Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann)
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Die Festschrift ist dem Speyerer Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Heinrich Siedentopf von Freunden, Kollegen und Schülern zum 70. Geburtstag gewidmet. Ein Aufenthalt an der École Nationale d'Administration in Paris prägte sein Habilitationsthema "Regierungsführung und Ressortführung in Frankreich - Zur Organisation und Funktion der Cabinets ministériels" und führte ihn zu einer grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Laufbahn. Mit seinen Gastprofessuren in Aix-en-Provence und Singapur sowie den Vortragsreisen und Beratungs-einsätzen in Sri Lanka, Pakistan, Indien, Thailand und China hat er die Internationalität der Verwaltungswissenschaft nachhaltig geprägt. Das hohe Ansehen und die große Wert-schätzung, die sich Heinrich Siedentopf im In- und Ausland erworben hat, kommen in zahlreichen Ehrungen sowie in einer Reihe ihm angetragener Funktionen - wie dem Vorsitz im Wissenschaftlichen Beirat des Europäischen Instituts für Öffentliche Verwaltung in Maastricht und der Präsidentschaft der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften - zum Ausdruck.
Zentrale Themen in Forschung und Lehre waren für Heinrich Siedentopf neben seinen europabezogenen Schwerpunkten der öffentliche Dienst, Personalmanagement, Regierungsorganisation sowie Kommunalverwaltung und Dezentralisierung. Den Diskurs zwischen Disziplinen und über nationale Grenzen hinweg hat er ferner als Herausgeber und Schriftleiter der dem Öffentlichen Recht und der Verwaltungswissenschaft gewidmeten Fachzeitschrift "Die Öffentliche Verwaltung" (DÖV) gefördert.
Die Festschrift spiegelt das vielfältige wissenschaftliche Wirken Heinrich Siedentopfs wider. Ihre Beiträge schlagen eine Brücke zwischen Theorie und Praxis der Verwaltung; gleichzeitig liefern sie über den nationalen Aspekt hinaus einen Einblick in die internationale Diskussion der Verwaltungswissenschaft.
Verwaltung im Rechtsstaat
(2002)
In der Zeit vom 28. bis 30. Oktober 1992 fand in Barcelona das vierte gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mti der Escola d'Administració Pública de Catalunya statt. Grundlage der gemeinsamen Tagungen ist ein im Juni 1987 zwischen beiden Einrichtungen geschlossenes Kooperationsabkommen.
In diesem Jahr lag es nahe, die Tagung den durch die deutsche Vereinigung ausgelösten grundlegenden Gesetzesreformvorhaben in der Bundesrepublik zu widmen. Dazu zählen die Maßnahmen zur Beschleunigung der Verkehrswegeplanung ebenso wie die Beratungen zur Änderung des Grundgesetzes udn die Verfassunggebung in den neuen Ländern.
Das Thema dieses Buches liegt im Grenzbereich von Staatstheorie, Verfassungslehre und vergleichender Verfassungsrechtsdogmatik. In einem ersten Teil zeichnet der Verfasser die Entstehung der Staatsziele des modernen Verfassungsstaats von den mittelalterlichen Fürstenspiegeln bis zu den Staatszielvorstellungen des ausgehenden 20. Jahrhunderts nach. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die Wechselwirkung zwischen Staatstheorie und positivem Verfassungsrecht. In einer rechtsvergleichenden Bestandsaufnahme identifiziert und analysiert er in den modernen demokratischen Verfassungen fünf Grundstaatsziele: materielle Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, Kulturstaatlichkeit, Friedensstaatlichkeit und Umweltstaatlichkeit. Er zeigt, daß die Ausformung dieser Grundstaatsziele zunehmend durch das Völkerrecht, auf europäischer Ebene auch durch supranationales Recht bestimmt wird. Für eine Weiterentwicklung des Staatszieldiskurses arbeitet er Rationalitätskriterien heraus. In einem zweiten Teil befaßt sich der Verfasser mit Staatszielbestimmungen als einer spezifischen Kategorie von Verfassungsnormen, welche die Staatsgewalt auf die Verfolgung eines bestimmten Ziels rechtsverbindlich verpflichten, ohne dem Bürger subjektive Rechts zu gewähren. Diese Normkategorie hat seit Mitte des 20. Jahrhunderts in immer mehr Verfassungen Eingang gefunden. Sie eignet sich besonders für die verfassungsrechtliche Normierung von Zielsetzungen mittleren Abstraktionsgrads. Der Verfasser entwirft eine allgemeine Dogmatik der Staatszielbestimmungen und bezieht dabei ausländische Literatur und Rechtsprechung ein. Er untersucht neben der Herkunft, der Struktur und den Rechtswirkungen dieser Normen auch die Instrumente und Formen ihrer Verwirklichung.
Reform des Finanzausgleichs
(2016)
Rechtsvergleichung
(2020)
Verfolgen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Umsetzung des Unionsrechts unterschiedliche Anpassungsstrategien oder lassen sich die jeweiligen Regelungen zur Umsetzung eher situativ deuten? Der vorliegende Band untersucht in einem ersten Teil, welche Veränderungen in der Verwaltungsorganisation und dem Verwaltungsverfahren die Umsetzung von Richtlinien aus dem Bereich des Umweltschutzes in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten bewirkt hat. Der zweite Teil befasst sich daran anknüpfend speziell mit der Transformationswirkung von Richtlinien auf die nationale Regulierungsverwaltung im Energiesektor. Der Band versteht sich als ein Beitrag zur EU-Implementationsforschung.
Kultur im Verfassungsstaat
(2006)
Das Handbuch zeichnet die Entwicklung des gerichtlichen Verwaltungsrechtsschutzes vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart vor dem jeweiligen politischen, sozialen und rechts-kulturellen Hintergrund nach, deutet sie und ordnet sie im europäischen Vergleich ein. Zugleich werden den Lesern die maßgeblichen Primärquellen zugänglich gemacht. Dazu wird die historische Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Europa in Länderberichten nachgezeichnet; Querschnittsanalysen sowie Beiträge zum Rechtsschutz auf europäischer und internationaler Ebene eröffnen eine übergreifende Perspektive. Erstmals analysiert das Handbuch dabei systematisch alle in Deutschland eingeführten Systeme der Verwaltungsgerichtsbarkeit, von Baden (1864) bis Bremen (1924). Vorangestellt sind Beiträge zu den Formen der Verwaltungskontrolle auf Reichsebene einschließlich ihrer Ursprünge sowie die Vorgeschichte in den Ländern. Auch die Besatzungszeit und die Zusammenführung der verschiedenen Traditionen in der Verwaltungsgerichtsordnung werden einschließlich der nachfolgenden Reformetappen ausführlich behandelt. Die Entwicklung des Verwaltungs-rechtsschutzes in anderen europäischen Staaten wird bis hin zur Gegenwart ebenfalls in Einzeldarstellungen präsentiert und durch Vergleichs- und Querschnittsanalysen eingeord-net. Über den Titel des Handbuchs hinaus wird der Blick auf ausgewählte, mit Europa in engem Rezeptionszusammenhang stehende Systeme des Verwaltungsrechtsschutzes erweitert. Der praktische Nutzen des Handbuchs wird dadurch erhöht, dass Originalquellen über die Errichtung, die Zuständigkeiten und das Verfahren der Verwaltungsgerichte abgedruckt sind. Das mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz edierte Werk, mit dem mehrere Länder erstmals eine Geschichtsschreibung ihrer Verwaltungsgerichtsbarkeit erhalten, vereint fachlich ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Praxis.
Teil I Vorgeschichte.- Teil II Die Entwicklung bis 1945.- Teil III Die Entwicklung der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit bis zur Gegenwart.- Teil IV Verwaltungsrechtsschutz in ausgewählten europäischen Staaten.- Teil V Verwaltungsrechtsschutz in Amerika.- Teil VI Übergreifende Entwicklungen und Perspektiven.- Quellensammlung.
Gute Rechtsetzung
(2015)
Erstaunlicherweise ist über die „Tragweite" von Grundrechten bis heute recht
wenig geschrieben worden. Der Begriff wird in Art. 52 Abs. 3 der EU-Grundrechtecharta verwendet und verweist auf einen Bestandteil der Rechte aus der Europaischen
Menschenrechtskonvention, die von der Charta ubemommen
wurden. Seine Verwendung in diesem Zusammenhang bietet Anlass fur Überlegungen
über die Stellung der Grundrechte im Unionsrecht, welche mit dem Lissabonner
Vertrag und vor allem der Grundrechtecharta eine neue Dimension erhalten haben
dürfte.
Folgenforschung und Recht
(2002)
Folgen von Folgenforschung
(2002)
Die Emeritierung von Universitätsprofessor Dr. Carl Böhret war für das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer willkommener Anlass, ihn durch ein Symposium zu einem der Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Wirkens zu ehren. Carl Böhret hat das Profil der Institutsforschung sowohl während seiner Amtszeit als Geschäftsführender Direktor als auch durch seine vielbeachteten Forschungsvorhaben nachhaltig mitgeprägt. Er hat es dabei immer in besonderer Weise verstanden, Wissenschaft und Praxis zu einem fruchtbaren Dialog zusammenzuführen. In diesem Sinne nahmen an dem vorliegend dokumentierten Symposium Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung teil, die Carl Böhret als Kollegen, Schüler, ehemalige Mitarbeiter, Kooperationspartner in der Forschung oder als langjährige Gesprächspartner in der Politikberatung verbunden sind, viele davon freundschaftlich.
Abgedruckt sind nachfolgend die Referate sowie die Beiträge zur Podiumsdiskussion. Was der Band nicht wiedergibt: An beiden Tagen des Symposiums, dem 16. und dem 17. November 2001, schlossen sich den Vorträgen lebhafte Diskussionen an, deren Reiz in dem Perspektivreichtum der vertretenen unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen und Praxiserfahrungen lag.