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Hat die Einverdienstehe ausgedient? – Eine Bezugsgröße des Alimentationsprinzips auf dem Prüfstand
(2023)
Die Einverdienstehe bildet bis heute die Bezugsgröße, an der sich die Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie ihrer Familien orientiert. Basierend auf einer Umfrage
des Jahres 2022 untersucht der Beitrag die Haushaltsstruktur und Erwerbssituation der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen. „Klassische“ Einverdienst-ehen im Sinne des Alimentationsprinzips finden sich in der weit überwiegenden Mehrheit
der Fälle nicht. Folglich scheint es angezeigt, die Alimentation im Zusammenhang mit der Besoldung von Beamtenfamilien auf Basis der aktuellen Befunde neu auszurichten.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Familienalimentation aus dem Jahr 2020 haben bei verschiedenen Bundesländern Anpassungsreaktionen ihrer Besoldungsordnungen ausgelöst. Diese werden im Beitrag auf ihre Zielkonformität mit den konservativ ausgelegten verfassungsrechtlichen Vorgaben hin untersucht. Da die Familienzuschläge allerdings inzwischen auch Größenordnungen erreicht haben, nach denen sie bei vier Kindern bis zu 100% der niedrigsten Grundbezüge ausmachen, und damit auch in einen Konflikt mit dem Leistungsprinzip geraten, reflektiert der Beitrag auch weitreichende Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Alimentationsprinzips im Rahmen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.
Die Beiträge beschäftigen sich mit den Ergebnissen einer Arbeitgeber-/Dienstherrn- und einer Beschäftigtenbefragung des öffentlichen Dienstes im Jahr 2018. Wachsender Ein-stellungsbedarf durch neue und altersbedingt freiwerdende Stellen trifft auf eine insb. demografisch bedingt sinkende Zahl an jungen Neuqualifizierten aus den Bildungssystemen. Es wurden Stellenbesetzungsprobleme festgestellt, die z.T. auch in den langwierigen per-sonalwirtschaftlichen Verfahren sowie noch unzureichenden personalwirtschaftlichen In-strumenten zur Personalgewinnung und –bindung liegen. Zugleich äußern viele Beschäftigte Wechselabsichten nicht nur zu anderen Stellen des öffentlichen Dienstes, sondern auch in die Privatwirtschaft. Als Hauptgründe werden schlechte Beförderungs- und Aufstiegschancen sowie eine in Relation zu Leistung nicht angemessene Bezahlung genannt. Angesichts des extrem hohen Qualifikationsgrades des öffentlichen Dienstes erscheinen Reformen im öffentlichen Dienst unabdingbar.
Die Personalwirtschaft des öffentlichen Dienstes steht in Zeiten eines „geräumten“ Arbeits-markts, hoher Ersatzbedarfe infolge von Renten- bzw. Pensionseintritten sowie des Nach-rückens vergleichsweise geburtenschwacher Jahrgänge in den Arbeitsmarkt vor großen Herausforderungen.
Dennoch liegen bisher keine empirischen Erkenntnisse darüber vor, wie sich der Fachkräfte-mangel in der Personalwirtschaft des öffentlichen Dienstes bemerkbar macht, welche Merk-male er in den verschiedenen Ebenen und Aufgabenbereichen des öffentlichen Dienstes annimmt und an welchen Stellen verstärkt Wettbewerb für die öffentliche Personalwirtschaft auftritt.
Dieser Beitrag befasst sich deshalb mit der Lage der Personalwirtschaft des öffentlichen Dienstes auf Grundlage empirischer Daten und weist auf strukturelle Probleme der öffentlichen Personalwirtschaft hin.