Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann)
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Der Forschungsbericht ist aus der mehrjährigen Kooperation des Council of State der Regierung Thailands und des Forschungsinstituts zu den Grundlagen einer rechtsstaatlichen Verwaltung entstanden. Er faßt die von der deutschen Seite erstellten Berichte zu der Implementation eines Verwaltungsverfahrensgesetzes und zu der Errichtung einer selbständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thailand zusammen. Diese Referate wurden auf den Dialogseminaren von 1996 und 1997 vorgetragen und diskutiert. Das auf dem deutschen Beispiel aufbauende Verwaltungsverfahrensgesetz ist im Frühjahr 1997 in Kraft getreten und bedarf einer konsequenten, aber auch realistischen Implementation in der täglichen Verwaltungspraxis der thailändischen Verwaltung. Mit einem Gesetzentwurf zu einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, der seit dem Herbst 1997 dem Parlament vorliegt und damit zugleich eine Forderung der neuen Verfassung Thailands erfüllt, hat sich das Dialogseminar im August 1997 befaßt. Dieser Entwurf folgt kontinentaleuropäischen Rechtstraditionen und ist ein wichtiges Element der Rechtsstaatlichkeit, die auch durch unabhängige und spezialisierte Verwaltungsrichter gewährleistet werden soll.
Der Forschungsbericht enthält die englischsprachigen Übersetzungen des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung jeweils im Stand vom 1. Januar 1998.
Folgen von Folgenforschung
(2002)
Die Emeritierung von Universitätsprofessor Dr. Carl Böhret war für das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer willkommener Anlass, ihn durch ein Symposium zu einem der Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Wirkens zu ehren. Carl Böhret hat das Profil der Institutsforschung sowohl während seiner Amtszeit als Geschäftsführender Direktor als auch durch seine vielbeachteten Forschungsvorhaben nachhaltig mitgeprägt. Er hat es dabei immer in besonderer Weise verstanden, Wissenschaft und Praxis zu einem fruchtbaren Dialog zusammenzuführen. In diesem Sinne nahmen an dem vorliegend dokumentierten Symposium Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung teil, die Carl Böhret als Kollegen, Schüler, ehemalige Mitarbeiter, Kooperationspartner in der Forschung oder als langjährige Gesprächspartner in der Politikberatung verbunden sind, viele davon freundschaftlich.
Abgedruckt sind nachfolgend die Referate sowie die Beiträge zur Podiumsdiskussion. Was der Band nicht wiedergibt: An beiden Tagen des Symposiums, dem 16. und dem 17. November 2001, schlossen sich den Vorträgen lebhafte Diskussionen an, deren Reiz in dem Perspektivreichtum der vertretenen unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen und Praxiserfahrungen lag.
In Spanien trat im Jahr 1998 eine neue Verwaltungsprozessordnung in Kraft. Sie soll die einfachgesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des in Art. 24 Abs. 1 der Spanischen Verfassung von 1978 verankerten Rechts auf effektiven Rechtsschutz verbessern. Wesentliche Elemente der neuen Verwaltungsprozessordnung sind die Einführung von Einzelrichterspruchkörpern als Eingangsinstanz für die meisten Verwaltungsstreitigkeiten, die Abwendung vom bisherigen caracter revisor der verwaltungsgerichtlichen Klage, d. h. die Erweiterung der Klagemöglichkeiten jenseits der Anfechtungsklage, der Ausbau des einstweiligen Rechtsschutzes und die Verbesserung der Urteilsvollstreckung gegen die öffentliche Verwaltung.
Der vorliegende Band stellt die Grundzüge der Reform vor. Er enthält die Beiträge der spanischen Teilnehmer an dem 7. Gemeinsamen Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und der Escola d'Administració Pública de Catalunya, das in der Zeit vom 30. September bis 3. Oktober 1999 zur spanischen Verwaltungsprozessrechtsreform in Speyer stattfand. Die Texte sind im Original und in deutscher Übersetzung abgedruckt. Im Vorwort des Herausgebers wird das spanische Gesetz in den europäischen Kontext eingeordnet.
Abstract
Die Frage nach der Ausgestaltung der Demokratie ist angesichts einer wachsenden Ausdifferenzierung öffentlicher Entscheidungsebenen und -träger sowie vermehrender Anzeichen für Legitimationsschwächen der bestehenden demokratischen Systeme in Europa wieder zu einem zentralen Gegenstand der politischen und der rechts- und politikwissenschaftlichen Diskussion geworden. Im europäischen Mehrebenensystem sind die herkömmlichen Verfahren und Formen der Vermittlung demokratischer Legitimation nur bedingt tauglich. Die Debatte über die demokratische Ausgestaltung der Europäischen Union muss dabei unterschiedlichen Demokratiekonzepten und unterschiedlichen demokratischen Traditionen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
Das vorliegende Gemeinschaftswerk europäischer Rechts- und Politikwissenschaftler macht die Demokratiekonzepte und aktuellen Reformdiskussionen verschiedener europäischer Staaten sichtbar und erörtert Perspektiven für die Entwicklung demokratischer Strukturen in der Europäischen Union und im Prozess der Globalisierung. Auch werden mit Blick auf neue Organisationsformen staatlichen Handelns und vor dem Hintergrund der europäischen Diskussion die durch das deutsche Verfassungsrecht eröffneten Entwicklungsmöglichkeiten der Demokratie in Deutschland ausgelotet.
Demokratie in Europa
(2005)
Gute Rechtsetzung
(2015)