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„Zwei Welten, ein Ziel?“
(2020)
Die öffentliche Verwaltung tritt in Evaluationsprozessen als Auftraggeberin, durchführende Instanz, Informationsquelle und/oder als Evaluationsgegenstand auf. Sie ist dabei durch ihre spezifischen Rationalitäten und Kommunikationsweisen geprägt, die häufig mit denen einer wissenschaftlich fundierten Evaluationsforschung kollidieren. So kommt es immer wieder zu Missverständnissen durch eine verzerrte Wahrnehmung und Kommunikation von Evaluationsergebnissen.
Der Vortrag in der Session des Arbeitskreises Verwaltung beschäftigt sich mit den besonderen Herausforderungen bei der Kommunikation zwischen der Ministerialverwaltung und Evaluatorinnen im Prozess der Gesetzesevaluation. Dabei werden auch mögliche Ansätze zur Verbesserung der Kommunikationsprozesse in den verschiedenen Phasen der Gesetzesevaluation vorgestellt.
Zentrale Eregbnisse der in den sechs Arbeitsmarktregionen durchegführten Unternehmehmensbefragung
(2020)
Im Rahmen der Diskussionsveranstaltung zum Projekt "Gleichwertige Lebensverhältnisse", an der Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft teilgenommen haben, wurden die zentralen Ergebnisse der Unternehmensbefragung, die in den sechs Untersuchungsregionen durchgeführt wurde, vorgestellt.
Im Mittelpunkt der Befragung stand die Untersuchung der Stärken und Schwächen der Arbeitsmarktregionen, die Nutzung des Förderangebots sowie die Netzwerkaktivitäten der Unternehmen.
Die Veranstaltung diente dazu, die bisher gewonnenen Projektergebnisse vorzustellen und mit den Akteuren aus den jeweiligen Untersuchungsregionen zu diskutieren.
Der Vortrag geht auf die Grundlagen und zentralen Anwendungen der "E-Gesetzgebung" ein. Im Mittelpunkt der Präsentation steht die Vorstellung des Moduls "Evaluierung", das ein Bestandteil der elektronischen Gesetzesfolgenabschätzung ist. Mit diesem Modul können Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten die sich aus § 44 Abs. 7 GGO ergebenden Prüfanforderungen erfüllen.
In den vergangenen 20 Jahren hat es eine Reihe von Sicherheitsgesetzen zur Terrorismus-bekämpfung gegeben, die eine Evaluierungsverpflichtung enthalten, um die Aus-wirkungen der zum Teil mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbundenen Regelungen zu untersuchen. Im Rahmen des Vortrags werden die organisatorischen und methodischen Herausforderungen skizziert und Vorschläge diskutiert, wie diesen bei zukünftigen Evaluationen begegnet werden könnte.