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- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
Das Werk evaluiert das baden-württembergische Optionsmodell des „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EA), wonach neben den Kammern optional auch Stadt- und Landkreise als EA fungieren können. Auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem gewählten Modell, die auch technische und organisatorische Rahmenbedingungen berücksichtigt, folgt eine ausführliche empirische Analyse der gewählten Strukturen und durchgeführten Verfahren. Abgerundet werden die Analysen sowohl durch Janehmungen der Verwaltungspraxis und der betroffenen Dienstleister als auch durch Vergleiche mit Modellen anderer Bundesländer. So können Vor- und Nachteile sowie Optimierungspotenziale des Optionsmodells praxisgerecht herausgearbeitet werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 4.
Evaluation des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner (EAG) für das Land Baden-Württemberg
(2012)
Das Land Baden-Württemberg hat sich im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) für ein Kooperationsmodell mit optionaler Beteiligung der Kommunen entschieden. Nach dem Gesetz nehmen damit alle Kammern (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern sowie Architektenkammer, Ingenieurkammer und Landestierärztekammer) die Funktion eines Einheitlichen Ansprechpartners wahr. Darüber hinaus können optional auch alle 44 Stadt- und Landkreise die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners übernehmen. Von dieser Möglichkeit machen derzeit 29 Land- und 9 Stadtkreise Gebrauch (Stand: 1. März 2012).
Im Rahmen des Evaluationsvorhabens soll zum einen überprüft werden, inwieweit die mit der Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners verbundenen Ziele erreicht wurden. Zum anderen sollen mögliche Optimierungspotenziale identifiziert und dem Auftraggeber konkrete Handlungsempfehlungen unter Einschluss eventueller Rechtsänderungen gegeben werden, wie diese umzusetzen sind.
Die Stadt Mannheim hat 2008 einen Verwaltungsmodernisierungsprozess mit dem postulierten Ziel begonnen "eine der modernsten Stadtverwaltungen Deutschlands" bis zum Jahr 2013 zu werden. Dieser Prozess wurde durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer evaluiert. Bei der Evaluation wurde zum einen die rückblickende Bewertung des stattgefundenen Modernisierungsprozesses, zum anderen die mögliche Fortführung von CHANGE² ab dem Jahr 2014 in den Blick genommen.