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Begleitende Gesetzesfolgenabschätzung zu den Entwürfen des Ersten und Zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz (2010)
Junkernheinrich, Martin ; Boettcher, Florian ; Brand, Stephan ; Ziekow, Jan ; Sicko, Corinna
Im Jahr 2009 hat die rheinland-pfälzische Landes­regierung zwei Gesetz­entwürfe für eine Kommunal- und Verwaltungs­reform vorgelegt. Im Vorder­grund des Reform­vorhabens steht die Stärkung der Leistungs­fähigkeit, der Verwal­tungs­kraft und der Wett­bewerbs­fähig­keit der Kommunen. Das Institut für Gesetzes­folgen­abschätzung und Evaluation in Speyer (InGFA) wurde zusammen mit dem Lehrstuhl für Stadt-, Regional- und Umwelt­ökonomie an der TU Kaisers­lautern mit der Durch­führung einer beglei­tenden Gesetzes­folgen­abschätzung beauf­tragt, um die beiden vor­lie­gen­den Regelungs­entwürfe auf ihre Wirkungen einer­seits und ihren Ziel­erreichungs­grad anderer­seits hin zu über­prüfen. Dazu gehört auch die Er­arbei­tung von Hand­lungs­empfeh­lungen, wie der Ziel­erreichungs­grad der beiden Gesetz­entwürfe gegebenen­falls erhöht werden kann.
Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes – Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) (2012)
Ziekow, Jan ; Debus, Alfred G. ; Musch, Elisabeth
Mehr Bürgerbeteiligung, Transparenz und Offenheit der Verwaltung sind die Zielsetzungen, die mit dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (sog. Informations­freiheits­gesetz des Bundes – IFG) verbunden sind. Das IFG trat 2006 in Kraft. Andere Länder wie die USA (1966; 1996), Großbritannien (2000) und Frankreich (1978) oder insbesondere auch skandinavische Länder wie Schweden (1766), Norwegen (1970) und Dänemark (1985) verfügen bereits sehr viel länger über Regelungen, die Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen ermöglichen. Anders als beim Umweltinformationsgesetz (UIG, 1994; 2005) und Informations­weiter­verwendungs­gesetz (IWG, 2006) handelt es sich beim IFG nicht um die direkte Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Erstellung eines Leit­fadens zur Durch­führung von ex-post-Gesetzes­evaluationen unter besonderer Berück­sichtigung der daten­schutz­rechtlichen Folgen (2012)
Ziekow, Jan ; Debus, Alfred G. ; Piesker, Axel
In den letzten Jahren wurde in zu­neh­mendem Maße Kritik an der Qualität von Gesetzen geübt. Unter dem Stichwort better regulation bzw. bessere Recht­setzung wurden Maß­nahmen auf den Weg gebracht, die dazu beitragen sollten, die Qualität von Regulie­rungen insgesamt zu verbessern. Das zentrale Instrument zur Rechts­optimierung, das immer wieder als Kern­element einer solchen Vor­gehens­weise genannt wird, ist die Gesetzes­folgen­abschätzung.
Evaluation des Landesgesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG -) (2012)
Ziekow, Jan ; Sicko, Corinna ; Piesker, Axel
Im Rahmen der Evaluation wurden zum einen die mit dem Gesetz an­gestreb­ten Ziele über­prüft und zum anderen die organi­satori­schen, perso­nellen und finan­ziellen Aus­wirkungen untersucht.
Evaluation des Landes­gesetzes zur För­derung von Wohn­raum und Stabi­lisie­rung von Quartiers­strukturen (Landes­wohnraum­förderungs­gesetz – LWoFG) (2012)
Ziekow, Jan ; Sicko, Corinna ; Zeitz, Dirk
Nachdem im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr 2006 die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Recht der sozialen Wohnraumförderung und das Wohnungsbindungsrecht auf die Länder übertragen worden ist, hat sich das Land Baden-Württemberg im Jahr 2007 dafür entschieden, das geltende Bundesrecht zu ersetzen, um den landesspezifischen Gegebenheiten und den Erfordernissen einer gezielten Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes Rechnung tragen zu können. § 35 LWoFG sieht vor, die gesetzliche Regelung nach drei Jahren einer Überprüfung durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und Verbände der Wohnungswirtschaft zu unterziehen und dem Landtag über die Ergebnisse zu berichten. Mit der Durchführung dieser Evaluation hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer beauftragt. Dabei konzentriert sich das Evaluationsvorhaben auf folgende Aspekte: •Untersuchung des Entlastungseffekts gegenüber der Regelung nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes bei der Einkommensermittlung •Überprüfung der Wirksamkeit des Bindungs- und Sicherungsrechts •Praktikabilitätsanalyse der von den Gemeinden zu erlassenden Satzungen zur Regelung der höchst zulässigen Miete für gebundenen Wohnraum •Ermittlung möglicher Synergieeffekte durch die künftige Zusammenfassung bau- und wohnungsrelevanter Fördergebiete
Evaluation des Landesgesetzes über die Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten (EAP-Gesetz) und des Landesgesetzes über die Anwendung des europ. Binnenmarktinformationssystems (IMI-Gesetz) (2012)
Ziekow, Jan ; Piesker, Axel ; Sicko, Corinna ; Zeitz, Dirk
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG), die bis zum 28.12.2009 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen war, sieht unter anderem die Einrichtung sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner (EAP, Point of Single Contact) als Behördenlotsen für Dienstleister vor. In der Bundesrepublik liegt die Zuständigkeit für die Einrichtung und Ausgestaltung des EAP bei den einzelnen Bundesländern, die sich zum Teil für unterschiedliche Verortungsmodelle entschieden haben. So hat z. B. das Land Rheinland-Pfalz den EAP bei den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen angesiedelt. Daher ging es bei dem Evaluationsvorhaben vor allem darum, die adäquate Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in rechtlicher, tech¬nischer und organisatorischer Hinsicht zu prüfen, sowie die Verortung des EAP bei den Struktur- und Genehmigungsbehörden hinsichtlich der Erfüllung der mit der Einrichtung des EAP verbundenen Ziele näher zu untersuchen. Bezüglich des IMI-Gesetzes wurde untersucht, inwieweit das Ziel der Koordinierung und rechtlichen Unterrichtungen durch die Ansiedlung dieser Befugnis bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erreicht werden kann.
Evaluierung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus (2015)
Ziekow, Jan ; Piesker, Axel ; Katz, Dieter ; Willwacher, Hanna
Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus vom 20. August 2012 sieht eine Evaluierung des RED-G vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung wissenschaftlicher Sachverständiger vor. Mit der Durchführung der Evaluation hat das Bundesministerium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beauftragt. Das Evaluationsvorhaben verfolgt zum einen das Ziel, die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Datenerhebungen, -verarbeitungen und -nutzungen verbundenen Grundrechtseingriffe im Rahmen der RED zu erfassen. Zum anderen geht es um die Untersuchung der Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus. Hierzu wird u.a. untersucht, welche Veränderungen sich beim Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden durch die Nutzung der RED ergeben haben, inwieweit die Regelungen des RED-G praktikabel sind und wie sich die technisch-organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der RED darstellen. Die Evaluation verfolgt dabei einen interdisziplinären Ansatz, der aus einer Verknüpfung einer empirisch-sozialwissenschaftlichen mit einer rechtswissenschaftlichen Analyse besteht.
Evaluation nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (2015)
Ziekow, Jan ; Piesker, Axel ; Katz, Dieter ; Willwacher, Hanna
Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 sieht vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grundrechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen sind.
Evaluation gemäß § 100 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (2016)
Ziekow, Jan ; Katz, Dieter ; Niestedt, Alexander ; Piesker, Axel ; Sicko, Corinna
Das InGFA hat die zu evaluierenden Vorschriften einer rechtswissenschaftlichen und einer empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse unterzogen. Im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Analyse wurden die Vorschriften zunächst mit entsprechenden gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen anderer Bundesländer und des Bundes sowie mit entsprechenden Vorschriften der Strafprozessordnung verglichen. In einem zweiten Schritt hat das InGFA überprüft, ob die Vorschriften den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhalten. Im Rahmen der empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse wurden in einem ersten Untersuchungsschritt gemeinsam mit den fünf rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien und dem Landeskriminalamt(LKA) Fragebögen entwickelt, mit deren Hilfe die für die Evaluierung erforderliche Datenbasis geschaffen wurde. In einem zweiten Untersuchungsschritt wurden mit Vertretern der Polizeipräsidien, des LKA und der Hochschule der Polizei Gruppeninterviews geführt, die Auskunft über mögliche Probleme beim Vollzug der Vorschriften geben sollten. Schließlich hat das InGFA dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das - von der Rasterfahndung abgesehen - für die Anordnung der Maßnahmen nach den zu evaluierenden Vorschriften zuständig ist, einen Fragenkatalog mit der Bitte um Stellungnahme übersandt, um auch die richterliche Perspektive in der Evaluation zu berücksichtigen. Abschließend hat das InGFA die Ergebnisse der rechtswissenschaftlichen und der empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse zusammengeführt und bewertet.
Abschlussbericht zur Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes (2017)
Herr, Marius ; Müller, Christoph ; Engewald, Bettina ; Piesker, Axel ; Ziekow, Jan
Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) trat am 6. Oktober 2012 in Kraft und löste damit das vorhergehende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) ab und entwickelte dieses an entsprechenden Stellen weiter. Als erstes Bundesland schuf Hamburg damit eine gesetzliche Grundlage für ein umfassendes Informationsrecht, durch das öffentliche Stellen verpflichtet werden, Informationen proaktiv und nicht erst auf Anfrage der Allgemeinheit unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten in einem sog. Transparenzportal als Informationsregister zur Verfügung zu stellen. § 18 Abs. 2 S. 3 HmbTG sieht vor, dass der Senat das Gesetz spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen überprüft und der Bürgerschaft über das Ergebnis berichtet. Die Ziele des Evaluationsauftrags sind es, die - Ermöglichung der Kontrolle staatlichen Handelns, - Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die - Gewährleistung des unmittelbaren und unverzüglichen Zugangs zu Informationen für die Allgemeinheit unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten mit Hilfe von rechts- und sozialwissenschaftlichen Methoden zu untersuchen.
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