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Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) trat am 6. Oktober 2012 in Kraft und löste damit das vorhergehende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) ab und entwickelte dieses an entsprechenden Stellen weiter. Als erstes Bundesland schuf Hamburg damit eine gesetzliche Grundlage für ein umfassendes Informationsrecht, durch das öffentliche Stellen verpflichtet werden, Informationen proaktiv und nicht erst auf Anfrage der Allgemeinheit unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten in einem sog. Transparenzportal als Informationsregister zur Verfügung zu stellen.
§ 18 Abs. 2 S. 3 HmbTG sieht vor, dass der Senat das Gesetz spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen überprüft und der Bürgerschaft über das Ergebnis berichtet.
Die Ziele des Evaluationsauftrags sind es, die
- Ermöglichung der Kontrolle staatlichen Handelns,
- Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die
- Gewährleistung des unmittelbaren und unverzüglichen Zugangs zu Informationen für die Allgemeinheit unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten
mit Hilfe von rechts- und sozialwissenschaftlichen Methoden zu untersuchen.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung ist vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) damit beauftragt worden, das derzeitige System der Luftsicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Passagier- und Gepäckkontrolle zu untersuchen, um auf dieser Grundlage Vorschläge für eine mögliche Reform der Organisation und Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Luftsicherheit zu erarbeiten.
§ 18 Abs. 2 Satz 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) sieht vor, dass der Senat das HmbTG im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten überprüft und der Bürgerschaft über das Ergebnis berichtet. Mit der Durchführung der Gesetzesevaluation wurde das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer beauftragt. Der Evaluationsbericht wurde vom InGFA im September 2017 vorgelegt.
Der Erfolg jeder Gesetzesevaluation beruht maßgeblich auf den zur Verfügung gestellten und erhobenen Daten. Für den Zugang zu dem hier verarbeiteten Datenmaterial möchten wir uns in erster Linie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg bedanken. Ebenfalls danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachlichen Leitstelle beim Staatsarchiv, die uns bei der Umsetzung unserer Online-Umfragen unterstützt und damit die Möglichkeit gegeben haben, die Nutzerinnen und Nutzer des Transparenzportals zu befragen. Darüber hinaus vermittelten sie uns wertvolles (technisches) Wissen über die IT-Struktur und deren Aufbau.
Besonderer Dank gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Befragungen und der Experteninterviews. Die zur Verfügung gestellten Daten und persönlichen Erfahrungen bilden die Grundlage für die hier vorliegende umfangreiche Evaluation des Gesetzes.
Die Evaluation des HmbTG
(2019)
Der Betrieb von Verkehrsinfrastruktur verursacht Lärm, weswegen von Anwohnern immer wieder Betriebsregelungen gefordert werden. Daraus folgen zwei rechtsdogmatische Fragen: Darf ein Planfeststellungsbeschluss eine Betriebsregelung enthalten? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage können Betriebsregelungen erlassen werden?
Als Antworten auf diese Fragen lässt sich festhalten: § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG sieht für die luft-verkehrsrechtliche Planfeststellung ausdrücklich die Möglichkeit vor, Betriebsregelungen zu erlassen, kodifiziert dabei aber nur die Rechtsprechung. Zugleich stellt er die Rechtsgrund-lage dar. Für Schienen und Straßen ergibt eine dogmatische Untersuchung der § 18 Abs. 1 AEG und § 17 FStrG, dass die planerische Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde
es ihr gestattet, Betriebsregelungen zu erlassen. Diese planerische Gestaltungsfreiheit stellt dabei auch die einzig richtige Rechtsgrundlage dar.
Im Juli 2016 ist das MediationsG vier Jahre in Kraft. Es ist daher an der Zeit, den Stand der Mediation in Deutschland einer Überprüfung zu unterziehen. Mediation ist grundsätzlich ein Verfahren zur Erzielung außergerichtlicher Konfliktlösung, „bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben" (§ 1 MediationsG).
Gleichwohl ist das Verfahren frühzeitig auch an den Gerichten aufgegriffen worden. Das inzwischen als „Güterrichter" bezeichnete Verfahren ist durch einige Begleitforschungsprojekte und die Erfassung der Fälle an den Gerichten durch das statistische Bundesamt seit 2014 recht gut erforscht. Erste Einschätzungen kommen hier zu dem Schluss, dass die Mediation im Bereich der Gerichte, trotz Förderung und Pilotprojekten, immer noch ein „Schattendasein" führt. Allerdings ergibt sich ein sehr differenziertes Bild, je nach Bundesland und Gerichtsart, ebenso nach Sachgebiet der Verfahren (wobei nicht unbedingt die Verfahren, die man zunächst als besonders geeignet eingestuft hat, Familien- und Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Hauptrolle spielen).
Auch im Bereich der Rechtsanwälte ist, nach Einschätzung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), die Mediation („gerichtsnahe Mediation") „zu wenig in der Breite verankert". Allerdings ist dieser Bereich noch wenig erforscht und statistisch erfasst. Noch schlechter ist die Informationslage im Bereich der „freien Mediation", die nicht in Verbindung mit einem Gerichtsprozess in dessen Vorfeld angesiedelt ist. Hier fehlen (flächendeckende) wissenschaftliche Untersuchungen noch vollständig.
Ebenfalls fehlen Untersuchungen über Motive und Erfahrungen der Konfliktparteien (auch bei den Güterrichterverfahren). Z.B. ist die Frage, warum in der überwiegenden Zahl von Konflikten die Parteien einer Mediation nicht zustimmen, für die Klärung der Frage über die Erfolgs- und Verbreitungschancen, von kaum zu unterschätzender Bedeutung. Ganz aktuell stellt sich hierbei auch die Frage, welche Auswirkungen die „Mediationskostenhilfe" (Pilotprojekt des Landes Berlin) bei Familienstreitigkeiten, haben wird. In diesem Zusammenhang ist die Frage der Auswirkungen der geplanten Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren zu untersuchen.
Die Literaturstudie bietet einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand zum Phäno-men der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland sowie über Strategien, Maßnahmen und Initiativen zur Gewaltprävention. Dabei werden alle Bereiche des öffentlichen Dienstes betrachtet, zu denen Befunde zur Gewalt gegen Beschäftigte vor-liegen. Der Fokus liegt dabei auf Gewalt, die von Personen außerhalb der öffentlichen Verwal-tung auf Beschäftigte ausgeübt wird. Gewalttätige Übergriffe innerhalb einer Organisation sowie durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden nicht betrachtet. Die unter-schiedliche Nutzung des Gewaltbegriffs durch verschiedene Studien erschwert die Vergleich-barkeit der Ergebnisse sowie eine Aussage darüber, wie sich das Ausmaß der Gewalt in den letzten Jahren entwickelt hat.