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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (5)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (4)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
Wie ist es um die repräsentative Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland bestellt? Handelt es sich bei direkter Demokratie wirklich um eine Form 'demokratischerer' Demokratie? Ist Transparenz wirklich ein Allheilmittel? Und wie könnten gelungene Beispiele einer Kombination derartiger Verfahren und Instrumente aussehen? Diesen Fragen widmet sich der vorliegende Band.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2000. 490 Seiten, brosch., 98,– DM ISBN 3-7890-6664-8
Das Verhältnis von Recht und Verhalten einerseits und der Verwaltung als Mittler zwischen Gesetzgeber und Bürger andererseits ist von zwei Strömungen geprägt: Die Verwaltung hat als Rechtsanwender Regelungen des Gesetzgebers umzusetzen und im Einzelfall wirksam zu machen. Gleichzeitig beeinflusst sie aber auch die Wirkungen des Rechts und dessen Fortentwicklung. Damit entstehen neben beabsichtigten auch unerwünschte bzw. unerwartete Folgen, nicht zuletzt im Zuge der Verwaltungsmodernisierung, wenn verwaltungsinterne Reformbemühungen mit gesetzgeberischen oder gerichtlichen Vorgaben offen in Konflikt geraten.
Wissenschaftler verschiedener Disziplinen - Rechtswissenschaftler, Soziologen, Verwaltungswissenschaftler, Landschaftsökonomen, Politikwissenschaftler, Wirtschaftswissenschaftler und Rechtshistoriker - befassten sich im Februar 1999 im Rahmen einer Tagung am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mit diesen Wechselbeziehungen. Anhand unterschiedlicher Politikfelder wie etwa der Steuerverwaltung, des Umweltschutzes, des Subventionsrechts, des Dienst- und Tarifrechts sowie des Haushaltsrechts wurden die Wirkungen von Recht durch unmittelbares Verwaltungshandeln und die Funktion des Rechts, Verhalten von Verwaltungsbediensteten oder von Bürgern zu steuern, in einem interdisziplinären, praxisorientierten Kontext untersucht.
Die Referate und Vorträge des Symposiums, das sich in den von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsschwerpunkt „Recht und Verhalten“ einreiht und unter dem Titel „Verwaltung als Adressat und Akteur“ an Veranstaltungen in Bielefeld („Wirkungsforschung zum Recht I - Wirkungen und Erfolgsbedingungen von Gesetzen“) und Dresden („Wirkungsforschung zum Recht III - Folgen von Gerichtsentscheidungen“) anknüpft, werden in diesem Band dokumentiert. Aus dem Inhalt:
I. Wirkungsweisen des Rechts in der Verwaltung:
1. Wie wirken Kasuistik und Novellen bei konditionalen Normen?
2. Wie wirkt finales Recht ?
II. Wirkungsweisen des Rechts durch die Verwaltung
III. Leistungsgrenzen des Rechts und Verwaltungsmodernisierung
IV. Wechselbeziehungen zwischen Gesetzgeber, Gerichten und Verwaltung.
Der Band liefert Beiträge aus verschiedenen Staaten und Disziplinen zur weltweiten Diskussion, ob und wenn ja inwieweit sich das Bild des Staates im Wandel befindet. Als Prüfstein für die Stabilität der unterschiedlichen Grundlagen und Konzepte erwies sich in vielen Staaten die Weltwirtschaftskrise. In nahezu allen Staaten hat diese in der Regel unter dem Sammelbegriff "Public Private Partnership" geführte Diskussion zu - teilweise sehr heftigen - Auseinandersetzungen über das jeweilige Staatsverständnis geführt.
Vorwort
Erstmals liegen mit dieser Untersuchung wissenschaftlich gesicherte Zahlen über die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland vor. Diese erste bundesweite Studie, die in drei Bänden vorgelegt wird, stellt die notwendigen Diskussionen um eine Weiterentwicklung des freiwilligen Engagements und seiner politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf eine gesicherte Grundlage. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das diese Untersuchung in Auftrag gegeben hat, leistet damit einen Beitrag, der eine Lücke in der deutschen Sozialforschung schließt.
34 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich in Verbänden, Initiativen und Projekten. Ein weiteres Drittel ist aktiv in einem Verein oder einer Gruppe tätig, ohne jedoch ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen. Damit sind insgesamt zwei Drittel der Bevölkerung ab 14 Jahren in gesellschaftliche Gruppierungen eingebunden und aktiv beteiligt. Das freiwillige Engagement ist damit erheblich größer als bisher angenommen. Bislang wurde es auf 18 Prozent geschätzt und hätte damit erheblich unter dem Mobilisierungsgrad vergleichbarer Länder in Europa und Amerika gelegen. Die Untersuchung zeigt: Die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland ist groß und durchaus mit anderen Ländern vergleichbar.
Dieses Engagement ist in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen unterschiedlich verteilt. Sport und Bewegung, Engagement in Schule, Kindergarten und Kirche sind die attraktivsten Betätigungsfelder, während das soziale und politische Ehrenamt weit weniger gefragt ist. Aber gerade auch hier braucht unsere Gesellschaft freiwilliges Engagement.
Die Studie zeigt auch, dass eine Vielzahl von Männern und Frauen, Mädchen und Jungen bereit wären, sich bei entsprechender Motivation ehrenamtlich zu engagieren. Bei der Debatte um eine Stärkung der Zivilgesellschaft werden wir uns vor allem auch um diese Menschen kümmern.
Ich danke den am Projektverbund beteiligten Instituten für die geleistete Arbeit und wünsche den Ergebnisberichten eine weite Verbreitung sowie Einfluss auf die Diskussionen, die im Internationalen Jahr der Freiwilligen (2001) intensiv geführt werden.
Dr. Christine Bergmann
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
<b>Abstract</b>
Veränderungen in Organisationen werden unter sozialwissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen, politischen Gesichtspunkten betrachtet. Es gibt drei inhaltliche Schwerpunkte: Beginnend mit einer theoretisch fundierten Orientierung über organisationale Veränderungen werden im zweiten Teil Methoden und Techniken vorgestellt, die Speziell für Untersuchungen zu Veränderungen in Organisationen entwickelt wurden. Der dritte Teil stellt praktische Erfahrungen, insbesondere das Managen von Veränderungen in Wirtschaft und Verwaltung dar.
Die Forschung im Bereich der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ist bislang im Wesentlichen von einem multidisziplinären Ansatz geprägt: Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Geschichtswissenschaften arbeiten auf dem Gebiet der "Verwaltungswissenschaften" zusammen. Eine eigenständige Disziplin der "Verwaltungswissenschaft" hat sich im Unterschied zu anderen Staaten und Wissenschaftstraditionen noch nicht herausgebildet. Aktuelle Forschungsvorhaben gehen jedoch mehr und mehr über einen multidisziplinären Ansatz hinaus und betreiben eine interdisziplinäre Vernetzung der verschiedenen Zugänge der Verwaltungswissenschaften. Vom Weg zu einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin der "Verwaltungswissenschaft" wird jedoch erst dann zu sprechen sein, wenn sich die unterschiedlichen Materien transdisziplinär zu einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin verweben.
Die Beiträge dieses Bandes bewegen sich im Spannungsfeld der Entwicklung der "Verwaltungswissenschaften" von der Multidisziplinarität über die Interdisziplinarität bis zur Transdisziplinarität. Sie geben die Vorträge, Kommentare und Diskussionen des vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer veranstalteten Forschungssymposiums "Verwaltungswissenschaften und Verwaltungswissenschaft" wieder, das aus Anlass der Emeritierung von Klaus König stattfand, der die Entwicklung der Verwaltungswissenschaften national wie auch international maßgeblich geprägt hat. Der Band fasst den gegenwärtigen Selbstand der Verwaltungswissenschaft/en zusammen und zeigt zugleich künftige Entwicklungsperspektiven der "Verwaltungswissenschaften" auf dem Weg zur "Verwaltungswissenschaft" auf.