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Härte zeigen
(2021)
Der Griff in die Kasse
(2020)
Der böse Schein bleibt
(2018)
Parteien und Staat
(2018)
Zwei Übel auf einmal
(2017)
Wenn immer mehr Menschen glauben, Politik werde über ihre Köpfe hinweg gemacht und sei ihrem Einfluss entzogen - ist das ein populistischer Trugschluss? Oder ist der Eindruck der Bürger, sie seien entmachtet, womöglich zutreffend? Soviel Sprengstoff diese Fragen bergen, so analytisch-nüchtern geht der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim in seiner System-diagnose vor. Er belegt: Die Parteienherrschaft hat eine neue Qualität erreicht. Hinter der demokratischen Fassade haben die Parteien einen Machtapparat installiert, der der Volks-souveränität Hohn spricht und absolutistische Züge trägt. Arnim deckt auf, welcher Mittel und Methoden sich die politische Klasse bedient, um die Regeln zu ihrem eigenen Vorteil umzugestalten. Parteienherrschaft und Willkür wirksam zu begrenzen ist dringend geboten
Die jüngsten Blitzgesetze in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zeigen »beispielhaft«, wie Parlamente ihren finanziellen Status regeln und, um dies ungestört tun zu können, möglichst alle Kontrollen aushebeln. Da hierbei die Probleme sehr deutlich werden, die sich bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache stellen, erschien eine eingehendere Analyse der Gesetze – unter Einbeziehung von Materialien und Rechtsprechung – angezeigt. Sie zeigt, dass die Gesetze politisch und verfassungsrechtlich unhaltbar sind. Zugleich werden die Probleme allgemeinverständlich auf den Punkt gebracht.
Mit seiner neuen Rechtsprechung zur Höhe der Beamtenbesoldung verlangt der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts vom Gesetzgeber als Kompensat für fehlende inhaltliche Maßstäbe eine Begründung. Dafür kommen Indikatoren wie die Entwicklung von Preisen sowie anderweitigen Einkommen und Besoldungen in Betracht. Dadurch soll die Kontrolle durch Öffentlichkeit und Verfassungsgerichte erleichtert werden. Diese Rechtsprechung muss auch auf die Finanzierung von Fraktionen, parteinahen Stiftungen und Abgeordnetenmitarbeitern erstreckt werden, bei denen inhaltliche Maßstäbe ebenfalls völlig fehlen und wirksame Kontrollen erst recht notwendig sind. Die Begründung ergänzt damit den Gesetzesvorbehalt in seiner Funktion, die Kontrolle zu verbessern.
Neuere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrklauseln
und zu Hartz IV lenken den Blick - mit John Hart Ely - auf den Gesetzgebungsprozess. Bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache drohen demokratie- und rechtsstaatswidrige Verzerrungen. Diesen muss durch Gesetzesvorbehalt, obligatorische Mindestfristen, Begründungsobliegenheiten und Obergrenzen sowie durch eine strikte Gerichtskontrolle entgegengewirkt werden. Gegen die beharrenden Kräfte der Politik und ihre Eigeninteressen ist Recht allerdings nicht leicht durchzusetzen. Auch Sperrklauseln bei Bundestags- und Landtagswahlen erscheinen inzwischen anfechtbar.
1. Die Ast. hat eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch die Zuweisung staatlicher Finanzmittel an Fraktionen, politische Stiftungen sowie Abgeordnetenmitarbeiter der im Deutschen BT vertretenen Parteien nicht hinreichend dargelegt.
2. Da die Zuweisung nicht unmittelbar an die im BT vertretenen Parteien selbst, sondern an Dritte gezahlt wird, hätte bei einer Organklage gegen den Deutschen BT dargelegt werden müssen, dass dieser als Haushaltsgesetzgeber bereits durch die Bewilligung einer missbräuchlichen Verwendung der Mittel Vorschub geleistet habe.
3. Der Antrag ist bereits verfristet, soweit er sich gegen
eine seit den 1990er Jahren unveränderte Rechtslage richtet. (Nichtamtl. Leitsätze)
Beschwerdeschrift vom 27.8.2014
Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit:
1. Schriftsatz vom 16. September 2015
2. Schriftsatz vom 7. Oktober 2015
3. Schriftsatz vom 24. Oktober 2015
Sachstandsanfrage ans Bundesverfassungsgericht vom 23.12.2015
Dienstliche Äußerung des Richters Müller vom 8.6.2016 zum Ablehnungsantrag
Stellungnahme vom 16. 6. 2016 zur dienstlichen Äußerung des Richters Müller
Am 9. November 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die 5 %-Sperrklausel bei der Europawahl für verfassungswidrig. Am 7. Oktober 2013 unterschrieb Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz für eine 3 %-Sperrklausel, dem vorher fast alle Abgeordneten von COU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Grüne zugestimmt hatten. Die ÖDP und die Freien Wähler klagen dagegen. Als Prozess bevollmächtigter vertritt sie.
"Bezahlte Korruption"
(2014)
Der finanzielle Status hessischer Bürgermeister ist reformbedürftig. Der Verband der kommunalen Wahlbeamten in Hessen hatte mich deshalb schon vor längerem um ein Gutachten gebeten, das die Bezahlung und Versorgung hessischer Bürgermeister vor dem Hintergrund der Regelungen anderer Bundesländer analysiert und sinnvolle Reformvorschläge entwickelt. Dabei bot sich
auch ein Vergleich mit anderen vollbezahlten Repräsentanten des Volkes an: den Abgeordneten, die ebenfalls als direkt vom Volk gewählt gelten. Der Vergleich
zeigt: Bürgermeister lassen
Landtagsabgeordnete an politischer und rechtlicher Verantwortung und an demokratischer Legitimation
weit hinter sich; zudem sind sie arbeitsmäßig sehr viel stärker belastet. Der Status von Bürgermeistern ist eher dem von Ministern vergleichbar. Bürgermeister verdienen deshalb eine deutlich höhere Bezahlung. Bisher stellt ihre großzügige Versorgungsregelung einen gewissen Ausgleich dar. Die
darin – bei isolierter Betrachtung – steckende
Begünstigung von Bürgermeistern, die schon in jungen Jahren nach einer sechsjährigen Amtsperiode eine lebenslange Pension erhalten können, dürfte auf Dauer allerdings nicht zu halten sein. In den meisten
anderen Ländern herrschen strengere Voraussetzungen.
Beseitigt man das Privileg junger Bürgermeister in Hessen, muss andererseits die Besoldung entsprechend aufgestockt werden.
"Überversorgt, unterbezahlt"
(2014)
Martin Sonneborn nutzt nach dem Einzug ins EU-Parlament die öffentliche Bühne. Der Spitzenkandidat der "Partei" geht mit dem knappest möglichen Ergebnis an Wählerstimmen nach Brüssel. Ihm sollen 60 Kollegen folgen. Erklärtes Ziel: Möglichst viel Geld mitnehmen und im Wesentlichen die eigenen Rücktritte organisieren. Wahl- und Parteienrechtler Herbert von Arnim findet das nur begrenzt lustig.
Insgesamt gesehen, werden die politische, die wirtschaftliche und die mediale "Klasse" durch vier Merkmale gekennzeichnet:
- Das eigene Interesse an Macht, Posten, Geld und Einfluss dominiert, und zwar nicht nur wenn es direkt um den eigenen Status geht. Auch bei allen anderen Entscheidungen spielt die Frage mit hinein, wie sich das auf die eigene Situation auswirkt.
- Die Dominanz des eigenen Interesses wird kaschiert. Stattdessen wird das Gemeinwohl vorgeschoben - nach der Devise: Was gut ist für die CDU oder die Deutsche Bank oder die Bildzeitung, ist gut für Deutschland und Europa.
- Der Einfluss der Bürgerschaft, von der eine wirksame Kontrolle der politischen, der wirtschaftlichen und der medialen Klasse ausgehen könnte, wird minimalisiert.
- Die Kontrolle durch Medien und Gerichte erfolgt nur punktuell und kann schleichende systemische Wandlungen kaum erfassen, obwohl diese die Menschen als Bürger immer weiter ersticken. Das sieht man beispielhaft an der Eurokrise.
Daraus erwächst eine Real-Verfassung, die hinter der Formal-Verfassung des Grundgesetzes steht und die Abläufe weitgehend dirigiert.
Das System der Besoldung politischer Amts- und Mandatsträger hat der Idee nach die Form einer Gehaltspyramide, an deren Spitze der Bundespräsident steht. Tatsächlich haben sich die Bezüge aber erheblich auseinander entwickelt. Die Komplexität ist – auch wegen der Fülle der einschlägigen Regelungen – hoch, selbst wenn man sich auf den Bund, die EU und unter den Ländern auf Bayern konzentriert und jeweils vor allem die Grundgehälter ins Auge fasst.
Eine automatische Gehaltserhöhung – wer wünscht sich das nicht? Die
Bundestagsabgeordneten hatten aber nicht mit dem Widerstand des Bundespräsidenten gerechnet. Der will die geplante Anhebung der
Abgeordnetendiäten nun genau prüfen. Auch wenn Gauck damit recht spät dran ist, meint
Hans Herbert von Arnim: Das muss der Bundespräsident auch.
Vor das BVerfG wird das Gesetz nämlich niemand bringen. ...
Die Balance zwischen Macht und Politik die sich zunehmend zu Lasten der Bürger verschiebt, für die gerade die Politik eintreten sollte und von ihr gemachte "gute", ausgewogene Gesetze Zeugnis sein sollten, steht auf dem Prüfstand des nachstehenden Beitrags. Der Verfasser behandelt u.a. auch die Machterhaltungsstrategien aller politischen Akteure sowie die mitunter offenkundigen Kontrolldefizite.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrklauseln bei deutschen Europawahlen sind ungewöhnlich scharf kritisiert worden: sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Politik. Doch keines ihrer sachlich-inhaltlichen Argumente hält einer Überprüfung stand. Das zeigt die gründliche Durchsicht der wissenschaftlichen Stellungnahmen und der Minderheitsvoten, auf welche sich auch die Politik bezieht. Der Kern der Auseinandersetzung liegt denn auch darin, dass der Zweite Senat eine besonders intensive Prüfung von Sperrklauseln vornimmt, weil die Bundestagsmehrheit darüber »gewissermaßen in eigener Sache« beschließt, also dabei nicht unbefangen ist. Die darin liegende Einschränkung des Handlungsspielraums des Hohen Hauses scheint besonders zu stören. Eine solch intensive Prüfung durch das Gericht ist nun auch bei künftigen Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache zu erwarten, wenn die 5:3-Mehrheit, mit weicher das 5 %- und das 3 %-Urteil beschlossen wurden, auch nach dem Auswechseln zweier Mitglieder des Zweiten Senats weiterhin »hält«.
Die Europawahl2014 rückt die staatliche Politikfinanzierung
erneut in den Fokus. Die. nachfolgende Analyse und Kritik
zeigt, dass bei der Finanzierung von Abgeordneten, Parteien
und Stiftungen wichtige Prinzipien des EU-Rechts unbeachtet
bleiben, etwa das Recht auf Chancengleichheit der politischen
Parteien und der Subsidiaritätsgrundsatz.
Das neue Diätengesetz stockt die Entschädigung und die Altersversorgung von Bundestagsabge:ordneten in zwei Schritten um 10 Prozent auf und lehnt sie damit an die Bezüge von Bundesrichtern an. Zudem wird die Entschädigung an die Bruttolohnentwicklung angekoppelt und so einem Dynamisierungsautomatismus unterworfen. Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb hatte der Bundestag früher für ein ähnliches Projekt eine Grundgesetzänderung vorgesehen, der aber der Bundesrat seine Zustimmung versagte. Ausschussvorsitzenden wird - entgegen ständiger Rechtsprechung - ein Zusatzgehalt gewährt. Eine große Zahl weiterer verfassungsrechtlicher Problempunkte greift der Gesetzgeber nicht auf.
"Ein bürgernahes System"
(2014)
Interview mit Hans Herbert von Arnim zur Stadtratsarbeit in Speyer.
Speyers Stadtratsparteien verhandeln seit Wochen über die künftige Koalition. Derzeit sieht es danach aus, als wollten CDU und SPD die kommenden fünf Jahre zusammenarbeiten. Wie wichtig sind solche Bündnisse? Patrick Seiler hat dazu Professor Hans Herbert von Arnim befragt, den renommierten "Parteienkritiker" von der Deutschen Universität für Verwalttingswissenschaften in Speyer.
"Aberwitzige Überbezahlung"
(2014)
Mehr Kontrolle notwendig
(2014)
Verdienen Politiker zuviel?
(2014)
1. Klageschrift vom 9.10.2013
2. Statement bei Vorstellung der Klage auf der Pressekonferenz am 14.10.2013 in Berlin
3. Die Klage in der Presse:
Der Spiegel vom 14.10.2013
Mannheimer Morgen vom 27.2.2014
4. Stellungnahme vom 19.9.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 26.4.2013 und zum Schriftsatz der CDU/CSU-Fraktion vom 3.5.2013
5. Stellungnahme vom 12.12.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 31.10.2013
Unglaublich ungeniert
(2013)
Der Verfassungsrechtier Hans Herbert von Arnim (Jg. 1939) hat in Bayern extreme Verschwendung und Missbrauch öffentlicher Gelder entdeckt. In seinem jüngsten Buch enthüllt er zudem, wie etablierte Parteien ihre Herrschaft gegen außerparlamentarische Konkurrenz abschotten: »Die Selbstbediener. Wie Bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen« (Heyne, 254 S., br., 12,90 €). Mit dem Autor sprach Karlen Vesper.
Abgeordnete, die 6000-Euro-Kameras auf Steuerzahlerkosten kaufen, die sich zusammentun, um größtmögliche Kostenerstattung abzugreifen und andere Finanz-Kuriosa: Der Rechnungshof hat dem Landtag gehörig die Leviten gelesen. Wie soll's jetzt weitergehen? Die Staatszeitung fragte Heinrich Oberreuter und Hans Herbert von Arnim - einig waren sich die beiden jedenfalls darin: Die steuerfreie Aufwandspauschale gehört reformiert.
"Das ist mir unerklärlich"
(2013)
Im November 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte der Speyerer Staatsrechtier Hans Herbert von Arnim (DUV). Jetzt kämpfen er und 30 Kollegen mit einem öffentlichen Appell gegen eine drohende Drei-Prozent-Hürde. Unser Redakteur Stefan Keller hat den Juristen befragt.
Das Bundesverfassungsgericht kippte 2011 die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen: Eine Partei müsse auch dann ins EU-Parlament einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalte. Dieses Urteil hatte unter anderem der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim erwirkt; seine Klage hatten zahlreiche Staatsrechtslehrer unterstützt. Nun will der Bundestag offenbar eine Drei-Prozent-Hürde beschließen. Dagegen wenden sich Arnim, Professor in Speyer, und etliche seiner damaligen Unterstützer: Dem Bundestag sei es wegen des Urteils untersagt, eine neue Sperrklausel zu schaffen.
Der Staat als fette Beute
(2013)
Der Landtag hat im Frühjahr 2013 Reformen des finanziellen Status seiner Mitglieder beschlossen. Doch die vom Rechnungshof angemahnte Fortsetzung des Reformprozesses droht auf die Zeit nach der Landtagswahl und damit auf den St. Nimmerleinstag verschoben zu werden. Der Landtag verfolgt dabei eine ganz ähnliche Strategie wie der Bundestag, der eine Erhöhung seiner Diäten um fast 1000 Euro und ihre Dynamisierung ebenfalls erst nach der Wahl angehen will. ...
Die „Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts“ unter dem Vorsitz des früheren Bundesjustizministers Edzard Schmidt-Jortzig war im November 2011 vom Ältestenrat des Bundestags eingesetzt worden. Ihr Auftrag lautete, „Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die zukünftige Regelung der Altersversorgung von Abgeordneten nach Art. 48 III GG“ vorzulegen. Die Einsetzung erfolgte sozusagen zur Beruhigung. ...
Die Selbstbediener
(2013)
Teil 1: Politik: Macht, Missbrauch und Kontrolle
Teil 2: Versteckte Parteien! nanzierung: Fraktionen und persönliche Mitarbeiter von Abgeordneten
Teil 3: Trickreich an die Spitze: Die Bezahlung und Versorgung von Landtagsabgeordneten
Teil 4: Die Regierung: Stets vorne mit dabei
Teil 5: Die politische Klasse sichert sich ab: Mangelnde Kontrollen
Resümee: Wie sich die Bürger wehren können
Die Selbstbediener
(2013)
Teil 1: Politik: Macht, Missbrauch und Kontrolle
Teil 2: Versteckte Parteien! nanzierung: Fraktionen und persönliche Mitarbeiter von Abgeordneten
Teil 3: Trickreich an die Spitze: Die Bezahlung und Versorgung von Landtagsabgeordneten
Teil 4: Die Regierung: Stets vorne mit dabei
Teil 5: Die politische Klasse sichert sich ab: Mangelnde Kontrollen
Resümee: Wie sich die Bürger wehren können
1. Klageschrift vom 11.6.2012
2. Statement bei Vorstellung der Organklage der ÖDP auf der Pressekonferenz am 18. Juni 2012 in Karlsruhe
3. Schaubild: Entwicklung der Fraktionszuschüsse des Bundes (1965-2012) und der Zahlungen an Abgeordnetenmitarbeiter des Bundes (1969-2011) im Vergleich zur Entwicklung des Bruttoarbeitnehmerentgelts (1965-2011)
4. Die Klage in der Presse:
Süddeutsche Zeitung vom 18.6.2012
Tagesspiegel vom 1.7.2012
4. Stellungnahme vom 19.9.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 26.4.2013 und zum Schriftsatz der CDU/CSU-Fraktion vom 3.5.2013
5. Stellungnahme vom 12.12.2013 zum Schriftsatz des Bundestags vom 31.10.2013
6. Schriftsatz der ÖDP vom 7.1.2015
7. Schriftsatz der ÖDP vom 15.6.2015
8. Beschuss des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat) vom 15.7.2015 (2 BvE 4/12)
Demokratie ohne Durchblick?
(2012)
„Schon die bloße Möglichkeit der direkten Demokratie entfaltet ihre Wirkung“, sagt der renommierte Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim und nennt es "fleet in being". Beim Stadt-Dialog „Spannungsfeld Bürgerbeteiligung“ am 12. Juni in Frankfurt am Main bescheinigte von Arnim der Politik kein gutes Zeugnis. Sie habe sich in den letzten Jahren „die ganze Hand genommen“ und sei primär um den Machterhalt bemüht. Doch gebe es bei den Menschen ein neues demokratisches Selbstwertgefühl. Und genau dieses neue Selbstwertgefühl erklärt er nun genauer in INSIGHT.
Wulffs 200.000-Euro-Frage
(2012)
Der Bürger ist König
(2012)
Dürfen Bundestagsabgeordnete ihre Freifahrtberechtigung nur mandatsbezogen oder auch für sonstige Zwecke nutzen? Die Frage wird im staatsrechtlichen Schrifttum seit langem behandelt. Dabei ist zwischen Verfassungs- und einfachem Gesetzesrecht, zwischen Staats- und Steuerrecht zu unterscheiden. Neben der Frage des Ob-überhaupt stellt sich die weitere Frage, wie eine Privatnutzung steuerlich zu bewerten ist.
Über Widerstand
(2012)
Zwei vorzeitige Rücktritte und die dritte Wahl eines Bundespräsidenten in nicht einmal drei Jahren haben den Blick auf das Verfahren gelenkt, in welchem das Staatsoberhaupt in Deutschland bestellt wird. Ja, sie haben sogar die Frage aufgeworfen, ob die Republik überhaupt noch einen Bundespräsidenten braucht. Der jüngste Rücktritt hat darüber hinaus den finanziellen Status ehemaliger Präsidenten in den Fokus gerückt. Ein "Ehrensold", lebenslang in voller Höhe des Amtsgehalts, für einen 52-Jährigen, der nur 20 Monate amtiert hat und in Unehren ausgeschieden ist, hat heftige öffentliche Diskussionen hervorgerufen und dazu veranlasst, die Voraussetzungen des Ehrensolds genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Frage, wie es zu der für deutsche Amtsträger einmaligen Hundert-Prozent-Regelung kommen konnte, verlangt ebenfalls eine Antwort. Zugleich ist die konkrete Entscheidung des Bundespräsidialamts, Christian Wulff den Ehrensold zu gewähren, zu überprüfen und die noch ausstehende Entscheidung über die nachamtliche Ausstattung, die ExPräsidenten üblicherweise gewährt wird, zu erörtern.
Hier soll die Berechtigung einer begrenzten staatlichen arteienfinanzierung keineswegs in Frage gestellt werden. Sie kann ein gewisses Gegengewicht zur Macht der Exekutive und der Wirtschaft bilden. Heute geht es aber nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie, das Wieviel und das Wofür. Das zentrale Problem ist die mangelnde Kontrolle der in eigener Sache entscheidenden Parlamente bei gleichzeitig leichter Verfügbarkeit der Mittel und großer Versuchung zum Missbrauch. Die Reformbereitschaft, ja überhaupt die Erkenntnis der Probleme, wird bisher dadurch blockiert, dass die etablierten Demokratietheorien ihre normativen Standards senken, um sie der Entwicklung anzupassen, oder die Entwicklung völlig ignorieren. Auch die Staatsrechtslehre hat in ihrer Hauptrichtung die Probleme noch nicht erkannt. Sie konzentriert sich immer noch auf die formalen Parteien und übersieht dabei das rasante Wachstum der „Parteien im Staat“.
Da die Politik die nötige Transparenz und Kontrolle von selbst kaum einführen wird, wird einmal mehr das BVerfG eingreifen müssen. Nachdem das Gericht in seinem Urteil zur Fünfprozentklausel bei Europawahlen vom 9.11.2011 die
Kartellparteien im Bundestag nachdrücklich kritisiert und bestätigt hat, dass es auch in Zukunft bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache besonders streng kontrollieren wird, dürfte ein Eingreifen auch hinsichtlich Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeitern und Parteistiftungen nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Was aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 5-Prozent-Klausel bei Europawahlen folgt
(2012)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 5-ProzentKlausel bei Europawahlen setzt die strenge Kontrolle von Wahl- und Parteienfinanzierungsgesetzen durch den Zweiten Senat fort. Aus den Gründen dieser Entscheidung lassen sich Hinweise für die Beurteilung des neuen Bundestagswahlgesetzes entnehmen. Zusätzlich gibt das Urteil Fingerzeige für die rechtliche Einschätzung der "Parteien im Parlament", die aufgrund ihrer allzu großzügigen, selbst bewilligten Staatsfinanzierung immer mehr Parteiaufgahen übernehmen.
Bundespräsident Christian Wulff erhielte im Falle seines Rücktritts – entgegen verbreiteter Meinung – keinen „Ehrensold“, es sei denn, die Bundesregierung würde dem Gesetz Gewalt antun. Als Steuerzahler können wir also aufatmen. Ein lebenslanger Ehrensold in Höhe des vollen Gehalts nach 1 1/2jähriger Amtszeit eines 52jährigen Bundespräsidenten, der dem Amt keine Ehre gemacht hat, erschiene vielen als grob unangemessen. Als Bürger aber bleiben wir enttäuscht und Politikerverdrossen. Denn da Wulff auch seine Ministerpräsidenten- und Abgeordnetenpension erst später erhält, er im Falle eines Rücktritts also ziemlich mittellos dastehen würde, wird nun klar, warum er so hartnäckig an seinem Amt festhält und freiwillig kaum zum Rücktritt bereit sein dürfte. Wir werden ihn nicht los, auch wenn er sich für sein Amt disqualifiziert hat. Vor einem Dilemma steht auch Bundeskanzlerin Angela Merkel: Entweder verbiegt sie das Gesetz und verspricht Wulff doch noch den Ehrensold oder sie muss ihn weiter als Bundespräsidenten ertragen, auch wenn er zur politischen Belastung wird. Die auch finanzielle – Abhängigkeit von der Bundeskanzlerin nimmt dem Bundespräsidenten nun erst recht die für sein Amt unerlässliche Unabhängigkeit und schadet seinem Ansehen zusätzlich.
Bundespräsident Wulff erhielt in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident einen Kredit von 500 000 Euro von dem befreundeten Ehepaar Geerkens. Dieser Kredit, der in Zusammenhang mit anderen Fällen von Gunsterweisen durch Geerkens und andere finanziell potente Freunde Wulffs - seit einiger Zeit öffentlkh diskutiert wird, soll hier in den Gesamtzusammenhang gestellt und einer juristischen Wertung unterzogen werden.
Der Staat sind wir
(2011)