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Automatisch erlaubt?
(2020)
Die Autorengruppe um Prof. Dr. Mario Martini zeigt in unserer Studie „Automatisch erlaubt? Fünf Anwendungsfälle algorithmischer Systeme auf dem juristischen Prüfstand“, dass der bestehende deutsche Rechtsrahmen und übergreifende europäische Regelungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dem Einsatz von Algorithmen bereits klare Grenzen setzen.
Neben Beispielen aus dem Hochschulsektor analysieren die Autoren Fälle aus dem Polizei- und Gerichtswesen sowie zu sozialen Netzwerken und zeigen auf, dass insbesondere jene Anwendungsfälle, die mit personenbezogenen Daten gespeist vollautomatisierte Entscheidungen treffen, nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen werden können.
In der Cyberpunk-Welt kann jeder seine kognitiven und physischen Fähigkeiten mit Neuroimplantaten und Prothesen erweitern - Sicherheitslücken inbegriffen. So futuristisch dies klingen mag – Brain-Computer-Interfaces sind mittlerweile nicht mehr Science Fiction, sondern Realität geworden. Angriffe auf Brain-Computer-Interfaces können neurologische Daten erspähen und potenziell Gehirnaktivitäten manipulieren. Schützt uns das Grundgesetz vor der Cyberpunk-Dystopie?
Wenn Brain-Computer-Interfaces (BCI) künftig unser Privat- und Intimleben steuern, müssen nicht nur im physischen Sinne sicher sein, sondern auch ihre Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit als IT-Systeme gewährleisten. Angriffe auf BCIs, die neurologischen Daten erspähen, Gehirnaktivitäten manipulieren oder das BCI außer Betrieb setzen, sind bereits heute denkbar. Aus dem Grundgesetz ergeben sich zwar Schranken und Schutzpflichten, vor allem im Bereich der Privatheit, informationellen Selbstbestimmung und körperlichen Integrität. Allerdings werfen BCIs neue Probleme auf, z. B. wenn es um Fragen der mentalen Integrität, Autonomie oder Identität geht.
Immer mehr Politiker finden Gefallen an der Zukunftsvision "Smart City" - eine Stadt, die digital vernetzt ist und das Leben der Menschen bereichert. Der Fortschritt soll kommen. Schneller, besser und am besten jetzt gleich. Doch wie können Bürgermeister und Verwaltungsmitglieder technische Lösungen entwickeln, ohne ihre Hoheit über sensible Daten an Unternehmen und Tech-Firmen abgeben zu müssen? Im KOMMUNAL-Gastbeitrag geben Michael Kolain und Professor Dr. Mario Martini eine Antwort auf diese Frage.