Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann)
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Kultur im Verfassungsstaat
(2006)
Artikel "Volk (J)"
(2006)
Demokratie in Europa
(2005)
Die Festschrift ist dem Speyerer Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Heinrich Siedentopf von Freunden, Kollegen und Schülern zum 70. Geburtstag gewidmet. Ein Aufenthalt an der École Nationale d'Administration in Paris prägte sein Habilitationsthema "Regierungsführung und Ressortführung in Frankreich - Zur Organisation und Funktion der Cabinets ministériels" und führte ihn zu einer grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Laufbahn. Mit seinen Gastprofessuren in Aix-en-Provence und Singapur sowie den Vortragsreisen und Beratungs-einsätzen in Sri Lanka, Pakistan, Indien, Thailand und China hat er die Internationalität der Verwaltungswissenschaft nachhaltig geprägt. Das hohe Ansehen und die große Wert-schätzung, die sich Heinrich Siedentopf im In- und Ausland erworben hat, kommen in zahlreichen Ehrungen sowie in einer Reihe ihm angetragener Funktionen - wie dem Vorsitz im Wissenschaftlichen Beirat des Europäischen Instituts für Öffentliche Verwaltung in Maastricht und der Präsidentschaft der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften - zum Ausdruck.
Zentrale Themen in Forschung und Lehre waren für Heinrich Siedentopf neben seinen europabezogenen Schwerpunkten der öffentliche Dienst, Personalmanagement, Regierungsorganisation sowie Kommunalverwaltung und Dezentralisierung. Den Diskurs zwischen Disziplinen und über nationale Grenzen hinweg hat er ferner als Herausgeber und Schriftleiter der dem Öffentlichen Recht und der Verwaltungswissenschaft gewidmeten Fachzeitschrift "Die Öffentliche Verwaltung" (DÖV) gefördert.
Die Festschrift spiegelt das vielfältige wissenschaftliche Wirken Heinrich Siedentopfs wider. Ihre Beiträge schlagen eine Brücke zwischen Theorie und Praxis der Verwaltung; gleichzeitig liefern sie über den nationalen Aspekt hinaus einen Einblick in die internationale Diskussion der Verwaltungswissenschaft.
35 Jahre Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes sind Anlass, eine kritische Bilanz zu ziehen und eine Weiterentwicklung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts in Deutschland in den Blick zu nehmen. Der vorliegende Band führt dazu Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis zusammen.
Einzelanalysen legen Vorzüge und Defizite des Verwaltungsverfahrensgesetzes aus der Sicht der Rechtsanwender offen. Beiträge zu Fragen der Reform des Verwaltungsverfahrensgeset-zes befassen sich mit rechtlichen Instrumenten zur Effizienzsteigerung des Verwaltungshan-delns sowie mit der Ausgestaltung bislang nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelter Verfahrenstypen, was zugleich Fragen nach Möglichkeiten und Grenzen einer allgemeinen Kodifizierung aufwirft. Mit Blick auf den europäischen Verwaltungsverbund werden die wachsenden Interdependenzen zwischen dem nationalen Verwaltungsverfahrensrecht einerseits und dem Recht der Europäischen Union andererseits beleuchtet. Beiträge zum Stand der Entwicklung in ausgewählten europäischen Staaten und eine rechtsvergleichende Analyse helfen, das deutsche Recht in den europäischen Kontext einzuordnen, in dem das Verwaltungsverfahrensgesetz bereits zu den älteren Kodifikationen gehört. Grundsätzliche Überlegungen zur Frage, ob und gegebenenfalls wie dem Handeln unter Bedingungen der Ungewissheit und der Herausbildung neuer, dynamischer Steuerungsformen im Rahmen eines weiter zu entwickelnden Verwaltungsverfahrensrecht Rechnung getragen werden kann, zeigen die Notwendigkeit, bei der Suche nach innovativen Lösungen auch unkonventionelle Wege zu gehen.
In the field of public procurement EU law has deeply regulated not only the awarding procedures of public contracts of works, supplies or services (and since 2014 of concession contracts) but also the related review mechanisms. EU directives allow member states to decide upon the identification of the “bodies responsible for review procedures” (breviter “review bodies”) in charge of determining a possible breach of public procurement directives and whether such review bodies should or should not be judicial in character.
The essay focuses on the comparison between the implementation given to those rules by the German law, especially regarding the Vergabekammern (“Public procurement tribunals”), which are non-judicial review bodies in charge of first instance decisions, and by Italian law, where the new pre-litigation advice of ANAC (i.e. Italian Anti-Corruption Authority) has been introduced since 2016, in addition to the traditional judicial remedies, as an optional and ancillary non-judicial remedy.
Erstaunlicherweise ist über die „Tragweite" von Grundrechten bis heute recht
wenig geschrieben worden. Der Begriff wird in Art. 52 Abs. 3 der EU-Grundrechtecharta verwendet und verweist auf einen Bestandteil der Rechte aus der Europaischen
Menschenrechtskonvention, die von der Charta ubemommen
wurden. Seine Verwendung in diesem Zusammenhang bietet Anlass fur Überlegungen
über die Stellung der Grundrechte im Unionsrecht, welche mit dem Lissabonner
Vertrag und vor allem der Grundrechtecharta eine neue Dimension erhalten haben
dürfte.