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema hinwirken. Die Autoren der Vorstudie sind deshalb für jeden Hinweis in Fragen der Personalbemessung in der Ministerialverwaltung dankbar.
Dieser Bericht gibt einen ersten Überblick über den Einsatz von Tests im Vorfeld der Gesetzgebung. Er faßt ferner die Erfahrungen zusammen, die der Autor bei der Mitwirkung an einem "Praxistest zu ausgewählten Bestimmungen eines Referentenentwurfs zur Reform des Jugendhilferechts" und bei der Durchführung von Seminaren über "Entscheidungshilfen für das Testen von Gesetzesentwürfen" an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung gewinnen konnte.
Mit den vorliegenden zwei Bänden werden in macher Hinsicht noch vorläufige Ergebnisse eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekts vorgelegt, das sich mit der Dokumentation, Standardisierung und Weiterentwicklugn von Meßinstrumenten der empirischen Organisationsforschung beschäftigt und das im weiteren Verlauf u.a. eine Variablen- und Hypothesendokumentation zum Zweck einer besser integrierten Theoriebildung einbeziehen soll. Das Vorhaben kann in enger Verbindung mit anderen laufenden Arbeiten gesehen werden, welche auf den Ausbau organisatoionswissenschaftlich fundierter Ansätze zur Analyse ganzer Organisationen mit Hilfe von Untersuchungsinstrumenten zieln, die deren gesamten 'Zustand' erfassen.
Die Entwicklung von Electronic Government nimmt auch in Deutschland immer konkretere Formen an. Durch die im Rahmen des Forschungsprojekts "Regieren und Verwalten im Informationszeitalter" (1999-2001) entstandenen Speyerer Definitionen von Electronic Government und Electronic Governance konnte hierzu eine Begriffsbestimmung vorgenommen werden. In der Verwaltungspraxis gewinnt Electronic Government zunehmend an Reife. Obwohl sich Vorhaben auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in Deutschland bereits bewähren, wird für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vielfach aber immer noch nicht ganz deutlich, was Electronic Government eigentlich kann und soll. Leitbilder, Strategien und Ziele sind hier in erster Linie gefragt. Ebenso müssen vorhandene Barrieren in der Entwicklung erkannt werden, die sich erfreulicherweise mit gezielten Maßnahmen beseitigen lassen. Hilfen und Überlegungen aus Sicht der Wissenschaft, der Verwaltungspraxis und der Unternehmenspraxis können dazu gewiss ebenso wertvolle Anregungen geben wie auch die Lösungsansätze einiger ausgewählter Vorhaben, allesamt bewährte Projekte mit Vorbildcharakter. Aus diesen Fragestellungen heraus bildete sich eine Sammlung von Aufsätzen, die mit diesem Forschungsbericht der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. Wir hoffen, dass er Praxis und Wissenschaft Anregungen bei der weiteren Arbeit an Electronic Government geben kann.
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hatte am 09. März 2000 beschlossen, den Entwurf eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes (LT.-Drs. 3/694) einer Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) zu unterziehen und einen entsprechenden Auftrag an die Landesregierung erteilt.
Dass Gesetzesfolgenabschätzungen dabei helfen können, Jascheinliche Folgen und Nebeneffekte von Regelungsvorhaben zu ermitteln und zu beurteilen, wird mit dieser Untersuchung erneut und eindrücklich bestätigt. Peter Wordelmann et al. haben die hauptsächlich am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der DHV Speyer entwickelte und erprobte Methodik auch für dieses Regelungsvorhaben überaus erfolgreich angewendet. Dabei konnten auch die Prüfkriterien "gender mainstreaming" und "Nachhaltigkeit" eingeführt und getestet werden. Die Kostenfolgenabschätzungen wurden um den Bereich der Transaktionskostenanalyse ergänzt, was einen wesentlichen analytischen Fortschritt bedeutet. Dr. Götz Konzendorf (FÖV Speyer/WiDuT) konnte mit methodischen Beratungen helfen.
Es ist besonders erfreulich, dass mit dieser Studie auch der GFA-Leitfaden (Berlin 2000) und das Handbuch Gesetzesfolgenabschätzung (Baden-Baden 2001) eingesetzt wurden und deren praktische Brauchbarkeit am konkreten Fall bestätigt werden konnten. Das ergänzt die acht Speyerer Pilotstudien, die im Verlauf des Jahres 2001 im Auftrag des Bundesinnenministeriums durchgeführt wurden. Mit diesen Studien ließ sich gleichfalls die praktische Verwertbarkeit des publizierten GFA-Instrumentariums nachweisen.