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Wahl ohne Auswahl
(2003)
1. Das unbekannte Wesen "Wahlrecht"
2. Starre Wahllisten entmündigen die Wähler
3. Wahl durch die Hintertür
4. In Parteihochburgen: Diktat der Parteien
5. Die meisten sind in Wahrheit schon."gewählt"
6. Zur Methodik
7. Fatale Konsequenzen
8. Volksvertretung ohne Volk - Parlament ohne Legitimation
9. Reformen sind überfällig
Die Würdigung des Reformvorschlags, dessen Kern die Direktwahl des Ministerpräsidenten ist, fällt insgesamt positiv aus. Dahin geht auch die überwiegende Meinung im wissenschaftlichen Schrifttum. Ablehnende Äußerungen aus der Praxis beruhen hauptsächlich auf momentanen parteipolitischen Erwägungen und sind deshalb nicht überzubewerten. Die Durchsetzung einer entsprechenden Reform könnte durch Volksbegehren und Volksentscheid erfolgen. Die Bürger wollen in ihrer großen Mehrheit ihre Exekutivspitzen direkt wählen. Das wissen wir aus Umfragen und dem Referendum über die Einfiihrung der Direktwahlen von Bürgermeistern und Landräten in Hessen. Auf diese Weise ließe sich also das sachlich Sinnvolle mit dem massenpsychologisch Wirksamen verbinden und eine grundlegende institutionelle Reform verwirklichen. Gelingt dies nur in einem Land, könnte dies wie ein demokratischer "Urknall" wirken und Reformer auch in anderen Ländern und im Bund ermutigen.
Parteienfinanzierung
(1988)
Parteien und Staat
(2018)
Die Mehrheitswahl erlaubt in der Regel mehr Bürgerpartizipation (Regieren
durch das Volk) als die Verhältniswahl, wenn man richtigerweise nicht nur auf die Zusammensetzung des Parlaments abstellt, sondern auf die wichtigere Regierungsbildung. Auch hinsichtlich des Maßstabs Regieren für das Volk pflegt die Mehrheitswahl der Verhältniswahl überlegen zu sein. Die Härten für kleine Parteien, die bei Einführung der Mehrheitswahl entstehen, können durch ein Mischsystem gelindert werden. Da der Gesetzgeber über die Systemfrage in eigener Sache entscheidet, hat eine dahingehende Reform nur in Zeiten großer Koalitionen Aussicht auf Erfolg – ebenfalls soweit das Parlament selbst darüber entscheidet. In den Bundesländern besteht mit der Volksgesetzgebung allerdings ein Alternativverfahren, mit dem man die Mehrheitswahl – am Parlament vorbei – mit Volksbegehren und Volksentscheid einführen könnte. Dasselbe gilt für die Direktwahl von Ministerpräsidenten, die ebenfalls eine Form der Mehrheitswahl darstellt und auch eine Reihe von Vorzügen aufweist.