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- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (5)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (4)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (1)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
Duncker & Humblot, Berlin 1997. 301 Seiten. brosch. DM 98,- ISBN 3-428-09120-5
Das Forschungsprojekt widmet sich der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in der Form der finanziellen Unterstützung innovativer Entwicklungsvorhaben durch staatliche Zuwendungen für kleine und mittlere Unternehmen. Ziel der Arbeit war es, Auswahlmechanismen zu identifizieren, mit deren Hilfe es Institutionen der Wirtschafts- und Innovationsförderung gelingt, zwischen förderwürdigen und nicht förderwürdigen Entwicklungsvorhaben zu unterscheiden. Um solche Auswahlmechanismen zu identifizieren, wurde ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg als Beispiel für die Förderpraxis der Länder genauer untersucht. Zuvor hatte eine bundesweite Erhebung bei den Wirtschaftsministerien der Länder ergeben, daß fast alle Länder vergleichbare Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen anbieten.
In ihrem Kern basiert die Untersuchung auf der Auswertung von Förderakten zu Anträgen aus dem baden-württembergischen C I-Programm, für die zwischen 1987 und 1991 bearbeitet wurden. Den Zugang zu diesem sensiblen Datenmaterial ermöglichten die geförderten Unternehmen durch ihre Zustimmung zur Akteneinsichtnahme sowie die Landeskreditbank Baden-Württemberg und das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Ergänzt wurde die empirische Basis durch Unterlagen aus dem Archiv des Regierungsbeauftragten für Technologietransfer, durch Interviews mit Vertretern der genannten Institutionen sowie durch eine Recherche in der Patentdatenbank des Deutschen Patentamtes.
Als Ergebnis läßt sich festhalten, daß die Beteiligten des Begutachtungs- und Entscheidungsprozesses eine eindrucksvolle Bandbreite an inhaltlich verschiedenen Vorhaben im Untersuchungszeitraum bearbeiten. Ihr Hauptaugenmerk legen sie dabei auf unmittelbar vorhabensbezogene Fragen bezüglich der Neuheit und den Realisierungschancen in technischer Hinsicht. Grundlage der einzelnen Stellungnahmen, die sich der Einschätzung der technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der Vorhaben und der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Unternehmenssituation widmen, ist weitestgehend die Expertise der befragten Experten. Objektivierende Datenquellen wie z.B. Literatur- und Patentdatenbanken werden nicht genutzt. Die Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen mit spezifischen Schwierigkeiten etwa bei der Kapitalbeschaffung für innovative Entwicklungsvorhaben wird überwiegend erreicht. Bemerkenswert ist, daß es gelingt, einer größeren Zahl an Unternehmen, die sich bislang nicht mit FuE-intensiven Produkten und Verfahren beschäftigt haben, den Zugang zu höherwertiger und FuE-intensiver Technik zu erleichtern. Da jedoch auch eine ganze Reihe gegenteiliger Beispiele identifiziert werden können, liegt der Schluß nahe, daß die Beteiligten des Begutachtungs- und Entscheidungsprozesses von einem stark antragstellerbezogenen Innovationsbegriff ausgehen und die absolute Innovationshöhe eines Vorhabens, also dessen technologische Position im Vergleich zum Stand der Technik, im Entscheidungsprozeß geringere Priorität besitzt. Der Entscheidungsprozeß selbst erweist sich nach dem Bild, das die Förderakten vermitteln, sowohl intern zwischen den Beteiligten des Entscheidungsprozesses als auch extern zwischen den Beteiligten und den Antragstellern als häufig intransparent; Entscheidungsgrundlagen und Kommunikationskanäle können nur teilweise nachvollzogen werden. Da hinzukommt, daß die Abschlußberichte der Geförderten nur in etwa einem Drittel der Fälle von einem eindeutigen wirtschaftlichen Erfolg der Vorhaben sprechen, werden abschließend Empfehlungen zur Optimierung der Entscheidungsfindung und Projektförderung entwickelt.
<b>Abstract</b>
Das Buch analysiert die Verschiebung der Kräfteverhältnisse zwischen den an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorganen der EU-Mitgliedstaaten im Prozess der europäischen Integration. Es unterscheidet sich damit von der bisher erschienen Literatur, die sich vorwiegend einzelnen Institutionen widmete.
Im Zentrum der Arbeit stehen 15 vergleichende Länderstudien. Sie zeigen, dass die Auswirkungen der Impulse der EU-Verfassungsstruktur zum einen vom jeweiligen nationalen Institutionensetting abhängig sind. Zum anderen führt die länderspezifische Einstellung zur Aufrechterhaltung der horizontalen Balance im europäischen Kontext durchaus zu unterschiedlichen (in der Tendenz aber ähnlichen) "europäisierten" Regierungssystemen. Abschließend wird ein europäisches Governance-Modell skizziert, das grundsätzlich geringere Verschiebungen der mitgliedstaatlichen horizontalen Balancen impliziert.
<b>Abstract</b>
Hinsichtlich der Frage, welcher Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab und welche Prüfungsintensität im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geboten und möglich sind, werden vielfach unbewiesene Behauptungen aufgestellt. Innerhalb eines buntschillernden Meinungsspektrums sind Auffassungen verbreitet, die eine Entscheidung aufgrund Interessen- oder Folgenabwägung befürworten und hierbei die Prüfung der materiellen Rechtslage entweder für gänzlich verzichtbar halten oder Rechtsfragen der Hauptsache einer nur "summarischen Prüfung" unterziehen wollen. Die seit jeher streitbefangenen Problemkomplexe harren nach wie vor einer dogmatisch zufriedenstellenden Erörterung.
Angesichts dieses Befunds nimmt der Autor im ersten, der Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen gewidmeten Teil der Arbeit eine verfassungsrechtliche Grundlegung des materiellrechtlichen Prüfungs- und Entscheidungsmaßstabs vor. Hierzu analysiert er die Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Allgemeinen und des einstweiligen Rechtsschutzes im Besonderen vor dem Hintergrund der Rechtsschutzgarantie und der Gesetzesbindungspostulate. Ausgehend von den herausgearbeiteten eilverfahrensspezifischen Prämissen für den Prüfungsmaßstab untersucht er sodann die Verfassungsmäßigkeit der in Literatur und Rechtsprechung zu den verschiedenen Systemen einstweiligen Rechtsschutzes vertretenen Abwägungslösungen.
Gegenstand des zweiten Teils ist die Klärungsfähigkeit von Rechtsfragen, mithin der im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geforderte und mögliche Umfang der Rechtsprüfung. Eingangs werden die Unzulänglichkeiten der Folgerungen aus dem Begriff der "summarischen Prüfung" aufgezeigt. In der Erkenntnis, das Problem der Prüfungsintensi-tät nur durch eine grundlegende Analyse der Ziele, Charakteristika und Bedingungen richterlicher Entscheidung unter Einbeziehung auch rechtstheoretischer, erkenntnistheoretischer und entscheidungstheoretischer Aspekte lösen zu können, wird in einem ersten Schritt der Ablauf gerichtlicher Entscheidungen unter besonderer Berücksichtigung der Informationsgewinnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dargestellt. In Erörterung der Frage, welche Anforderungen an das Ergebnis der Entscheidung, namentlich die rechtliche Prämisse zu stellen sind, erfolgt sodann eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Richtigkeitskonzeptionen. Als Ziel des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens fordert der Autor hierbei anstelle der "richtigen" Entscheidung eine Entscheidung lege artis, die den Zielkonflikt zwischen Vollständigkeit und Gründlichkeit der rechtlichen Prüfung optimal löst und bestimmte materiale Mindestkriterien erfüllt. Statt der verbreiteten "summarischen Prüfung" erachtet er eine solche rechtliche Prüfung lege artis auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für erforderlich und möglich und zeigt verfahrensbezogene und verfahrensunabhängige Potentiale zur Kompensation des Zeitfaktors auf.
Trotz langjähriger Debatte um das Nachhaltigkeitskonzept ermangelt dieses klarer Konturen; gleichermaßen bleiben Verfahren der Folgenabschätzung als Implementationsinstrument unterbelichtet. Vor diesem Hintergrund arbeitet Alexander Windoffer die Wesensmerkmale nachhaltiger Entwicklung heraus. Er fundiert diese Merkmale sowie die Verpflichtung der Staatsgewalten zur Folgenabschätzung im Unions- und Verfassungsrecht. Anschließend analysiert er den bestehenden gesetzlichen Rahmen einer Vielzahl nachhaltigkeitsrelevanter Folgenabschätzungsverfahren im Bereich von Rechtsetzung und Verwaltung. Ausgehend von verfassungsrechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Determinanten zeigt er weiteren Regelungsbedarf auf und erarbeitet Vorschläge zur Überführung abstraktionsfähiger Regelungselemente in eine allgemeine Verfahrensordnung für nachhaltigkeitsorientierte Folgenabschätzungen der Legislative und Exekutive.
Duncker & Humblot Berlin 1996. 271 Seiten. DM 86,- ISBN 3-428-08787-9
Art. 90 EGV ist der gemeinschaftsrechtliche Lösungsversuch eines Interessenkonfliktes. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Gemeinschaft an einer möglichst umfassenden Geltung des Gemeinschaftsrechts, auf der anderen diejenigen der Mitgliedstaaten, "ihre" öffentlichen Unternehmen weitestgehend vor Wettbewerb zu schützen. Der Verfasser der vorliegenden Untersuchung arbeitet die Anwendungsvoraussetzungen der Vorschrift, die bewußt unklar abgefaßt wurde, anhand der bisherigen Praxis und der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts heraus. In einem weiteren Schritt werden die gefundenen Kriterien auf die Elektrizitätswirtschaft in der Gemeinschaft angewendet.
Art. 90 EGV soll eine möglichst umfassende Geltung des Gemeinschaftsrechts bewirken, ohne dabei die Grundversorgung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu gefährden. Grundsätzlich ist vom Vorrang der Regel des freien Wettbewerbs auszugehen, so daß jede Ausnahme der Begründung bedarf und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten muß. Dem genannten Ziel dient insbesondere die Vorschrift des Art. 90 Abs. 3 EGV. Die Kompetenzen der Kommission zum Erlaß von Entscheidungen und Richtlinien auf dieser Grundlage dienen der Verhinderung eines Interessenkonfliktes, der darin besteht, daß die Mitgliedstaaten hinsichtlich der genannten Unternehmen eine Doppelrolle innehaben. Sie treten in diesem Bereich sowohl als Marktteilnehmer als auch - über ihre Rolle bei der Rechtsetzung im Rat - als Marktregulierer auf. Unter Anwendung dieser Kriterien und der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Wettbewerbsvorschriften der Art. 85 und 86 EGV kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Kommission auf der Grundlage des Art. 90 Abs. 3 EGV die Kompetenz besäße, die Elektrizitätsmärkte in der Bundesrepublik Deutschland und in der Gemeinschaft dem Wettbewerb zu öffnen.
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
1. Teil: Die Praxis von Kommission und Gerichtshof zu Art. 90 Abs. 3 EGV
A. Entscheidungen
B. Richtlinien
2. Teil: Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionkompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
A. Zweck und Ziel der Aufnahme des Art. 90 in den EGV
B. Materielle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
C. Formelle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissioinskomeptenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
D. Verhältnis der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV zu anderen Kompetenzvorschriften des EG-Vertrages
3. Teil: Die Anwendung der Kompetenz aus Art. 90 Abs. 3 EGV auf die Elektrizitätswirtschaft in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft
A. Die Anwendung des Art. 90 Abs. 3 EGV auf die wettbewerbsrechtliche Privilegierung der deutschen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch § 103 Abs. 1 GWB
B. Öffnung der Elektrizitätsmärkte in der Gemeinschaft für den Wettbewerb durch eine Kommissionsmaßnahme nach
Art. 90 Abs. 3 EGV
C. Zusammenfassung und Ergebnis
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
Erich Schmidt Verlag, Berlin 2000. 228 Seiten, kartoniert, 76,– DMISBN 3-503-05839-7
Was Regierungsmitglieder verdienen, wieviel Übergangsgeld sie erhalten sollen und welche Altersversorgung - diese Fragen sind in Wissenschaft und Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren oft, teilweise kontrovers, diskutiert worden. Die Vielfalt der möglichen staatlichen Leistungen deutet auf ein großes Sicherungsbedürfnis hin.
In der vorliegenden Arbeit werden erstmals ausführlich die finanziellen Leistungen des Bundes und der Länder sowie deren Rechtsgrundlagen in den Minister- und auch den Abgeordnetengesetzen untersucht. Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob sich die derzeitige Ausgestaltung der Vorschriften in den Ministergesetzen über die finanziellen Ansprüche der amtierenden und ehemaligen Regierungsmitglieder mit den Anforderungen des Ministeramtes aus dem Grundgesetz und den Landesverfassungen vereinbaren lässt.
Vistas Verlag Berlin 1996, 271 Seiten. Gebunden. DM 44, ISBN 3-89158-163-7
Politik ohne Kommunikation ist nicht (mehr) vorstellbar. Wer sich nicht zu Wort meldet und gehört wird, setzt sich politisch nicht durch. Dies gilt für Einzelpersonen wie für Organisationen. Verbände, Unternehmen und der Staat reagieren auf diesen Druck mit einer Intensivierung ihrer Kommunikationsbemühungen. Public Relations als interessengeleitete Kommunikation werden dabei zunehmend Aufgaben der politischen Kommunikation zugewiesen. Mit welchen Folgen?
Die vorliegende Untersuchung analysiert politische Kommunikationsprozesse in einem ausgewählten Politikfeld, der Rundfunkpolitik. Die Rundfunklandschaft in Deutschland zeichnet sich seit der Einführung des dualen Systems durch eine hohe Dynamik und einen scharfen Wettbewerb aus. Das Klima in der Rundfunkpolitik ist rauher geworden. Welche Auswirkungen hat dies auf das Kommunikationsverhalten der Akteure? Welche Kommunikationsmaßnahmen und PR-Instrumente werden eingesetzt? Welche Folgen und Perspektiven sind für die einzelnen Organisationen und für die Rundfunkpolitik erkennbar?