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Sozialstaat und Gleichheit
(1979)
Seit einigen Jahren rückt inmitten der Bemühungen um die Verwaltungsmodernisierung und die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit das Thema der "Mediation im öffentlichen Sektor" mehr und mehr in den Vordergrund des Interesses von Wissenschaft und Praxis. Die Diskussion leidet allerdings unter einer gewissen Engführung, insofern weitgehend nur die positiven Aspekte dieser Methode der Konfliktschlichtung hervorgehoben werden. Der hier vorgelegte Band spannt deren Bezugslinien wesentlich weiter. Die in ihm versammelten Beiträge nehmen einerseits die Leistungsfähigkeit der Mediation im Verhältnis zu anderen Instrumenten der Streitvermeidung bzw. Streitbeilegung im Rahmen des Verwaltungs-handelns und seines funktionalen Zusammenhangs mit dem Verwaltungsprozess in den Blick. Andererseits prüfen sie ihren Ertrag in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit sowie die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, denen die Mediation bei ihrem Einsatz im Verwaltungsverfahren und -prozess unterliegt. Im Ergebnis zeigt sich, dass gegenwärtig die gesetzliche Neugestaltung eines öffentlich-rechtlichen Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsverfahrens der "Mediation" noch verfrüht wäre.
Pflege kommunal neu gedacht
(2018)
Die kommunale Unternehmenswirtschaft steht in ihrer Entwicklung an einer Weggabelung. Wie die knappe empirische Analyse der von ihr gewählten Rechtsformen zeigt, werden in überwältigendem Ausmaß die Möglichkeiten genutzt, die das Privatrecht bietet. Das ist nicht unproblematisch. Die Rechtsformenwahl stellt sich als ein Entscheidungsproblem dar, dessen Lösung komplexen Anforderungen unterliegt. Zahlreiche Kriterien und durchaus gegenläufige Organisationsprinzipien sowie anstaltsrechtliche, demokratiestaatliche und effizienzorientierte Überlegungen bestimmen die „Lebensphasen“ eines Kommunalunter-nehmens. Näheres Zusehen offenbart insofern einen Legitimitätsvorsprung öffentlich-rechtlich verankerter Unternehmenswirtschaft. Nicht von ungefähr haben deshalb in der Vergangenheit öffentlich-private Partnerschaften („Verwaltungspartnerschaften“) zugenom-men. Die vergaberechtlichen Bindungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben in Privat-rechtsform bestätigen den erwähnten Vorrang. Es macht deshalb Sinn, an frühere Versuche zur Entwicklung öffentlich-rechtlicher Unternehmensformen anzuknüpfen, um diese zukünftig in der kommunalen Unternehmenswirtschaft bevorzugt zu nutzen.
Die Diskussion um ein "Bündnis für Arbeit" als Instrument zur Lösung der aktuellen beschäftigungspolitischen Probleme und zur Standortdiskussion Deutschlands unterstreicht, wie richtig es war, sich im Rahmen des Projekts verstärkt der Beschäftigungsfrage als Kernproblem der europäischen Integration und den damit verbundenen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen zu widmen. Gerade weil sich die Sozialpartner in Deutschland aufgrund des hohen Problemdrucks verstärkt zu einer konsensualen Entscheidungsfindung und Lösungsbemühungen zusammenfinden, eine Bewältigung der beschäftigungspolitischen Problemlage aber im europäischen Integrationsraum nur gemeinschaftsweit ausgerichtet erfolgreich sein kann, ist die Frage nach dem traditionellen Rollenverständnis und der aktuellen Beteiligung von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern bei der Erfüllung gesellschaftspolitischer Aufgaben aktueller denn je. Das Projekt hat dies auf EU- wie exemplarisch auf einzelstaatlicher Ebene am Beispiel Portugals zu analysieren versucht.
Ging es zunächst um eine knappe Bestandsaufnahme des Sozialen in Europa und darum, die Rolle der Sozialpartner theoretisch wie empirisch gestützt im Wandel der Europäischen Beschäftigungspolitik zu analysieren, so fanden daneben nationale beschäftigungspolitische Problemlagen in der Auseinandersetzung der Sozialpartner Beachtung. Der dabei festgestellte Funktionswandel der Soziapartner wurde insbesondere am portugiesischen Beispiel dargestellt.
Die konzeptionelle Zusammenschau der Bestrebungen der Sozialpartner im Zuge einer Vertiefung und Ausweitung der Europäischen Union sowie hin zu einem gesamteuropäischen sozialen Dialog stand am Ende der der Untersuchung. Sie wurde mit der Forderung nach einer Stärkung der Sozialpartnerschaft verbunden, die aber den einzelnen Mitgliedstaat wie die Europäische Union letztendlich nicht aus ihrer beschäftigungspolitischen Verantwortung entläßt.
Im Zuge der Diskussion um den "schlanken Staat" in der Bundesrepublik Deutschland wan-delt sich derzeit nicht nur der Charakter des Sozialrechts. Auch die Sozialverwaltung sieht sich der Frage nach ihrem Bestand und ihrer zukünftigen Gestalt ausgesetzt. Die Bundes-länder entdecken in diesem Veränderungsprozeß, daß sie im Rahmen föderaler Gesamt-staatlichkeit trotz beschränkter Gesetzgebungskompetenzen durch die Wahrnehmung der landesrechtlichen Organisationsgewalt eine eigenständige qualitative Sozialpolitik zu ent-falten vermögen. Ziele und Maßstäbe allfälliger Strukturreform werden (auch) von dieser Erkenntnis geprägt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird allerdings durch detaillierte verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben des Bundes(Verfassungs-)rechts sowie von verwaltungswissenschaftlichen Rationalitätsbindungen bestimmt. Diese werden in diesem Band näher entfaltet.
Der Einbau sozialpolitisch flankierter Wettbewerbselemente in die gesetzliche Krankenver-sicherung vermag stimulierende Impulse für Effizienz und Qualität der medizinischen Ver-sorgung freizusetzen. Problematisch ist allerdings, dass der Gesetzgeber die zukünftige Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen ausschließlich in einem dezentralen, auf die besondere hausarztzentrierte Versorgung als Eingangspforte und "Lotse" bezogenen Se-lektivvertragssystem organisiert. Für das dadurch verursachte Spannungsfeld von Kollektiv- und Selektivverträgen fehlt es an gesetzlichen Maßgaben einer patientengerechten Auf-lösung. Dieser Band plädiert für die Kombination beider Vertragssysteme unter den Vor-gaben des Gemeinschaftsrechts und des deutschen Gesundheitsverfassungs- und Gesund-heitswettbewerbsrechts.
"Neues" Polizeirecht
(1999)
Arbeitsverwaltung
(1993)
Thesen zur Privatisierung
(1996)
Kommunale Sozialpolitik
(1996)
Recht der freien Berufe
(1996)