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Automatisch erlaubt?
(2020)
Die Autorengruppe um Prof. Dr. Mario Martini zeigt in unserer Studie „Automatisch erlaubt? Fünf Anwendungsfälle algorithmischer Systeme auf dem juristischen Prüfstand“, dass der bestehende deutsche Rechtsrahmen und übergreifende europäische Regelungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dem Einsatz von Algorithmen bereits klare Grenzen setzen.
Neben Beispielen aus dem Hochschulsektor analysieren die Autoren Fälle aus dem Polizei- und Gerichtswesen sowie zu sozialen Netzwerken und zeigen auf, dass insbesondere jene Anwendungsfälle, die mit personenbezogenen Daten gespeist vollautomatisierte Entscheidungen treffen, nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen werden können.
Künstliche Intelligenz soll die Wirtschaft revolutionieren, den Staat effizienter machen und der digitalen Verwaltung unter die Arme greifen. Doch was ist KI eigentlich? Wie unterscheidet sie sich von herkömmlichen Computerprogrammen? Wie sollten Staat und Recht auf das Phänomen reagieren? Der Vortrag gibt einen Überblick über einige Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „Künstliche Intelligenz als Regulierungsaufgabe“ des Programmbereichs „Digitalisierung“ am FÖV Speyer.
Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Auch Juristen beschäftigen sich mit ihrer Regulie-rung. Aber was ist künstliche Intelligenz überhaupt? Handelt es sich wirklich um eine neue Erscheinung? Welche Grundrechte und Rechtsmaterien sind betroffen, mit welchen anderen Technologien kann die Regulierung künstlicher Intelligenz verglichen werden, und welche Regulierungsvorschläge gibt es. Schließlich noch die ganz große Frage: Soll der Staat über-haupt regulieren, und kann er es?