Refine
Year of publication
Document Type
- Article (68)
- Book (24)
- Part of a Book (24)
- Review (20)
- Part of a commentary (18)
- Contribution to a Periodical (11)
- Contribution to online periodical (9)
- Report (5)
- Conference Proceeding (4)
- Other (1)
Is part of the Bibliography
- no (185)
Keywords
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesrepublik zum effektiven und nachhaltigen Schutz von Frauen vor Gewalt und Bedrohung. Im föderalen System sind dabei alle staat-lichen Ebenen adressiert. Aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben hat der Bund nur eingeschränkte Regelungsmöglichkeiten. Gewaltschutz, insbesondere die Schaffung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Infrastruktur an Frauenhäusern, lässt sich dem örtlichen Wirkungskreis zuordnen. Damit die Kommunen diese Aufgabe verbindlich und nachhaltig wahrnehmen, muss sie als Pflichtaufgabe ausgestaltet werden. Dies liegt in der Verantwortung der Länder.
§§ 284 – 288 SGB III
(2023)