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Abgeordnete, die 6000-Euro-Kameras auf Steuerzahlerkosten kaufen, die sich zusammentun, um größtmögliche Kostenerstattung abzugreifen und andere Finanz-Kuriosa: Der Rechnungshof hat dem Landtag gehörig die Leviten gelesen. Wie soll's jetzt weitergehen? Die Staatszeitung fragte Heinrich Oberreuter und Hans Herbert von Arnim - einig waren sich die beiden jedenfalls darin: Die steuerfreie Aufwandspauschale gehört reformiert.
1. Klageschrift vom 9.10.2013
2. Statement bei Vorstellung der Klage auf der Pressekonferenz am 14.10.2013 in Berlin
3. Die Klage in der Presse:
Der Spiegel vom 14.10.2013
Mannheimer Morgen vom 27.2.2014
4. Stellungnahme vom 19.9.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 26.4.2013 und zum Schriftsatz der CDU/CSU-Fraktion vom 3.5.2013
5. Stellungnahme vom 12.12.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 31.10.2013
Unglaublich ungeniert
(2013)
Der Verfassungsrechtier Hans Herbert von Arnim (Jg. 1939) hat in Bayern extreme Verschwendung und Missbrauch öffentlicher Gelder entdeckt. In seinem jüngsten Buch enthüllt er zudem, wie etablierte Parteien ihre Herrschaft gegen außerparlamentarische Konkurrenz abschotten: »Die Selbstbediener. Wie Bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen« (Heyne, 254 S., br., 12,90 €). Mit dem Autor sprach Karlen Vesper.
"Das ist mir unerklärlich"
(2013)
Im November 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte der Speyerer Staatsrechtier Hans Herbert von Arnim (DUV). Jetzt kämpfen er und 30 Kollegen mit einem öffentlichen Appell gegen eine drohende Drei-Prozent-Hürde. Unser Redakteur Stefan Keller hat den Juristen befragt.
Das Bundesverfassungsgericht kippte 2011 die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen: Eine Partei müsse auch dann ins EU-Parlament einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalte. Dieses Urteil hatte unter anderem der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim erwirkt; seine Klage hatten zahlreiche Staatsrechtslehrer unterstützt. Nun will der Bundestag offenbar eine Drei-Prozent-Hürde beschließen. Dagegen wenden sich Arnim, Professor in Speyer, und etliche seiner damaligen Unterstützer: Dem Bundestag sei es wegen des Urteils untersagt, eine neue Sperrklausel zu schaffen.