Selbständige Verlagsveröffentlichungen
Refine
Year of publication
Document Type
- Book (283)
- Article (2)
- Part of a commentary (2)
- Part of a Book (1)
- Working Paper (1)
Language
- German (266)
- English (18)
- Other Language (3)
- French (1)
- Spanish (1)
Is part of the Bibliography
- no (289)
Keywords
- Digitalisierung (3)
- Europäische Union (2)
- Parteienfinanzierung (2)
- Academic Freedom, New Challenges (1)
- Algorithmen (1)
- Aufgabenwahrnehmung (1)
- Baden-Württemberg (1)
- Beteiligung (1)
- Bürgerbeteiligung (1)
- Bürgerpartizipation (1)
Institute
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (5)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (4)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (1)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes regelt seit 2006 den Zugang zu Behördeninformationen auf Bundesebene. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags beauftragte das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer mit der Evaluation des Gesetzes. Die Evaluation orientiert sich an den in der Gesetzesbegründung genannten Zielen: Transparenz und Offenheit behördlicher Entscheidungen, Stärkung der demokratischen Beteiligung und Kontrolle von Verwaltungshandeln. Der Zielerreichungsgrad und weitere Wirkungen des IFG werden rechts- und sozialwissenschaftlich untersucht. Grundlagen waren die Auswertung der Rechtsprechung und Befragungen von Bundesbehörden und Antragstellern sowie Interviews mit ausgewählten Behörden und Gerichten. Die Darstellung der Ergebnisse umfasst fünf Konfliktfelder sowie Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Gesetzes. Der Bericht wurde dem Innenausschuss des Bundestags vorgelegt. Anschließend fand dazu eine Öffentliche Anhörung statt, deren Ergebnisse vorliegend noch berücksichtigt werden.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 1.
Erich Schmidt Verlag, Berlin 2000. 228 Seiten, kartoniert, 76,– DMISBN 3-503-05839-7
Was Regierungsmitglieder verdienen, wieviel Übergangsgeld sie erhalten sollen und welche Altersversorgung - diese Fragen sind in Wissenschaft und Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren oft, teilweise kontrovers, diskutiert worden. Die Vielfalt der möglichen staatlichen Leistungen deutet auf ein großes Sicherungsbedürfnis hin.
In der vorliegenden Arbeit werden erstmals ausführlich die finanziellen Leistungen des Bundes und der Länder sowie deren Rechtsgrundlagen in den Minister- und auch den Abgeordnetengesetzen untersucht. Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob sich die derzeitige Ausgestaltung der Vorschriften in den Ministergesetzen über die finanziellen Ansprüche der amtierenden und ehemaligen Regierungsmitglieder mit den Anforderungen des Ministeramtes aus dem Grundgesetz und den Landesverfassungen vereinbaren lässt.
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt den zweiten Teil des Forschungsprojekts wieder, welcher Empfehlungen im Hinblick auf eine weitere Optimierung von Genehmigungsverfahren zum Gegenstand hat, die aus den im Band "Dauer von Zulassungsverfahren" [bitte verlinken] gesondert veröffentlichten ausführlichen Ergebnissen der empirischen Untersuchung abzuleiten sind.
Nach einer Einführung in Gegenstand und Methoden des Forschungsprojekts und der Darstellung der empirischen Ergebnisse im Überblick kennzeichnen die Autoren noch nicht ausgeschöpfte Beschleunigungspotentiale, die aus der unzureichenden Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen sowie bestimmten Verzögerungsfaktoren im Verfahren resultieren. Sie beziffern diese Potentiale in den Bereichen Immissionsschutzrecht mit je 25 % bis 30 % und im Wasserrecht mit 10 % bis 15 %.
Die anschließende Darstellung der Vorschläge zur Verfahrensoptimierung gliedert sich in Maßnahmen zur Umsetzung auf der Ebene der Genehmigungsbehörden sowie auf Landesebene. Für die Behördenebene werden 15 Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Verfahrensmanagement, Kundenorientierung und Personal emp-fohlen. Bezogen auf die Landesebene werden - unter Einbeziehung auch des Verwaltungsstrukturreformgesetzes von 2004 - 10 Empfehlungen ausgesprochen. Eine zusammenfassende Übersicht über die Beschleunigungsmaßnahmen, die sich in der empirischen Untersuchung als effektiv erwiesen haben, rundet den Empfehlungsband ab.
Abstract
Der Zweite Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen widmete sich der Flexibilisierung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Bauauftrage unterhalb des gemeinschaftsrechtlichen Schwellenwertes von 5 Mio. €. Deshalb wurden ausgewählten Modellkommunen unterhalb der Schwellenwerte eine flexible Handhabung der in der VOB/A vorgesehenen Bewerbungs-, Angebots-, Zuschlags- und Ausführungsfristen gestattet. Zudem wurden Nachverhandlungen über Preise, Qualität, Qualitätsvarianten, technische Ausführungen und die strikte Einhaltung von Fristen zugelassen. Der bei der Durchführung von Beschaffungsvorgängen zu durchlaufende Entscheidungsprozess wurde vom FÖV hinsichtlich seiner Flexibilisierungspotentiale überprüft und der Zielerreichungsgrad der Flexibilisierungsmaßnahme bewertet. Im zweiten Sachstandsbericht zum 31. Juli 2004 werden die ersten Zwischenergebnisse der Evaluation präsentiert. Nach einer einführenden Darstellung des Stands der Untersuchung wird zunächst die Implementation des Zweites Modellversuchs in den beteiligten Kommunen untersucht. Hieran schließen sich erste Zwischenergebnisse zum Ablauf und Erfolg der durchgeführten Nachverhandlungen, zur Flexibilisierung der Fristen sowie zu den Auswirkungen auf das Gesamtverfahren an. Es folgen die ersten Resultate der Bieterbefragung sowie eine abschließende kurze Zusammenfassung der ersten Zwischenergebnisse.
Abstract
Das Vergaberecht dient einerseits der Schonung öffentlicher Ressourcen und soll andererseits sicherstellen, dass öffentliche Aufträge im Wettbewerb unter Jaung von Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter vergeben werden. Das Vergabeverfahren ist daher stark formalisiert. Der Zweite Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Befreiung von Vorschriften der VOB/A erster Abschnitt widmete sich der Flexibilisierung des Vergaberechts unterhalb des gemeinschaftsrechtlichen Schwellenwertes von 5 Mio. €. Dem Modellversuch lag die Annahme zugrunde, dass die VOB/A möglicherweise zu geringe Handlungsspielräume belasse. Deshalb wurde ausgewählten Modellkommunen unterhalb der Schwellenwerte eine flexible Handhabung der in der VOB/A vorgesehenen Bewerbungs-, Angebots-, Zuschlags- und Ausführungsfristen gestattet. Zudem wurden Nachverhandlungen über Preise, Qualität, Qualitätsvarianten, technische Ausführungen und die strikte Einhaltung von Fristen zugelassen. Der bei der Durchführung von Beschaffungsvorgängen zu durchlaufende Entscheidungsprozess wurde vom FÖV hinsichtlich seiner Flexibilisierungspotentiale überprüft und der Zielerreichungsgrad der Flexibilisierungsmaßnahme bewertet. Die Evaluation des Zweiten Modellversuchs ist zum 1. September 2003 angelaufen. Im ersten Sachstandsbericht zum 15. März 2004 werden die Konzeption der Evaluation und erste Trends der Evaluation dargestellt.
Verlag für Wissenschaft und Forschung, Berlin 2002, 464 Seiten, € 49,90, ISBN: 3-89700-173-X
Die Ausweitung der Steuerautonomie auf Länder- und Gemeindeebene gehört zu den zentralen Vorschlägen für eine Reform der deutschen Finanzverfassung. Vor diesem Hintergrund bietet dieses Buch einen vergleichenden Überblick über die Finanzverfassungen, Steuer- und Finanzausgleichssysteme in den Bundesstaaten Australien, Deutschland und Kanada.
Ausgangspunkt ist die Auseinandersetzung mit den ökonomischen und verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein föderatives Steuersystem. Im Rahmen einer empirischen Analyse werden sodann die fiskalischen Wirkungen der bestehenden Steuer- und Finanzausgleichssysteme sowie die Erfahrungen mit Steuerautonomie in den einzelnen Ländern untersucht und bewertet.
<b>Abstract</b>
Die Untersuchung, die als Drittmittel-Forschung auf Anfrage der "Berliner Initiative für mehr Internationalität in Bildung, Ausbildung und Personalpolitik" am FÖV konzipiert und durchgeführt wurde, bietet zum ersten Mal einen empirisch fundierten Überblick über Hintergründe der Einstellungs- und Entsendepraxis im deutschen höheren Ministerialdienst. Während die Bundesebene nur begrenzt aussagefähige Daten vorlegte, wurde für die Länderministerien eine sehr gute Erhebungsquote von 50 % erreicht. Anders als nach den offiziellen Verlautbarungen zur Bedeutung der Europafähigkeit des deutschen öffentlichen Dienstes zu vermuten stand, waren die (Durchschnitts-)Ergebnisse insgesamt ernüchternd bis alarmierend: Von den Nachwuchskräften des höheren Ministerialdienstes, die im Zeitraum 2000-2002 eingestellt oder erstmals befördert wurden, konnten 81,6 % nicht einmal eine dreimonatige Auslandserfahrung nachweisen (Kriterium der interkulturellen Kompetenz), 57,6 % verfügten lediglich über Sprachkenntnisse auf Schulniveau (Kriterium der Anschlussfähigkeit im internationalen Kontext). Mitverantwortlich für diese Bilanz waren die ebenfalls abgefragten Haltungen von Personalverantwortlichen bei Einstellungsverfahren. Ein abstrakt vorhandenes Bewusstsein für die Bedeutung von Auslandserfahrung und mehr noch von Sprachkenntnissen für eine spätere breite Verwendbarkeit öffentlich Bediensteter auch im europäischen Umfeld setzt sich bislang kaum in konkreten Einstellungsentscheidungen durch. Kritische Auswirkungen - Ablehnung von Entsendungsanfragen, mangelnde Mobilitätsbereitschaft, Abkoppelung vom Beförderungsgeschehen etc. - lassen sich nicht zuletzt für die Entsendungspolitik zu EU-Institutionen feststellen, die anhand der Befragung von betroffenen "Rückkehrern" ebenfalls beleuchtet wird. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden u. a. in der 43. Sitzung des interministeriellen Ausschusses der Bundesregierung für das deutsche Personal bei der EU und bei internationalen Organisationen (APEIO) am 13. Mai 2004 im Auswärtigen Amt in Berlin vorgestellt und diskutiert.