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Das Gutachten untersucht die rechtliche Zulässigkeit von positiven Maßnahmen zur inter-kulturellen Öffnung der öffentlichen Verwaltung. Zwar haben rund 25 Prozent der Bevölke-rung einen sogenannten Migrationshintergrund. In der öffentlichen Verwaltung bildet sich unter den Beschäftigten die Vielfalt der Gesellschaft jedoch nur unzureichend ab. Positive Maßnahmen, die deutsche Übersetzung des englischen Begriffs „affirmative actions“, können dazu dienen dieses Ungleichgewicht abzubauen.
Das Gutachten stellt zunächst den Rechtsrahmen für solche Maßnahmen dar und ordnet an-schließend konkrete Maßnahmen in diesen ein. Schließlich werden konkrete Empfehlungen unterbreitet.
Der Beitrag beruht auf dem Rechtsgutachten "Positive Maßnahmen für mehr Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung", das die Autorinnen im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt haben. Er fasst die wichtigsten Punkte knapp zusammen und gibt einen kurzen Überblick über die Zulässigkeit positiver Maßnahmen.