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In der Zeit vom 28. bis 30. Oktober 1992 fand in Barcelona das vierte gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mti der Escola d'Administració Pública de Catalunya statt. Grundlage der gemeinsamen Tagungen ist ein im Juni 1987 zwischen beiden Einrichtungen geschlossenes Kooperationsabkommen.
In diesem Jahr lag es nahe, die Tagung den durch die deutsche Vereinigung ausgelösten grundlegenden Gesetzesreformvorhaben in der Bundesrepublik zu widmen. Dazu zählen die Maßnahmen zur Beschleunigung der Verkehrswegeplanung ebenso wie die Beratungen zur Änderung des Grundgesetzes udn die Verfassunggebung in den neuen Ländern.
Am 14. und 15. April 1997 fand in Barcelona das sechste gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mit der Escola d´Administració Pública de Catalunya statt. Grundlage der gemeinsamen Tagungen ist ein im Juni 1987 zwischen beiden Einrichtungen geschlossenes Kooperationsabkommen.
Die Reformbestrebungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung haben mit dem "Bericht der Bundesregierung über die Fortentwicklung des öffentlichen Dienstes - Perspektivbericht", der am 19. Juli 1995 vorgelegt wurde, und insbesondere mit dem am 24. Februar 1997 verabschiedeten "Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz)" ihren Niederschlag auch im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland gefunden. Es lag daher nahe, das sechste Seminar "Neuen Tendenzen im öffentlichen Dienst" zu widmen. Als Beitrag zur aktuellen Diskussion über das öffentliche Dienstrecht in der Bundesrepublik sind die Referate der deutschen Teilnehmer im vorliegenden Speyerer Forschungsbericht zusammengefaßt.
Im Zuge der Diskussion um den "schlanken Staat" in der Bundesrepublik Deutschland wan-delt sich derzeit nicht nur der Charakter des Sozialrechts. Auch die Sozialverwaltung sieht sich der Frage nach ihrem Bestand und ihrer zukünftigen Gestalt ausgesetzt. Die Bundes-länder entdecken in diesem Veränderungsprozeß, daß sie im Rahmen föderaler Gesamt-staatlichkeit trotz beschränkter Gesetzgebungskompetenzen durch die Wahrnehmung der landesrechtlichen Organisationsgewalt eine eigenständige qualitative Sozialpolitik zu ent-falten vermögen. Ziele und Maßstäbe allfälliger Strukturreform werden (auch) von dieser Erkenntnis geprägt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird allerdings durch detaillierte verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben des Bundes(Verfassungs-)rechts sowie von verwaltungswissenschaftlichen Rationalitätsbindungen bestimmt. Diese werden in diesem Band näher entfaltet.