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Öffentlichkeit und Demokratie sind zwei Seiten derselben Medaille. Staatliches Handeln le-gitimiert sich auch aus der Sichtbarkeit seiner Entscheidungsergebnisse. Nur so ist gewähr-leistet, dass eine freie und qualifizierte öffentliche Meinung entstehen kann. Der Presse kommt dabei eine Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern zu. Verschließt sich der Staat ihr, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Legitimität. Bundes-präsidiale Gnadenakte stellen nach dem jüngsten Urteil des OVG Berlin-Brandenburg v. 4.4.2024 (Az. 6 B 18/22) einen solchen „pressefreien Raum“ dar. Mit dem vorliegenden Bei-trag setzt sich der Autor kritisch mit dieser Entscheidung auseinander.
Daten der öffentlichen Hand sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Zivilgesell-schaft und der digitalen Wirtschaft gerückt: Zugang und Nutzung derselben fördern demo-kratische Transparenz und stimulieren zunehmend digital basierte Geschäftsmodelle, die Innovation und Wohlstand versprechen.... So wurde das Informationsweiterverwendungs-gesetz am 23.7.2021 durch das Datennutzungsgesetz (DNG) abgelöst. Dem DNG widmet sich nun Heiko Richter in einer Neuauflage seines bei C. H. Beck erschienenen Kommentars.
Intelligente Mobilitätssysteme verheißen, den öffentlichen und privaten Verkehr nahtlos zu einem übergreifenden Verkehrsökosystem zu verknüpfen. Ob das gelingt, hängt jedoch ent-scheidend von der verfügbaren Datenbasis ab. Der Entwurf für ein Mobilitätsdatengesetz (MDG) soll dafür die rechtlichen Weichen stellen. Der Beitrag skizziert sein normatives Grund-konzept und entwickelt ergänzende Lösungsansätze, um Datenschutz und Datennutzen im Mobilitätssektor miteinander zu versöhnen.
Über 1.500 Unternehmen in Deutschland sind in kommunaler Hand. Sie hüten einen sehr werthaltigen Datenschatz. In welchem Umfang sie diesen intra- und interorganisatorisch nutzen dürfen und inwieweit sie Dritten eine Nutzung gestatten müssen, ist für ihre Ge-schäftsmodelle von immer größerer Bedeutung. Den normativen Spielraum, in dem sie
sich insoweit bewegen, steckt seit dem Jahr 2021 das Datennutzungsgesetz (DNG) ab. Es sieht zwei unterschiedlich invasive Regelungsregime vor: Öffentliche Stellen unterliegen strengeren Vorgaben als Unternehmen der Daseinsvorsorge.
Kommunale Unternehmen können sowohl in die eine als auch in die andere Kategorie fal-len. Wann sie welcher Gruppe zuzuordnen sind, sagt das Gesetz aber nicht klar. Die daraus erwachsenden Folgen sind gravierend. Der Beitrag entwickelt Antworten auf die offenen Fragen.
Über 1.500 Unternehmen in Deutschland sind in kommunaler Hand. Sie hüten einen sehr werthaltigen Datenschatz. In welchem Umfang sie diesen intra- und interorganisatorisch nutzen dürfen und inwieweit sie Dritten eine Nutzung gestatten müssen, ist für ihre Ge-schäftsmodelle von immer größerer Bedeutung. Den normativen Spielraum, in dem sie
sich insoweit bewegen, steckt seit dem Jahr 2021 das Datennutzungsgesetz (DNG) ab. Es sieht zwei unterschiedlich invasive Regelungsregime vor: Öffentliche Stellen unterliegen strengeren Vorgaben als Unternehmen der Daseinsvorsorge.
Kommunale Unternehmen können sowohl in die eine als auch in die andere Kategorie fal-len. Wann sie welcher Gruppe zuzuordnen sind, sagt das Gesetz aber nicht klar. Die daraus erwachsenden Folgen sind gravierend. Der Beitrag entwickelt Antworten auf die offenen Fragen.