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- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (5)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (4)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (1)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
This book explores how migrants and refugees can revitalise peripheral regions and commu-nities economically. The extent to which migrants stimulate the economic activities of these regions through labour market participation, entrepreneurship, innovation and consumption is examined theoretically and empirically for the EU as a whole, as well as through empirical case studies that highlight the impact of migration at macro, company, and individual levels. A particular focus is given to the economic consequences of Third Country Nationals to places beyond the cities, i.e. the peripheral and remote regions of Europe. This book aims to provide insight into the role of migrations in low productive and labour-intensive regions. The authors provide innovative policy recommendations to stimulate the positive economic con-sequences of immigration to places beyond the cities. It will be of interest to students, re-searchers, and policymakers working within labour economics and migration and integration policies.
Der Betrieb von Verkehrsinfrastruktur verursacht Lärm, weswegen von Anwohnern immer wieder Betriebsregelungen gefordert werden. Daraus folgen zwei rechtsdogmatische Fragen: Darf ein Planfeststellungsbeschluss eine Betriebsregelung enthalten? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage können Betriebsregelungen erlassen werden?
Als Antworten auf diese Fragen lässt sich festhalten: § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG sieht für die luft-verkehrsrechtliche Planfeststellung ausdrücklich die Möglichkeit vor, Betriebsregelungen zu erlassen, kodifiziert dabei aber nur die Rechtsprechung. Zugleich stellt er die Rechtsgrund-lage dar. Für Schienen und Straßen ergibt eine dogmatische Untersuchung der § 18 Abs. 1 AEG und § 17 FStrG, dass die planerische Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde
es ihr gestattet, Betriebsregelungen zu erlassen. Diese planerische Gestaltungsfreiheit stellt dabei auch die einzig richtige Rechtsgrundlage dar.
Welche Kompetenzen benötigt der deutsche Öffentliche Dienst, um den Herausforderungen der digitalen Transformation angemessen – und nach Möglichkeit sogar proaktiv – begegnen zu können? Dieser Fragestellung widmet sich das vom IT-Planungsrat finanzierte Projekt Qualifica Digitalis (QD), welches unter Federführung der Freien Hansestadt Bremen steht. Die drei zum Projektkonsortium verbundenen Forschungseinrichtungen, das Deutsche For-schungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV), das Fraunhofer-Institut für Offene Kommu-nikationssysteme (FOKUS) und das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) analysieren die Veränderungen von Kompetenzanforderungen und Qualifikationsentwick-lungen, vergleichen sie mit dem Ist-Zustand und leiten daraus Qualifizierungsstrategien und Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung der beruflichen Bildung (Aus-, vor allem aber Fort- und Weiterbildung) und der Personalentwicklung ab. Das Arbeitspaket (AP) 5 von QD analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Adaptions- und Weiterentwicklungs-fähigkeit des deutschen Öffentlichen Dienstes im Rahmen der Digitalisierung. Analysiert wurde das Dienstrecht der Beamt:innen und der (Tarif-)Beschäftigten (übergreifend: Bedienstete).
Mit dem E-Government-Gesetz (EGovG BW) schuf das Land Baden-Württemberg im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage für die Förderung der elektronischen Verwaltung in den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Das Gesetz sieht eine Evaluation innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vor. Dabei wurden drei Schwer-punkte untersucht: die Wirkungen der Handlungspflichten des EGovG BW, die Erfahrungen mit der durch das EGovG BW geschaffenen Organisationsstruktur und die Erfahrungen von Bund und Ländern mit deren jeweiligen E-Government-Gesetzen.
Das Buch stellt die Ergebnisse der vom FÖV durchgeführten Langzeitevaluationen der beiden baden-württembergischen Regelungen zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung, der VwV ÖB und des UVwG, dar.
Das Buch thematisiert die Beteiligung von Bürgerinnen bei Planungs- und anderen umwelt-relevanten Vorhaben in Baden-Württemberg. Im Rahmen der Intensivierung der Beteiligung von Bürgerinnen wurde ab 2014 in Baden-Württemberg mithilfe der Regelungen der Ver-waltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung, des zugehörigen Leitfadens für eine neue Planungskultur sowie des Umweltverwaltungsgesetzes eine neue, bundesweit bis dahin einmalige Beteiligungskultur gestartet. Der Band überprüft und bewertet anhand einer langfristigen begleitenden Evaluation die Erreichung der intendierten Ziele der Beteiligungs-regelungen sowie die für die Verwaltungen entstehenden Aufwände.
Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Luftsicherheit sind in Deutschland frag-mentiert. Um Vorschläge für eine mögliche Reform der Organisation und Aufgabenwahr-nehmung zu erarbeiten, wurde das derzeitige System der Luftsicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Passagier- und Gepäckkontrollen umfassend untersucht. Hierzu wurde der Ist-Zustand erfasst und mit der Situation in anderen Ländern verglichen. Bei der Unter-suchung wurden die Perspektiven aller relevanten Akteure aus dem Bereich der Luftsicher-heit berücksichtigt (z. B. Luftsicherheitsbehörden, Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften, Luftsicherheitsunternehmen). Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgte die Entwicklung von möglichen Reformvorschlägen.
Handbuch Onlinezugangsgesetz
(2021)
Das Handbuch arbeitet die Anforderungen und Konsequenzen des Gesetzes zur Verbes-serung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14.08.2017 auf. Das OZG bildet nach den Vorstellungen von Bund und Ländern die entschei-dende rechtliche Grundlage für eine umfassende und weitreichende Digitalisierungs-initiative im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Bund und Länder sind auf Basis des OZG verpflichtet, bis zum Jahr 2022 ihre Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu ver-knüpfen und alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Dienstleistungen darüber auch online anzubieten. Diese Bestimmungen enthalten große Sprengkraft.
Nach einer Kartierung der rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten im ersten Teil des Buches werden im zweiten Teil die Potenziale und Grenzen der Verwaltungsautomation aus Sicht der Verwaltungsinformatik als dem "Maschinenraum der Verwaltung" aufgezeigt. Im dritten Teil werden die organisatorischen bzw. institutionellen Gestaltungspotenziale näher untersucht. Der vierte Teil widmet sich den neuen Anforderungen an Führung und Ethik im öffentlichen Dienst.
Is academic freedom threatened? The book examines current challenges to academic freedom in Europe, focusing mainly on Italy and Germany.
The cases discussed demonstrate that research and teaching are under pressure in Euro-pean democracies: in Hungary and Poland due to political constraints, in other countries due to societal expectations. Considering different interrelated aspects, the four parts of the book explore many real and potential threats to universities, scientific institutions and researchers, ranging from the European dimension of freedom of the arts and sciences to comparative analysis of emerging challenges to academic freedom against the backdrop of the COVID-19 pandemic. They highlight threats to university autonomy from the economic orientation of university governance, which emphasizes efficiency, competition, and external evaluation, and from new rules concerning trigger warnings, speech restrictions, and ethics commissions.
Detailed study of these complex threats is intended to stimulate scholarly reflection and elicit serious discussion at European and national level. The volume contributes to the search for a new role of universities and scientific institutions and is addressed to academics and political stakeholders.
Verfolgen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Umsetzung des Unionsrechts unterschiedliche Anpassungsstrategien oder lassen sich die jeweiligen Regelungen zur Umsetzung eher situativ deuten? Der vorliegende Band untersucht in einem ersten Teil, welche Veränderungen in der Verwaltungsorganisation und dem Verwaltungsverfahren die Umsetzung von Richtlinien aus dem Bereich des Umweltschutzes in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten bewirkt hat. Der zweite Teil befasst sich daran anknüpfend speziell mit der Transformationswirkung von Richtlinien auf die nationale Regulierungsverwaltung im Energiesektor. Der Band versteht sich als ein Beitrag zur EU-Implementationsforschung.
Die junge Bundesrepublik war ein Gemeinwesen im "Wiederaufbau": Strukturen, (Selbst-)Bilder, Institutionen und Gebäude wurden wieder und/oder neu errichtet. Dabei verschmolzen Vergangenheits- und Zukunftsorientierung: Gerade die öffentliche Verwaltung wurde institutionell kontinuitätswahrend reorganisiert, trat aber in neuen, dezidiert modernen Bauten in Erscheinung.
An diesem Spannungsverhältnis setzt Dorothea Steffen an: Die interdisziplinär angelegte, exemplarische Studie untersucht - zum ersten Mal -, ob und wie Institution und Neubau öffentlich thematisiert und aufeinander bezogen wurden, und beleuchtet so die zeitgenössische Wahrnehmung von Verwaltungsapparat und neuem Gemeinwesen insgesamt.
Blackbox Algorithmus
(2019)
Dieses Buch liefert eine rechtswissenschaftliche Analyse der Chancen und Gefahren algorithmenbasierter Verfahren. Algorithmen, die im Maschinenraum moderner Softwareanwendungen werkeln, sind zu zentralen Steuerungsinstanzen der digitalen Gesellschaft avanciert. Immer nachhaltiger beeinflussen sie unser Leben. Ihre Funktionsweise gleicht aber teilweise einer Blackbox. Die in ihr schlummernden Risiken zu bändigen, fordert die Rechtsordnung heraus. Das Buch beleuchtet die gesellschaftlichen Gefahren einer zunehmenden gesellschaftlichen Steuerung durch Algorithmen und entwickelt erste Regulierungsideen, mit deren Hilfe sich die Wertschöpfungspotenziale automatisierter digitaler Prozesse mit den Grundwerten der Rechtsordnung versöhnen lassen.
This study explores public leaders’ organizational learning orientation in the wake of a crisis. More precisely, we study the association between public leaders’ public service motivation and their learning orientation (instrumental versus political). This research addresses the lack of systematic empirical data on crisis-induced learning and provides a first systematic operationalization of this important concept. We analyze survey data collected from 209 Dutch mayors on their learning priorities in responding to a hypothetical crisis situation in their municipality. The mayors’ response patterns reveal (1) “cognitive”, (2) “behavioral”, (3) “accountability”, and (4) “external communication” dimensions of crisis-induced learning. We find that mayors with a stronger public service motivation put more effort into instrumental learning (dimensions 1 and 2), and surprisingly, also into political learning (dimensions 3 and 4). Mayoral experience in previous crises is positively associated with accountability-related learning after a crisis. However, mayoral tenure is negatively associated with crisis-induced behavioral learning.
Das Anhörungsverfahren in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung birgt Herausforderungen für alle Teilnehmer, ein fristgerechter Abschluss ist die Ausnahme. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) analysieren die Autor/-innen Problemursachen und Optimierungsmöglichkeiten für Verfahrensablauf und -organisation.
Die Verfahrensdauer verlängert sich durch rechtliche Faktoren wie gestiegene Anforderungen des Umweltrechts und tatsächliche Faktoren wie die materielle und personelle Unterausstattung einzelner Behörden, das Fehlen von Absprachen, unklare Arbeitsaufteilungen und Doppelarbeiten bei Planfeststellungs- und Anhörungsbehörden. Optimierungsvorschläge formuliert der Bericht für Ablaufplanung, Qualitätssicherung und bundesweite Prozess- und Verfahrensstandards. Zu einzelnen Verfahrensschritten enthält er Arbeitshilfen in Form von Leitfäden.
The paper deals with the Föderalismusreform III, focusing in particular on the amendments of the financial constitution (‘Finanzverfassung’) and on the changes in the Finanzausgleich that will be effective from 2020 onwards. Insofar the system of revenue distribution across and within the different layers of government (Finanzausgleich) has been one of the most controversial issue with reference to Bund-Länder financial relations and it is not by chance that the reform approved in July 2017 has substantially revised this system. Not only the horizontal equalization scheme (Länderfinanzausgleich) will expire by the end of 2019, but the VAT distribution among the Länder will be done according to new criteria, showing a strong redistributive impact. In discussing the main features of the new system to come, the paper investigates the pros and cons of the reform, evaluating the impact on federal dynamics.
§ 18 Abs. 2 Satz 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) sieht vor, dass der Senat das HmbTG im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten überprüft und der Bürgerschaft über das Ergebnis berichtet. Mit der Durchführung der Gesetzesevaluation wurde das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer beauftragt. Der Evaluationsbericht wurde vom InGFA im September 2017 vorgelegt.
Der Erfolg jeder Gesetzesevaluation beruht maßgeblich auf den zur Verfügung gestellten und erhobenen Daten. Für den Zugang zu dem hier verarbeiteten Datenmaterial möchten wir uns in erster Linie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg bedanken. Ebenfalls danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachlichen Leitstelle beim Staatsarchiv, die uns bei der Umsetzung unserer Online-Umfragen unterstützt und damit die Möglichkeit gegeben haben, die Nutzerinnen und Nutzer des Transparenzportals zu befragen. Darüber hinaus vermittelten sie uns wertvolles (technisches) Wissen über die IT-Struktur und deren Aufbau.
Besonderer Dank gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Befragungen und der Experteninterviews. Die zur Verfügung gestellten Daten und persönlichen Erfahrungen bilden die Grundlage für die hier vorliegende umfangreiche Evaluation des Gesetzes.
Der vorliegende Band enthält die überwiegende Zahl der – für den Druck überarbeiteten – Referate, die auf der Jahrestagung der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften am 24. und 25. November 2016 am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer gehalten wurden.
Da durch diese Jahrestagung gleichzeitig das 60jährige Jubiläum der Deutschen Sektion begangen wurde, stand die Veranstaltung im Zeichen des für das Selbstverständnis der Deutschen Sektion prägenden Verhältnisses von Verwaltungspraxis und -wissenschaft. Die Tagung war in drei Blöcke gegliedert, von denen der erste den Versuch unternahm, die sich für die Verwaltung in der Praxis stellenden Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung den Angeboten gegenüberzustellen, die die Verwaltungswissenschaft in diesem Bereich aus wissenschaftlicher Perspektive macht. Der „Prozesse, Probleme, Erwartungen und Erfahrungen Wissenschaft / Verwaltung“ überschriebene zweite Block eruierte wechselseitige Erfahrungen: Welche Zugänge wünscht sich die Verwaltungswissenschaft von der Verwaltungspraxis, umgekehrt, wie kann die Praxis diese Wünsche verarbeiten, wie können verwaltungswissenschaftliche Erkenntnisse von der Praxis genutzt werden? Der abschließende Block warf dann einen Blick auf den Selbstand der Verwaltungswissenschaft in Deutschland, das Selbstverständnis der verschiedenen Disziplinen, ihre Karrierewege und Anerkennungssysteme.
Wie ist es um die repräsentative Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland bestellt? Handelt es sich bei direkter Demokratie wirklich um eine Form 'demokratischerer' Demokratie? Ist Transparenz wirklich ein Allheilmittel? Und wie könnten gelungene Beispiele einer Kombination derartiger Verfahren und Instrumente aussehen? Diesen Fragen widmet sich der vorliegende Band.
Remigranten aus dem transatlantischen Raum und den westlichen Staaten hatten einen entscheidenden Anteil an der Neuausrichtung von Wissenschaften und Politik nach 1945. Wie fanden sie zurück nach Westdeutschland und wie trugen sie zum (Rück-)Transfer der Vorstellungen einer "sine ira et studio" arbeitenden Legislative und Exekutive in die Bundesrepublik Deutschland bei?
Der Band versammelt erstmals Beiträge zu den Verwaltungsvorstellungen demokratischer Staatsrechtslehrer, Verwaltungswissenschaftler und Sozialwissenschaftler, die nach 1933 (vorwiegend in die USA) emigrierten und nach 1945 dauerhaft oder nur vorübergehend ihren Weg zurück in die Bundesrepublik fanden.
Citizen Participation in Multi-level Democracies offers an overview of new forms of participatory democracy in federally and regionally organised multi-level states. Its four sections focus on the conceptual foundations of participation, the implementation and instruments of democracy, examples from federal and regional States, and the emergence of participation on the European level.
There is today a growing disaffection amongst the citizens of many states towards the traditional models of representative democracy. This book highlights the various functional and structural problems with which contemporary democracies are confronted and which lie at the root of their peoples’ discontent. Within multi-level systems in particular, the fragmentation of state authority generates feelings of powerlessness among citizens. In this context, citizens’ participation can in many cases be a useful complement to the representative and direct forms of democracy.
Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen. Baden-Württemberg hat als eines der ersten Länder mit dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) die bundesrechtlichen Regelungen ersetzt.
Das Werk stellt die Ergebnisse der im Landesgesetz vorgesehenen und durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführten Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes dar. Neben dem Überblick über die Änderungen der rechtlichen Regelungen des Landesgesetzes werden die Evaluierungsergebnisse zu den verschiedenen Überprüfungsschwerpunkten dargestellt und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens aufgezeigt. Da die Überprüfung unterschiedliche Regelungsfelder der sozialen Wohnraumförderung thematisiert, dürfte das Werk insbesondere für die Länder relevant und erkenntnisbringend sein, die ebenfalls einschlägige Regelungen erlassen haben.
Operative Regierung
(2015)
Die Regierungslehre bezieht neben den klassischen Aspekten von Verfassung, Politik und Finanzen Regierung als Beruf und Arbeit ein. Im Mittelpunkt steht die nationale Regierung Deutschlands. Das Buch ist von einem pragmatischen Vorverständnis und teilnehmnender Beobachtung von Regierungsgeschäften mitgeprägt.
Die vorliegende Arbeit stellt die erste verwaltungswissenschaftliche Untersuchung der Regulierung der Gasnetznutzung dar. Der zugrunde gelegte verhaltens- und vollzugsorientierte theoretische Bezugsrahmen macht insbesondere den Einfluss der vorherrschenden Regulierungskultur und informaler Instrumente auf das Regulierungsergebnis deutlich.
Ausgangsproblem der Untersuchung ist, dass sich der EU-Binnenmarkt für Energie nur zögerlich entwickelt hat. Aus Sicht der EU-Kommission ist ein zentraler Grund hierfür, dass die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften in vielen Mitgliedstaaten nur mangelhaft umgesetzt wurden. Die Arbeit zeigt am Beispiel der deutschen Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltregulierung, dass weniger die mangelnde Umsetzung des EU-Regulierungskonzepts für Liberalisierungsmängel verantwortlich ist, sondern das Konzept selbst einige dieser Mängel zu verantworten hat.
Das EU-Regulierungskonzept orientiert sich am britischen Modell der Infrastrukturregulierung, das die Einrichtung unabhängiger sektorspezifischer Regulierungsbehörden vorsieht, die mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen und Ermessensspielräumen ausgestattet sind. Dieser Regulierungsansatz wird im Kontext der Arbeit als Ausdruck des Regulierungsstaates gesehen. Mit Blick auf Deutschland stellt sich die Frage der Geeignetheit dieses Ansatzes, um das Liberalisierungsergebnis zu verbessern.
Eine Ausgangshypothese der Arbeit ist, dass die Verbesserung des Wettbewerbs auf dem deutschen Gasmarkt in den letzten Jahren weniger auf der Umsetzung des EU-Regulierungskonzepts, sondern vor allem auf informale Absprachen und Arrangements im Sinne des Gewährleistungsstaates zurückzuführen sind. Der Gewährleistungsstaat zeichnet sich durch Verantwortungsteilung zwischen staatlichen und privaten Akteuren auf der Basis regulierter Selbstregulierung und eines Kooperations- und Konsensprinzips aus, bei dem der Staat nach wie vor die Letztverantwortung trägt.
Die Arbeit zeigt, dass der Bereich der Netzzugangsregulierung durch informale Handlungen und Absprachen geprägt ist, die durch Merkmale des Gewährleistungsstaates gekennzeichnet sind und eine positive Wirkung auf das Liberalisierungsergebnis entfalten konnten. Demgegenüber hat sich der Bereich der Netzentgeltregulierung, der sich durch Merkmale des Regulierungsstaates auszeichnet, nicht wesentlich auf das Liberalisierungsergebnis ausgewirkt. Stattdessen leidet die dort praktizierte Anreizregulierung entgegen den Erwartungen der ökonomischen Literatur unter diversen Regulierungsproblemen, die die Transparenz, Methodenrobustheit und das Investitionsverhalten der Netzbetreiber betreffen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden Reformvorschläge und ein Regulierungsmodell entwickelt, die sich an Merkmalen des Gewährleistungsstaates orientieren und eine stärkere Einbindung von Netzbetreibern und Netznutzern in die Netzentgeltregulierung als Alternative zur Anreizregulierung vorsehen, um das Liberalisierungsergebnis zu verbessern.
Das Buch beleuchtet Fusionen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus der Perspektive des organisationssoziologischen Neoinstitutionalismus. Fusionen im Hochschulsektor scheinen in Deutschland zuzunehmen und sind dabei mit hohen Erwartungen verbunden. Die Arbeit betrachtet Fusionen als Prozesse des institutionellen Wandels und der Deinstitutionalisierung bestehender und der gleichzeitigen Institutionalisierung neuer Elemente. Zunächst wird in einem Deutschland-Großbritannien-Vergleich untersucht, inwiefern Fusionen durch globale Trends ausgelöst werden. Am Beispiel der Fusion zum Karlsruher Institut für Technologie werden die Mechanismen bestimmt, die dazu führen, dass sich globale Logiken nicht einfach durchsetzen können, sondern mit lokalen Elementen in Konkurrenz treten. Im KIT-Prozess treffen dabei zum einen die universitäre Wissenschaftslogik und die eher betrieblich orientierte Großforschungslogik auf lokaler Ebene mit der durch globale Prozesse beeinflussten Logik der Exzellenzinitiative zusammen.
Die Energiewende braucht Akzeptanz, und dafür brauchen wir mehr Bürgerbeteiligung. Diese argumentative Kausalkette hört man in vielen politischen und auch fachlichen Zirkeln – und zwar nicht nur zu Stromleitungen und Windrädern, sondern allgemein zu großen Infrastrukturanlagen. Dabei ist sie nicht belegt. Vielmehr ist es erstaunlich, dass der Vielzahl an praktisch durchgeführten informellen Dialogen nur eine sehr begrenzte Zahl an wissenschaftlichen Begleituntersuchungen gegenüber steht.
Einen Beitrag zur Schließung dieser Lücke leistet der vorliegende Band. Er enthält die begleitende Evaluation eines Runden Tisches, der sich mit einem geplanten Pumpspeicherwerk am Hochrhein beschäftigt hat. Aus den empirisch gesicherten Erkenntnissen werden detaillierte Empfehlungen für die Erfolgsfaktoren von Bürgerbeteiligung in der Praxis entwickelt.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 3.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes regelt seit 2006 den Zugang zu Behördeninformationen auf Bundesebene. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags beauftragte das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer mit der Evaluation des Gesetzes. Die Evaluation orientiert sich an den in der Gesetzesbegründung genannten Zielen: Transparenz und Offenheit behördlicher Entscheidungen, Stärkung der demokratischen Beteiligung und Kontrolle von Verwaltungshandeln. Der Zielerreichungsgrad und weitere Wirkungen des IFG werden rechts- und sozialwissenschaftlich untersucht. Grundlagen waren die Auswertung der Rechtsprechung und Befragungen von Bundesbehörden und Antragstellern sowie Interviews mit ausgewählten Behörden und Gerichten. Die Darstellung der Ergebnisse umfasst fünf Konfliktfelder sowie Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Gesetzes. Der Bericht wurde dem Innenausschuss des Bundestags vorgelegt. Anschließend fand dazu eine Öffentliche Anhörung statt, deren Ergebnisse vorliegend noch berücksichtigt werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 1.
Gesetzesevaluationen dienen der Sammlung und Bewertung relevanter Informationen über den Zielerreichungsgrad sowie die intendierten und nicht-intendierten Wirkungen einer Norm. Dadurch tragen sie dazu bei, die Informationsbasis für politische Entscheidungsträger zu verbessern. Gesetzesevaluationen zeichnen sich durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der sowohl rechts- als auch sozialwissenschaftliche Methoden miteinander verknüpft.
Der Leitfaden setzt sich zunächst mit dem Evaluationsbegriff und der rechtlichen Pflicht zur Evaluierung auseinander. Anschließend werden die Grundlagen und Rahmenbedingungen für eine Gesetzesevaluation am Beispiel des Umgangs mit personenbezogenen Daten erörtert. Daran anknüpfend werden die zentralen Schritte der Konzeptions-, Durchführungs- und Auswertungsphase für eine Ex-post-Gesetzesevaluation unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten skizziert. Abschließend gibt der Leitfaden Hinweise für die Formulierung einer gesetzlichen Evaluationsklausel.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 2.
Das Werk evaluiert das baden-württembergische Optionsmodell des „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EA), wonach neben den Kammern optional auch Stadt- und Landkreise als EA fungieren können. Auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem gewählten Modell, die auch technische und organisatorische Rahmenbedingungen berücksichtigt, folgt eine ausführliche empirische Analyse der gewählten Strukturen und durchgeführten Verfahren. Abgerundet werden die Analysen sowohl durch Janehmungen der Verwaltungspraxis und der betroffenen Dienstleister als auch durch Vergleiche mit Modellen anderer Bundesländer. So können Vor- und Nachteile sowie Optimierungspotenziale des Optionsmodells praxisgerecht herausgearbeitet werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 4.
Leistungsvergleiche sind - nicht nur im Sport - in aller Munde. Der im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform im Jahr 2009 in das Grundgesetz aufgenommene Art. 91d GG kündet davon.
Diese Bestimmung wirft verwaltungs- und verfassungsrechtliche Fragen auf vielerlei Ebene auf, die in der Schrift näher behandelt werden, etwa zur rechtlichen Qualifikation der Vergleichsstudien bzw. der sie regelnden Norm oder dem Leitbild von Föderalismus bis hin zu rechtlichen und methodischen Anforderungen an das Verfahren bei Leistungsvergleichen.
Die Fachaufsicht hat in jüngster Zeit deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in der zunehmenden Verlagerung nichtministerieller Aufgaben auf nachgeordnete Behörden, der Privatisierung öffentlicher Aufgaben und der häufig ressortübergreifenden Zusammenarbeit von Ministerien. Schließlich erweist sich behördliche Fachaufsicht immer mehr als Führungs- und Steuerungsinstrument im Bereich der Öffentlichen Verwaltung. Der Autor nimmt eine umfassende Systematisierung der Fachaufsicht im aktuell bestehenden System vor, zeigt zugleich aber auch Wege zu einem Neuansatz in diesem Bereich auf. Hierfür widmet er sich zunächst Begrifflichkeit und Herkunft der Fachaufsicht. Es folgt ein Einblick in den Status Quo der Aufsichtsführung, bei dem insbesondere die Ergebnisse einer umfassenden empirischen Erhebung einbezogen wurden. Anschließend werden aus interdisziplinärer Sicht bestehende Probleme analysiert und Lösungsansätze für die Praxis aufgezeigt. Zum Abschluss folgt die Vorstellung von zwei Ansätzen, die als Basis einer zukünftigen Neugestaltung der Fachaufsicht dienen können.
Dieses Buch analysiert die EU-Forschungs- und Technologiepolitik und vermittelt Verständnis für deren Interdependenzen mit nationalen Politiken und Forschungskulturen. Zentrale Fragestellungen sind die neue Rolle der EU in der Grundlagenforschung, die Europäisierung der Forschung verbunden mit erweiterten Kompetenzen der EU und die gewachsene Rolle der Rahmenprogramme.
Einsichten in diese Fragen können helfen, neue Fragestellungen, die aus der Kommunikation der EU Kommission zur Innovationsunion von 2010 erwachsen, einzuordnen und mit ihnen umzugehen. Hierzu gehört die vom Wissenschaftsrat vorgeschlagene Option einer Verbindung eines Europäischen Forschungsraums mit Offenheit für internationale Kooperationen und hoher nationaler Autonomie der Akteure oder die DFG-Initiative für vernetzte Forschung durch eine European Grant Union aufbauend auf EUROHORCS und der ESF.
Trotz langjähriger Debatte um das Nachhaltigkeitskonzept ermangelt dieses klarer Konturen; gleichermaßen bleiben Verfahren der Folgenabschätzung als Implementationsinstrument unterbelichtet. Vor diesem Hintergrund arbeitet Alexander Windoffer die Wesensmerkmale nachhaltiger Entwicklung heraus. Er fundiert diese Merkmale sowie die Verpflichtung der Staatsgewalten zur Folgenabschätzung im Unions- und Verfassungsrecht. Anschließend analysiert er den bestehenden gesetzlichen Rahmen einer Vielzahl nachhaltigkeitsrelevanter Folgenabschätzungsverfahren im Bereich von Rechtsetzung und Verwaltung. Ausgehend von verfassungsrechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Determinanten zeigt er weiteren Regelungsbedarf auf und erarbeitet Vorschläge zur Überführung abstraktionsfähiger Regelungselemente in eine allgemeine Verfahrensordnung für nachhaltigkeitsorientierte Folgenabschätzungen der Legislative und Exekutive.
Das Werk untersucht die Struktur und Dynamik von wissenschaftlichen Kooperationen und Netzwerken am Beispiel der Astrophysik. Die fundamentale Tendenz der Zunahme kooperativer Forschung hat in den letzten Jahrzehnten weiter Schwung bekommen. Die Vernetzung von Forschern wird von Förderorganisationen allerorten gefordert. Wissenschaftspolitische Maßnahmen bleiben jedoch häufig pauschal, ohne für die jeweiligen Disziplinen zu differenzieren. Um zu einem besseren Verständnis disziplinär fundierter wissenschaftlicher Netzwerke zu führen, wird eine integrierte Theorie wissenschaftlicher Netzwerke entwickelt, die sowohl die Ebene der Forscher, sowie die strukturellen Einflussfaktoren (z.B. die Reputation von Forschern), als auch die Makrostruktur von wissenschaftlichen Kooperationsnetzwerken berücksichtigt. Die Untersuchung wird für ein Netzwerk der weltweiten Elite der Astrophysiker durchgeführt. Der Autor zeigt, wie Forschungsdurchbrüche (hier: Entdeckung der beschleunigten Expansion des Universums) die Entwicklung von Netzwerkstrukturen beeinflussen können. Methodisch kombiniert er verschiedene Verfahren wie die Netzwerkanalyse, Befragungen, Interviews und die Szientometrie.
Der Band liefert Beiträge aus verschiedenen Staaten und Disziplinen zur weltweiten Diskussion, ob und wenn ja inwieweit sich das Bild des Staates im Wandel befindet. Als Prüfstein für die Stabilität der unterschiedlichen Grundlagen und Konzepte erwies sich in vielen Staaten die Weltwirtschaftskrise. In nahezu allen Staaten hat diese in der Regel unter dem Sammelbegriff "Public Private Partnership" geführte Diskussion zu - teilweise sehr heftigen - Auseinandersetzungen über das jeweilige Staatsverständnis geführt.
Wie die öffentliche Diskussion um den Bildungsgipfel 2010 und die Exzellenzinitiative 2.0 zeigt, ist die gemeinsame AufgabenJanehmung von Bund und Ländern im Bereich der Wissenschafts- und Bildungspolitik ein aktuelles Thema.
Dass dies so ist, muss den aufmerksamen Beobachter verwundern, hatte sich doch das Gros der politischen Akteure, die seit 2004 an der Neuordnung der föderalen Zuständigkeiten im deutschen Bundesstaat arbeiteten, von ihren Bemühungen gerade ein Ende der kooperativen Verflechtungen zwischen Bund und Ländern auch und gerade in diesen für die Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland so wichtigen Politikfeldern versprochen. Die sogenannte "Föderalismusreform" in ihren beiden Etappen von 2006 und 2009 hatte unter anderem eine Entflechtung der gemeinschaftlichen AufgabenJanehmung von Bund und Ländern zum Ziel, der man in der aktuellen föderalen Praxis indes nur bedingt näher gekommen zu sein scheint. Es geht also scheinbar nicht ohne die "Gemeinschaftsaufgaben"; dies ist ein Umstand, der sie für wissenschaftliche Analysen zweifelsohne interessant macht.
In diesem Band werden Genesis und Problematik der Gemeinschaftsaufgaben in der Wissenschafts- und Bildungspolitik politikwissenschaftlich, juristisch und historisch analysiert. Diese spezifisch "deutsche" Form der kooperativen AufgabenJanehmung zwischen Bund und Ländern wird zudem mit den Kompetenzen der Gebietskörperschaften im Wissenschafts- und Bildungsbereich in vier anderen föderativen Systemen (Schweiz, Österreich, USA, Kanada) verglichen. Eine Darstellung der Geschehnisse in der ersten Etappe der Föderalismusreform durch einen beteiligten Wissenschaftler und ein Interview mit einem Praktiker über seine Erfahrungen in und mit den Gremien und Institutionen der kooperativen AufgabenJanehmung vervollständigen den Band.
Today, higher education and research institutions are confronted with variable and sometimes contradictory demands from state, industry and society. They have to face growing volatility in education policy, and a research paradigm that sees an accelerating rate of knowledge growth as well as the internationalization of the knowledge process itself. It is vital that academics and policymakers stay abreast of the impact that policy changes have on education and research in tertiary institutions. Based on a sector-specific theory model for the governance of research organizations, this book outlines evidence of the effects of the so-called ‘new public management reforms’ in the German university and public research sector. The volume aims to shed some light on the differences between the disciplines in input, throughput, profiles of output and the typical conditions of knowledge production, disparities that are currently little understood and are thus not reflected in government policy as ministers implement new governance forms in the research system. It analyzes in detail these new forms, and demonstrates how they affect knowledge production and research performance from the level of research group up to that of the system itself. The authors focus on a set of disciplines that represent the breadth of research divisions in major universities: natural science fields oriented to basic research (astrophysics), two application-oriented fields from the natural sciences (nanoscience and biotechnology), a social science field (economics) and a humanity field (medieval history).
<b>Abstract</b>
Das vorliegende Studienbuch beruht in seinen Grundzügen auf der Vorlesung "Einführung in die Verwaltungswissenschaft", die der Verfasser über viele Semester an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer gehalten hat.
Entsprechend richtet es sich an Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, die sich in Ergänzungs-, Aufbau- und Schwerpunktstudien auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung weiterbilden wollen. Der Vorlesungsstoff ist durch Ergebnisse wissenschaftlicher Projekte erweitert, die insbesondere im Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer durchgeführt worden sind. Damit soll ermöglicht werden, dass sich Interessenten etwa im Wege des Selbststudiums in Teilaspekte der öffentlichen Verwaltung vertiefen können. Das Buch ist dem Unternehmen einer integrativen Verwaltungswissenschaft neben den verwaltungsrelevanten Disziplinen wie Verwaltungsrechtsdogmatik, Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung, Verwaltungspolitologie usw. verbunden, also Verwaltungswissenschaften und Verwaltungswissenschaft.
<b>Abstract</b>
Veränderungen in Organisationen werden unter sozialwissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen, politischen Gesichtspunkten betrachtet. Es gibt drei inhaltliche Schwerpunkte: Beginnend mit einer theoretisch fundierten Orientierung über organisationale Veränderungen werden im zweiten Teil Methoden und Techniken vorgestellt, die Speziell für Untersuchungen zu Veränderungen in Organisationen entwickelt wurden. Der dritte Teil stellt praktische Erfahrungen, insbesondere das Managen von Veränderungen in Wirtschaft und Verwaltung dar.
Seit einigen Jahren rückt inmitten der Bemühungen um die Verwaltungsmodernisierung und die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit das Thema der "Mediation im öffentlichen Sektor" mehr und mehr in den Vordergrund des Interesses von Wissenschaft und Praxis. Die Diskussion leidet allerdings unter einer gewissen Engführung, insofern weitgehend nur die positiven Aspekte dieser Methode der Konfliktschlichtung hervorgehoben werden. Der hier vorgelegte Band spannt deren Bezugslinien wesentlich weiter. Die in ihm versammelten Beiträge nehmen einerseits die Leistungsfähigkeit der Mediation im Verhältnis zu anderen Instrumenten der Streitvermeidung bzw. Streitbeilegung im Rahmen des Verwaltungs-handelns und seines funktionalen Zusammenhangs mit dem Verwaltungsprozess in den Blick. Andererseits prüfen sie ihren Ertrag in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit sowie die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, denen die Mediation bei ihrem Einsatz im Verwaltungsverfahren und -prozess unterliegt. Im Ergebnis zeigt sich, dass gegenwärtig die gesetzliche Neugestaltung eines öffentlich-rechtlichen Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsverfahrens der "Mediation" noch verfrüht wäre.
Die Einführung von Wettbewerb in die über 100 Jahre monopolistisch strukturierte Stromwirtschaft gehört zu den größten Herausforderungen staatlicher Ordnungspolitik. Erste Erfolge sind zwar vorhanden, dennoch existieren noch vielfältige Wettbewerbshindernisse. Die Europäische Kommission hat Anfang 2007 zahlreiche neue regulatorische Maßnahmen angekündigt. Fraglich ist aber, inwieweit das dichte Geflecht aus bestehenden und künftigen Regelungen wirksam vollzogen werden kann. Eines der Hauptprobleme eines wirksamen Vollzugs ist und bleibt die Informationsasymmetrie, deren Beseitigung in der öffentlichen Diskussion eine untergeordnete Rolle spielt.
Sabine Frenzel liefert eine sorgfältige empirische und rechtliche Analyse der bestehenden Wettbewerbshindernisse im Strommarkt und vorhandener regulatorischer Mängel. Sie entwickelt ein EG-rechtskonformes Modell regulierter Selbstregulierung für den Strommarkt, das seine Grundlage in dem verfassungsrechtlichen Konzept der staatlichen Gewährleistungsverantwortung hat. Hierbei zeigt die Autorin auf, dass eine effektive Regulierung gelingen kann, wenn Staat und Gesellschaft zusammenwirken: Der Staat, der den rechtlichen Rahmen für die Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben gewährleistet und gesellschaftliche Akteure, die an der Aufgabenerfüllung teilhaben.
<b>Abstract</b>
Der Band enthält die Ergebnisse eines Gutachtens, welches anlässlich der vorgesehenen Einführung sog. "einheitlicher Ansprechpartner" im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellt wurde. Die Autoren analysieren zunächst eingehend die rechtlichen und organisatorischen Vorgaben der Richtlinie im Hinblick auf die Aufgaben dieser Kontaktstellen, über die es grenzüberschreitend tätigen Dienstleistern ermöglicht werden soll, sämtliche behördlichen Verfahren - auf Wunsch auch vollständig elektronisch - aus einer Hand abzuwickeln und sich über die Rechtslage im Bestimmungsstaat zu informieren. Sodann wird ausführlich auf die Frage eingegangen, welche Institutionen in Deutschland (Behörden der verschiedenen Ebenen, Kammern, Kooperationen, zertifizierte Private) unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten für die Übernahme dieser Aufgaben in Betracht kämen. Es folgen organisationswissenschaftliche und informationstechnische Überlegungen zur Implementierung der einheitlichen Ansprechpartner. Illustrative Fallstudien anhand dreier prototypischer Berufsgruppen (Ingenieur, Friseur, Immobilienmakler) runden die Untersuchung ab.
<b>Abstract</b>
Higher education and researach institutions are confronted with changing and sometimes contradictory claims from state, industry and society, today. They have to face growing volatility and an acceleration and internationalization of the konowledge process. This book undertakes to develop a sector specific theory of governance of the public research sector and applies it to the German research system. The book is the outcome of a large interdisciplinary project. It analyzes the reforms in the German research system from a integrated perspective of law, ecconomics and social sciences. The case of Germany is compared to reforms in other European countries such as Austria, the Netherlands and the United Kingdom. The study emphasizes an integrated approach considering the researchi function of universities as well as the non-university research sector. The focus is on the integration of external and internal governance. First, we pose the question how external competition and control mechanisms do influence internal governance of research institutions and universities and vice versa. Second, we discuss the consequences of these impacts on research.
The book addresses scholars in the field of science and technology studies and research policy as well as actors responsible for establishing and implementing research policies. Managers of research institutions will find insights and guidelines for the strategic positioning of their institutions in a rapidly changing environment. Researachers in the field of governance may profit from the approaches to governance which are applied to the German research system in comparison to other research systems.
Written for:
Practitioners and scholars in Higher Education Studies, Management of Higher Education, Researach and Innovation Management, Science and Technology Studies, Science and Technology Policy, Governance and Governance Theory, New Public Management.
Abstract
In jüngerer Zeit haben verstärkt Überlegungen zur Flexibilisierung Einzug in die aktuellen Reformen des Vergaberechts gehalten. Auch der Zweite Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Befreiung von Vorgaben der VOB/A erster Abschnitt widmete sich der Flexibilisierung des Vergabenverfahrens. In ihm wurden einzelnen Kommunen Befreiungen von bestimmten Vorgaben der VOB/A erteilt, darunter vom Nachverhandlungsverbot.
Die Evaluation des Modellversuchs durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) diente der Überprüfung, ob die mit dem Modellversuch erhofften Einsparungen und Qualitätssteigerungen eingetreten sind, sowie der Aufzeigung etwaiger Nebenwirkungen des Modellversuchs. Hierzu wurden auf Grundlage eines für den Modellversuch entwickelten Antwortrasters Daten in den Modellversuchsverfahren erhoben. Vergleichend fanden Erhebungen in herkömmlichen Vergabeverfahren statt. Ergänzend wurden die Bieter befragt.
Insgesamt sind die Daten aus nahezu 2000 Vergabeverfahren in die Evaluation eingeflossen. In dem Band werden die Ergebnisse der Evaluation zusammengefasst. Zugleich bildet der Band ein aktuelles Beispiel für eine erfolgreich durchgeführte Gesetzesfolgenabschätzung.
<b>Abstract</b>
Die englische Verfassung war während des 18. Jahrhunderts ein zentrales Thema des politischen Denkens und bestimmte die entsprechenden Debatten - in England selbst und ebenso in Frankreich und Deutschland. Nicht nur die politischen "Klassiker" diskutierten das englische System, auch viele weniger herausragende Autoren waren daran beteiligt. Der Autor zeichnet die Linien und Verästelungen dieses Diskurses nach und beleuchtet dessen geistesgeschichtliche Hintergründe. So standen am Beginn der Debatte weniger die großen Autoren der französischen Aufklärung, sondern die aus ihrer konfessionellen Notlage heraus anglophil argumentierenden Hugenotten. Während die Forschung bisher fast ausschließlich die aufgeklärte Anglophilie in den Blick genommen hat, zeigt die Studie darüber hinaus, dass dem positiven Image eine nicht minder bedeutende politische Englandkritik gegenüberstand.
<b>Abstract</b>
Nach der Einführung des Neuen Steuerungsmodells in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung stehen auch Parlament und Regierung vor dieser Herausforderung. Mit der Abkehr von einem ressortbezogenen und der Hinwendung zu einem ergebnisorientierten Haushalt, der Möglichkeit leistungsbezogener Planaufstellung und der Aufnahme von Leistungsaufträgen in Rheinland-Pfalz wird das bisherige - oft als unzureichend bezeichnete - Haushaltsverfahren in ersten Schritten umgestellt. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit die Rechte des Parlaments innerhalb der Gewaltenbalance von dieser Entwicklung berührt werden. Parallel dazu trifft diese Entwicklung im Haushaltsbereich auf ein Bedürfnis nach genereller Erneuerung. In der bisherigen Ausgestaltung des Haushaltsverfahrens wird die Diskussion im Parlament aufgrund der detaillierten kameralistischen Unterteilung des Haushalts häufig zu sehr auf Einzelfragen verengt, grundsätzliche Perspektiven und strategische Neuansätze geraten leicht in den Hintergrund.
Unter Bezugnahme auf die besondere Situation in Rheinland-Pfalz und die dortige Einführung von Leistungsaufträgen in das rheinland-pfälzische Haushaltsrecht stellt die Untersuchung die Position von Parlament und Regierung im Haushaltsverfahren sowie die darin wirkenden Einflüsse des Neuen Steuerungsinstruments sowie deren Entwicklungsziele dar. Zur Erfassung der konkreten Situation in Rheinland-Pfalz werden die im Rahmen des Forschungsprojekts geführten Interviews mit den Vertretern der Ministerien und die Ergebnisse eines zu diesem Projekt durchgeführten Workshops mit Vertretern des Parlaments erörtert.
Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit die verfassungsrechtlichen Aspekte dieser Entwicklung dar. Auf dieser Grundlage werden schließlich Ansätze und Vorschläge zur Weiterentwicklung der bestehenden Situation herausgearbeitet, die sich sowohl an das Parlament als auch an die Regierung richten.
Reinventing Government and modernizing public administration is an important issue in public policy. There is a variety of reform strategies for achieving sustainable development and efficiency of public authorities, but until now, the proposed reforms have not been very successful. It is not surprising that meanwhile, trust in New Public Management partially vanished. Instead of having faith in the "economization" of public management, the question of values arises. In this book, the necessary change towards a Public Value Management (as a counter-movement in Europe against the merely economical way of modernizing public administration) is explained and reflected.
Die Modernisierung von Staat und Verwaltung bildet ein zentrales Thema in der Auseinandersetzung um die künftige Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Trotz einer breiten Diskussion einschlägiger Modernisierungsstrategien vor allem zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltungen sind die vorgeschlagenen Reformansätze bislang nicht sonderlich erfolgreich gewesen. Das Vertrauen vieler Bürger in ein Neues Verwaltungsmanagement schwindet mehr und mehr. Statt dessen stellen sich entschiedene Fragen nach den sozialen und Wertgrundlagen der Modernisierungsprozesse. Das Buch greift diese Fragen auf; es setzt sich mit dem notwendigen Wandel zu einem wertegebundenen öffentlichen Management als Gegenbewegung zur "Ökonomisierungsstrategie" der Staatsmodernisierung in Europa unter Abgrenzung zu den anglo-amerikanischen Staaten auseinander.
Das Buch verwendet Forschungsergebnisse aus dem Projekt IMPEL, das unter Leitung von Univ.-Prof. Dr. <i>Eberhard Bohne</i> am Forschungsinstitut zwischen 1997 und 2001 durchgeführt wurde. Gegenstand des umfangreichen Forschungsprojekts war die Umsetzung dreier europäischer Richtlinien: der Richtlinie zur Integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie), der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) sowie der Seveso-II - Richtlinie. Empirische Erhebungen wurden in acht EU-Mitgliedstaaten - Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Schweden und Spanien - durchgeführt. Insgesamt 138 Interviews mit Experten von Behörden, Industrie und Nichtregierungsorganisationen wurden durch eine schriftliche Befragung von 178 Umweltbehörden ergänzt.
Das Projekt wurde von der Europäischen Kommission, dem deutschen Bundesumweltministerium, dem österreichischen Bundesministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Wassermanagement sowie der Environment Agency England and Wales gefördert.
Das vorliegende Buch gibt den Rechtsstand 2005/06 wieder. Die Sektionsreferentin Dr. <i>Sonja Bugdahn</i> hat die Kapitel zu Italien und Spanien mitverfasst, zu denen sie entscheidend beitragen konnte.
Die Studie hebt sich von anderen EU-Implementationsstudien durch eine Kombination rechtsvergleichender und sozialempirischer Analyse ab. Aufbauend auf einer detaillierten Beschreibung und Bewertung administrativer Rahmenbedingungen und nationaler Genehmigungssysteme werden allgemeine Schlussfolgerungen bezüglich einer Reform europäischer Politikgestaltung (European Governance) und Rechtsetzung gezogen.
<b>Abstract</b>
Das Buch analysiert die Verschiebung der Kräfteverhältnisse zwischen den an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorganen der EU-Mitgliedstaaten im Prozess der europäischen Integration. Es unterscheidet sich damit von der bisher erschienen Literatur, die sich vorwiegend einzelnen Institutionen widmete.
Im Zentrum der Arbeit stehen 15 vergleichende Länderstudien. Sie zeigen, dass die Auswirkungen der Impulse der EU-Verfassungsstruktur zum einen vom jeweiligen nationalen Institutionensetting abhängig sind. Zum anderen führt die länderspezifische Einstellung zur Aufrechterhaltung der horizontalen Balance im europäischen Kontext durchaus zu unterschiedlichen (in der Tendenz aber ähnlichen) "europäisierten" Regierungssystemen. Abschließend wird ein europäisches Governance-Modell skizziert, das grundsätzlich geringere Verschiebungen der mitgliedstaatlichen horizontalen Balancen impliziert.
<b>Abstract</b>
Kann Recht Innovationen befördern? Die Bedeutung rechtlicher Institutionen, lange von der Wirtschaftsgeschichte vernachlässigt, erfährt seit den letzten Jahren wieder stärkere Aufmerksamkeit. Meine Untersuchung zur Industrialisierung, Internationalisierung und Patentrecht im Deutschen Reich, 1871 - 1914, nimmt diese Debatte aus rechtshistorischer Sicht auf. Technikhistorische, wirtschaftshistorische und rechtshistorische Ansätze werden in der Arbeit kombiniert, um die Bedeutung des institutionellen "framework" für technischen und wissenschaftlichen Fortschritt zu untersuchen. Umgekehrt wird auch die Fortentwicklung des Rechts aufgrund der im Rahmen der Industriellen Revolution aufgetretenen sozialen und technischen Fragen in den Blick genommen. Die Arbeit erklärt die Kodifikation des Reichspatentgesetzes vom 25. Mai 1877 und seine Normanwendungsphase mithilfe institutionenökonomischer Überlegungen. Die wechselseitige Beeinflussung zwischen den Systemen der Wissenschaft, der Ökonomie und des Rechts wird anhand von Beschreibungen in der zeitgenössischen juristischen, volkswirtschaftlichen und technischen Fachliteratur analysiert. Ebenso werden die Rechtsprechung des Reichsgerichts, die publizierten Entscheidungen und internen Akten des Kaiserlichen Patentamts und des Reichsamts des Innern, die Akten des Deutschen Patentschutzvereins, die Dokumente über die internationalen Patentschutzkonferenzen und Akten aus Unternehmensarchiven ausgewertet. Dabei wird das Augenmerk auf die Frage gelegt, inwieweit das Zivilrecht und das sich entwickelnde Verwaltungsrecht zu Anpassungsleistungen gezwungen waren. Diese bezogen sich zum einen auf den zivilrechtlichen Eigentumsbegriff, zum anderen auf verfahrensorganisatorische Aspekte wie die Trennung von Anmelde- und Widerspruchsbehörden. Ein weiterer Punkt betraf die Bestrebungen zur Selbstregulierung der Verbände, welche auf deutscher wie internationaler Ebene verfolgt wurden. Schließlich wird untersucht, wie der Gesetzgeber, die Verwaltung und die Gerichte auf die Soziale Frage reagierten, welche auch auf die Rechtsstellung der angestellten Erfinder bezogen wurde.
<b>Abstract</b>
Die historische Studie leistet einen Beitrag zur Erforschung der verfassungspolitischen Entwicklung in Deutschland nach 1945. Untersuchungsgegenstand ist der Prozeß der Verfassungsgebung in der Sowjetischen Besatzungszone von 1946 bis zur Annahme der ersten Verfassung der DDR am 7. Oktober 1949.
In der Arbeit wird den Fragen nachgegangen, warum bereits Mitte 1946 die verfassungspolitische Diskussion mit einem SED-Entwurf für eine "Reichsverfassung" einsetzte, welche Einflüsse und Weisungen von Seiten der sowjetischen Besatzungsmacht auf den Verfassungsgebungsprozeß nachweisbar sind und in welchen Etappen der gesamtdeutsch angelegte "Entwurf einer Verfassung für die deutsche demokratische Republik" entstanden ist. Verschiedene Verfassungsentwürfe zwischen 1946 bis 1949 sind als Dokumente im Anhang abgedruckt.
Abstract
Die Frage nach der Ausgestaltung der Demokratie ist angesichts einer wachsenden Ausdifferenzierung öffentlicher Entscheidungsebenen und -träger sowie vermehrender Anzeichen für Legitimationsschwächen der bestehenden demokratischen Systeme in Europa wieder zu einem zentralen Gegenstand der politischen und der rechts- und politikwissenschaftlichen Diskussion geworden. Im europäischen Mehrebenensystem sind die herkömmlichen Verfahren und Formen der Vermittlung demokratischer Legitimation nur bedingt tauglich. Die Debatte über die demokratische Ausgestaltung der Europäischen Union muss dabei unterschiedlichen Demokratiekonzepten und unterschiedlichen demokratischen Traditionen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
Das vorliegende Gemeinschaftswerk europäischer Rechts- und Politikwissenschaftler macht die Demokratiekonzepte und aktuellen Reformdiskussionen verschiedener europäischer Staaten sichtbar und erörtert Perspektiven für die Entwicklung demokratischer Strukturen in der Europäischen Union und im Prozess der Globalisierung. Auch werden mit Blick auf neue Organisationsformen staatlichen Handelns und vor dem Hintergrund der europäischen Diskussion die durch das deutsche Verfassungsrecht eröffneten Entwicklungsmöglichkeiten der Demokratie in Deutschland ausgelotet.
<b>Abstract</b>
In der ökonomischen Theorie lassen sich verschiedene Erkenntnisprogramme identifizieren, die die Richtung der ökonomischen Forschung und damit auch den Erkenntnisfortschritt in gewisser Weise kanalisieren. In der Finanzwissenschaft existiert ein primär theoretisch ausgerichteter Forschungszweig, der seine Wurzeln bei den klassischen Autoren und ersten Marginalisten hat und sich bis zur sog. "Neuen Finanzwissenschaft" erstreckt. Zum anderen findet man eine stärker empirisch-institutionell angelegte Finanzwissenschaft vor, die ihren Ursprung im Kameralismus und der historischen Schule hat und bis zur Neuen Politischen Ökonomie und Konstitutionellen Finanzwissenschaft reicht. Vor diesem Hintergrund systematisiert und analysiert der Autor die finanzwissenschaftlichen Beiträge von vier theoretischen Traditionen in der Ökonomie (Klassik, Neoklassik, Alte und Neue Institutionenökonomie).
Für den an finanzwissenschaftlichen Fragestellungen interessierten Leser soll mit dieser Arbeit der Versuch unternommen werden, eine vergleichende Darstellung unterschiedlicher Zugangs- und Lösungsmethoden für typische Problemstellungen der Finanzwissenschaft zu liefern, wobei die Geschichte des Fachgebietes und ihrer Entwicklungslinien in groben Zügen nachgezeichnet wird. Darüber hinaus bietet die Finanzwissenschaft aber auch ein interessantes Bild für den wissenschaftstheoretisch interessierten Leser, und zwar sowohl in Hinblick auf die vertretenen erkenntnistheoretischen Positionen als auch in Hinblick auf den Fortschritt dieser Wissenschaft.
Zur Lösung dieser Fragestellungen wird die von Imre Lakatos entwickelte Methodologie der wissenschaftlichen Forschungsprogramme als Grundgerüst verwendet, um sowohl die jeweils grundlegenden Erklärungsprinzipien als auch entsprechende Modifikationen pointiert darstellen zu können. Hierbei zeigt sich, dass sich die vier Forschungsprogramme - trotz zahlreicher dogmengeschichtlicher Gemeinsamkeiten - in Hinblick auf ihre "harten Kerne" signifikant voneinander unterscheiden, was zu alternativen theoretischen Erklärungen finanzwirtschaftlicher Phänomene (z.B. dauerhafter Anstieg der öffentlichen Schuld) und teilweise völlig konträren finanzpolitischen Vorschlägen (z.B. enge oder breite Steuerbemessungsgrundlagen) führt.
<b>Abstract</b>
Hinsichtlich der Frage, welcher Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab und welche Prüfungsintensität im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geboten und möglich sind, werden vielfach unbewiesene Behauptungen aufgestellt. Innerhalb eines buntschillernden Meinungsspektrums sind Auffassungen verbreitet, die eine Entscheidung aufgrund Interessen- oder Folgenabwägung befürworten und hierbei die Prüfung der materiellen Rechtslage entweder für gänzlich verzichtbar halten oder Rechtsfragen der Hauptsache einer nur "summarischen Prüfung" unterziehen wollen. Die seit jeher streitbefangenen Problemkomplexe harren nach wie vor einer dogmatisch zufriedenstellenden Erörterung.
Angesichts dieses Befunds nimmt der Autor im ersten, der Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen gewidmeten Teil der Arbeit eine verfassungsrechtliche Grundlegung des materiellrechtlichen Prüfungs- und Entscheidungsmaßstabs vor. Hierzu analysiert er die Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Allgemeinen und des einstweiligen Rechtsschutzes im Besonderen vor dem Hintergrund der Rechtsschutzgarantie und der Gesetzesbindungspostulate. Ausgehend von den herausgearbeiteten eilverfahrensspezifischen Prämissen für den Prüfungsmaßstab untersucht er sodann die Verfassungsmäßigkeit der in Literatur und Rechtsprechung zu den verschiedenen Systemen einstweiligen Rechtsschutzes vertretenen Abwägungslösungen.
Gegenstand des zweiten Teils ist die Klärungsfähigkeit von Rechtsfragen, mithin der im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geforderte und mögliche Umfang der Rechtsprüfung. Eingangs werden die Unzulänglichkeiten der Folgerungen aus dem Begriff der "summarischen Prüfung" aufgezeigt. In der Erkenntnis, das Problem der Prüfungsintensi-tät nur durch eine grundlegende Analyse der Ziele, Charakteristika und Bedingungen richterlicher Entscheidung unter Einbeziehung auch rechtstheoretischer, erkenntnistheoretischer und entscheidungstheoretischer Aspekte lösen zu können, wird in einem ersten Schritt der Ablauf gerichtlicher Entscheidungen unter besonderer Berücksichtigung der Informationsgewinnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dargestellt. In Erörterung der Frage, welche Anforderungen an das Ergebnis der Entscheidung, namentlich die rechtliche Prämisse zu stellen sind, erfolgt sodann eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Richtigkeitskonzeptionen. Als Ziel des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens fordert der Autor hierbei anstelle der "richtigen" Entscheidung eine Entscheidung lege artis, die den Zielkonflikt zwischen Vollständigkeit und Gründlichkeit der rechtlichen Prüfung optimal löst und bestimmte materiale Mindestkriterien erfüllt. Statt der verbreiteten "summarischen Prüfung" erachtet er eine solche rechtliche Prüfung lege artis auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für erforderlich und möglich und zeigt verfahrensbezogene und verfahrensunabhängige Potentiale zur Kompensation des Zeitfaktors auf.
<b>Abstract</b>
Der Leistungsauftrag wurde auf Initiative des Landtags im Jahre 2000 in die rheinland-pfälzische Haushaltsordnung aufgenommen. Er ermöglicht es, Ausgabenermächtigungen im Haushaltsplan mit politischen Zielvorgaben zu verbinden. Um die Pilotphase auszuwerten und die weiteren Perspektiven und Möglichkeiten der Leistungsaufträge auszuloten, veranstalteten der Landtag Rheinland-Pfalz, das Ministerium der Finanzen und das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung am 16. Februar 2005 in Mainz den Workshop "Stand und Perspektiven des Leistungsauftrags in Rheinland-Pfalz". Der Workshop fand im Rahmen des Forschungsprojektes Hill/Hermonies: "Der Leistungsauftrag im rheinland-pfälzischen Haushaltsrecht" statt. Der vorliegende Band dokumentiert die Vorträge und die Diskussionsbeiträge des Workshops.
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt den zweiten Teil des Forschungsprojekts wieder, welcher Empfehlungen im Hinblick auf eine weitere Optimierung von Genehmigungsverfahren zum Gegenstand hat, die aus den im Band "Dauer von Zulassungsverfahren" [bitte verlinken] gesondert veröffentlichten ausführlichen Ergebnissen der empirischen Untersuchung abzuleiten sind.
Nach einer Einführung in Gegenstand und Methoden des Forschungsprojekts und der Darstellung der empirischen Ergebnisse im Überblick kennzeichnen die Autoren noch nicht ausgeschöpfte Beschleunigungspotentiale, die aus der unzureichenden Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen sowie bestimmten Verzögerungsfaktoren im Verfahren resultieren. Sie beziffern diese Potentiale in den Bereichen Immissionsschutzrecht mit je 25 % bis 30 % und im Wasserrecht mit 10 % bis 15 %.
Die anschließende Darstellung der Vorschläge zur Verfahrensoptimierung gliedert sich in Maßnahmen zur Umsetzung auf der Ebene der Genehmigungsbehörden sowie auf Landesebene. Für die Behördenebene werden 15 Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Verfahrensmanagement, Kundenorientierung und Personal emp-fohlen. Bezogen auf die Landesebene werden - unter Einbeziehung auch des Verwaltungsstrukturreformgesetzes von 2004 - 10 Empfehlungen ausgesprochen. Eine zusammenfassende Übersicht über die Beschleunigungsmaßnahmen, die sich in der empirischen Untersuchung als effektiv erwiesen haben, rundet den Empfehlungsband ab.
Schwerpunkt des Forschungsberichtes ist die Herausarbeitung der spezifischen Charakteristika mobiler Kommunikation und die Bestimmung der diesbezüglichen zentralen Anwendungsbereiche für die öffentliche Verwaltung.
Mobile Government hat die Potenziale, Quantität wie auch Qualität der Leistungserbringung von öffentlichen Verwaltungen in Deutschland nachhaltig und entscheidend zu verbessern. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren lauten in diesem Zusammenhang:
Die Verwaltung muss die richtigen Ziele ansteuern. Die bestehenden Technologien ermöglichen vielfältige Optimierungen, aber sie sind selber nur Mittel, nicht Ziel.
Mobile Government darf nicht als Parallelprojekt neben die vorhandenen Abläufe und Strukturen treten, sondern seine spezifischen Potentiale müssen für die Veränderung und Neukonzeption des Bestehenden genutzt werden. Die konsequente Ausrichtung an den Geschäftsprozessen ist dabei die wichtigste Veränderung, die von den heute verfügbaren "enabling technologies" ermöglicht wird. Nur auf diese Weise lassen sich die erhofften Leistungsverbesserungen, Arbeitserleichterungen und Kosteneinsparungen auch realisieren.
<li>Der Gedanke des Mehrwerts sollte bei der Konzeption mobiler Kommunikationslösungen im Mittelpunkt stehen. Die Frage muss lauten: Welche Dienste entfalten ihre besondere Nützlichkeit erst dadurch, dass sie mobil verfügbar sind? Für Verwaltungen und Unternehmen liegen die entsprechenden Potentiale in der Vereinfachung und Beschleunigung ihrer Geschäftsprozesse. Für den Bürger liegt der Mehrwert vor allem bei den situationsbezogenen Diensten. "Er kann sich von der Verwaltung abholen lassen, wo er steht", und zwar wann und wie er es will.
<li>Bürger und Unternehmen sind dann "Kunden" der Verwaltung, wenn sie Auswahlmöglichkeiten haben. Diese haben sie in der Wahl des Kommunikationskanals. Niemand kann gezwungen werden, mobil mit der Verwaltung zu kommunizieren. Bieten die mobilen Angebote daher keinen leicht Janehmbaren Mehrwert für die Nutzer, werden angestrebte Nutzungsraten, von denen auch die Verwaltung selber profitiert, nicht erreicht. Um zu berücksichtigen, was Bürger und Unternehmer zur Wahl der neuen Lösungen bewegen kann, müssen die Behörden Nutzer aus diesen Bereichen daher von Beginn an in die Angebotskonzeption miteinbeziehen.
Mobile Government ist ein Prozess. Die politische Führung, das Personal, die Technik und die Prozesse dürfen sich auf Erreichtem nicht ausruhen, sondern müssen offen sein für Neuentwicklungen und immer an der weiteren Optimierung der Angebote interessiert bleiben.
<b>Abstract</b>
Das Thema "Politikberatung" findet in der deutschen Öffentlichkeit momentan Beachtung wie selten zuvor. Externes Beraterwissen in Anspruch zu nehmen, ist in der Politik freilich nichts grundsätzlich Neues und wurde schon von Machiavelli diskutiert. Die wachsende Komplexität, Interdependenz und Veränderungsgeschwindigkeit politischer Entscheidungsgrundlagen hat jedoch in einem in seinen Wurzeln weit zurückreichenden Transformationsprozess im 19. und vor allem im 20. Jahrhundert zu einer sich mehr und mehr verdichtenden Interaktion von (externen) Experten und politisch-administrativem System geführt. Der Sammelband, der aus einer Forschungstagung am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) im Herbst 2001 entstanden ist, versucht einige der Wurzeln und Spielformen jener Beratungsarrangements freizulegen, die sich hieraus langfristig ergaben.
Eine generelle Bewertung von Nutzen und Nachteil der Politikberatung stößt angesichts des Umstandes, dass deren Arenen und Formen ebenso vielschichtig sind wie ihre Funktionen und Wirkungsweisen, schnell an ihre Grenzen. In dem vorliegenden Band werden stattdessen historische Fallstudien aus unterschiedlicher Perspektive - Politikfelder, Akteure, Wissenstypen -vorgelegt, die eine genauere Antwort auf die Frage nach den Spielregeln, Wirkungsbedingungen und Einflusschancen von Politikberatung ermöglichen sollen.
<b>Abstract</b>
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt Gegenstand und Methodik des Forschungsprojekts sowie die Ergebnisse der empirischen Untersuchung wieder. Sie wird durch die in der Schriftenreihe der Stabsstelle für Verwaltungsreform des Innenministeriums Baden-Württemberg erschiene Veröffentlichung "Beschleunigung von Genehmigungsverfahren" [bitte verlinken] um die daraus abzuleitenden Empfehlungen zur weiteren Verfahrensoptimie-rung ergänzt.
Als Ergebnis der empirischen Untersuchung konnte eine wesentliche Verringerung der Verfahrensdauern im betrachteten Zeitraum festgestellt werden. Während im Bereich Wasserrecht der Rückgang mit 73 % am deutlichsten ausfiel, lag er im Immissionsschutzrecht bei 45 % und im Baurecht bei 34 %. Die positive Entwicklung konnte auch auf den Einsatz der Beschleunigungsgesetze als Maßnahmenbündel zurückgeführt werden, denen damit insgesamt ein hoher Zielerreichungsgrad zu bescheinigen ist. Ein weiteres Erfolgsanzeichen ist der Anteil der Verfahren, die innerhalb vorgegebener Bearbeitungsfristen erledigt wurden. Hier konnte im Immissionsschutzrecht zwischen 1990 und 1999 ein Anstieg von 48 % auf 85 %, im Wasserrecht von 71 % auf 92 % und bei Baugenehmigungen für gewerbliche Vorhaben von 64 % auf 83 % nachgewiesen werden.
Teilweise wurden hingegen verbindliche und beschleunigungswirksame Vorgaben nicht umgesetzt, was ein gezieltes, nicht zuletzt auch auf Akzeptanz der Verwaltungsmitarbeiter gerichtetes Nachsteuern sinnvoll macht.
<b>Abstract</b>
Dieses Buch klärt auf über Möglichkeiten und Grenzen moderner entscheidungsunterstützender Verfahren beim Umgang mit komplexen Aufgabenstellungen in Organisationen von Wirtschaft, Regierung und Verwaltung. Die vorgestellten Verfahren aus verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen sind dabei im wörtlichen Sinne als unterstützend anzusehen, um eine Balance zwischen inhaltlicher Qualität und Akzeptanz von Entscheidungen zu finden.
Das Buch richtet sich an alle Entscheidungsverantwortlichen, die sich in schwierigen Entscheidungslagen nicht nur von ihrer Intuition leiten lassen wollen.
Inhalt
Rudolf Fisch und Dieter Beck
Handhabung komplexer Aufgabenstellungen in Organisationen - Einführung und Übersicht
I. Psychologische Ansätze zur Handhabung komplexer Aufgaben
Joachim Funke
Psychologische Erkenntnisse zum Umgang mit komplexen Problemstellungen und zu Bedingungen kreativer Problemlösungen
Anja Dieckmann und Laura Martignon
Einfache Heuristiken für gute Entscheidungen
II. Unterstützende Verfahren und Bedingungen ihres Einsatzes
Dieter Beck
Übersicht über Verfahren zum Umgang mit komplexen Aufgabenstellungen
Rolf Bronner
Planungs- und Entscheidungsmethoden zur Komplexitätshandhabung und Rationalitätssicherung
Heinrich Reinermann
Zum Einsatz von Verfahren und Werkzeugen der Entscheidungsunterstützung - Eine kritische Betrachtung
Dietrich Fürst
Rahmenbedingungen des Einsatzes von Planungsverfahren im öffentlichen Sektor
III. Ausgewählte Verfahren zur Handhabung komplexer Aufgaben
Frederic Vester
Vernetztes Denken und Handeln als Ansatz zur Krisenbewältigung
Gabriele Harrer
Das Vester´sche Sensitivitätsmodell
Reinhard Lindig
Vernetzt Denken und Handeln bei komplexen Aufgabenstellungen
Hanns Hub
GAMMA als Methode und Werkzeug zur Bearbeitung komplexer Aufgabenstellungen
Ralph Becker und Barbara Wöhler
Strategieumsetzung mit der Balanced Scorecard - Theorie und Praxis
IV. Praxisbeispiele
Klaus König
Komplexitätsbewältigung in Regierungszentralen - Ein Erfahrungsbericht
Helmut Albert
Komplexe Aufgaben der Nachrichtendienste im Rahmen der staatlichen Gefahrenabwehr -
Organisation und Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden in Deutschland
Arjen Boin und Paul 't Hart
Coping with crisis complexity: Trends, challenges and pathways
Hans-Joachim Fietkau
Komplexitätsgestaltung in Mediationsverfahren
Hans-Peter Meister und Christopher Gohl
Politische Mediation bei umstrittenen Infrastrukturprojekten -
Das Beispiel des Frankfurter Flughafens
Petra Badke-Schaub
Zwischen Kreativität und Systematik - Eine kognitions- und sozial-psychologische Analyse des Einsatzes von Problemlösetechniken in der Produktentwicklung
V. Praktische Konsequenzen
Cornelius Buerschaper
Komplexität managen - Trainingsansätze und Nutzen
Rudolf Fisch
Was tun angesichts komplexer Aufgaben?
<b>Abstract</b>
In diesem Band wird erstmals die Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland auf breiter Basis dokumentiert. Rund 160 Quellenstücke veranschaulichen die Diskussion im Regierungslager, aber auch die Positionen in Industrie, Landwirtschaft und interessierter Öffentlichkeit. Für eine gesetzliche Alters- und Invaliditätsversicherung gab es kaum Vorbilder. Dagegen bildeten die bereits verabschiedeten Reichsgesetze über die Kranken- und Unfallversicherung wichtige Referenzpunkte im Gesetzgebungsprozess. Während Bundesrat und Reichstag den eingeschlagenen Weg zur beitragsfinanzierten Sozialversicherung weiter verfolgten, hielt Bismarck an seinem Konzept einer Staatsbürgerversorgung aus Steuermitteln fest. Letztlich verzichtete er aber darauf, seine Vorstellungen durchzusetzen und ebnete den Weg zur Verabschiedung des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes von 1889.
Neben der Gesetzesgenese werden Alternativmodelle einer Altersabsicherung, vor allem im Bergbau und bei den Gewerkschaften, vorgestellt.
Der Band umfasst ein breites Spektrum an Quellentypen, angefangen vom behördeninternen Schriftverkehr, über Sitzungsprotokolle, Zeitungsartikel, Gerichtsurteile, nichtamtliche Denkschriften und private Briefwechsel. In einer Besprechung von Gerhard A. Ritter in der Historischen Zeitschrift Bd. 286 (2006) wurde der Band unlängst als "ein besonderes Filetstück" der Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik gewürdigt (S. 114).
Abstract
Der Zweite Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen widmete sich der Flexibilisierung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Bauauftrage unterhalb des gemeinschaftsrechtlichen Schwellenwertes von 5 Mio. €. Deshalb wurden ausgewählten Modellkommunen unterhalb der Schwellenwerte eine flexible Handhabung der in der VOB/A vorgesehenen Bewerbungs-, Angebots-, Zuschlags- und Ausführungsfristen gestattet. Zudem wurden Nachverhandlungen über Preise, Qualität, Qualitätsvarianten, technische Ausführungen und die strikte Einhaltung von Fristen zugelassen. Der bei der Durchführung von Beschaffungsvorgängen zu durchlaufende Entscheidungsprozess wurde vom FÖV hinsichtlich seiner Flexibilisierungspotentiale überprüft und der Zielerreichungsgrad der Flexibilisierungsmaßnahme bewertet. Im zweiten Sachstandsbericht zum 31. Juli 2004 werden die ersten Zwischenergebnisse der Evaluation präsentiert. Nach einer einführenden Darstellung des Stands der Untersuchung wird zunächst die Implementation des Zweites Modellversuchs in den beteiligten Kommunen untersucht. Hieran schließen sich erste Zwischenergebnisse zum Ablauf und Erfolg der durchgeführten Nachverhandlungen, zur Flexibilisierung der Fristen sowie zu den Auswirkungen auf das Gesamtverfahren an. Es folgen die ersten Resultate der Bieterbefragung sowie eine abschließende kurze Zusammenfassung der ersten Zwischenergebnisse.
Article 191 EC ascribes several functions to "political parties at European level" and empowers the European Parliament and the Council to regulate the status and the financing of these parties. On this legal grounding the European Regulation on Political Parties was adopted in the year 2003 and entered into force on July, 20th.
A "political party at European level" is defined by the Regulation as a "political party" (association of citizens) or an "alliance of political parties" (structured cooperation between at least two political parties) which is electorally successful in at least one quarter of the 25 member States. Every party which is represented by elected members in regional assemblies in at least seven member States will receive money from the European budget. Such a party will at least share in the 15 percent from the total available public subvention. The lion's share (85%), however, will be divided among those parties which are also successful in European elections.
This applies to the existing party alliances on which the Regulation is obviously based, viz. the "Party of European Socialists" (PES) the "European People's Party" (EPP), the "European Liberal Democrats" (ELDR), the "European Federation of Green Parties" (EFGP) the "European Free Alliance" (EFA) and the "Party of the European Left", which was founded prior to the European elections.
The public subventions intended for European party alliances glaringly violate constitutional principles developed in Germany. These principles are not binding on European institutions. They are not, however, completely meaningless because they have political relevance, at least in Germany. They will also influence the creation of European principles in the field of party financing. The same is true for the standards developed by the Council of Europe.
The public funding system violates European primary law. This is true for Article 191 EC as well as for the principle of equality which is binding at European level too. All of these standards aim at two democratic principles:
<ol><li>promoting direct linkages between parties and citizens and</li>
<li>ensuring the openness and fairness of political competition.</li></ol>
The Regulation violates these principles in several aspects:
Defining the European party alliances as political parties violates the meaning of the term "political party". In the member States of the European Union, the membership of natural persons as well as the fielding of candidates in elections are necessary conditions to qualify as a political party. The term "political party" defined in this uniform manner is relevant at European level. However, the party alliances in their present form fail to meet either of the two conditions. In the Statutes of all European party alliances natural persons only play at most a marginal role. The fielding of candidates at elections is monopolised by the national parties. The European party alliances lack everything which actually makes a political party. Therefore, these party alliances are not political parties within the meaning of Article 191 EC. From the very outset then the entire Regulation is devoid of a legal basis.
Without natural persons as members and by not fielding electoral candidates, the European party alliances cannot meet the functions ascribed to them in Article 191 EC. They can neither "express the political will of citizens" nor "form a European awareness". Both can - according to democratic principles - only be achieved in a bottom-up process and not in a top-down process. The European party alliances can therefore not be defined as "parties at pan-European level".
The provision of public funding will further increase the distance between citizens and the European party alliances. It will reduce any interest within these party alliances to recruit natural persons as members or to strengthen their links with voters. The required 25 percent of "own resources" will in fact consist of membership fees from political parties, from parliamentary groups, party taxes and donations from national parliamentary groups which may also be partly funded out of the public budget. Therefore, a complete public funding of European party alliances will occur. That is not compatible with the principle of grass roots support.
The actual quantum of public funding is not defined in the Regulation itself, but remains to be set in the annual budget. Therefore, doors to a massive increase of the public funds are wide open because no relevant hurdles for the Parliament deciding on its own behalf exist. Increases are hidden among one of the many budget lines of the European Union. Any possible control by the fragmented nature of "European public opinion" is further weakened. The Council has to agree to the budget as a whole. However, based upon a "Gentleman's agreement" between Parliament and Council, neither body interferes with the adoption of the budget of the other body. We can, therefore, already foresee that the amount of 6.5 m. Euros set down for the year 2004 will soon explode. There is already talk of the need for about 100 m. Euros per year. This foreseeable and unchecked increase in public funding which in Germany itself is prevented by the so-called "absolute limit", equally violates the principle of voter support at the grass roots level.
Real political parties in the sense of associations of citizens, which would meet the requirements of Article 191 EC and which would be able to fulfil the functions defined by this article do not exist at European level and are given no realistic chance to emerge. They are factually excluded from public funds. They would have to achieve at least three percent of the votes in seven member States in order to participate alone in the 15 percent share. These conditions are prohibitive.
The criteria defined in the Regulation unnecessarily extend the inequalities of the European electoral system to the public funding of European parties. Accordingly, one vote from Luxemburg will not only have sixteen times as much weight as one vote from Germany, it will also bring the respective parties at European level sixteen times as much public funding. This is not compatible with the principle of equality. While inequalities in the distribution of seats in the European Parliament are laid down in primary law, corresponding reasons do not exist for the distribution of public subventions to political parties.
National thresholds in elections to the European Parliament also lead to inequalities. In member States without threshold, a mandate can be won with as few as 30,000 votes. In Germany about 1.6 m. votes are necessary, that is about 53 times as many. This conflicts with the principle of equality.
Reserving 85 percent of the funds for parties represented in the European Parliament and dividing the remaining 15 percent into equal shares, clearly advantages the established parties. This too is incompatible with the principle of equality. Keeping open the process of political competition requires more scope being allowed for possible political opponents.
An alternative compatible with the principle of equality would be to take into account only the number of votes won in European elections. This would prevent parties from larger member States or parties in member States with thresholds from being grossly disadvantaged. This alternative would conform with the requirements of the system since results in national or regional elections have nothing to do with the programs of European parties; nor is there any reason for them to influence the distribution of public funds to European parties.
Transferring control of the applicability criteria to the Bureau of the European Parliament places responsibility into the hands of a political institution. This creates the danger that established political forces might exclude their political opponents for spurious reasons.
From a German perspective the prohibition of donations exceeding 12,000 Euros is especially welcome because in Germany no such limits for donations exist. The requirement that donations of 500 Euros and above must be published also represents progress, even though the Regulation seems to allow donations to be split up, so that this limit can easily be circumvented.
Controls are deficient. Effective sanctions are almost totally absent. Only the refunding of funds improperly received is defined in the Regulation. Inaccurate declarations in the annual accounts, non-declaration of large donations, even the acceptance of prohibited donations: none of these lead to any legal consequences. Such donations are not required to be refunded, nor is there provision for any prosecution. The European Court of Justice could however, still bring the Regulation to a halt.
The introduction of public funding for political parties at the European level was inspired by three motives which have long guided the political class:
<ol><li>To gain access to public funds and to use the European budget for this purpose</li>
<li>To exclude political opponents and manipulate party competition in accordance with their own interests
and</li>
<li>To eliminate effective means of control over Parliament deciding on its own behalf.</li></ol>
<b>Abstract</b>
Kommunale Planungen finden häufig in einem Spannungsfeld lokaler Interessen und übergeordneter Vorgaben durch Landes- und Bundesnaturschutzgesetze statt. Aus Sicht der Landschaftsplanung kommt es bei hohem Planungsaufwand dabei häufig zu einer unbefriedigenden Umsetzung vor Ort.
Wie lassen sich nun übergeordnete Ziele im Bereich Natur- und Landschaft mit Interessenlagen vor Ort in den Kommunen vereinbaren?
So liegt es nahe, dass eine Beteiligung der Kommunen und ihrer Bürger am Planungsprozess zu einer besseren Passung von Naturschutz und lokalen Interessen führen kann. Dabei bietet sich eine Verknüpfung mit Lokalen Agenda 21-Prozessen an.
Dieser Band befasst sich mit den Grundlagen der räumlichen Planung in Deutschland und sucht nach Erfolgsfaktoren einer partizipativen Landschaftsplanung. Wissenschaftliche Erkenntnisse über Beteiligungsprozesse und Erfahrungen aus der Planungspraxis werden zusammengetragen und Empfehlungen für die Gestaltung von Beteiligungsprozessen abgeleitet. Abschließend wird die Zukunft der Landschaftsplanung im Kontext der Europäischen Gesetzgebung diskutiert.
Inhalt
Hendrik Hering
Geleitwort
Einleitung
Dieter Beck, Christoph Best, Rudolf Fisch & Karl-Heinz Rother
Partizipation und Landschaftsplanung im Kontext der Lokalen Agenda 21 - Einführung und Übersicht
Frank Scholles
Umweltplanung im System der räumlichen Planung in Deutschland
Bestandsaufnahme: Landschaftsplanung und Partizipation
Dietwald Gruehn
Janehmung, Berücksichtigung, Umsetzung der Landschaftsplanung bundesweit und in Rheinland-Pfalz
Thorsten Siegel
Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume in der Landschaftsplanung
Luise Preisler-Holl
Die örtliche Landschaftsplanung als Instrument einer nachhaltigen kommunalen Entwicklung
Dieter Beck
Beteiligungsformen in Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen - Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Partizipation
Dieter Kostka
Konfliktmanagement im Kontext von Planungsverfahren
Michael Wormer
Beteiligungsverfahren bei kommunalen und regionalen Konflikten um Flächennutzungen
Matthias Trénel, Hans Hagedorn und Oliver Märker
Internetgestützte Bürgerbeteiligung in der kommunalen Planung. Das Esslinger Fallbeispiel.
Erfahrungen aus der Praxis
Michael Staaden
Vom Leitbild zum Programm - Lokale Agenda 21 in Rheinland-Pfalz
Wolfgang Bambey
Das Modellvorhaben "Entwicklungskonzeption Dahner Felsenland" - Eine kommunale Sicht
Dieter Popp
"Entwicklungskonzeption Dahner Felsenland" aus Sicht eines beteiligten Beratungsunternehmens
Bernhard Ullrich
Landschaftsplanung als Managementaufgabe - Das Pilotprojekt Morbach-Gonzerath
Maria-Theresia Kruska & Carola Schnug-Börgerding
Umwelt und Wirtschaft im Dialog - Gewerbegebiet Auestraße 2010 in Speyer
Sandra Kern
Botschaft und Potential von Agendaprozessen am Beispiel der Binger Agenda 21 - Diskutierkreis oder Ideenpotential?
Christian Bechtle
Effektivität von Beteiligungsprozessen - Bericht aus der Praxis
Empfehlungen zur Gestaltung von Planungsprozessen
Joachim Albrech & Katja Königstein
Handlungsleitfaden für die Konzeption und Begleitung regionaler Entwicklungsprozesse
Jürgen Ott
Maßnahme Lokale Agenda 21 - Leitfaden "Kommunaler Naturschutz"
Perspektiven
Christoph Best
Perspektiven für die Landschaftsplanung in Rheinland-Pfalz
Torsten Wilke
Landschaftsplanung im Kontext zu neueren Entwicklungen im Natur- und Umweltschutz
Stefan Kuhn
Kommunale Nachhaltigkeitspolitik nach Johannesburg -
Von der "Local Agenda 21" zur "Local Action 21"
Art. 191 EGV schreibt "politischen Parteien auf europäischer Ebene" bestimmte Funktionen zu und ermächtigt Parlament und Rat, den Status dieser Parteien und ihre Finanzierung aus dem EU-Haushalt zu regeln. Auf dieser Grundlage wurde im Jahre 2003 die europäische Parteienverordnung erlassen, deren Finanzierungsvorschriften am 20. Juli 2004 in Kraft getreten sind.
Als "politische Partei auf europäischer Ebene" definiert die Verordnung eine "politische Partei" (Vereinigung von Bürgern) oder ein "Bündnis politischer Parteien" (strukturierte Zusammenarbeit mindestens zweier politischer Parteien), welche(s) in mindestens einem Viertel der 25 Mitgliedstaaten erfolgreich ist. Wer in sieben Ländern zumindest bei den Regionalwahlen Abgeordnete in die Volksvertretung entsenden kann, bekommt EU-Geld. Jedenfalls wird er an einem Topf beteiligt, der 15 Prozent der gesamten öffentlichen Mittel umfasst. Den Löwenanteil von 85 Prozent teilen dagegen diejenigen unter sich auf, die zusätzlich bei Europawahlen erfolgreich sind.
Dies sind die derzeit bestehenden Bündnisse politischer Parteien, auf die die Verordnung offenbar gemünzt ist: die "Sozialdemokratische Partei Europas" (SPE) als Zusammenschluss der sozialdemokratischen und sozialistischen Parteien, die "Europäische Volkspartei" (EVP) als Organisation des bürgerlich-konservativen Lagers, die "Liberale und Demokratische Partei Europas" (LIBE) als Zusammenschluss der liberalen Parteien, die "Europäische Freie Allianz" (EFA) als Föderation regionalistisch orientierter Parteien und die "Europäische Grüne Partei" (EGP) als Dachorganisation der Grünen Parteien. Hinzu kommt die Partei der Europäischen Linken (EL) als Zusammenschluss der nicht sozialistischen Linken, die sich noch vor der Europawahl konstituiert hat.
Die vorgesehene öffentliche Finanzierung europäischer Parteibündnisse widerspricht den in der Bundesrepublik Deutschland entwickelten verfassungsrechtlichen Anforderungen eklatant. Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Beurteilungsgrundsätze binden europäische Organe zwar nicht. Sie sind aber keinesfalls bedeutungslos, weil sie, zumindest in Deutschland, politische Wirkung entfalten können. Zudem fließen sie in die Entwicklung europarechtlicher Grundsätze mit ein. Dasselbe gilt für die Grundsätze, die der Europarat aufgestellt hat.
Die Finanzierung widerspricht dem primären Europarecht, und zwar sowohl Art. 191 EGV als auch den Grundsätzen der Gleichheit und der Bürgernähe, die auch nach EU-Recht verbindlich sind. Alle diese rechtlichen Anforderungen laufen auf zwei demokratische Grundprinzipien hinaus:
<ol><li>die Gewährleistung einer gewissen Bürgernähe (bzw. "Staats"ferne) der Parteien und</li>
<li>die Gewährleistung von Gleichheit zur Sicherung der Offenheit und Fairness des politischen Wettbewerbs.</li></ol>
Die Verordnung verletzt beide Fundamentalsätze mehrfach: Die Klassifizierung der Parteibündnisse als "politische Parteien" widerspricht dem Parteibegriff. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellen die Mitgliedschaft natürlicher Personen sowie die Aufstellung von Kandidaten bei Wahlen unabdingbare Voraussetzungen für die Anerkennung als politische Partei dar. Dieser einheitliche Parteienbegriff, der ein Minimum an Bürgernähe der Parteien sichern soll, hat auch europarechtliche Relevanz. Die Parteibündnisse erfüllen in ihrer jetzigen Form beide Begriffselemente nicht. In den Statuten aller europäischen Parteibündnisse wird natürlichen Personen, wenn überhaupt, nur eine Nebenrolle zugewiesen. Die Aufstellung von Kandidaten bei Europawahlen wird von den nationalen Parteien Jagenommen. Den Parteibündnissen fehlt somit genau das, was politische Parteien im Kern ausmacht.
Die Parteibündnisse sind deshalb keine Parteien im Sinne des Art. 191 EGV. Die Verordnung entbehrt damit von vornherein der europarechtlichen Grundlage.
Ohne Bürger als Mitglieder und die Aufstellung von Kandidaten bei Europawahlen können die Parteibündnisse auch die ihnen durch Art. 191 EGV zugewiesenen Funktionen nicht erfüllen. Sie können weder den "politischen Willen der Bürger" zum Ausdruck bringen noch ein "europäisches Bewusstsein" herausbilden, wie dies Art. 191 verlangt. Beides kann nach demokratischen Grundsätzen, zu denen sich auch die Europäische Union bekennt (Art. 6 Abs. 1 EUV), nur von unten nach oben erfolgen und nicht, wie von der Verordnung vorgesehen, von oben nach unten. Damit können Parteibündnisse erst recht nicht als "Parteien auf europäischer Ebene" im Sinne des Art. 191 EGV anerkannt werden.
Die vorgesehene öffentliche Finanzierung der Parteibündnisse verstärkt die Bürgerferne noch. Sie nimmt den Parteibündnissen den Anreiz, sich um natürliche Mitglieder und eine Verwurzelung in der gesellschaftlichen Sphäre zu bemühen. Die von der Verordnung vorgeschriebenen 25 Prozent Eigenmittel werden de facto aus Beiträgen der Fraktionen des Europäischen Parlaments, aus Zuwendungen der nationalen Mitgliedsparteien und aus "Parteisteuern" von Abgeordneten stammen, also wiederum zu einem Großteil aus öffentlichen Mitteln. Damit ist eine Finanzierung von bis 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln vorprogrammiert.
Das ist mit dem Grundsatz der Bürgernähe nicht vereinbar.
Das Gesamtvolumen der öffentlichen Mittel wird nicht in der Verordnung festgelegt, sondern lediglich im jährlichen Haushaltsplan. Dadurch wird einer übermäßigen Erhöhung der Mittel Vorschub geleistet, da jede Kontrolle des in eigener Sache entscheidenden Parlaments fehlt. Erhöhungen gehen leicht in der Vielzahl von Haushaltstiteln unter. Die ohnehin segmentierte, schwach ausgeprägte öffentliche Kontrolle wird weiter geschwächt. Der Rat muss dem Haushalt zwar zustimmen. Es besteht aber ein Gentlemen's Agreement, wonach der Einzelplan des Parlaments als dessen alleinige Angelegenheit behandelt wird und der Rat
ihn unbeanstandet passieren lässt. Es ist deshalb zu erwarten, dass die für das Jahr 2004 vorgesehenen 6,5 Millionen Euro bald sprunghaft ansteigen werden. Im Gespräch sind bereits jetzt 100 Millionen Euro pro Jahr. Das absehbare unkontrollierte Hochschießen der öffentlichen Mittel, zu dessen Verhinderung das deutsche Bundesverfassungsgericht die "absolute
Obergrenze" entwickelt hat, widerspricht ebenfalls dem Grundsatz der Bürgernähe.
Echte politische Parteien im Sinne von Vereinigungen von Bürgern, die dem Parteibegriff des Art. 191 EGV genügen und die dort definierten Funktionen erfüllen würden, existieren auf europäischer Ebene nicht und bekommen auch keine realistische Chance, sich zu entwickeln. Denn sie werden von der öffentlichen Finanzierung faktisch ausgeschlossen. Da es für sie keinen Sinn macht, sich an Regionalwahlen zu beteiligen, müssten sie in sieben Staaten mindestens drei Prozent der Stimmen bei der Europawahl erringen, um auch nur an dem 15 Prozent-Anteil teilzuhaben. Das sind prohibitive Voraussetzungen.
Die in der Verordnung definierten Kriterien dehnen die bestehendeUngleichheit des europäischen Wahlrechts auch auf die öffentliche Parteienfinanzierung aus, ohne dass dafür eine Notwendigkeit bestünde. Eine Stimme aus Luxemburg hat nicht nur sechzehn mal so viel Gewicht bei der Verteilung der Mandate wie eine Stimme aus Deutschland, sondern wird den betroffenen Parteien auf europäischer Ebene auch sechzehn mal so viel öffentliche Mittel einbringen. Das ist mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar. Und eine primärrechtliche Außerkraftsetzung des Gleichheitssatzes, wie sie für das Wahlrecht ausnahmsweise besteht, gibt es für die Parteienfinanzierung nicht.
Auch nationale Sperrklauseln bei den Wahlen zum Europäischen Parlament führen zu Ungleichheiten. In Staaten ohne Sperrklausel kann ein Mandat teilweise bereits mit rund 30.000 Stimmen erreicht werden. In Deutschland sind dafür rund 1,6 Mio. und damit 53 mal so viele Stimmen erforderlich. Dies widerspricht ebenfalls dem Gleichheitssatz.
Die Reservierung von 85 Prozent der Mittel für die im Europäischen Parlament vertretenen Parteien und die Gleichverteilung der restlichen 15 Prozent begünstigt die Etablierten übermäßig. Auch das widerspricht dem Gleichheitssatz. Die Offenhaltung des politischen Wettbewerbs erfordert eine stärkere Berücksichtigung möglicher Herausfordererparteien.
Eine mit dem Gleichheitssatz vereinbare Alternative wäre die alleinigeOrientierung des Zugangs zu den öffentlichen Mitteln und derMittelverteilung an den bei der Europawahl errungenen Stimmen. Dieses Verfahren würde verhindern, dass Parteien, die in großen Staaten oder in Staaten mit Sperrklausel kandidieren, krass benachteiligt werden. Das Anknüpfen ausschließlich an den Ergebnissen der Europawahl ist auch funktionsgerecht, da die Ergebnisse von National- und Regionalwahlen nichts mit Programm und Anliegen der Europaparteien zu tun haben und deshalb nicht einzusehen ist, warum sie die Höhe der öffentlichen Mittel von Europaparteien beeinflussen sollen.
Die Kontrolle der Zugangskriterien durch das Präsidium überträgt die Entscheidung einem politischen Gremium. Das begründet die Gefahr, dass die etablierten politischen Kräfte unliebsame Konkurrenten mit vorgeschobenen Gründen ausschließen.
Zu begrüßen ist aus deutscher Sicht das Verbot, Spenden über 12.000 Euro anzunehmen. Auch die Publikationspflicht für Spenden über 500 Euro erscheint als Fortschritt, wenn die Verordnung in diesem Fall auch den Eindruck vermittelt, sie ließe die Stückelung von Spenden zu, sodass die Obergrenze leicht umgangen werden kann.
Die Kontrollen sind zu schwach ausgeprägt. Wirksame Sanktionen fehlen fast völlig. Lediglich die Rückzahlung unrechtmäßig erhaltener Mittel ist in der Verordnung vorgesehen. Fehlerhafte Angaben im Rechenschaftsbericht, das Nicht-Deklarieren von größeren Spenden, selbst die Annahme verbotener Spenden bleibt ohne rechtliche Konsequenz. Weder sind derartige Spenden abzuführen, noch sind Strafvorschriften vorgesehen. Der Europäische Gerichtshof könnte die Verordnung aber noch stoppen.
Dass eine rechtlich und politisch derart mangelhafte öffentliche Parteienfinanzierung auf EU-Ebene eingeführt wurde, dürfte vor allem drei Motiven der Akteure entspringen, die dem Begriff der politischen Klasse immanent sind:
<ol><li>an öffentliche Gelder heranzukommen und zu diesem Zweck den EU-Haushalt anzuzapfen,</li>
<li>den Parteienwettbewerb zu ihren Gunsten zu manipulieren, um unliebsame Konkurrenten zu behindern, und</li>
<li>Kontrollen des in eigener Sache entscheidenden Parlaments möglichst auszuschalten.</li></ol>
<b>Abstract</b>
<b>1. Theoretischer Rahmen</b>
Ausgehend von der Überlegung, daß die Osterweiterung die Finanzen der EU nachhaltig verändern und schon allein durch die größere Anzahl von "Spielern" auf der europäischen Ebene institutionelle Reformen notwendig machen wird, stand die Frage im Mittelpunkt, wie eine europäische Haushalts- und Finanzverfassung denn "idealerweise" auszusehen hätte und wie sich aus dem Vergleich mit dem Status Quo realistische Reformwege gestalten könnten.
Verschiedene wissenschaftliche Disziplinen beschäftigen sich seit langem mit dieser Frage. Ökonomische Arbeiten konzentrieren sich dabei zumeist auf die Suche nach einem "optimalen" Einnahmensystem, die Notwendigkeit von Finanztransfers (Finanzausgleich) oder einzelne Budgetprobleme. Die Rechtswissenschaft versucht, die EU zwischen Staatenbund und Bundesstaat einzuordnen und daraus einen Rahmen abzuleiten. Auch einzelne grundsätzliche Fragestellungen, wie z.B. die Rechtsbindung durch Interinstitutionelle Vereinbarungen spielen hier eine Rolle. Die Politikwissenschaft geht fast gar nicht auf den Bereich der Haushalts- und Finanzverfassung ein.
Viele Kritikpunkte an der europäischen Haushalts- und Finanzverfassung sind seit langem bekannt und vielfach dargestellt. Jedoch besteht ein Mangel an Arbeiten, die die Wirkungen von Institutionen in der Haushalts- und Finanzverfassung thematisieren, die finanzpolitische Willensbildungsprozesse untersuchen und die den institutionellen Einfluß des bestehenden Einnahmensystems auf den Haushalt (Ausgabenseite) analysieren.
Die Arbeit konzentriert sich auf den grundsätzlichen Vorwurf, dass die Institutionen der EU weder ausreichend demokratisch, noch transparent, noch effizient genug seien, um für Beitritte gleich welcher Zahl wirklich gerüstet zu sein. Die spezifischen institutionellen Strukturen der Haushalts- und Finanzverfassung werden fast vollständig in allgemeinen Diskussionen ausgeblendet, ohne daß ein Grund dafür ersichtlich ist.
Der Analyseschwerpunkt dieser Arbeit lag auf den Institutionen, Regeln und Prozessen der europäischen Haushalts- und Finanzverfassung, da sie die Umsetzungsdimensionen der Demokratie- und Effizienzanforderungen darstellen und desweiteren den Rahmen bilden, in welchem die Akteure der Haushalts- und Finanzverfassung agieren. Operationalisierte Instrumente sind die modifizierten Budgetfunktionen - d.h. auf Europa umgeschriebenen -, die im Licht der normativen Demokratie- und Effizienzanforderungen neu interpretiert werden. Neben der ökonomischen Theorie der Politik und des Fiskalföderalismus wurden Ansätze der Neuen Institutionenökonomik herangezogen und daraufhin überprüft, inwieweit sie den Inhalt der sogenannten Budgetfunktionen und Haushaltsgrundsätze der klassischen Finanzwissenschaft stützen oder modifizieren und wie sie im besonderen politischen Gefüge der EU einzuordnen sind.
<b>2. Zusammenfassung der Ergebnisse</b>
Der hohe Grad an allgemein politisch-institutioneller Verflechtung und die bisher überwiegend funktionalen Prägung der Europäischen Union lassen sich auch grundsätzlich in der derzeitigen europäische Haushalts- und Finanzverfassung feststellen. Es gibt eine Vielfalt und Zersplitterung der primären und sekundären Rechtsquellen und damit auch der Steuerungsinstrumente der Haushalts- und Finanzverfassung. Die haushaltsrechtlichen Steuerungsinstrumente (Haushaltsordnung, Haushaltsgrundsätze, Haushaltskreislauf, formale Präsentation) sind nicht in der Lage, die Agenten der europäischen Haushalts- und Finanzverfassung so zu binden, dass die Budgetfunktionen in demokratischer und effizienter Weise umgesetzt werden können. Die geteilten Haushaltsbefugnisse in einer "Gemeinsamen Haushaltsbehörde" führen zu einer Trennung des formalen Willensbildungsprozesses über die Einnahmen und von dem über die Ausgaben.
Dieser Befund kann vor allem auf die grundsätzliche Verteilung der Verfügungsrechte zurückgeführt werden, welche sich an folgenden Mustern orientiert:
<ol><li>Die Aufteilung der formellen und materiellen Verfügungsrechte folgt der Aufteilung der grundsätzlichen Gesetzgebungskompetenzen über die Einnahmen und Ausgaben.</li>
<li>Allerdings findet überwiegend eine Splittung der formellen und materiellen Verfügungsrechte auf mehrere Verfügungsrechteinhaber in unterschiedlichen Abstufungen statt.</li>
<li>Auf der Ausgabenseite kommt nochmals eine Trennung der Verfügungsrechte nach obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben hinzu.</li></ol>
Anders als zum Beispiel im deutschen Verwaltungsföderalismus werden in der europäischen Haushalts- und Finanzverfassung die richtungsweisenden Entscheidungen durch die politischen Organe getroffen, die nur indirekt legitimiert sind und in denen die Regierungen der Mitgliedstaaten repräsentiert werden. Nationale Interessen können so dominieren. Dadurch wird das grundsätzliche Problem verwaltungsföderalistischer Strukturen, die politische Kontrolle, in besonderem Maße verschärft.
<b>3. Reformbedarf und Reformoptionen</b>
Aufsetzend auf den Ergebnissen der empirischen Analyse und unter Einbindung verschiedener Reformvorschläge lassen sich dennoch politische Handlungsempfehlungen ableiten. Empfohlen wird hier ein mittelfristiger Reformpfad. Schlagwortartig bedarf es:
<ol><li>eines Umbaus des Eigenmittelsystems hin zu wirklichen eigenen Einnahmen,</li>
<li>einer politisch-programmatischen Ausrichtung des Gesamthaushalts am europäischen Bürger, Wähler und Steuerzahler,</li>
<li>der Veränderung der verfahrensmäßigen Bedeutung des interinstitutionellen Rechts, insbesondere der Finanziellen Vorausschau,</li>
<li>der Straffung des Haushaltsverfahrens und der Veränderung der Rolle der Organe darin,</li>
<Li>insbesondere im Bereich des verwaltungsföderalistischen Vollzugs der Beschränkung auf das Setzen von Rahmenregeln durch die EU-Ebene,</li>
<li>der Verbesserung der politischen Kontrolle</li>,
<li>der Einrichtung eines impliziten, integrationspolitisch motivierten Finanzausgleichs unter</li>
<li>der Einbindung eines gedeckelten Kompensationsfonds sowie</li>
<li>wirksamen Sanktionen zur Durchsetzung der Regeln.</li></ol>
In diesem Rahmen sollte das bisherige Eigenmittelsystems schrittweise durch ein Steuersystem ersetzt werden, welches dann greift, wenn eine tatsächliche Anbindung des Parlaments an den Wählers (Steuerzahlers) erreicht ist. Unter dieser Bedingung kann ein Steuersystem die Voraussetzungen für einen funktionierenden Steuer-Ausgaben-Mechanismus schaffen. Die Organe der Haushaltsbehörde, Ministerrat und Parlament, sollten das neue Eigenmittelsystem gemeinsam verabschieden. Die bisher notwendige Ratifizierung durch die nationalen Parlamente kann durch Referenden abgelöst werden.
Auf der Ausgabenseite ist vor allem die tatsächlich programmatisch-politische Orientierung des EU-Budgets sicherzustellen. Zieldefinitionen, die an den Präferenzen der Wähler ausgerichtet sind, und stetige Kontrolle dieser Ziele sind dafür Voraussetzung. Gleichzeitig muss das derzeitige Hauptinstrument der horizontalen Kooperation, das interinstitutionelle Recht, begrenzt werden. Und schließlich trägt ein transparenteres, einfacheres Haushaltsverfahren zur Verbesserung des Status Quo bei. Dabei sind die Willensbildungsprozesse über Einnahmen und Ausgaben formal und institutionell einander anzugleichen.
Neben diesen auf die institutionellen Binnenwirkungen gerichteten Vorschlägen wird in der Arbeit empfohlen, auf der Ausgabenseite ein Finanzausgleich einzuführen. Vertikale, zweckgebundene Transfers können die Erreichung der vorher definierten (politischen!) Integrationsziele sicherstellen. Die bisherige Kofinanzierung sollte modifiziert werden, um auch Anreize für die Transferempfänger zu setzen. Innerhalb dieses Finanzausgleichs wäre ein Kompensationsfonds einzurichten, der je nach Art der vorzunehmenden Kompensation zweckgebundene oder zweckfreie Transfers vorsieht. Der Kompensationsfonds muss sowohl der Höhe nach als auch zeitlich limitiert werden und kann über besondere Anreize (z.B. Anrechnung auf Kohäsionziele) zusätzlich zu einer weiteren Integration beitragen.
Unbedingt zu verändern sind die Institutionen der Kontrolle, dies gilt gleichermaßen für die politische wie auch für die administrative Kontrolle. Mit Rechnungshof, Haushaltsausschuss und Haushaltskontrollausschuss verfügt die Europäische Union bereits über wesentliche politische Kontrollinstitutionen. Deren Stellung im Haushaltsprozeß muß aber verbessert werden. Eine verbesserte administrative Kontrolle läßt sich durch straffere Regeln für die Mittelverwaltung auf EU-Ebene und durch eine striktere Einbindung der mitgliedstaatlichen Verwaltungen in der Verantwortung erreichen. Um die Kontrolle insgesamt zu verbessern, reichen Anreize zu regelgerechtem Verhalten nicht aus. Hier sind zusätzliche Sanktionsmechanismen notwendig.
<b>Abstract</b>
Die Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung kann als wissenschaftlich fundiert und in der Praxis hinreichend erprobt bezeichnet werden. Die Akteure im politisch-administrativen System (PAS) heben übereinstimmend die positiven Wirkungen von Gesetzesfolgenabschätzungen auf den Rechtssetzungsprozess und seine Produkte hervor. Zwar wächst die Zahl methodisch fundierter Gesetzesfolgenabschätzungen gerade in neuerer Zeit kontinuierlich und gibt es bereits vielversprechende Institutionalisierungsansätze, doch ist festzustellen, dass sich die Aktivitäten in der überwiegenden Zahl der Fälle entweder auf die Anwendung überkommender Prüflisten - bzw. Abstimmungsverfahren (Normprüfungsgremien) - die teilweise als "Gesetzesfolgenabschätzung" bezeichnet werden - beschränken, oder dass es - soweit methodisch fundierte Folgenabschätzungen durchgeführt werden - jedes Mal auf Neue enormer machtpolitischer und externer Unterstützung bedarf. Die Gesetzesfolgenabschätzung hat als selbstverständlich anzuwendende Methodik im Rechtsetzungsverfahren also noch keinen Eingang in die Handlungsroutine der Akteure im PAS gefunden.
Dieser Befung hat dazu geführt, im Rahmen der Arbeit die Ursachen der "Nicht-Integration" zu untersuchen und die optimalen Bedingungen für eine Integration der GFA ins PAS zu ermitteln. Dabei werden die bisherigen Erfahrungen mit der Duchführung von Folgenabschätzungen in der Bundesrepublik Deutschland zugrundegelegt, aber auch solche Erkenntnisse aus der Implementierung von anderen Programmen der Staats- bzw. Verwaltungsmodernisierung berücksichtigt.
Zunächst werden die theoretischen Grundlagen einer Integration der Gesetzesfolgenabschätzung ins PAS und dabei speziell einer Institutionalisierung, entwickelt sowie Kriterien für die Beurteilung von GFA-Aktivitäten ermittelt. Im Weiteren wird auf die bisherigen praktischen Erfahrungen mit der Anwendung der Gesetzesfolgenabschätzung in der Exekutive und Legislative in Bund und Ländern - sowohl in projektmäßiger als auch in institutionalisierter Form - eingegangen.
Diese Aktivitäten werden sodann systematisch bewertet und die Stimmigkeit der eingangs aufgestellten untersuchungsleitenden Hypothesen überprüft.
Dem schließt sich ein eingehender Vergleich ausgewählter Institutionalisierungsansätze an: In einer synoptischen Gegenüberstellung werden vier ausgewählte Institutionalisierungsansätze auf der Basis eines zuvor aufgestellten Bewertungsmaßstabes verglichen, deren tatsächlichen (integrativen) Wirkungen (auch im Sinne einer effektiven Rechtoptimierung) überprüft und eine Bewertung vorgenommen.
Die Arbeit schließt mit Empfehlungen für eine wirkoptimale Integration der einzelnen Module der Gesetzesfolgenabschätzung und gibt - unterteilt nach organisatorischen, rechtlichen bzw. flankierenden Institutionalisierungsschwerpunkten - konkrete Umsetzungsvorschläge.
Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Innovationsbündnis zwischen politischen Entscheidungsträgern, inside-innovators sowie externen Beratern gewidmet und es werden die zu erwartenden Auswirkungen auf die Kräfteverhältnisse zwischen den Akteuren im PAS berücksichtigt.
Abstract
Das Vergaberecht dient einerseits der Schonung öffentlicher Ressourcen und soll andererseits sicherstellen, dass öffentliche Aufträge im Wettbewerb unter Jaung von Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter vergeben werden. Das Vergabeverfahren ist daher stark formalisiert. Der Zweite Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Befreiung von Vorschriften der VOB/A erster Abschnitt widmete sich der Flexibilisierung des Vergaberechts unterhalb des gemeinschaftsrechtlichen Schwellenwertes von 5 Mio. €. Dem Modellversuch lag die Annahme zugrunde, dass die VOB/A möglicherweise zu geringe Handlungsspielräume belasse. Deshalb wurde ausgewählten Modellkommunen unterhalb der Schwellenwerte eine flexible Handhabung der in der VOB/A vorgesehenen Bewerbungs-, Angebots-, Zuschlags- und Ausführungsfristen gestattet. Zudem wurden Nachverhandlungen über Preise, Qualität, Qualitätsvarianten, technische Ausführungen und die strikte Einhaltung von Fristen zugelassen. Der bei der Durchführung von Beschaffungsvorgängen zu durchlaufende Entscheidungsprozess wurde vom FÖV hinsichtlich seiner Flexibilisierungspotentiale überprüft und der Zielerreichungsgrad der Flexibilisierungsmaßnahme bewertet. Die Evaluation des Zweiten Modellversuchs ist zum 1. September 2003 angelaufen. Im ersten Sachstandsbericht zum 15. März 2004 werden die Konzeption der Evaluation und erste Trends der Evaluation dargestellt.
<b>Abstract</b>
Die Untersuchung, die als Drittmittel-Forschung auf Anfrage der "Berliner Initiative für mehr Internationalität in Bildung, Ausbildung und Personalpolitik" am FÖV konzipiert und durchgeführt wurde, bietet zum ersten Mal einen empirisch fundierten Überblick über Hintergründe der Einstellungs- und Entsendepraxis im deutschen höheren Ministerialdienst. Während die Bundesebene nur begrenzt aussagefähige Daten vorlegte, wurde für die Länderministerien eine sehr gute Erhebungsquote von 50 % erreicht. Anders als nach den offiziellen Verlautbarungen zur Bedeutung der Europafähigkeit des deutschen öffentlichen Dienstes zu vermuten stand, waren die (Durchschnitts-)Ergebnisse insgesamt ernüchternd bis alarmierend: Von den Nachwuchskräften des höheren Ministerialdienstes, die im Zeitraum 2000-2002 eingestellt oder erstmals befördert wurden, konnten 81,6 % nicht einmal eine dreimonatige Auslandserfahrung nachweisen (Kriterium der interkulturellen Kompetenz), 57,6 % verfügten lediglich über Sprachkenntnisse auf Schulniveau (Kriterium der Anschlussfähigkeit im internationalen Kontext). Mitverantwortlich für diese Bilanz waren die ebenfalls abgefragten Haltungen von Personalverantwortlichen bei Einstellungsverfahren. Ein abstrakt vorhandenes Bewusstsein für die Bedeutung von Auslandserfahrung und mehr noch von Sprachkenntnissen für eine spätere breite Verwendbarkeit öffentlich Bediensteter auch im europäischen Umfeld setzt sich bislang kaum in konkreten Einstellungsentscheidungen durch. Kritische Auswirkungen - Ablehnung von Entsendungsanfragen, mangelnde Mobilitätsbereitschaft, Abkoppelung vom Beförderungsgeschehen etc. - lassen sich nicht zuletzt für die Entsendungspolitik zu EU-Institutionen feststellen, die anhand der Befragung von betroffenen "Rückkehrern" ebenfalls beleuchtet wird. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden u. a. in der 43. Sitzung des interministeriellen Ausschusses der Bundesregierung für das deutsche Personal bei der EU und bei internationalen Organisationen (APEIO) am 13. Mai 2004 im Auswärtigen Amt in Berlin vorgestellt und diskutiert.
The first volume of the new Transatlantic Public Policy Series comprises contributions by members of the Transatlantic Policy Consortium (TPC). Earlier versions of the papers published in this volume have been presented and discussed at the TPC Colloquium in Speyer, Germany, in June 2003 on the theme of Liberalization and Democratic Governance. They centre around subthemes which are critical on both sides of the Atlantic: the role of the state with social and economic actors, policy development and regulatory challenges to the state and the changing nature of democratic institutions and participation. Some contributions represent updated versions of papers originally prepared for the TPC Colloquium in Pittsburgh, Pennsylvania/USA, in September 2001 on public service ethics at both national and international levels. The earlier publication of these papers fell victim to the terrorist attacks of that time. The volume provides a unique insight into European and US-American public policy issues and thinking. Ernst Ulrich von Weizsäcker made a remarkable contribution on "The Old and New Europe: Alternatives for Future Transatlantic Relations?" Three professors based at the German University of Administrative Sciences contributed to this volume: Stefan Fisch ("The 1832 Mass Rally for Democracy in Germany and Europe in Hambach Castle"), Siegfried Magiera ("The Role of Parliaments in the Future Architecture of the European Union"), and Hans Herbert von Arnim ("Institutionalized Political Unaccountability and Political Corruption in Germany").
Die derzeitige Zweiteilung der Bezahlung von EU-Abgeordneten in unterschiedlich hohe Heimatgehälter nach nationalem Recht (siehe Schaubild im Anhang) und Erstattung der Kosten nach EU-Recht (262 Euro Tagegeld, Krankenversorgung, bis zu 12.576 Euro für Mitarbeiter, eingerichtete Büros, 3.700 Euro monatliche Kostenpauschale) ist systemkonform, solange es kein einheitliches europäisches Volk und kein gleiches Wahlrecht zum Europäischen Parlament gibt und solange der Lebensstandard in den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union riesige Diskrepanzen aufweist.
Die im geplanten Abgeordnetenstatut vorgesehene Vereinheitlichung der Grundentschädigung auf sehr hohem Niveau (9.053 Euro monatlich), die daran anknüpfende Altersversorgung auf ebenso hohem Niveau sowie die Besteuerung nach den günstigen EU-Sätzen sind nicht sinnvoll, wider- sprechen dem Grundsatz, dass Ungleiches auch ungleich zu behandeln ist, und drohen dem Europagedanken schweren Schaden zuzufügen.
Das Parlament hat von Entwurf zu Entwurf immer höhere Beträge für die einheitliche Grundentschädigung von EU-Abgeordneten angesetzt. Der jetzige Betrag von 9.053 Euro wurde lange nicht öffentlich genannt und kam erst durch die vorliegende Analyse heraus. Stattdessen war mit unrichtigen Zahlen hantiert worden.
Die Koppelung des Abgeordnetengehalts an die Bezüge von Richtern (50 Prozent des Grundgehalts von EuGH-Richtern) ist schon wegen der daraus resultierenden Intransparenz problematisch. Sie ist auch deshalb inadäquat, weil es Richtern grundsätzlich verboten ist, eine Nebentätigkeit auszuüben, während Abgeordnete ihren Beruf neben dem Mandat fortführen und sich sogar als Lobbyisten bezahlen lassen können. Viele EU-Abgeordnete beziehen auf diese Weise zwei Gehälter.
Das Statut hätte das Gefüge von Politikergehältern in den meisten Mitgliedstaaten völlig durcheinandergebracht. EU-Abgeordnete aus Spanien, Finnland oder Irland würden mit monatlich 9.053 Euro mehr verdienen als Minister ihres Landes. Polnische und andere EU-Abgeordnete aus den Beitrittsländern hätten sogar das doppelte oder dreifache Gehalt ihrer Ministerpräsidenten und mehr als zwanzigmal soviel wie Durchschnitts- verdiener in ihren Ländern. Sie würden schon nach einer Wahlperiode eine Altersversorgung erwerben, die fünfmal so hoch ist wie das Durchschnitts- einkommen zu Hause. Dafür würden vermutlich weder ihre Bürger noch die Steuerzahler anderer Mitgliedstaaten, die das Ganze bezahlen müssen, Verständnis haben. Die zehn Beitrittsländer sollen zwar die Option erhalten, ihre EU-Abgeordneten für eine Übergangszeit niedriger zu bezahlen. Doch diese Möglichkeit steht in Jaheit nur auf dem Papier. Denn jedes Land, das davon Gebrauch machte, würde fiskalisch bestraft, und wird es deshalb bleiben lassen.
Das Statut würde für deutsche EU-Abgeordnete - brutto und netto - zu erheblich höheren Aktiveneinkommen und zu einer noch viel stärkeren Anhebung der Altersversorgung führen. Der Rat zögerte mit seiner Zustimmung.
Bestimmte Wortführer der deutschen Gruppierungen im Europa- parlament versuchten mit getricksten Rechnungen das Jae Ausmaß der Erhöhungen, zu denen das Statut für deutsche Abgeordnete geführt hätte, zu camouflieren. Auch der Präsident des Europäischen Parlaments hat sich die Neinen Rechnungen öffentlich zueigen gemacht (Teil 4b-e).
Um das Steuerproblem zu entschärfen und dem Ministerrat die Zustimmung zum Statut zu erleichtern, hatte das Parlament kurz vor Weihnachten vorgeschlagen, jedem Mitgliedstaat die Option zu geben, zusätzlich zur EU-Steuer eine nationale Ergänzungssteuer zu erheben. Doch es hätte keinerlei Gewähr dafür bestanden, dass zum Beispiel Deutschland nach der Europawahl vom 13. Juni von der Option wirklich Gebrauch machen würde. Zumal das Parlament selbst EU-rechtliche Bedenken gegen die Ergänzungssteuer geäußert hatte.
Zusätzlich gelobte das Parlament, die grassierende Spesenreiterei von EU-Abgeordneten bei den Flugkosten von und nach Straßburg und Brüssel zu unterbinden. Dies aber nur unter der Bedingung, dass der Rat dem Statut zustimmt - ein Fall von Erpressung. Der Missstand hätte längst beseitigt gehört. Er widerspricht dem Rechtsgrundsatz der Wirtschaft- lichkeit, und seine Instrumentalisierung zur Erhöhung von Gehältern ist rechtsmissbräuchlich. Den Missstand auch noch als Druckmittel einzu- setzen, um einen noch größeren Missstand zu etablieren, erschien als Vorgehensweise völlig inakzeptabel und widerspricht dem Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit. Die vom Parlament angebotene Alternative zur Abrechnung der Flugkosten würde zwar den legalisierten Abrechnungs- betrug beseitigen, droht aber noch teurer zu werden als das bisherige Verfahren.
Alle Formen der Kostenerstattung (Tagegeld, allgemeine Kosten- pauschale, Erstattung von Flugkosten und Kosten für Mitarbeiter), die haushaltsmäßig mehr als das doppelte finanzielle Gewicht haben wie das geplante Einheitsgehalt von 9.053 Euro und in denen vielfach erhebliche Gehaltsbestandteile verborgen sind, wären nicht ins Abgeordnetenstatut mit einbezogen worden. Sie wären vielmehr weiterhin (und nunmehr mit dem ausdrücklichen Segen des Statuts) vom Parlamentspräsidium - außerhalb wirksamer Kontrollen - geregelt worden. Das ist nicht nur politisch misslich, sondern auch mit Art. 190 Abs. 5 EG-Vertrag und mit dem Demokratie- prinzip (Art. 6 Abs. 1 EU-Vertrag), wie es etwa auch in Deutschland in Art. 20 GG niedergelegt ist, nicht vereinbar. Die Kostenerstattungsregelungen müssen vom Plenum des Parlaments beschlossen werden und bedürfen der Anhörung der Kommission und der Zustimmung des Rats, kurz: sie müssen in dem für das Abgeordnetenstatut vorgesehenen Verfahren beschlossen werden.
Das Ergebnis ist paradox: Was unbedingt ins Statut gehört, nämlich die Regelung der Kostenerstattung, war darin nicht enthalten. Stattdessen behandelte das Statut ausführlich das Heimatgehalt und das Heimatruhegehalt, also Materien, die auch weiterhin national geregelt werden sollten.
Das Statut sieht keine Anrechnung anderer Bezüge auf EU-Ansprüche vor, auch dann, wenn diese aus öffentlichen Kassen fließen.
Das Statut, das ursprünglich erst mit der Konventsverfassung, also frühestens im Jahre 2006, hatte wirksam werden sollen, sollte nunmehr zu Beginn der neuen Legislaturperiode in Kraft treten, also bereits nach den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 2004.
Das innere Gesetzgebungsverfahren weist schwere Mängel auf: Zahlreiche relevante Daten und Umstände wurden überhaupt nicht ermittelt und konnten deshalb auch nicht in die erforderliche Abwägung einbezogen werden. Zum Teil wurden sogar eindeutig unrichtige, manipulativ aufbereitete Berechnungen zugrunde gelegt. Ob dieses Vorgehen mit dem Begründungsgebot des Art. 235 EGV übereinstimmt, muss bezweifelt werden.
Aus allen diesen Gründen hatten wir eine erste Fassung dieser Studie dem Ministerrat zugesandt und an ihn appelliert, dem Statut seine Zustimmung versagen, um so seiner gewaltenteilenden Kontrollfunktion gerecht zu werden und Schaden von Europa und besonders vom Europäischen Parlament zu wenden.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 26. Januar 2004 dem Statut seine Zustimmung versagt. Es fehlte bereits die nach Art. 190 Abs. 5 EG-Vertrag erforderliche qualifizierte Mehrheit, weil neben Deutschland auch Frankreich, Österreich und Schweden ihr Veto einlegten. Zu einer Erörterung und Entscheidung der steuerlichen Fragen, für die Einstimmigkeit erforderlich ist, kam es deshalb gar nicht mehr.
Auch diejenigen deutschen Abgeordneten, die vorher für das Statut gestimmt hatten, wandelten ihre Auffassung und distanzierten sich von dem Plan.
Vermutlich, um vor ihrer Basis im anstehenden Europawahlkampf bestehen zu können, haben einige Europaabgeordnete, als das Scheitern des Statuts bereits absehbar war und sie selbst bereits davon Abstand genommen hatten, eine Art "Dolchstoßlegende" erfunden und sie mit manipulierten Zahlen zu untermauern versucht: Das Statut sei in Jaheit gut und angemessen gewesen. Es sei allein an einer "populistischen Kampagne" der Bild-Zeitung gescheitert, vor der Bundeskanzler Schröder in die Knie gegangen sei. Dieser Legende, die auch der Parlamentspräsident übernahm, sind, zumindest vorerst, einige Medien, durch ihre Straßburger und Brüsseler Korrespondenten unzureichend informiert, aufgesessen.
Das künftige Schicksal des Statuts ist schwierig vorauszusagen.
Zu der öffentlichen Verwirrung trug auch bei, dass die vier im Rat opponierenden Regierungen die Gründe, die gegen das Statut sprechen, nur sehr lückenhaft nannten. Dies mag - neben diplomatischen und politischen Rücksichten - auch darauf beruhen, dass die Regierungen sich die Mög- lichkeit vorbehalten wollen, später, nach der Europawahl vom 13. Juni 2004, dann doch zuzustimmen. Demgegenüber sollte die Öffentlichkeit etwa in Deutschland schon vor der Wahl auf einer Klarstellung der Haltung ihrer Regierung bestehen.
Die Forschung im Bereich der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ist bislang im Wesentlichen von einem multidisziplinären Ansatz geprägt: Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Geschichtswissenschaften arbeiten auf dem Gebiet der "Verwaltungswissenschaften" zusammen. Eine eigenständige Disziplin der "Verwaltungswissenschaft" hat sich im Unterschied zu anderen Staaten und Wissenschaftstraditionen noch nicht herausgebildet. Aktuelle Forschungsvorhaben gehen jedoch mehr und mehr über einen multidisziplinären Ansatz hinaus und betreiben eine interdisziplinäre Vernetzung der verschiedenen Zugänge der Verwaltungswissenschaften. Vom Weg zu einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin der "Verwaltungswissenschaft" wird jedoch erst dann zu sprechen sein, wenn sich die unterschiedlichen Materien transdisziplinär zu einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin verweben.
Die Beiträge dieses Bandes bewegen sich im Spannungsfeld der Entwicklung der "Verwaltungswissenschaften" von der Multidisziplinarität über die Interdisziplinarität bis zur Transdisziplinarität. Sie geben die Vorträge, Kommentare und Diskussionen des vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer veranstalteten Forschungssymposiums "Verwaltungswissenschaften und Verwaltungswissenschaft" wieder, das aus Anlass der Emeritierung von Klaus König stattfand, der die Entwicklung der Verwaltungswissenschaften national wie auch international maßgeblich geprägt hat. Der Band fasst den gegenwärtigen Selbstand der Verwaltungswissenschaft/en zusammen und zeigt zugleich künftige Entwicklungsperspektiven der "Verwaltungswissenschaften" auf dem Weg zur "Verwaltungswissenschaft" auf.
<b>Abstract</b>
Gegenstand der Dissertation ist das Recht der Strukturfonds der Eu, wobei der wichtigste Fonds, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); besonders berücksichtigt wird. Diese Fonds bilden die wichtigsten strukturpolitischen Förderinstrumente der Eu. Ihre vorrangige vertragliche Aufgabe ist es, zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte innerhalb der EU beizutragen, um den inneren Zusammenhalt der EU zu stärken.
Für den laufenden Förderzeitraum 200-06 hat die EU etwa 1/3 ihrer Haushaltsmittel für diese Fonds eingeplant. Sie fördern überwiegend mehrjährige Programme für zusätzliche Initiativen zur regionalen Entwicklung. Diese Programme legen für die jeweilige Förderregion die Schwerpunkte dieser Initiativen, die für ihre Umsetzung in Betracht kommenden Maßnahmen sowie die Modalitäten der Finanzierung und Kontrolle fest. Sie werden von der EU, dem jeweiligen Mitgliedstaat, seiner Förderregion und den Endbegünstigten dieser Programme gemeinsam finanziert. Die Höhe des Fondsbeitrages richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Mitgliedstaates und seiner Förderregion sowie dem Gewicht der sozioökonomischen Probleme. Ein Fondsbeitrag ist nur zulässig, wenn die Programme mit den Grundsätzen der Strukturfonds und der übrigen EU-Politiken - etwa in den Bereichen Wettbewerb, freier Waren- und Dienstleistungsverkehr oder des Umweltschutzes - vereinbar sind.
Planung und Verwaltung dieser Programme wurden für den laufenden Förderzeitraum weiter dezentralisiert, um die knappen Verwaltungskapazitäten der EU-Kommission zu entlasten und die Verantwortung der zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden zu stärken. Die Mitwirkung der EU-Kommission wurde auf die strategische Ebene der Programmplanung, ihre Kontrollfunktion auf eine "Kontrolle der Kontrolle" beschränkt. Im Gegenzug wurden ihr weiterreichende Befugnisse eröffnet, um Rechtsverstöße der mitgliedstaatlichen Behörden bei der Umsetzung der Programme wirkungsvoll zu sanktionieren. Diesen obliegt die Regelung der Details der Programme und deren Umsetzung einschließlich der Vergabe der Programmmittel sowie die Kontrolle, ob diese Mittel durch die Endbegünstigten ordnungsgemäß verwendet wurden. Der Programmerfolg hängt damit stark von den mitgliedstaatlichen Behörden ab.
Das Recht der Strukturfonds gebietet es, die Fondsmittel vorrangig auf die schwächsten Regionen und die drängendsten Entwicklungsprobleme zu konzentrieren. Dieses Gebot wird im laufenden Förderzeitraum noch eingehalten. Die 2004 anstehende Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten wird zu einer erheblichen Zunahme der regionalen Ungleichgewichte innerhalb der EU führen und es notwendig machen, im 2007 beginnenden neuen Förderzeitraum die Strukturfondsmittel zu einem großen Teil für die Entwicklung der bedürftigsten Regionen in den neuen Mitgliedstaaten einzusetzen und die Zahl und die Mittelausstattung der Programme für die bisherige EU der 15 deutlich zu reduzieren. Die Erfahrungen mit den bisherigen Erweiterungen zeigen, dass die Bedeutung der Strukturfonds mit diesem Integrationsschritt weiter zunehmen wird.
Abstract
Eigenverantwortung ist ein Aspekt des beruflichen Handelns in modernen und erfolgreichen Organisationen. Beschäftigte entwickeln eigene Initiative im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit, fühlen sich für Ziele der Organisation verantwortlich und erledigen selbstständig anstehende Aufgaben. All dies ist für das effektive Funktionieren von Wirtschaft und Verwaltung wichtig.
Das Buch stellt Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis dar und spannt den Bogen von einer konzeptionellen Einordnung der Eigenverantwortung zu Gestaltungsaspekten in der Organisation.
<b>Abstract</b>
Die Gründung neuer Betriebe ist in den letzten Jahren sowohl in der Wissenschaft als auch in der politischen Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt worden. Mit Neugründungen werden Hoffnungen auf Innovationen, Beschäftigungseffekte und wirtschaftliche Dynamik verbunden. Welche Faktoren für den Erfolg von neu gegründeten Betrieben ausschlaggebend sind, wird in diesem Buch untersucht. Ausgehend von einer Befragung von Gründerinnen und Gründern, die im Jahre 1994 einen Betrieb angemeldet haben, wird das Gründungsgeschehen im Ruhrgebiet abgebildet. Zudem erlauben die erhoben Daten eine empirische Überprüfung konkurrierende Theorien des Gründungserfolgs sowie eine Detailanalyse von Interdependenzen zwischen einzelnen Einflussfaktoren.
Im Theorienpluralismus der Gründungsforschung spielen personenbezogene, netzwerkbezogene und organisationsbezogene Ansätze eine Rolle. Welchen Einfluss haben beispielsweise Berufs und Branchenerfahrungen des Gründers? Braucht man eher einen praktischen oder einen akademischen Hintergrund, um erfolgreich zu gründen? Ein zweiter Fokus liegt auf dem sozialen Umfeld des Gründers. Hier steht die Frage im Mittelpunkt, welche Netzwerkressourcen gegebenenfalls fehlende Erfahrungen des Gründers ersetzen können. Neben den persönlichen und organisationsbezogenen Netzwerken stehen den Gründern weitere Informations und Ressourcenquellen zur Verfügung. Hier sind zum Beispiel die Beratungsleistungen von Industrie und Handelskammern, Wirtschaftsförderern, Banken oder Unternehmensberatern zu nennen. Für die Beleuchtung der betrieblichen Erfolgsfaktoren werden populationsökologische und transaktionskostenökonomische Hypothesen herangezogen. Ist es zum Beispiel eher erfolgsverheißend, langfristige Lieferbindungen aufzubauen oder kurzfristige Kostenvorteile zu nutzen? Macht es für einen kleinen Newcomer Sinn, sich in Märkten mit wenigen großen Anbietern auf von diesen vernachlässigte Marktnischen zu spezialisieren oder ist eher eine generalistische Strategie erfolgreich?
Durch den empirischen Vergleich teils konkurrierender, teils sich ergänzender Theorien wird ein Analyserahmen für die weitere Gründungsforschung entwickelt. Zudem lassen sich aus den Ergebnissen Beratungsinhalte für eine empirisch informierte Gründungsförderung ableiten.
Regieren und Verwalten im Informationszeitalter, Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Bd. 156
(2003)
84,- Euro, 276 Seiten, ISBN: 3-428-11011-0
Der öffentliche Sektor ist in einem ebenso umfangreichen Maße von den Auswirkungen der Internettechnologien und weiterer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) betroffen wie die Industrie. Und im Vergleich zur Wirtschaft, bei der die entsprechenden Auswirkungen unter E-Business subsumiert werden, sind die Möglichkeiten des E-Governments ebenso (r)evolutionär. Sie können bestehende Verwaltungsstrukturen vollkommen in Frage stellen und zu einer Neuordnung von staatlichen Machtstrukturen führen. Mit diesen Herausforderungen für das politische System durch die Informationsgesellschaft beschäftigt sich Electronic Governance.
Welches sind die Innovationen des E-Government? Wo liegen die Einsatzmöglichkeiten beim Regieren und Verwalten? Wo steht Deutschland im internationalen Vergleich? Wie setzt man entsprechende Vorhaben um? Was bedeutet diese Entwicklung für Politik, Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung und Justiz? Welche Chancen werden eröffnet? Welche Barrieren und Probleme sind auf dem Weg zu bewältigen? Und wie sollten die Umsetzungsstrategien idealerweise gestaltet und finanziert werden? Diese Fragestellungen stehen im Zentrum Mittelpunkt des vorliegenden Bandes.
<b>Abstract</b>
In der historischen Studie über die Funktion und Arbeitsweise der Führungsgremien der SED von 1949 bis 1963 wird die Art und Weise beschrieben, wie die SED-Führung ihre politische Macht in der DDR ausübte und absicherte. Es werden Organisation, Struktur, personelle Zusammensetzung und die Verteilung fachlich-politischer Verantwortlichkeiten innerhalb der obersten SED-Gremien - dem Politbüro, dem ZK-Sekretariat, dem ZK-Fachapparat und dem Zentralkomitee - analysiert. Des weiteren werden Arbeitsweise und Entscheidungsabläufe in den genannten Gremien der SED untersucht, ebenso das Funktionieren des SED-Kader-Nomenklatursystems sowie die Karriereverläufe von SED-Spitzenpolitikern. Ausführlich kommen die Ursachen und Auswirkungen der in den 1950er Jahren zwei Mal aufbrechenden Machtkonflikte - 1953 und 1956/58 - zwischen SED-Spitzenfunktionären im Politbüro des ZK der SED zur Sprache.
Vorwort
Erstmals liegen mit dieser Untersuchung wissenschaftlich gesicherte Zahlen über die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland vor. Diese erste bundesweite Studie, die in drei Bänden vorgelegt wird, stellt die notwendigen Diskussionen um eine Weiterentwicklung des freiwilligen Engagements und seiner politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf eine gesicherte Grundlage. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das diese Untersuchung in Auftrag gegeben hat, leistet damit einen Beitrag, der eine Lücke in der deutschen Sozialforschung schließt.
34 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich in Verbänden, Initiativen und Projekten. Ein weiteres Drittel ist aktiv in einem Verein oder einer Gruppe tätig, ohne jedoch ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen. Damit sind insgesamt zwei Drittel der Bevölkerung ab 14 Jahren in gesellschaftliche Gruppierungen eingebunden und aktiv beteiligt. Das freiwillige Engagement ist damit erheblich größer als bisher angenommen. Bislang wurde es auf 18 Prozent geschätzt und hätte damit erheblich unter dem Mobilisierungsgrad vergleichbarer Länder in Europa und Amerika gelegen. Die Untersuchung zeigt: Die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland ist groß und durchaus mit anderen Ländern vergleichbar.
Dieses Engagement ist in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen unterschiedlich verteilt. Sport und Bewegung, Engagement in Schule, Kindergarten und Kirche sind die attraktivsten Betätigungsfelder, während das soziale und politische Ehrenamt weit weniger gefragt ist. Aber gerade auch hier braucht unsere Gesellschaft freiwilliges Engagement.
Die Studie zeigt auch, dass eine Vielzahl von Männern und Frauen, Mädchen und Jungen bereit wären, sich bei entsprechender Motivation ehrenamtlich zu engagieren. Bei der Debatte um eine Stärkung der Zivilgesellschaft werden wir uns vor allem auch um diese Menschen kümmern.
Ich danke den am Projektverbund beteiligten Instituten für die geleistete Arbeit und wünsche den Ergebnisberichten eine weite Verbreitung sowie Einfluss auf die Diskussionen, die im Internationalen Jahr der Freiwilligen (2001) intensiv geführt werden.
Dr. Christine Bergmann
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend