Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann)
Refine
Year of publication
Document Type
- Book (47) (remove)
Language
- German (35)
- English (6)
- Other Language (2)
- Multiple languages (2)
- French (1)
- Spanish (1)
Is part of the Bibliography
- no (47)
Keywords
- Deutschland (1)
- Energie (1)
- Europa (1)
- Geschichte (1)
- Justitiabilität (1)
- Reversibilität (1)
- Richtlinienumsetzung (1)
- Richtlinienumsetzung Verwaltungsverbund Umwelt- und Energierecht (1)
- Soziale Rechte (1)
- Umwelt (1)
Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (47)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (4)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
Das Handbuch zeichnet die Entwicklung des gerichtlichen Verwaltungsrechtsschutzes vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart vor dem jeweiligen politischen, sozialen und rechts-kulturellen Hintergrund nach, deutet sie und ordnet sie im europäischen Vergleich ein. Zugleich werden den Lesern die maßgeblichen Primärquellen zugänglich gemacht. Dazu wird die historische Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Europa in Länderberichten nachgezeichnet; Querschnittsanalysen sowie Beiträge zum Rechtsschutz auf europäischer und internationaler Ebene eröffnen eine übergreifende Perspektive. Erstmals analysiert das Handbuch dabei systematisch alle in Deutschland eingeführten Systeme der Verwaltungsgerichtsbarkeit, von Baden (1864) bis Bremen (1924). Vorangestellt sind Beiträge zu den Formen der Verwaltungskontrolle auf Reichsebene einschließlich ihrer Ursprünge sowie die Vorgeschichte in den Ländern. Auch die Besatzungszeit und die Zusammenführung der verschiedenen Traditionen in der Verwaltungsgerichtsordnung werden einschließlich der nachfolgenden Reformetappen ausführlich behandelt. Die Entwicklung des Verwaltungs-rechtsschutzes in anderen europäischen Staaten wird bis hin zur Gegenwart ebenfalls in Einzeldarstellungen präsentiert und durch Vergleichs- und Querschnittsanalysen eingeord-net. Über den Titel des Handbuchs hinaus wird der Blick auf ausgewählte, mit Europa in engem Rezeptionszusammenhang stehende Systeme des Verwaltungsrechtsschutzes erweitert. Der praktische Nutzen des Handbuchs wird dadurch erhöht, dass Originalquellen über die Errichtung, die Zuständigkeiten und das Verfahren der Verwaltungsgerichte abgedruckt sind. Das mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz edierte Werk, mit dem mehrere Länder erstmals eine Geschichtsschreibung ihrer Verwaltungsgerichtsbarkeit erhalten, vereint fachlich ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Praxis.
Teil I Vorgeschichte.- Teil II Die Entwicklung bis 1945.- Teil III Die Entwicklung der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit bis zur Gegenwart.- Teil IV Verwaltungsrechtsschutz in ausgewählten europäischen Staaten.- Teil V Verwaltungsrechtsschutz in Amerika.- Teil VI Übergreifende Entwicklungen und Perspektiven.- Quellensammlung.
Verfolgen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Umsetzung des Unionsrechts unterschiedliche Anpassungsstrategien oder lassen sich die jeweiligen Regelungen zur Umsetzung eher situativ deuten? Der vorliegende Band untersucht in einem ersten Teil, welche Veränderungen in der Verwaltungsorganisation und dem Verwaltungsverfahren die Umsetzung von Richtlinien aus dem Bereich des Umweltschutzes in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten bewirkt hat. Der zweite Teil befasst sich daran anknüpfend speziell mit der Transformationswirkung von Richtlinien auf die nationale Regulierungsverwaltung im Energiesektor. Der Band versteht sich als ein Beitrag zur EU-Implementationsforschung.
Demokratie in Europa
(2005)
Die Festschrift ist dem Speyerer Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Heinrich Siedentopf von Freunden, Kollegen und Schülern zum 70. Geburtstag gewidmet. Ein Aufenthalt an der École Nationale d'Administration in Paris prägte sein Habilitationsthema "Regierungsführung und Ressortführung in Frankreich - Zur Organisation und Funktion der Cabinets ministériels" und führte ihn zu einer grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Laufbahn. Mit seinen Gastprofessuren in Aix-en-Provence und Singapur sowie den Vortragsreisen und Beratungs-einsätzen in Sri Lanka, Pakistan, Indien, Thailand und China hat er die Internationalität der Verwaltungswissenschaft nachhaltig geprägt. Das hohe Ansehen und die große Wert-schätzung, die sich Heinrich Siedentopf im In- und Ausland erworben hat, kommen in zahlreichen Ehrungen sowie in einer Reihe ihm angetragener Funktionen - wie dem Vorsitz im Wissenschaftlichen Beirat des Europäischen Instituts für Öffentliche Verwaltung in Maastricht und der Präsidentschaft der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften - zum Ausdruck.
Zentrale Themen in Forschung und Lehre waren für Heinrich Siedentopf neben seinen europabezogenen Schwerpunkten der öffentliche Dienst, Personalmanagement, Regierungsorganisation sowie Kommunalverwaltung und Dezentralisierung. Den Diskurs zwischen Disziplinen und über nationale Grenzen hinweg hat er ferner als Herausgeber und Schriftleiter der dem Öffentlichen Recht und der Verwaltungswissenschaft gewidmeten Fachzeitschrift "Die Öffentliche Verwaltung" (DÖV) gefördert.
Die Festschrift spiegelt das vielfältige wissenschaftliche Wirken Heinrich Siedentopfs wider. Ihre Beiträge schlagen eine Brücke zwischen Theorie und Praxis der Verwaltung; gleichzeitig liefern sie über den nationalen Aspekt hinaus einen Einblick in die internationale Diskussion der Verwaltungswissenschaft.
35 Jahre Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes sind Anlass, eine kritische Bilanz zu ziehen und eine Weiterentwicklung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts in Deutschland in den Blick zu nehmen. Der vorliegende Band führt dazu Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis zusammen.
Einzelanalysen legen Vorzüge und Defizite des Verwaltungsverfahrensgesetzes aus der Sicht der Rechtsanwender offen. Beiträge zu Fragen der Reform des Verwaltungsverfahrensgeset-zes befassen sich mit rechtlichen Instrumenten zur Effizienzsteigerung des Verwaltungshan-delns sowie mit der Ausgestaltung bislang nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelter Verfahrenstypen, was zugleich Fragen nach Möglichkeiten und Grenzen einer allgemeinen Kodifizierung aufwirft. Mit Blick auf den europäischen Verwaltungsverbund werden die wachsenden Interdependenzen zwischen dem nationalen Verwaltungsverfahrensrecht einerseits und dem Recht der Europäischen Union andererseits beleuchtet. Beiträge zum Stand der Entwicklung in ausgewählten europäischen Staaten und eine rechtsvergleichende Analyse helfen, das deutsche Recht in den europäischen Kontext einzuordnen, in dem das Verwaltungsverfahrensgesetz bereits zu den älteren Kodifikationen gehört. Grundsätzliche Überlegungen zur Frage, ob und gegebenenfalls wie dem Handeln unter Bedingungen der Ungewissheit und der Herausbildung neuer, dynamischer Steuerungsformen im Rahmen eines weiter zu entwickelnden Verwaltungsverfahrensrecht Rechnung getragen werden kann, zeigen die Notwendigkeit, bei der Suche nach innovativen Lösungen auch unkonventionelle Wege zu gehen.
Soziale Rechte in Europa
(2016)
Die im Jahre 2008 einsetzende Wirtschafts- und Finanzkrise und die Notwendigkeit, die Staatsverschuldung zu senken, haben in vielen europäischen Ländern zu einer Reduzierung der Sozialleistungen geführt. Eine „Verschlankung“ der Sozialsysteme und eine „Flexibilisierung“ des Arbeitsmarkts werden im Hinblick auf eine Bewährung im globalen Wettbewerb für notwendig gehalten.
Vor diesem Hintergrund hat die Diskussion über die Grundlinien der europäischen und nationalen Sozialpolitik sowie über die normative Reichweite sozialer Verfassungsverbürgungen neue Aktualität gewonnen. Sowohl in Spanien als auch in Deutschland steht auf verfassungsrechtlicher Ebene die Frage nach der Anerkennung subjektiver Leistungsrechte im Vordergrund. In Spanien geht es um die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Maße die im dritten Kapitel des Titels I der Verfassung enthaltenen sozialen Verbürgungen einen subjektiv-rechtlichen Gehalt aufweisen, in Deutschland um die Folgen der Anerkennung eines Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, welches das Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip hergeleitet hat. Hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der nationalen Sozialsysteme stellt sich zugleich die Frage, wie gegebenenfalls eigene höhere Standards in einer von Personenfreizügigkeit geprägten Europäischen Union aufrechterhalten werden können. Impulse für eine gemeinsame sozialpolitische Entwicklung gehen dabei zunehmend von einer Anreicherung binnenmarktfunktionaler Sekundärrechtsetzung der Europäischen Union mit sozialen Zielen aus.
Gute Rechtsetzung
(2015)
In Spanien trat im Jahr 1998 eine neue Verwaltungsprozessordnung in Kraft. Sie soll die einfachgesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des in Art. 24 Abs. 1 der Spanischen Verfassung von 1978 verankerten Rechts auf effektiven Rechtsschutz verbessern. Wesentliche Elemente der neuen Verwaltungsprozessordnung sind die Einführung von Einzelrichterspruchkörpern als Eingangsinstanz für die meisten Verwaltungsstreitigkeiten, die Abwendung vom bisherigen caracter revisor der verwaltungsgerichtlichen Klage, d. h. die Erweiterung der Klagemöglichkeiten jenseits der Anfechtungsklage, der Ausbau des einstweiligen Rechtsschutzes und die Verbesserung der Urteilsvollstreckung gegen die öffentliche Verwaltung.
Der vorliegende Band stellt die Grundzüge der Reform vor. Er enthält die Beiträge der spanischen Teilnehmer an dem 7. Gemeinsamen Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und der Escola d'Administració Pública de Catalunya, das in der Zeit vom 30. September bis 3. Oktober 1999 zur spanischen Verwaltungsprozessrechtsreform in Speyer stattfand. Die Texte sind im Original und in deutscher Übersetzung abgedruckt. Im Vorwort des Herausgebers wird das spanische Gesetz in den europäischen Kontext eingeordnet.
Abstract
Die Frage nach der Ausgestaltung der Demokratie ist angesichts einer wachsenden Ausdifferenzierung öffentlicher Entscheidungsebenen und -träger sowie vermehrender Anzeichen für Legitimationsschwächen der bestehenden demokratischen Systeme in Europa wieder zu einem zentralen Gegenstand der politischen und der rechts- und politikwissenschaftlichen Diskussion geworden. Im europäischen Mehrebenensystem sind die herkömmlichen Verfahren und Formen der Vermittlung demokratischer Legitimation nur bedingt tauglich. Die Debatte über die demokratische Ausgestaltung der Europäischen Union muss dabei unterschiedlichen Demokratiekonzepten und unterschiedlichen demokratischen Traditionen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
Das vorliegende Gemeinschaftswerk europäischer Rechts- und Politikwissenschaftler macht die Demokratiekonzepte und aktuellen Reformdiskussionen verschiedener europäischer Staaten sichtbar und erörtert Perspektiven für die Entwicklung demokratischer Strukturen in der Europäischen Union und im Prozess der Globalisierung. Auch werden mit Blick auf neue Organisationsformen staatlichen Handelns und vor dem Hintergrund der europäischen Diskussion die durch das deutsche Verfassungsrecht eröffneten Entwicklungsmöglichkeiten der Demokratie in Deutschland ausgelotet.
Das Thema dieses Buches liegt im Grenzbereich von Staatstheorie, Verfassungslehre und vergleichender Verfassungsrechtsdogmatik. In einem ersten Teil zeichnet der Verfasser die Entstehung der Staatsziele des modernen Verfassungsstaats von den mittelalterlichen Fürstenspiegeln bis zu den Staatszielvorstellungen des ausgehenden 20. Jahrhunderts nach. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die Wechselwirkung zwischen Staatstheorie und positivem Verfassungsrecht. In einer rechtsvergleichenden Bestandsaufnahme identifiziert und analysiert er in den modernen demokratischen Verfassungen fünf Grundstaatsziele: materielle Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, Kulturstaatlichkeit, Friedensstaatlichkeit und Umweltstaatlichkeit. Er zeigt, daß die Ausformung dieser Grundstaatsziele zunehmend durch das Völkerrecht, auf europäischer Ebene auch durch supranationales Recht bestimmt wird. Für eine Weiterentwicklung des Staatszieldiskurses arbeitet er Rationalitätskriterien heraus. In einem zweiten Teil befaßt sich der Verfasser mit Staatszielbestimmungen als einer spezifischen Kategorie von Verfassungsnormen, welche die Staatsgewalt auf die Verfolgung eines bestimmten Ziels rechtsverbindlich verpflichten, ohne dem Bürger subjektive Rechts zu gewähren. Diese Normkategorie hat seit Mitte des 20. Jahrhunderts in immer mehr Verfassungen Eingang gefunden. Sie eignet sich besonders für die verfassungsrechtliche Normierung von Zielsetzungen mittleren Abstraktionsgrads. Der Verfasser entwirft eine allgemeine Dogmatik der Staatszielbestimmungen und bezieht dabei ausländische Literatur und Rechtsprechung ein. Er untersucht neben der Herkunft, der Struktur und den Rechtswirkungen dieser Normen auch die Instrumente und Formen ihrer Verwirklichung.
Folgen von Folgenforschung
(2002)
Die Emeritierung von Universitätsprofessor Dr. Carl Böhret war für das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer willkommener Anlass, ihn durch ein Symposium zu einem der Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Wirkens zu ehren. Carl Böhret hat das Profil der Institutsforschung sowohl während seiner Amtszeit als Geschäftsführender Direktor als auch durch seine vielbeachteten Forschungsvorhaben nachhaltig mitgeprägt. Er hat es dabei immer in besonderer Weise verstanden, Wissenschaft und Praxis zu einem fruchtbaren Dialog zusammenzuführen. In diesem Sinne nahmen an dem vorliegend dokumentierten Symposium Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung teil, die Carl Böhret als Kollegen, Schüler, ehemalige Mitarbeiter, Kooperationspartner in der Forschung oder als langjährige Gesprächspartner in der Politikberatung verbunden sind, viele davon freundschaftlich.
Abgedruckt sind nachfolgend die Referate sowie die Beiträge zur Podiumsdiskussion. Was der Band nicht wiedergibt: An beiden Tagen des Symposiums, dem 16. und dem 17. November 2001, schlossen sich den Vorträgen lebhafte Diskussionen an, deren Reiz in dem Perspektivreichtum der vertretenen unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen und Praxiserfahrungen lag.
Der Forschungsbericht ist aus der mehrjährigen Kooperation des Council of State der Regierung Thailands und des Forschungsinstituts zu den Grundlagen einer rechtsstaatlichen Verwaltung entstanden. Er faßt die von der deutschen Seite erstellten Berichte zu der Implementation eines Verwaltungsverfahrensgesetzes und zu der Errichtung einer selbständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thailand zusammen. Diese Referate wurden auf den Dialogseminaren von 1996 und 1997 vorgetragen und diskutiert. Das auf dem deutschen Beispiel aufbauende Verwaltungsverfahrensgesetz ist im Frühjahr 1997 in Kraft getreten und bedarf einer konsequenten, aber auch realistischen Implementation in der täglichen Verwaltungspraxis der thailändischen Verwaltung. Mit einem Gesetzentwurf zu einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, der seit dem Herbst 1997 dem Parlament vorliegt und damit zugleich eine Forderung der neuen Verfassung Thailands erfüllt, hat sich das Dialogseminar im August 1997 befaßt. Dieser Entwurf folgt kontinentaleuropäischen Rechtstraditionen und ist ein wichtiges Element der Rechtsstaatlichkeit, die auch durch unabhängige und spezialisierte Verwaltungsrichter gewährleistet werden soll.
Der Forschungsbericht enthält die englischsprachigen Übersetzungen des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung jeweils im Stand vom 1. Januar 1998.
Law Reform and Law Drafting
(1993)
The papers collected in this volume were submitted in a dialogue seminar which took place in Bangkok form the 17th to the 21st of August 1992. The seminar was organized by the Office of the Juridical Council of Thailand and the Post-Graduate School of Administrative Sciences in Speyer, under the direction of Professor Dr. Dr. h.c. Heinricht Siedentopf.
In der Zeit vom 28. bis 30. Oktober 1992 fand in Barcelona das vierte gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mti der Escola d'Administració Pública de Catalunya statt. Grundlage der gemeinsamen Tagungen ist ein im Juni 1987 zwischen beiden Einrichtungen geschlossenes Kooperationsabkommen.
In diesem Jahr lag es nahe, die Tagung den durch die deutsche Vereinigung ausgelösten grundlegenden Gesetzesreformvorhaben in der Bundesrepublik zu widmen. Dazu zählen die Maßnahmen zur Beschleunigung der Verkehrswegeplanung ebenso wie die Beratungen zur Änderung des Grundgesetzes udn die Verfassunggebung in den neuen Ländern.