Das Rechtsgutachten untersucht Diskriminierungen und Diskriminierungsrisiken des Jungen Alters im Zivilrechtsverkehr, also dem vom Abschnitt 3 des AGG abgedeckten Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Das Rechtsgutachten trägt aber nicht die Kinderrechte lediglich zusammen, sondern untersucht vielmehr die jeweiligen Normen und deren Rechtsanwendung durch die Gerichte diskriminierungsrechtlich, identifi-ziert Schutzlücken und unterbreitet Vorschläge, wie diese Schutzlücken geschlossen werden können.
Die Debatte um die Verankerung von Kindergrundrechten im Grundgesetz ist in jüngerer Zeit in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit geraten. Weitgehend unter dem Radar blieben je-doch ganz alltägliche Situationen, in denen sich Kinder oder Eltern Benachteiligungen ausge-setzt sehen, die von Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt über den Zugang zu Hotels bis hin zum Respekt für die kindliche Autonomie bei der medizinischen Behandlung reichen. Das Rechtsgutachten geht der Frage nach, ob und inwiefern Kinder bzw. Eltern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (2 Abs. 1 Nr. 8 AGG) vor Benachteili-gungen geschützt sind und welche Maßnahmen geboten sind, um Diskriminierungsrisiken rechtssicher ausschließen zu können.
In Politik und Gesellschaft ist das Bekenntnis zu den Rechten von Kindern und zur Notwen-digkeit ihres Schutzes omnipräsent. Dies zeigen die Debatten um die Rechte der nachwach-senden Generationen im Rahmen der Klimapolitik oder um die Verankerung von Kinder-grundrechten im Grundgesetz. Weitgehend unter dem Radar bleiben jedoch alltägliche Situa-tionen, in denen sich Kinder und Eltern Benachteiligungen ausgesetzt sehen. Im Zusammen-hang mit § 1 AGG erfahren nur Benachteiligungen aufgrund hohen Alters in Rechtsprechung und Literatur viel Aufmerksamkeit. Der Beitrag geht der Frage nach, ob und inwiefern Kinder bzw. Eltern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen vor Be-nachteiligungen geschützt sind und stellt Maßnahmen zur Bewältigung bestehender Defizite dar.